Anhänger Geerbt, neue papiere beantragt, jetzt meldet sich "käufer"

  • Hallo, ich habe ein PKW anhänger geerbt und habe weder Fahrzeugschein/Brief noch TÜV bericht gefunden, war bei der Polizei und habe prüfen lassen ob er gestohlen wurde (wurde er nicht) dann neue papiere Beantragt und heute auch ausgehändigt bekommen, jetzt meldet sich jemand bei mir und sagt ich kenne jemand der den Anhänger gekauft hat und das er ihn abholen möchte, Ich weiß nicht ob der Verkauft wurde (glaube ich nicht da im Testament auch von mein Vater reingeschrieben wurde Testament ist von Juni 2022, normalerweise hätte er mir gesagt wenn er den verkauft hätte und wieso will der den jetzt erst abholen?


    werde ihn morgen anrufen und mal nachfragen,


    wie sieht das rechtlich aus?

    was ist wenn er wirklich die papiere für den Anhänger hat?

    ich habe ja heute Neue ausgehändigt bekommen, habe auch schon div. Ersatzteile für den Anhänger gekauft (lampenglas, biren, neuen stecker für die verkabelung, 3 reifen samt felgen weggeschmissen (da komplett durchgerostet) und ich neue bestellen wollte...


    werd ihn morgen mal anrufen und fragen ob er denn papiere und ein kaufvertrag etc hat und mich wohl mal mit ihn treffen

  • Hallo


    die Papiere allein sagen nichts, früher hieß es immer, wer den Brief hat dem gehört das Fahrzeug


    das stimmt aber so nicht, auf den neuen Papieren steht das sogar oben aufm Rand drauf, kein Eigentumsnachweis oder so ähnlich steht da


    wenn er einen Kaufvertrag hat, dann schauts natürlich anders aus


    dann ist schonmal wichtig ob der vom Datum passt, ob originale Unterschriften drauf sind, eventuell gibts sogar Kontobewegungen die das belegen


    Ich würde in dem Fall mit dem angeblichen Käufer zur Polizei fahren, will er das nicht, wäre das schonmal ein Zeichen das vielleicht was faul ist


    auf jeden Fall dann zum Anwalt


    halte uns aufm laufenden


    viel Glück


    Gruß Mani

  • Guten Morgen,


    interessanter Fall für Juristen.


    Zunächst was zum Hintergrund:


    Abstraktionsprinzip einfach erklärt: Definition und Beispiel
    Infos zum Abstraktionsprinzip: ✅ Was besagt das Trennungs- und Abstraktionsprinzip? ✅ Ist das Abstraktionsprinzip im BGB geregelt?
    www.schuldnerberatung.de


    Nach besagtem Prinzip ist hier zu prüfen, ob ein Vertrag, der auch mündlich vor dem Tod des Erblassers geschlossen worden sein kann, vorliegt und was dort inhaltlich geregelt wurde.


    Ist der Kaufpreis bezahlt worden?


    Und letztlich entscheidend ist, ob der Anhänger übergeben werden muss.


    Gruß


    Peter

  • Naja, macht mal nicht gleich wieder einen juristischen "Fall" draus !


    Kaufvertrag und Zahlungsnachweis, fertig,...nicht da, nicht verkauft.

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Naja, das kann aber schnell zu einem juristischen Problem werden.


    Ich würde den Tipp von Manni befolgen (bei der Polizei prüfen lassen) und dem „Käufer“ einfach mal paar Detailfragen stellen…sowohl zum Anhänger als auch zum Verkäufer.

    Der „Käufer“ müsste ja dann schon einiges wissen. Und wenn er keinen Kaufvertrag vorweisen kann, würde ich mich etwas querstellen.


    Aus diesen Gründen soll man solche Verträge auch nur mit blauer Tinte unterschreiben. Dann sieht man ob so etwas echt ist.

    Grüße

    Dierk


    Anhänger:

    Viking Thor HHB V2709, EZ: 2023

    Eduard 2615-3-PB30-150-63, EZ: 2021

    Hobby Prestige 545, EZ: 1993

    Stema Rocko 02, EZ: 2020 (verkauft)

    Brenderup 2300S 2000, EZ: 2019 (vekauft)

    TPV EU2, EZ: 2018 (verkauft)


    ziehender Furhpark: Ford Transit Connect (2006 und 2008), Opel Combo C (2009), Fiat Duacato 250 (2012), Mitsubishi L200 (2022)

  • Klingt für mich nach versuchtem Beschiss. Warum hat sich der angebliche Käufer nicht schon längst direkt beim Erben gemeldet?


    kc85

    „Jede Lösung eines Problems ist ein neues Problem.“ :biggrins:

    J. W. v. Goethe


    Temared Pro 3015C, abgel. auf 1100kg, 100km/h, 2018 (privat)

    Westfalia 118 451, 750kg, 1991 (dienstlicher Dauerpflegefall)

    Temared Eco 2312, 750kg, 2023 (dienstlicher Neuzugang)

    Mitsubishi ASX 1,6 2015

    Honda Dominator SuMo 1996

    diverse andere motorisierte 2- und Vierräder

  • Es gibt einen ähnlich gelagerten Fall aus 2020. Dort hat eine Frau ihr Auto im Testament ihrem Lebensgefährten vermacht, es danach aber doch noch verkauft. Der Erbe wollte den Verkaufserlös, weil das Auto ihm ja vorher "vermacht" wurde, er ging allerdings leer aus. OLG Koblenz, Az: 12 U 140/20.


