Hp 280 Baujahr 1972

  • So, da ich natürlich übersehen hab, dass der Anhänger keine NSL hat, aber leider schon länger als 1 Jahr abgemeldet ist, muss ich diese nachrüsten.

    Das heisst ich kann ihn nicht „Original“ halten, deswegen werd ich ihn abschleifen und selber lackieren.

    Da mein Kumpel noch ein paar Spraydosen Papyrus von Opel rumliegen hat (ich weiß dass das ne andere Farbe ist als das Trabant Papyrus) bekommt er diese Farbe.

    NSL wollte ich eigentlich die roten Lampen vom Original nehmen, hab ich ja welche mitbekommen, hab aber nicht wirklich platz dafür. Muss ich noch überlegen wie ich das löse ohne dass es bescheiden aussieht.


    Reifen sind bereits neue drauf, Radlager und Wellendichtringe sind bestellt.


    Wanne hab ich auch abgeschraubt, wobei man da nicht von Schrauben reden kann, da alle Schrauben beim aufdrehen abgerissen sind.


    Mal sehen was da noch so alles auf mich zukommt.

  • Nach langem Überlegen bin ich auf die Idee gekommen eine runde NSL zu verbauen und zwar irgendwie in dem Rohr der Deichsel. Mal sehen ob ich eine passende runde NSL in der Größe finde.

  • da ich natürlich übersehen hab, dass der Anhänger keine NSL hat, aber leider schon länger als 1 Jahr abgemeldet ist, muss ich diese nachrüsten.

    Na, ich glaube das stimmt so nicht.


    Eine Nebelschlussleuchte muss bei Fahrzeugen vor Baujahr 1991, bzw. EZ vor 1989 nicht nachgerüstet werden.

    Viele Grüße,
    Axel :)


    Anhänger: an

    STEMA BH-R 750 Bj. 2018,

    QEK Aero Bj. 1986.


    Zugfahrzeuge:

    Ford Fiesta 1.0 Ecoboost BJ. 2018,

    GAZ 69 BJ. 1958


    ———————————————————————————————————————————————

    "Die Genialität einer Konstruktion liegt in ihrer Einfachheit – Kompliziert bauen kann jeder."
    Sergej P. Koroljow, (sowietischer Raketenkonstrukteur, brachte den ersten Satelliten "Sputnik" ins All).

  • ist doch eigentlich egal, wenn der Prüfer es so will dann muß man es machen oder nochmals die Prüfgebühren bei einem anderen Prüfer zahlen...
    Bei meinem werde ich die NSL anbringen, ist zwar Bj. 82 und der Prüfer meinte dass es nicht sein muß, aber ich finde daß es ein sicherheitsrelevantes Teil darstellt (wenn es korrekt eingesetzt wird) und es schon Sinn macht sie nachzurüsten :thumbup:

    Schnell, immer und überall!
    also schnell müde, immer hungrig und überall im Weg :P


    Grüße aus dem Schwarzwald, Werner

  • Da er aber seit 2016 abgemeldet war, also länger als 1 Jahr, muss diese nachgerüstet werden, da es dann als Neuzulassung gilt.

    Ich dachte das es dann eine Wiederzulassung ist, aber auch dafür gibt es wohl eine Nachrüstpflicht.
    Danke für die Info. :thumbup:


    ...aber ich finde daß es ein sicherheitsrelevantes Teil darstellt (wenn es korrekt eingesetzt wird) und es schon Sinn macht sie nachzurüsten :thumbup:

    Klar macht eine NSL Sinn, aber darum ging es gerade nicht...

    Viele Grüße,
    Axel :)


    Anhänger: an

    STEMA BH-R 750 Bj. 2018,

    QEK Aero Bj. 1986.


    Zugfahrzeuge:

    Ford Fiesta 1.0 Ecoboost BJ. 2018,

    GAZ 69 BJ. 1958


    ———————————————————————————————————————————————

    "Die Genialität einer Konstruktion liegt in ihrer Einfachheit – Kompliziert bauen kann jeder."
    Sergej P. Koroljow, (sowietischer Raketenkonstrukteur, brachte den ersten Satelliten "Sputnik" ins All).

