Selbstbau-Anhänger an Oldtimer Traktor

  • Hallo zusammen

    Ich habe mir vor 2 Jahren von einem ehemaligen Landwirt einen Oldtimer-Traktor gekauft. In dem Paket war auch ein selbstgebauter Anhänger auf Basis einer alten Antriebsachse eines LKW. Dieser Anhänger hatte, genau wie der Schlepper, ein grünes Folgekennzeichen, also die gleiche Nummer wie der Schlepper und ein 20kmh-Schild.

    Gibt es eine Möglichkeit, den alten Anhänger an meinem Schlepper legal zu benutzen?

  • Hallo

    Das Folgekennzeichen ist doch legal!

    Was willst denn anders haben?

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


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    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Dann muss der Anhänger zugelassen werden.

    Fahr mal mit den Anhänger zum Tüv, bzw stell ihn mal mit Bildern Deinen Prüfer des vertrauens vor. Der wird dir dann sagen ob die Abnahme möglich ist. Wenn ja ist es ein Eigenbau und den Namen kannst Du wählen. Damit musst dann auch alle 2 Jahre zum Tüv.

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    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • TÜV kann ich bei dem Teil vergessen. Die Achse war mal eine Antriebsachse eines LKW und hat noch den Anschluss der Kardanwelle. Dieser Abschluss dreht beim Ziehen des Anhängers mit. Dafür bekomme ich mit Sicherheit keinen TÜV.

    Der alte Landwirt hatte damit keine Probleme, da er mit dem Hänger nie zum TÜV musste. Außerdem war der wohl eh nur im ländlichen Raum damit unterwegs und hat nie ne Polizei gesehen.

  • Ohne Tüv kannst ihn nicht legal bewegen!

    Fragen kostet nix, ansonsten ist Dein Vorhaben geklärt

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    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Hi,


    ohne landw. Betrieb funktioniert das mit dem Folgekennzeichen nicht. Allerdings war der Anhänger bisher auch nicht "legal". Ein landw. Unternehmer muss für einen Anhänger bis 25 km/h mit Folgekennzeichen immer die Betriebserlaubnis des Anhängers mitführen.

    Theoretisch geht es auch mit einem schwarzen oder H-Kennzeichen. Dann muss man aber immer nachweisen können, dass die Fahrt für das landwirtschaftliche Unternehmen ist.


    Die abgeschnittenen Lkw-Fahrgestelle waren so eigentlich noch nie erlaubt. Noch schlimmer wird es, wenn die gar keine Bremse mehr haben.


    Wenn der Anhänger keine Bremse hat, darf er je nach Gewicht des Schleppers bis zu 3000 kg Gewicht haben. Theoretisch. Für eine gute Idee halte ich das "mit-ohne-Bremse" aber nicht. An meinen Schlepper (mit grünem Kennzeichen) würde ich so etwas nicht anhängen wollen.


    Der Antrieb der Achse wäre u.U. nicht das Problem für eine Zulassung , zumindest wenn da Typenschilder usw. dran sind. Schließlich gibt es ja auch angetriebene Anhänger. Interessant wird es aber dann, wenn man über die Zapfwelle getrieben mit 60 km/h ... :biggrins:

    Oder einfach eine geeignete Achse drunter schrauben?


    Gruß

    Gerhard

  • Ok, ich sehe das schon. Der Anhänger war nie legal (das wußte ich bis jetzt auch nicht) und wird es wohl auch nie werden (das hatte ich schon vermutet). Ich kratze das aufgeklebte grüne Kennzeichen rutner und dackel mit den Schlepper und Anhänger mit 20kmh nur zwischen meinem Wiesengrundstück und meinem Haus durch die Felder und hoffe, dass er nie auffallen wird.

  • Jo. Ich nutze den Anhänger aber auch nicht jeden Tag. Die Fahrten mit dem Teil beschränken sich auf ca 3-4 Fahrten pro Jahr. Und es sind nur 300m auf der Straße. Für den Rest habe ich ja auch noch den PKW-Anhänger, den ich auch am Schlepper ziehen kann und darf. Irgendeinen Tod muss man halt sterben.

