Ungebremster Anhänger und selber aus Siebdruckplatten Bordwände anbauen! Wie rechtlich relevant im Straßenverkehr?

  • Hallo

    Ich habe ein Heinemann Z1/40 und beabsichtige dort aus Siebdruckplatten an 3 Seiten Bordwände anzubauen!

    Normalerweise hat der keine!

    Welche Strafe bekommt man, wenn man damit erwischt wird? Sieht die Polizei dies auch als "Kulanz"?

    Wie muss man das sehen?

    Der Anhänger ist angemeldet, hat Tüv und ist versichert!

    Welche Strafe würde es dafür geben?

    Das machen ja viele sowas. Internet/ Ebay Kleinanzeigen voll von solchen Anhängern mit selbstgebauten Amateur - Hilfsbordwänden.

    Hat jemand schon mal Erfahrungen, diesbezüglich, mit den Gesetzeshütern gemacht?

    Wie muss man das sehen? Könnt Ihr mir bitte mal was zu schreiben.

    Was ist wenn man ein extra Planaufbau dazu kaufen würde (gibs glaube ich nicht), dieser hätte dann eine "ABE" und es wäre legal?


    Könnte man eine Hochplane für den Anhänger kaufen, die nicht speziell für den Anhänger ist, aber größentechnisch passend ist, und kann man diese dann legal im Straßenverkehr fahren?

    Gruß

  • Also Bordwände zum stehen und wieder herausnehmen sind meines Wissens nur „Ladung“. Diese muss nur gegen verlieren gesichert sein, also nicht TÜV Abnahme Pflichtig etc. d.h. Keine Strafe.

  • Danke Dir Apollo0110!

    Das ist sehr gut! sehr gut! Top! Das habe ich so nicht gewußt.

    Dann kann ich also auch eine passende Hochplane kaufen von der Bucht, z,B für Stemaanhänger, Die werden jawohl auch zum rausnehmen sein, verwenden? Hauptsache diese passen von den Maßen.

    Wenn das keine original Plane ist dann passen die Halter unten auch nicht. Thats the Problem.

  • Redest du von Bordwänden oder von Bordwanderhöhungen? Wie schaut denn dein Anhänger jetzt aus?