  • Solange du noch die alten Papiere hast und keine Neuabnahme oder Umwidmung als Eigenbau machst, bleibt es ein Oldie, selbst wenn er 10 oder mehr Jahre lang abgemeldet war! Is sogar heim Auto so, warum soll es dann beim Anhänger anders sein?

  • Ich hab zwar jetzt eine NSL gefunden die passt, aber ich werde da nochmal vorher mit dem Tüv drüber reden. Wen. Ich mir das ersparen kann werd ich es lassen, da der Anhänger sowieso nur am Quad benutzt wird, zu 99% nicht auf öffentlichen Strassen und bei schlechtem Wetter sowieso nicht.

    Desweiteren hat mein quad ja nicht mal ne NSL da T3B zulassung, d.h. Ich könnte sie nicht mal einschalten.

    Hatte aber hier im Forum einen Thread gefunddn wo das so steht. Im Internet bekommt man keine 100%ige Ausssage.

    Mal sehen was der Tüv dazu sagt.

  • Das kenne ich eigentlich auch so mit den Oldies.
    Ich habe schon mehrere Oldtimer wiederzugelassen, teils ohne Papiere.
    Eine NSL brauchte ich bei keinem nachrüsten, auch nicht beim Wohnwagen.


    Aber das ist schon ein paar Jahre her, ich dachte da hat sich mittlerweile was geändert.


    Und was mir noch nie passiert ist:

    ist doch eigentlich egal, wenn der Prüfer es so will dann muß man es machen oder nochmals die Prüfgebühren bei einem anderen Prüfer zahlen...

    Sowas hat man nur, wenn man mit Oldtimern, anderen "speziellen Fahrzeugen", oder Umbauten in irgendeiner TÜV-Batterie aufschlägt.

    Wenn man vorher seinen Prüfer fragt was geht, kostet es nix.

    Sobald ich früher gehört habe: "Da brauche ich aber noch..., oder da muss ich erstmal schauen", habe ich mich sofort umgedreht und das Areal gruẞlos verlassen. Solche Prüfer sehen mich nie wieder und mittlerweile habe ich "meine Leute".


    Letzte Woche bei der Werkstatt meines Vertrauens, ich: "Moin Herbert, könnte ich mal mit meinem GAZ 69 auf den Bremsenprüfstsand, ich möchte nur mal wissen was da so los ist?"

    Herbert: "Jo, kommst du um halb Elf, dann ist der TÜV durch und der Meister kann das machen."


    Halb Elf war der TÜV noch nicht durch, also brav gewartet. Als der (mir unbekannte) Prüfer fertig war: "Was ist mit dir, bist du der Nächste?"

    Nachdem ich meinen obigen Text wiederholt hatte: "Nee, das will ich sehen, so ein Auto habe ich nicht alle Tage, setz dich mal auf den Beifahrersitz, das machen wir gleich."


    Übrigens, das Ergebnis: Vorne links ungenügende Wirkung, da muss ich bei, hinten rechts läuft die Trommel leicht unrund, das wäre noch ok. Erstaunen hat die Handbremse hervorgerufen. Die hat eine eigene Trommel am Getriebeausgang der Kardanwelle und hat den Prüfstand zum blockieren gebracht.

    Weder der Prüfer noch die Werkstatt wollten Geld, aber logisch, es gab was in die Kaffeekasse.

    Sowas geht in einer TÜV-Batterie natürlich nicht...


    Und sorry wegen dem Roman. :o

    Viele Grüße,
    Axel :)


    Anhänger: an

    STEMA BH-R 750 Bj. 2018,

    QEK Aero Bj. 1986.


    Zugfahrzeuge:

    Ford Fiesta 1.0 Ecoboost BJ. 2018,

    GAZ 69 BJ. 1958


    ———————————————————————————————————————————————

    "Die Genialität einer Konstruktion liegt in ihrer Einfachheit – Kompliziert bauen kann jeder."
    Sergej P. Koroljow, (sowietischer Raketenkonstrukteur, brachte den ersten Satelliten "Sputnik" ins All).

  • Sobald ich früher gehört habe: "Da brauche ich aber noch..., oder da muss ich erstmal schauen", habe ich mich sofort umgedreht und das Areal gruẞlos verlassen. Solche Prüfer sehen mich nie wieder und mittlerweile habe ich "meine Leute".