    Meine laienhafte Meinung: wenn der/die Verstorbene den Anhänger tatsächlich verkauft hat gehört ihm der Anhänger. Er muss es halt anständig nachweisen können.


    Warum er ihn noch nicht abgeholt hat ist vielleicht interessant, dürfte aber nicht von Belang sein; könnte ja nach dem Motto gelaufen sein "Klar, lass ihn stehen, ich hab Platz. Hol ihn halt wenn du ihn brauchst." Und nachdem der Käufer jetzt mitbekommen hat dass der Verkäufer gestorben ist, will er ihn doch lieber abholen.


    Klar sollte man nicht auf Gottvertrauen den Anhänger einfach hergeben, aber unmöglich oder gar ein Betrug muss es auch nicht sein.

    Stema AN 750-10 "OBI-Edition", EZ 02/2014


    Hän­ger, der; Bedeutungen: 2. Anhänger; Beispiel: ein Lastwagen mit Hänger

  • Hat der "Käufer" ggf. schon im Jahre 2022 die Papiere erhalten und waren die deshalb nicht auffindbar ?

    Manfred

  • So lange jemand lebt, kann er über sein Eigentum frei verfügen, das schließt auch den Verkauf von im Testament ausdrücklich erwähnten Vermächtnisgegenständen (hier der Anhänger) ein.


    Ergo gehört der Anhänger ggf. dem angeblichen "Käufer". Aber eben nur dann, wenn er den Kauf auch sauber rechtlich nachweisen kann. Ein Kaufvertrag und/oder ein Zahlungsnachweis und ggf. sogar der Besitz der Originalpapiere (die waren ja nicht auffindbar) wären da als Hinweis hilfreich.


    Im Zweifel muss man sich überlegen, ob es sich lohnt, um das Teil zu streiten.


    Oder, ob einem der Käufer, sollte der Kaufvertrag nachweislich zustande gekommen sein, ggf. die zwischenzeitlich gemachten Aufwendungen (Wiederzulassung, Ersatzteile...) ganz oder zumindest teilweise erstattet.


    Trotzdem klingt die Geschichte für mich komisch. Das wäre schon eine eigenartige Verkettung von Umständen. Aber unmöglich ist nichts.


    kc85

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    Honda Dominator SuMo 1996

    diverse andere motorisierte 2- und Vierräder

  • Der Zustand ist mir wohl bekannt. :biggrins:


    kc85

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    Honda Dominator SuMo 1996

    diverse andere motorisierte 2- und Vierräder

  • Ja, aber der ist eben auch schwer belegbar, generell und auch inhaltlich, zumindest ohne (verlässliche) Zeugen. Deshalb macht man ja eingentlich für alles, was halbwegs einen echten Wert hat, besser einen schriftlichen Vertrag. Gerade auch dann, wenn nicht direkt bei Vertragsabschluss Ware gegen Geld getauscht wird.


    Sonst hat man am Ende so ein Schlamassel wie im vorliegenden Fall.


    kc85

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  • Ich hätte nun gesagt, wenn der vermeintliche Käufer weder Papiere noch Kaufvertrag hat, gehört ihm NIX. :/

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • die ganzen Spekulationen bringen doch nix


    es kann ein versuchter Betrug dahinter stehen, bis zur völligen rechtlich einwandfreien Sache, vielleicht hat der "Käufer" ja sämtliche Papiere, wie HU Brief Schein usw" und war durch Krankenhaus oder sonstwas verhindert


    also abwarten was uns der TE berichten wird

  • Das ist die Frage, die ich mir in solchen Fällen immer erst einmal stelle: " wie würde ein Richter entscheiden "


    Also in diesem Fall:


    wie würde ein Richter nach Sachlage entscheiden, wenn weder Papiere, ein Vertrag noch ein Geldfluss vorliegen ?


    Auch wenn man sich auf hoher See und vor Gericht in "Gottes Hand" befindet, kann man das Ergebnis gut abschätzen.

    Manfred

  • Unabhängig davon, dass ich bei dem Zustand auch den Anhänger eher würde loswerden wollen, muss man sich mal den Zeitablauf insgesamt angucken, dabei kann ich mir unweigerlich folgendes Szenario vorstellen:


    1) Erbe schreibt Ende Juni öffentlich im weltweiten Netz: "Leute, ich habe ein Fahrzeug geerbt und finde keine Papiere oder sonst nix!"

    2) Böser Bube gibt Ende Juli in Suchmaschine ein "Fahrzeug/Auto/Anhänger keine Papiere" und stolpert beim Schmökern auf den Post unter 1) und probiert es einfach mal (es soll ja auch Schurken im Internetz geben =O )

    3) Böser Bube meldet sich "Is meiner, hab's nur noch nicht geschafft...!"


    Verrückter Zufall, also wirklich...


    Neulich lag ein Hundert-Euro-Schein in Einkaufszentrum. Also habe ich den aufgehoben und laut gefragt, wem der gehört. Was soll ich sagen, FÜNF Leute haben sich gemeldet...Also Sachen gibt's... :saint:


    Bin echt gespannt, ob sich und was der TE meldet, vielleicht gibt es ja doch noch gute Menschen da draußen mit verrückten Geschichten.

    Anhänger, der erste: Stema 750kg-Baumarkthopser, günstig, genügsam und immer fleißig

    Anhänger, der zweite: Schultes Metallverarbeitung UA 300, 1.500 kg


    Zugfahrzeug, das erste: Hyundai i30 N Performance

    Zugfahrzeug, das zweite: Ford Nugget Plus