Hallo zusammen,
nachdem ich mir letzten Samstag einen Anhänger HP 350.01 besorgt habe, stellen sich mir mehrere Fragen, wegen HU usw.
Kurz zur Geschichte: der Anhänger, ist sei 1998 abgemeldet, nachdem ich dann mit unserer Zulassungsstelle gesprochen habe, benötige ich für die Wideranmeldung nur den einfachen TÜV.
Dazu jetzt meine Fragen:
1. sind an dem Hänger die seitlichen Reflektoren Pflicht? Gesamtlänge ca 2,80 m?
2. ist das Ersatzrad Pflicht?
Was ist sonst noch zu beachten?
Danke für eure Antworten
Viele Grüße
Olli
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Hallo
Reflektoren sind erst ab 3 m Gesamtlänge Pflicht
Reserverad sowieso nicht
ansonsten muß halt Beleuchtung gehen, Reifen in Ordnung sein, aber ansonsten kein Problem, hat der "Kleine" ja eh schon einige Male erfolgreich geschafft
Gruß Mani -
Hallo,
naja nun seid 11 Jahren nicht mehr...
Aber danke für den Tip, dann weiß ich was ich machen muss um ihn auf die Strasse zu bringen.
Viele Grüße
Olli -
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Hellau- will auch noch mein Senf dazugeben.
Wenn der solang abgemeldet war schauen die meißt bissl genauer hin. Das heißt die Reifen sollten noch nicht zu alt sein- evtl erneuern. Ein paar Reifen in der Größe 4.00-8 kostet so um die 40 Euro. Aufziehen kann man diese besseren Schubkarrenräder;) selber.
Das nächste wäre die Kupplung (s. dazu meinen Beitrag unter "Kupplung"). Auch sollten die Radlager noch kein spürbares Spiel haben wenn man am Rad wackelt. Ein Satz Radlager gibts aber auch schon für ca. 15 - 20 Euro. Der Wechsel ist mit Hobbyschraubermitteln zu bewältigen.
Am einfachsten ist es mal ganz unverblümt bei TüV oder Dekra vorzufahren und zu fragen woraufs ankommt. Nach meinen Erfahrungen geben die unentgeldlich Auskunft. -
Reflektoren sind erst ab 3 m Gesamtlänge Pflicht
Möp.
Ab Erstzulassung 1980 sind bei allen Anhängern seitliche gelbe Reflektoren Pflicht.Zitat von §51a Abs. 1 StVZO:Seitliche Kenntlichmachung
(1) [...] Anhänger müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben, nicht dreieckigen Rückstrahlern ausgerüstet sein. Mindestens je einer dieser Rückstrahler muß im mittleren Drittel des Fahrzeugs angeordnet sein; der am weitesten vorn angebrachte Rückstrahler darf nicht mehr als 3 m vom vordersten Punkt [...] der Zugeinrichtung entfernt sein. Die Höhe über der Fahrbahn (höchster Punkt der leuchtenden Fläche) darf nicht mehr als 900 mm betragen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs das nicht zu, so dürfen die Rückstrahler höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 1500 mm. [...]Die gelben Reflektoren sind nun bei einem Anhänger ungefähr das günstigste, was es an Ersatzteilen so gibt (~1 EUR das Stück).
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Danke für eure hilfreichen Tipps
Also da muss ich Dir vollkommen zustimmen @ TheBlackOne, die Reflektoren sind das aller preisgünstigste.
Aber noch eine Frage @ Hobby, was heißt kein Spiel? wenn ich ihn hochkant hinstelle und an den Rädern wackele, habe ich ca 1-2 mm wenn überhaupt nach links + rechts Spiel...
Heißt das nun Radlager raus und neue rein?
Bei den Reifen ist´s so ne Sache, weil die, die drauf sind, sind vollkommen porös in den Laufflächen, nicht mal an den Seitenwänden..
Spielt es eigentlich eine Rolle, wie die Plane aussieht oder ist das dem Tüffer vollkommen gleich? ebenso mit den Seitenwänden, weil in einer, ganz unten in der Ecke ist ein kleines Rostloch, so ca. 4 mm Durchmesser..
Danke für eure Antworten -
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Hallo
nächstes Mal bitte süßen Senf
Also das mit den Rückstrahlern ist im Prinzip schon richtig, aber es steht da ja auchZitatder am weitesten vorn angebrachte Rückstrahler darf nicht mehr als 3 m vom vordersten Punkt
und da Oli ja geschrieben hat
Zitat1. sind an dem Hänger die seitlichen Reflektoren Pflicht? Gesamtlänge ca 2,80 m?
