Licht an meinem Eduard endlich fertig

  • Ja alles gut^^
    ich werd einfach das Mittelteil ausflexen und dann mit 2 Schrauben mittig festschrauben.....

    Mal ne Frage am Rande: darf das Mittelteil einfach so herausgenommen werden?

    Der Anhänger hat ja wohl ne entsprechende Zulassung bekommen in seinem aktuellen Zustand, auch was die Beleuchtung des Kennzeichens anbetrifft....

    Wenn ich nun einfach die Sicherung der Rampen ändere, ist das zulässig? Denke da an die Redundanz zu dem Thema....

    Stema HP6070 EZ 2002

    Bürstner Club390 BJ 1997

    Eduard 351827 EZ 2023

    Böckmann 600kg zGG BJ 1987


    Als Zugfahrzeuge aktuell:

    Tiguan 5N0 2,0tdi Track&Field BJ 2010

    Touran 1T1 1,6 Bj 2004

    Dazu von den Kindern:

    Golf VI 1,4 Bj 2007

    BMW E34 518i Touring Bj 1994

  • Naja die Kennzeichenbeleuchtung war vorher auch mit in den Rücklichtern, die genausoweit auseinander waren.
    Zu dem Mittelteil: Das lass ich drauf ankommen. Andere Leute haben nur ein Flacheisenstück an einer Schraube runterhängen, die die Auffahrampen am rausrutschen hindern sollen.

    Aber ich denke die Klappe wird am wenigsten das Problem sein.

    2021 Harpert-1,35t (Verkauft)

    2025 Eduard -1,8t Kipper (Neukauf,Fehlkauf, Verkauft)

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    2025 Alpenkreuzer - 0,5t Klappfix (Soll noch verkauft werden)

    2025 Koch - 1,3t Zeltanhänger (Gebraucht Kauf)

    Zugfahrzeug VW Touareg (Gebraucht gekauft)

  • Mach dir keine Gedanken, nimm raus und gut... Scharniere und Verriegelung ist ja weiterhin vorhanden!!!!

    Und das die Rampen dann nicht rausfallen sollen is wohl eh klar!🤷‍♂️

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


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  • Mario ich habe nach der Redundanz gefragt ....


    Und das die Rampen dann nicht rauslassen sollen is wohl eh klar!🤷‍♂️

    Genau DESWEGEN..... Thema Redundanz .....


    Naja die Kennzeichenbeleuchtung war vorher auch mit in den Rücklichtern, die ....

    Wenn das.so ab Werk kam und du ihn zulassen konntest sollte das auch in Ordnung sein, also war die Freigabe vom KBA da.... aber das halt auch nur für genau diesen Zustand wie er ausgeliefert wurde....

    Genauso dazu das Thema Klappe für die Rampen.... mit ZWEI Verschlüssen gesichert nach Zulassung beim KBA.... wenn da nur ein Verschluss pro Rampe ist sehe ich das eher kritisch, aber vlt gilt das nur für Niedersachsen ....

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  • Mein Gott Walther - zeig mir mal einen einzigen Anhänger, der zwei Riegel an der Rampenklappe hat, wenn sich nur eine Rampe hinter einer Klappe verbirgt... Da is nix mit Redundanz! Ich hatte sogar schon öfters Anhänger ausgeliehen, bei dem nur das Blech am Kennzeichen weggeklappt wurde und dahinter (mittig) beide Rampen waren. Die hatten trotzdem nur einen Verschluss an der Klappe!

  • Manchmal muss man auch einfach eine Entscheidung treffen, und dazu stehen.

    Natürlich mit Sinn und Verstand.

    Wenn ich bei jeder Kleinigkeit nach der "Erlaubnis der Staatsgewalt" rufe oder frage, muss ich mich nicht wundern, das wir immer mehr Staat bekommen, und immer weniger individuelle Freiheit.

    Respektiere nur die, die Dich auch respektieren

  • Jay

    Der genannte Anhänger hat zwei Riegel im Bereich der Rampen, mein Eddi übrigens auch....

    Egal ob sich dahinter nur eine oder mehrere Rampen verbergen, es geht darum was passiert wenn eine der Verriegelungen nicht aktiv ist, unabhängig davon ob die Rampe aufgrund des Eigengewichtes herausfallen würde.... sie könnte es prinzipiell während der Fahrt....

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  • Moment, jetzt dreh uns hier nicht die Worte im Mund um: DU hast von Redundanz angefangen - und das ist nunmal bei den meisten Anhängern nicht gegeben - egal, ob eine oder zwei Rampen dahinter liegen! Beim Reserveradhalter ist wohl eine doppelte Sicherung vorgeschrieben - aber nicht bei den Rampen, also kann man das auch umbauen - egal, wie viel du meinst, da jetzt meinst diskutieren zu müssen!