[…] es gibt 3 Felder für Achslast, vorne Mitte Hinten, bei dir ist aber nur eins ausgefüllt, Tandem zzählt [sic] als eine Achse […]
Bei mir sind tatsächlich zwei Achsen eingetragen. Die Felder 7.1, 7.2, 8.1, 8.2 weisen ab Werk den Wert 750kg auf. 8.1 und 8.2 wurden nach dem fehlerhaften Gutachten auf 1440kg geändert. Mit dem neuen Gutachten wird das Rückgängig gemacht und stattdessen werden die Felder F.1 und F.2 von 1500kg auf 1440kg geändert. Außerdem gibt bei 22 den Hinweis auf die Ablastung und darauf, dass 1500kg möglich sind. Interessanterweise müssen laut Tüv-Ing. techn. zuläs. gG und im Mitgliedstaat zuläs. gG im Schein immer identisch sein. Logisch wäre es ja, nur letzteren Wert anzupassen, da ja technisch 1500kg möglich sind. Ich habe aber ja den Hinweis über die Ablastung und werde auch den Prüfbericht aufbewahren…
Ein bisschen OT:
Klar müssen die Herrschaften im Straßenverkehrsamt nicht alle technischen Einzelheiten kennen, allerdings erwarte ich schon eine gewisse „Plausibilitätsprüfung“ es kann ja logisch garnicht sein, dass die Achslast im Mitgliedstaat höher ist, als die technisch mögliche. Andersherum schon.
Und ja, bei mir im Beruf wird genau das erwartet, dass ich Informationen von mir zuarbeitenden Kollegen prüfe.
Ich will da auch jetzt nicht drauf rumreiten, schließlich hätte ich ja auch vorher auf den Zettel gucken können… Außerdem ists ja nicht schlimm. Der Hänger steht noch beim Händler und ich bin keinen Meter illegal 100 gefahren…
Gruß
Johannes