Motorradanhänger 100er Zulassung

  • Hallo zusammen,

    ich bin neu hier in diesem tollen Forum und konnte mir schon einige gute Tipps daraus besorgen. Vielen Dank dafür.

    jetzt habe ich doch mal eine Frage:

    Demnächst bin ich stolzer Besitzer eines neuen Lorries MT1 (ungebremst, Leergewicht ca. 180 kg, zulässiges Gesamtgewicht 750 KG).

    Da mein Zugfahrzeug (Tiguan, siehe Auszug aus KFZ Schein ) ein Leergewicht von 1711 Kg besitzt, müsste der Anhänger für eine 100er Zulassung abgelastet werden (1711 x 0,3 = 513kg)


    1. Der Händler hat mir die Papiere für die Zulassung geschickt und auf Nachfrage mitgeteilt, dass eine Ablastung nicht mehr möglich ist (..es gäbe ein neues Gesetzt/neue Verordnung..)? stimmt das?

    2. Soll ich den Hänger auf 100 KM zulassen (gehe davon aus, dass dies in den von der Zulassungsstelle erzeugten Papieren eingetragen wird) - aber die Plakette nicht anbringen?

    3. alternativ die Plakette anbringen, aber mit meinem Zugfahrzeug halt keine 100 fahren...

    4. auf die 100er Zulassung verzichten (hilft mir in I nicht, in F, A, CH kann ich sowieso schneller als 80 fahren)...


    Ich weiß, das sind viele Fragen, aber bzgl. 100er Zulassung und den rechtlichen Bedingungen bin ich Neuling...


    Vorab schon mal besten Dank

  • zu 1.) Ist mir nix bekannt.

    zu 2. und 3.) ob du auf 100km/h zulässt ist deine Sache. Aber wenn man das schon macht, dann würde ich die Plakette auch anbringen.

    zu 4.) die 100er Zulassung ist eine reine nationale Angelegenheit. Hat als mit JEDEM Ausland nix zu tun und ist somit im Ausland egal.

  • Danke für die AW.

    @ Denny, verstehe ich das richtig: Ich kann den Hänger auf 100 zulassen, die Plakette anbringen - aber ich darf ohne Ablastung halt nicht schneller als 80 fahren - und bekomme wegen Plakette und zu hoher Last bei Kontrollen keine Probleme?

  • Die 100 km/h-Zulassung für Anhänger gilt in Italien nicht.

    Hatter ja auch gesagt, dass ihm das nichts hilft, nech? 8)

    Ich kann den Hänger auf 100 zulassen, die Plakette anbringen - aber ich darf ohne Ablastung halt nicht schneller als 80 fahren - und bekomme wegen Plakette und zu hoher Last bei Kontrollen keine Probleme?

    So iss.


    Andersrum gefragt: was würdest du denn machen, wenn du meinen Anhänger mit 100er Plakette ausleihst, aber dein Zugfahrzeug zu leicht ist? Meine Plakette abknibbeln? :S


    Wenn deine Reifen älter als sechs Jahre werden, lässt du die Plakette ja auch dran. Du darfst dann aber halt die Ausnahmegenehmigung trotzdem nicht nutzen.

  • du musst dir natürlich auch die Frage stellen wie viel Autobahn du in Deutschland fährst mit deinem Anhänger. Wenn du nur eins zweimal im Jahr eine sehr lange Strecke auf der Autobahn fährst würde ich ihn niemals ablasten. Aber das muss natürlich jeder selber wissen.

    Respektiere nur die, die Dich auch respektieren

  • Schmarrn....

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


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    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Kommt jetzt nur noch Blödsinn, oder was los?

    Wenn ja lass es bitte!

    Plakette darf bleiben nur fahren darfst keine 100....

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


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    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Irgendwo hier im Forum stand mal ein Beispiel.

    Auto mit eingetragenen super duper Alu Felgen mit Sommerreifen. HU Termin im Winter jetzt mit ranzigen Stahlfelgen und Winterreifen. Werden jetzt die Sommerräder ausgetragen?

    Gruß Christian



    PKW - Mazda CX5

    PKW - Mazda 2


    1. Anhänger (Anhängi) - Eduard 2,0 to EZ 02.2020

    2. Anhänger (Hängi) Humbaur 1,0 to EZ 05.1997

  • Hallo zusammen,

    herzlichen Dank für die tollen Beiträge.

    Ich werde den Hänger mit 100 zulassen, und dann wegen der Eigenschaft ungebremst und dem Leergewicht des Zugfahrzeuges halt in D möglichst nahe an der 80 fahren ;)

    Motivation für diesen Anhänger: toller Kippmechanismus und platzsparend hochkant verstauben.

    Was ich noch nicht verstehe ist, wie und wann ich denn eine Ablastung vornehmen sollte, falls überhaupt möglich..

    Macht das die Zulassungsstelle - der Hänger ist fabrikneu und erhält die erforderlichen Zulassungspapiere ja von der Zulassungsstelle..?

  • Wie gesagt - eine Ablastung ohne technische Änderung ist seit ~2 Wochen nicht mehr möglich - ging eine Technische Mitteilung für alle Überwachungsorganisationen raus, an die sich die Prüfer usw. strikt zu halten haben.

    Der Hintergrund ist eigentlich die Maut für LKW >3,5 to, dass diese nicht mehr ohne Weiteres unter bzw. auf 3,5 to abgelastet werden, um die Maut zu sparen, aber leider betrifft das nunmehr ALLE Fahrzeuge, wie auch so kleine Anhänger... :rolleyes:

  • Hi, danke für diese Info...also hatte der Händler recht..

    Also fahre ich Ende April brav mit 80 bis Österreich, dort mit 100 bis Italien, in Italien wieder brav 80.


    Im Spätsommer dann geht's in die Provence, also hinter Karlsruhe über die Grenze und dann mit 130 über die Autobahn...


    Das Leben könnte so einfach sein...


    An alle noch einmal ein Dankeschön und schönes WE

  • Kann dann hier geschlossen werden?

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  • :threadgeschlossen:

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  • Jay

    Hat das Thema geschlossen.