Hallo liebe Gemeinde.
Ich rüste meinen alten Anhänger ERKA Wolf von 1964 wieder in den Originalzustand um. Sprich: Standlicht ist rot, Bremslicht ist Gelb. So ist er Original
Nun habe ich gesehen, das ich Baujahrbedingt auch rote Blinker statt gelber aufschrauben kann
Also: Blinker sind 1-Kammer leuchten, Stand-und Bremslicht (in Kombination Rot/Gelb) sind 2-Kammerleuchten
Ich suche schon die ganze zeit, ob das zulässig ist.. laut Internet: Bis zum 1.1.1970 waren rote hintere Blinker (amtlich: Fahrtrichtungsanzeiger) erlaubt. Fahrzeuge deren Erstzulassungsdatum davor liegt, dürfen hinten rot blinken. Dieses ist immer zulässig und muss nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Für historische Fahrzeuge gem. §23StVZO mit Erstzulassung 01.01.1970 bis 31.12.1989 ist eine Ausnahmegenehmigung von der Farbe möglich.
Bei Erstzulassungen vor 1970 sind rote Blinker hinten möglich. Voraussetzung: diese sind Original. (?) wie Original muss es denn sein? die Kappen kann man auch heute noch neu kaufen
Wie seht Ihr das?
Grüße
Andi