  • Was heisst da nicht ganz unbedenklich?

    Auf öffentlichen Straßen hat der nix zu suchen und ist da auch NICHT versichert.

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    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Die meisten Missgeschicke/Unfälle passieren oft bei Abfahrt oder die letzten Meter Ankunft!

    Versicherungstechnisch also nicht ganz unbedenklich ohne mit dem Zeigefinger zu wedeln!


    Gruß Marcel

    Mal blöd gefragt: Was kann denn im schlimmsten Fall versicherungstechnisch passieren? Von Personenschäden etc. schreibe ich jetzt bewusst nicht. Ein Bekannter ist betrunken Auto gefahren und dabei in ein geparktes Auto gefahren (dämlich genug). Zu meinem Erstaunen musste er den Schaden am "gegnerischen" Fahrzeug nicht vollständig begleichen, sondern lediglich 6.000 €. Den Rest zahlt die Haftpflicht. Ich war immer der Annahme, dass die Versicherung einem dann die volle Schadenshöhe aufbrummen kann. Dies war bei ihm offenbar nicht so.

    Wie verhält es sich denn bei so einem Anhänger?


    Zu der angetriebenen Anhängerachse ist mir auch eine Story bekannt, Demnach ist ein Hobbylandwirt mit seinem Gespann in einer 30er Zone mit 50 geblitzt worden. Er hat Widerspruch erhoben und darauf hingewiesen, dass sein Traktor auf 30 km/h gedrosselt ist. Die Polizei hat es sogar kontrolliert, und tatsächlich fuhr der Traktor nicht schneller. Er musste die Knolle daraufhin nicht bezahlen. Als er dann nochmal geblitzt wurde, viel den Beamten der Anhänger auf. Tatsächlich konnte er mit Anhänger an die 60 km/h fahren (im Schubbetrieb).


    Gruß Simon

  • Egal wie, das Ding hat auf der Straße nix zu suchen. Er hat KEINE Zulassung

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    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Die Versicherungsfeinheiten könnte ich dir zwar erklären, aber das tut hier nichts zur Sache, da ein nicht zulassungsfähiger Anhänger niemals versicherbar ist!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


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    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Richtig, und deshalb bin ich der Meinung, das wir es hier nun dabei belassen sollten! :/

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    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Dennoch sollten wir hier richtig stellen, dass Schäden im Fahrbetrieb immer durch das Zugfahrzeug abgedeckt sind.



    Andreas

  • Ich sag NEIN! Denn er ist nicht Zugelassen bzw kann nicht mit Folgekennzeichen gefahren werden, da am Zugfzg kein grünes Kennzeichen sondern ein schwarzes ist. Dann hat er auch KEINE Betriebserlaubnis und ist weder in Land oder Forstwirtschaft eingesetzt.

    Also auch nicht übers Zugfzg versichert.

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    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Ich finde, Du solltest damit einfach mal zu einer geeigneten Prüforga fahren und dann findest Du raus, ob der jemals eine Zulassung bekäme. Ich meine, den Kardanwellenflansch kann man ja auch abbauen und das Loch mit einem Deckel verschließen. Im Internetforum bekommst Du zwar eine Menge Meinungen aber gewiss nichts Gerichtsfestes. Ich habe bisher eigentlich gute Erfahrungen mit dem TÜV, wenn man vorher abspricht wie es der Herr aaS gerne hätte.

    Schöne Grüße aus Calenberg!


    Lars


    Zugfahrzeuge: VW T5 (2012), VW 1302 LS Kabrio (1972), VW 181 (1969)

    bald in diesem Theater: Opel Frontera Sport (1992)
    Anhänger: AH3, Anhängerbau Wittenberge 0,5t (1969), Knaus Monsun (1964)

    im Bau: Eigenbau für den VW 181

    Alle meine Lieblinge auch auf BoxerStop