    Das Dumme dabei ist eben daß man zu dem Zeitpunkt, zumindest beim TÜV, die Gebühren bereits bezahlt hat und bei einer anderen Prüforganisation dann eben nochmals anfallen... da schraub ich mir doch lieber eine NSL an oder klebe sie mit doppelseitigem Klebeband temporär so an daß es eben passt und danach wieder ab... Für lange Diskussionen mit einem Prüfer ist mir das Leben zu kurz! ;)

    Schnell, immer und überall!
    also schnell müde, immer hungrig und überall im Weg :P


    Grüße aus dem Schwarzwald, Werner

  • Also laut verschiedenen Seiten von Zulassungsstellen braucht man für Fahrzeuge die länger als 7 Jahre abgemeldet waren - neben den normalen TÜV- eine §21 Abnahme/Gutachten. Weil nach 7 Jahren alle Daten von abgemeldeten Fahrzeugen aus dem System gelöscht werden.


    Es handelt sich aber immer noch um eine Wiederzulassung.


    Zulassung eines seit mehr als 7 Jahren abgemeldeten Fahrzeuges - serviceportal.kreis-warendorf.de

    Oliver


    Koch U4

    Westfalia 350kg

    Eduard 4022 3000kg

    Maack ULK 6

  • Das Dumme dabei ist eben daß man zu dem Zeitpunkt, zumindest beim TÜV, die Gebühren bereits bezahlt hat

    Nö, nicht wenn man vorher fragt.

    Viele Grüße,
    Axel :)


    Anhänger: an

    STEMA BH-R 750 Bj. 2018,

    QEK Aero Bj. 1986.


    Zugfahrzeuge:

    Ford Fiesta 1.0 Ecoboost BJ. 2018,

    GAZ 69 BJ. 1958


    ———————————————————————————————————————————————

    "Die Genialität einer Konstruktion liegt in ihrer Einfachheit – Kompliziert bauen kann jeder."
    Sergej P. Koroljow, (sowietischer Raketenkonstrukteur, brachte den ersten Satelliten "Sputnik" ins All).

  • Und wenn der Prüfer wider besseren Wissens das oder jenes "behauptet"

    hilft die Frage:wo steht das??

    er muß dann die Quelle nennen,egal wie umständlich das für ihn ist.

    Ausdrucken ect muß er nicht.

  • Also laut verschiedenen Seiten von Zulassungsstellen braucht man für Fahrzeuge die länger als 7 Jahre abgemeldet waren - neben den normalen TÜV- eine §21 Abnahme/Gutachten. Weil nach 7 Jahren alle Daten von abgemeldeten Fahrzeugen aus dem System gelöscht werden.


    Es handelt sich aber immer noch um eine Wiederzulassung.


    https://serviceportal.kreis-wa…l/dienstleistung/782/show

    Trotzdem isses keine Neuzulassung, sondern eine Wiederzulassung! Du vermischt hier unterschiedliche Begriffe miteinander! Nur weil du eine umfangreichere Prüfung machst, wird es keine Neuzulassung. Also gelten immer noch die Kriterien von damals!

  • Ich telefoniere morgen mal mitm Tüv. Wenn der mir nicht das richtige sagt frag ich auch noch bei Dekra. Mal sehen was da raus kommt.


    Jay

    Deine Planenhaken sind die mit Nieten oder Schrauben? Was hättest gerne für 16 Stück?

  • Ja shit, ich schau nachher gleich nach. Sind grundsätzlich aber ohne - also kannst nehmen, was du willst. Am alten Humbaur waren sie geschraubt (Schraubenköpfe innen), am neuen hab ich sie von außen genietet, siehe Links in meiner Signatur zu den jeweiligen Anhängern.

  • Weil nach 7 Jahren alle Daten von abgemeldeten Fahrzeugen aus dem System gelöscht werden.

    Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) löscht die Daten eines abgemeldeten Fahrzeugs nach wie vor 7 Jahre nach der Außerbetriebsetzung aus dem Zentralen Fahrzeugregister.


    Aber solange die originalen deutschen Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I & II oder alter Brief/Schein) vorhanden, ist eine Wiederzulassung problemlos möglich. Es ist keine Vollabnahme notwendig, lediglich eine normale Hauptuntersuchung.


    Nur ohne Papiere braucht man dann ne 21er Abnahme, aber auch da gelten die alten Vorschriften, die zur damaligen Erstzulassung gültig waren.