Die in D. zuläs. Achslast wurde nicht herab sondern heraufgesetzt: Von 750kg (Tandem zgG 1500) auf 1440kg
ich denke eher Du denkst da falsch, es gibt 3 Felder für Achslast, vorne Mitte Hinten, bei dir ist aber nur eins ausgefüllt, Tandem zzählt als eine Achse
Das Amt hats kommentarlos eingetragen, obwohl die damit fast doppelt so hoch wie die techn. zuläs. Achslast ist.
die haben auch nix zu kommentieren, die tippen das ab was aufm Gutachten steht und das sind Bürotanten, die haben und brauchen kein technisches Fachwissen
Da ist es wohl nicht so weit her mit der Fachkenntnis.
der Bäcker weiß auch nicht wie die Heizschlangen im Ofen angeschlossen sind, den interessiert nur das er warm wird, genauso wirds bei dir auch sein im Beruf