Zusätzliches Geschwindigkeitswarnschild am Anhänger

  • Hallo zusammen,


    eine kurze Frage an euch ob mir jemand zur Rechtmäßigkeit meines Vorhabens eine kurze Einschätzung oder Empfehlung abgeben kann.


    Es geht um folgendes, ich nutze an meinem Traktor meine Autoanhänger (das Thema Anhängekupplung an landw. Zugmaschinen braucht nicht diskutiert werden da dies Thema bei mir offiziell zugelassen und rechtskonform gelöst ist) und kämpfe mit dem Problem das relativ viele Autofahrer nicht erkennen das ein Anhänger auch langsamer unterwegs sein kann.


    Ich hatte erst vergangenes Wochenende wieder einen der eine ABS unterstütze Vollbremsung hinlegen musste um nicht auf mein mit 25km/h schnelles Gespann aufzufahren.
    Da wird einem wenn man mit einem Auge im Spiegel fährt immer etwas flau im Magen.


    Aus diesem Grunde überlege ich ob ich nicht abnehmbar am Anhänger ein 25er Schild anbringe um noch ersichtlicher darauf hinzuweisen das ich mit niedrigerer Geschwindigkeit unterwegs bin.

    Wie sieht das von rechtlicher Seite aus?

    Darf ich das überhaupt da der Anhänger ja ganz regulär auf 80km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit zugelassen ist, nicht das ich mir da sogesagt selbst einen Strick dreh.


    Grüße

    Josef

    "Der größte Aberglaube ist der Glaube an die Vorfahrt" (Jacques Tatischeff)

    "Die allermutigste Handlung ist immer noch, selbst zu denken. (Coco Chanell)

  • Moin



    Also wer so eine Vollbremsung hinlegen muss, der erkennt auch von weitem kein Schild 😂


    Da würde ich eher, wenn auch nicht zulässig, eher warnlicht am Traktor montieren und dies sporadisch nutzen.


    Gruß Benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Wenn Dein Anhänger hinten aus Stahl ist, würde ich ein Warn-Schild auf Magnetfolie aufziehen und dann bei den Traktorfahrten (und nur dann) anbringen.

  • Die Sache mit dem Magneten funktioniert nur leider bei großer Hitze und bei große Kälte nicht. Wir ihr alle wisst, hat das physikalische Gründe. Doch an sich finde ich die Idee natürlich nicht schlecht.

  • Wenn er eine ABS Vollbremsung hinlegen muss dann hat er eine komplett schlechte Verkehrsbeobachtung um nicht zu sagen gar keine! „Brille gefällig“

    Ist er überhaupt fähig ein Fahrzeug zu führen.

    Gruß Christian



    PKW - Mazda CX5

    PKW - Mazda 2


    1. Anhänger (Anhängi) - Eduard 2,0 to EZ 02.2020

    2. Anhänger (Hängi) Humbaur 1,0 to EZ 05.1997

  • Die Sache mit dem Magneten funktioniert nur leider bei großer Hitze und bei große Kälte nicht. Wir ihr alle wisst, hat das physikalische Gründe.


    Fährst du wirklich bei +250 Grad und -40 Grad durch die Gegend…? ;)



    Viele Grüße,

    Axel :)

    Anhänger:

    STEMA BH-R 750 Bj. 2018,

    QEK Aero Bj. 1986


    Zugfahrzeuge:

    Ford Fiesta 1.0 EcoBoost Bj. 2018,

    GAZ69 Bj. 1958

    ———————————————————————————————————————————————

    "Die Genialität einer Konstruktion liegt in ihrer Einfachheit – Kompliziert bauen kann jeder."
    Sergej P. Koroljow, (sowietischer Raketenkonstrukteur, brachte den ersten Satelliten "Sputnik" ins All).

  • Jo, mit den D Zug durch die Kinderstube!

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Axel hast du auch verschiedene km/h Schilder für eure Anhänger? Meine ja nur da fast jeder Trecker ne andere Geschwindigkeit fährt.

    Gruß Christian



    PKW - Mazda CX5

    PKW - Mazda 2


    1. Anhänger (Anhängi) - Eduard 2,0 to EZ 02.2020

    2. Anhänger (Hängi) Humbaur 1,0 to EZ 05.1997

  • Die Osteuropäischen Spediteure haben am Auflieger oft 60, 70, 80, 90, 100 Schilder dran.

    EDUARD 2615-1-PB30-075-63 (zGG 1350kg)

    mit 70cm Laubgitteraufsatz, Stahlboden und schwenkbaren Stützfüßen.

    Leergewicht komplett (gewogen) 480kg


    :!: Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!  :anstoss:

  • Hat aber gar nix mit einen Traktor zu tun ;)

    Und auch nix mit Deutschland sondern für das Land der Zulassung und deren verschiedenen Straßen!

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


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    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Christian,


    Unsere Anhänger haben alle ein 40 Km/h Schild dran, einige hatten früher mal die 60 dran, das ist aber unnötig und zu teuer.

    "Mein" John Deere läuft 'eh nur 50, da brauche ich nicht viel nachdenken, aber mit den 60 Km/h Fendt's kann es schon Ärger geben. Da muss man bissel aufpassen.



