Ja hallo
Sorry hätte ich machen können aber hab was Stress mit dem Anhänger
Heiße Bernd und komme aus dem Rheinland bin 60 und kfz Mechaniker
Schöne Grüße an alle hier im Forum
Ja hallo
Sorry hätte ich machen können aber hab was Stress mit dem Anhänger
Heiße Bernd und komme aus dem Rheinland bin 60 und kfz Mechaniker
Schöne Grüße an alle hier im Forum
Also dann mal zum Problem
Heinemann Anhänger Z5075
Keine Papiere mehr vorhanden
6 Wochen öffentlich ausgeschrieben
Jetzt vom stvamt die Bescheinigung bekommen um beim tüv vollabnahme nach Paragraf 21 stvo machen zu lassen
Der tüv macht jetzt Probleme weil kein Datenblatt da ist und somit vorallem das Baujahr es wäre also super wenn jemand ein Datenblatt hätte und es mir geben könnte
Der tüv macht es sich einfach und sagt
Den Hänger zum Schrottplatz und neu kaufen das sehe ich aber gar nicht ein
Danke für eure info
Öhm ja,
Was hast du denn öffentlich ausschreiben lassen?
Doch sicherlich die FIN?
Wo hast du die denn her?
Vielleicht von einem Typenschild des Anhängers, auf dem auch das Baujahr stehen könnte?
Oder könnte man anhand der FIN das Baujahr herauskriegen?
Und mal wieder:
Ab zum nächsten Prüfer!
Wenn der eine nicht will, dann vielleicht der andere…
Viele Grüße,
Axel
Hallo
Danke für deine Antwort
Es fehlen halt alle Papiere ja er wird ja dann
Öffentlich in Flensburg ausgeschrieben damit sich jemand melden kann wegen gefundene Papiere
Nun habe ich keine Daten und der tüv sträubt sich hier die vollabnahme zu machen
Außerdem bemängelt er den auflagebock der deichsel den wir ordnungsgemäß geschweißt haben und zwar besser wie vorher aber dort dürfte man nicht schweißen
Im Moment weiß ich nicht weiter auf den Schrott kommt er jedenfalls nicht so wie es der tüv will
Axel hat dir doch schon die Lösung geschrieben:
Ab zum nächsten Prüfer!
Wenn der eine nicht will, dann vielleicht der andere…
Du hast den ersten schwierigen Schritt geschafft, eine Vollabnahme ist bei einem ungebremsten Anhänger normalerweise kein Problem.
Altes Kennzeichen ist nicht bekannt, Abmeldung schon lange her?
Da weiß ich nicht, wie der TÜV das Baujahr beurteilt, weil z.B. die Nebelschlussleuchte bei den ganz alten nicht vorhanden sein muss.
Anderen TÜV aufsuchen, der Vollabnahmen machen darf.
Am Deichselrohr selbst darf man nicht schweißen. an allem was nicht bauartgeprüft ist grundsätzlich schon meines Wissens, wobei ich z.B. betreffend den Rahmen schon unterschiedliches gehört habe.
Ja das ist wohl das größte Problem das Baujahr
Am Rohr selber haben wir nicht geschweißt
Nur an dem Halter der an der Achse fest ist
Bilder
Bilder
Bilder helfen ungemein
Nur an dem Halter der an der Achse fest ist
Es könnte halt sein, das die Achse bauartgeprüft ist und somit es mit dem Schweißen dort auch problematisch ist.
Man darf direkt an der Achse genauso wenig schweißen wie an einer Rundrohr-Zugdeichsel, damit ist die Achse wohl Schrott.
Eine Achse ist immer bauartgeprüft bei einem zulassungsfähigen Anhänger.
Oder habt ihr nur an einem separaten Halter geschweißt?