frag ich mich ob der so 20 cm hinter dem Hänger in der Luft hält
nachdem es aber auch heisst das der hinterste nur 1 m von hinten weg sein darf, würde ich also sagen, papp mal vorsichtshalber einen drauf, schaden kanns ja nie und er freut sich auch
Radlager sollten eigentlich kein merkliches Spiel haben, würde ich also lieber mal nachstellen, falls möglich, ist ja in 5 Min passiert und noch billiger wie ein Rückstrahler
die Plane ist dem Prüfer egal, das Rostloch darf halt nicht scharfkantig sein, und keine Verletzungsrisiko sein, eventuell kannst ja den Rückstrahler da drauf pappen oder nen anderen Aufkleber, bzw mach halt einfach ne 5er Blindniete mit Beilagscheibe rein, dann ist des Loch auch zu
Viel Glück beim TÜV
Gruß Mani -
Hallo. Also wenn die Reifen so porös sind und es ist anzunehmen das die schon min. 11 Jahre oder noch mehr auf den Buckel haben, würd ich die auf alle Fälle ersetzen. Es geht ja dabei auch bissl um Verkehrssicherheit. Zu empfehlen sind 4.00-8 Reifen der Marke "Heidenau". Die werden im Reifenwerk Heidenau/Sachsen mit dem originalen DDR- Profil hergestellt, haben aber eine höhere Traglast von ca. 360 kg pro Rad. Solche Reifen bekommt man bei jedem guten Reifendienst. Neue Schläuche nicht vergessen!
Bei den Radlagern würd ichs drauf ankommen lassen- so ein leichtes Spiel ist schon noch OK.
Grüße -
Hallo zusammen,
erstmal sorry, habe euch beschwindelt, er ist nich 2,80 m sondern nur 2,07 m ,
Mit den Reifen, war mir schon klar, weil wie der Hobby schon sagt Verkehrssicherheit . Nur dachte ich immer, dass ich ein Ersatzrad brauche.. Da ich aber nur 2 Felgen habe, aber wenn ihr sagt E-Rad brauch nicht sein, bin ich ja beruhigt.
MIt dem Loch, dass ist nicht scharfkantig, aber Guter Tipp ne Blindniete rein, auf beiden Seiten und ab gehts... um einen Reflektor drauf zumachen ist es zu tief
Nun ja, einfach mal abwarten und gucken was der Tüffer bemängelt!
Viele Grüße
Olli
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frag ich mich ob der so 20 cm hinter dem Hänger in der Luft hält
Ich weiß nicht so recht wie du auf die Interpretation kommst.
Einer der Rückstrahler muss im mittleren Drittel des Hängers angebracht werden, und darf maximal 3m vom vorderen Ende weg sein. Diese Begrenzung ist nur für lange Anhänger relevant. Es heißt nicht, dass er 3m vom vorderen Ende entfernt angebracht werden muss.
Genau so mit dem hinteren Reflektor: Maximal 1m vom Hinterteil entfernt, aber auch eben beliebig weniger. Ich sehe da keinerlei Raum für Interpretationen á la "Nur für Hänger unter 3m". -
So nun kann ich Dank Eure Hilfe neues berichten...
Samstag Tüff..., ohne viel meckern , nur eine Birne von der Beleuchtung defekt. Bestanden
Heute Zulassungsstelle und nu ist er wieder für den Verkehr zugelassen -
hallo deluxe 601,
hast den tieflader für maggiwürfel also durch den tüv bekommen!
hat für die anmeldung wirklich nur die normale tüv-abnahme gereicht? also drauchtest du kein vollgutachten?
wieviel hat dich die abnahme gekostet?
danke....:) -
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Hallo Basti,
der Tüff hat glaub ich 26 € gekostet... einfacher TüV keine Vollabnahme, denn die brauchte ich lt. Aussage der zuständigen Zulassungsstelle nicht..:]
Die mussten zwar die Fahrzeugdaten alles per Hand eingeben, weil der Hänger aus den Akten raus war, aber das sollte ja nich mein Problem sein.
Aber das beste ist, mit Deiner Zulassungsstelle vorher telefonieren, nicht das die Ärger machen. Ich kann aber mit 100 %iger Sicherheit sagen Du hast bist zur Vollabnahme 7 Jahre + max 1,5 Jahre von der Abmeldung
Auf Deutsch: Das Datum auf der Abmeldebescheinigung + 7 Jahre.. und selbst das war beim Hänger überschritten
Viele Grüße
Olli -
Hallo
habe den gleichen Hänger, hast du ihn durch den TÜV bekommen?
Ich benötige dringend eine Kopie der Betriebserlaubnis, da meine nach der Wende verlorengegangen ist und ich den Hänger jetzt als Bootstrailer abnehmen lassen will. Wenn es dir nichts ausmacht kannst du sie ja mailen,
([email='r.hecking@hotmail.de'][/email]) wäre eine große Erleichterung bei der Abnahme für mich. Ich bedanke mich schon mal bei dir.
mfG Rollo -
Hallo Rollo,
sorry das ich mich jetzt erst melde.
Die Betriebserlaubnis, habe ich leider auch nicht. Hat aber auch niemand nachgefragt.
Was ich habe ist noch die komplette BDA/ Teileliste für den 300er, aber ob die was nützt?
Viele Grüße
Olli -