Hallo zusammen,
eine kurze Frage an euch ob mir jemand zur Rechtmäßigkeit meines Vorhabens eine kurze Einschätzung oder Empfehlung abgeben kann.
Es geht um folgendes, ich nutze an meinem Traktor meine Autoanhänger (das Thema Anhängekupplung an landw. Zugmaschinen braucht nicht diskutiert werden da dies Thema bei mir offiziell zugelassen und rechtskonform gelöst ist) und kämpfe mit dem Problem das relativ viele Autofahrer nicht erkennen das ein Anhänger auch langsamer unterwegs sein kann.
Ich hatte erst vergangenes Wochenende wieder einen der eine ABS unterstütze Vollbremsung hinlegen musste um nicht auf mein mit 25km/h schnelles Gespann aufzufahren.
Da wird einem wenn man mit einem Auge im Spiegel fährt immer etwas flau im Magen.
Aus diesem Grunde überlege ich ob ich nicht abnehmbar am Anhänger ein 25er Schild anbringe um noch ersichtlicher darauf hinzuweisen das ich mit niedrigerer Geschwindigkeit unterwegs bin.
Wie sieht das von rechtlicher Seite aus?
Darf ich das überhaupt da der Anhänger ja ganz regulär auf 80km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit zugelassen ist, nicht das ich mir da sogesagt selbst einen Strick dreh.
Grüße
Josef