    @ Josef,


    Jemand, der so angerauscht kommt, sieht er ein 25er Schild wohl auch nicht...

    Ich glaube das darf da auch nicht ran, bin mir da aber nicht sicher.


    Ich glaube sowas hier darfst du eher anbringen und durch seine Größe, kann es evtl. auch gute Wirkung zeigen. Kann man glaube ich auch selbst malen?



    Viele Grüße,

    Axel :)

    Anhänger:

    STEMA BH-R 750 Bj. 2018,

    QEK Aero Bj. 1986


    Zugfahrzeuge:

    Ford Fiesta 1.0 EcoBoost Bj. 2018,

    GAZ69 Bj. 1958

    ———————————————————————————————————————————————

    "Die Genialität einer Konstruktion liegt in ihrer Einfachheit – Kompliziert bauen kann jeder."
    Sergej P. Koroljow, (sowietischer Raketenkonstrukteur, brachte den ersten Satelliten "Sputnik" ins All).

  • Jemand, der so angerauscht kommt, sieht er ein 25er Schild wohl auch nicht...

    Ich glaube das darf da auch nicht ran, bin mir da aber nicht sicher.


    Ich glaube sowas hier darfst du eher anbringen und durch seine Größe, kann es evtl. auch gute Wirkung zeigen. Kann man glaube ich auch selbst malen?

    gute Idee mit der Warntafel und würde ich wohl auch so machen. :super:

    EIGENTLICH is sowohl die als auch das 25er Schild aber immer noch net zulässig, weils immer darum geht, dass Fahrzeuge BAUARTBEDINGT nicht schneller als Geschwindigkeit X fahren können/dürfen.

    Ist ja aber beim Anhänger nicht der Fall.


    Wie aber auch schon gesagt... wenn jmd. aufs Handy guckt oder anderweitig abgelenkt is... werden auch 4x2,55 m große Hecks von LKW übersehen, bringt also im dümmsten Fall weiterhin GARNIX. X/

  • Ein LKW(18to) auf dem ich des Öfteren mitfahre, wurde ersetzt, nachdem ein LKW effektiv ungebremst aufgefahren ist.
    Blaulicht, Heckwarnleuchten und den Verkehrsleitanhänger(!) mit quasi allen Lampen an, hatte der Fahrer leider übersehen.


    Also bei manchen ist halt alles Vergebens...
    Für alle anderen könntest du neben dem In Deutschland wenig bekannten Dreiecks auch Konturmarkierungen und Heckwarntafeln anbringen, sofern der Anhänger über 750Kg zulässiges Gesamtgewicht hat.


    Praktisch kann ich mir schwer vorstellen, dass sich ein Polizist beklagt, wenn da ein abnehmbares 25Km/h Schild dran ist, solange es alle generellen vorgaben erfüllt.

  • Hallo zusammen,


    danke für eure Antworten.


    Bezüglich dem Auffahren und den Bremsungen.

    Ich muss leider auf der Zufahrt zu meinem Außenlager und Wald einige Kilometer über die Kreis- und Bundesstraße fahren.

    Hier herrscht Monte-Carlo oder vielleicht auch Nürburgring da die Straße gut ausgebaut und fast bolzengrad ist. Gelegendliche Geschwindigkeitskontrollen sind schon fast zwei Kilometer gegen den Wind sichtbar das das nur ganz wenig zur Verminderung der Fahrgeschwindigkeit beiträgt. Nur einen hammse im Sommer fotographieren können, 238km/h. Der rest ist aber auch meist mit gut >100km/h unterwegs.


    Was das auffahren angeht, fällt mir hald auf das dies vermehrt dann erfolgt wenn der Hänger geladen und das Zugfahrzeug dadurch gröstenteils verdeckt wird, daher auch der Gedanke zur Geschwindigkeitshinweistafel.



    Den Gedanken der dreieckigen Reflektorfläche sowie der Konturmarkierungen muss ich mir noch mal intensiver durch den Kopf gehen lassen und mal die einschlägigen Paragraphen hierzu lesen.


    Für die gelbe Rundumleuchte lässt sich meiner leider gemachten Erfahrung (Verwarngeld 25 € hierfür + 10 Euro Verwarngeld für einen fehlenden Wundschnellverbandstreifen im Verbandskasten) nach der §38 Abs. 3 StVO nicht anwenden und die behördliche Anordnung nach §52 StVZO fehlt mir.


    Grüße und Danke

    Josef

    "Der größte Aberglaube ist der Glaube an die Vorfahrt" (Jacques Tatischeff)

    "Die allermutigste Handlung ist immer noch, selbst zu denken. (Coco Chanell)

  • Darf ich das überhaupt da der Anhänger ja ganz regulär auf 80km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit zugelassen ist

    wenn der Anhänger im Schein eine Eintragung mit V Max 80 km/h hat, dann ist das 80er Schild sogar Pflicht, wenn er ne 100er Zulassung hat dann nicht, bzw wen keine Geschwindigkeit eingetragen ist auch nicht, weil dann könnte er ja für 100 gebaut sein, ist nur nicht dafür ausgerüstet (Dämpfer usw)


    dein 25er Schild gehört in dem Fall hinten an den Anhänger