Hallo allerseits,
ich frage mich, ob es eine Einschränkung beim Ladegut eines Anhängers basierend auf den Eintragungen im Schein gibt.
Folgendes Beispiel unter der Annahme, das die Ladungssicherung immer gegeben ist:
Im Schein steht unter J die Ziffer "68", unter 4 "0200", sowie unter 5 "SDAH Viehtransporter".
Beschränken diese Angaben das Ladegut auf Vieh, oder darf man auch anderes Ladegut transportieren?
VG Marvin
Gibt es eine Regulierung des Ladeguts durch die Fahrzeugpapiere?
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Hallo
Hast ein "grünes" Kennzeichen oder ein "schwarzes"?
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Folgendes Beispiel unter der Annahme, das die Ladungssicherung immer gegeben ist
dann nein - keine Beschränkung!
Voraussetzung ist aber ein schwarzes Kennzeichen! Beschränkung gibt es NUR bei grünen Kennzeichen!
Das Fahrzeug/der Anhänger muss aber dazu geeignet sein, die entsprechende Ladung aufzunehmen und (auch mittels Hilfsmitteln) zu sichern.
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Darf man denn in einem Pferdeanhänger, mit grünem Kennzeichen, Futter transportieren welches auch auf der Verpackung als Pferdefutter deklariert ist? De Transport geschieht ja im Rahmen der Pferdehaltung.
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Ja genau, es geht um schwarze Kennzeichen.
Danke für die Info -
Darf man denn in einem Pferdeanhänger, mit grünem Kennzeichen, Futter transportieren welches auch auf der Verpackung als Pferdefutter deklariert ist? De Transport geschieht ja im Rahmen der Pferdehaltung.
nein - wenn, dann nur, wenn du das Pferd zum Einkauf mitnimmst...
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ok. Dachte das wär erlaubt. Gut zu wissen. Danke
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auch keine Heu oder Strohballen, ist genauso verboten
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ja, dachte ich mir jetzt auch. Auch wenn das bei uns alle so machen.
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Darf man denn in einem Pferdeanhänger, mit grünem Kennzeichen, Futter transportieren welches auch auf der Verpackung als Pferdefutter deklariert ist? De Transport geschieht ja im Rahmen der Pferdehaltung.
Hallo,
zur Klärung muss vorher festgestellt werden, ob es sich um einen Ackergaul oder ein Sportferd handelt.
Oder juristisch gefragt:
Ist der Anhänger für den Einsatz zu Sportzwecken gekennzeichnet oder hat er eine Zulassung mit Steuerbefreiung.
Gruß
Peter
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Grünes Kennzeichen, hatte ich geschrieben.
Und es sind Freizeitpferde.
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Ja, es gibt auch Pferdeanhänger mit grünem Kennzeichen, die nicht nur ein Kennzeichen tragen sondern im normalen Zulassungsverfahren angemeldet sind. Deren Steuerbefreiung ergibt sich aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit des Halters. Damit darf man auch Futter transportieren. Aber keine Sportpferde ohne landwirtschaftlichen "Hintergrund".
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Die ich meine kennen Landwirtschaft nur aus Überlandfahrten und Futter, Heu, etc. beim Bauern kaufen. Sportreiten betreiben die auch nicht, die brauchen eher eine Leiter zum Aufsteigen. Das sind so "Anwaltsfrauen" dene langweilig ist.
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.... dann wird der Anwalt sicherlich die passende Zulassung des Anhängers in die Wege geleitet haben. 😊☺
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ich würde das eh abschaffen, wer sich nen Gaul oder nen Segelflieger leisten kann, der hat auch die 50 Euro Steuer übrig, ganz einfach
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Richtig, da wird in D viel zu viel Kleinkram vertapft, mit Ausnahmen und den Ausnahmen zur Ausnahme...
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Rüschdüsch! Deshalb hab ich gestern auch ganz entspannt ne Couch transportiert- ohne mir Gedanken um irgendwelche besonderen Zulassungskriterien des Anhängers machen zu müssen!
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Da ist aber jetzt Pferdescheiße an den Couchfüßen.
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Fred das Glaube ich aber nicht, das Mone eine dreckige Couch auf ihren Anhänger läßt.
oder war das anders rum?
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Hat der blaue Pferdeanhänger Zurrpunkte oder Ähnliches, um das Verselbstständigen der Couch bei der Fahrt zu verhindern? Ich denke darüber nach, Airlineschienen für solche Zwecke nachzurüsten, um den Anhänger universeller Nutzen zu können. Die Nachrüstung sollte dabei nicht die ursprüngliche Verwendung als Pferdeanhänger verhindern, also nicht scharfkantig sein usw.. Ist aber noch eher eine Theorie als eine konkrete Planung.