Kompliziert - französischer Anhänger in Frankreich aber deutsches Zugfahrzeug

  • Guten Abend !

    Da wir in Frankreich ein Ferienhaus besitzen und vor Ort einen kleinen Anhänger haben wollen folgendes Problem

    Die Franz Anhänger haben ja an sich keine Zulassung und keine Papiere. Heißt bei einem Franz zugfahrzeug hole ich ein zweites Kennzeichen und Pappe es nach dem

    Kauf an den Anhänger. An sich sollte dann auch nur dieses zugfahrzeug den Anhänger ziehen da sie quasi jetzt ein paar sind.


    Ich habe aber kein Französisches Auto mit Anhängerkupplung sondern nur mein deutsches. Ich kriege aber da unten Naturlich kein deutsches Kennzeichen als dublette um den Anhänger regulär zu kaufen.


    Wäre es ok sich hier ein Kennzeichen zu machen , mitnehmen , Anhänger kaufen und dranhängen um damit dann dort zu fahren ?

    Auf dem Kennzeichen wären Dann natürlich keine Plaketten. Ist der Hänger trotzdem über das Auto versichert ?


    Danke für die Hilfe


    VG

  • Nein, natürlich nicht!


    Du kannst nur den Anhänger in Deutschland zulassen und versichern. Musst dann natürlich alle 2 Jahre zum deutschen TÜV damit!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Wie ist das den dann in Frankreich?


    Wenn ich jetzt zwei Auto mit Anhängerkupplung habe - muss ich dann jedes mal das Kennzeichen umbauen?

    Oder reicht es wenns eins von beiden ist?


    Ich würde mal über die Versicherung von deinen Fanzösischen Auto anfragen, ob der auch versichert ist an einem anderen deiner Fahrzeuge.


    Edit :hab wieder mal nicht gut gelesen. Du hast kein französisches Fahrzeug - dann hat sich das fast erledigt denke ich


    Mit freundlichen Grüßen Michael

  • Dann halt einen Anhänger über 500kg in Frankreich kaufen und den dort normal anmelden und versichern. Zur Not über Bekannte, wenn kein eigener offizieller Wohnsitz vorhanden ist.


    Alternativ bleibt nur die Zulassung des Anhängers in Deutschland (mit allen Konsequenzen). Oder es braucht ein französisches Auto, dem man den Anhänger bis 499kg per Wiederholungskennzeichen zuordnet und das man dann auch immer zum Anhängerziehen nutzt.


    kc85

    „Jede Lösung eines Problems ist ein neues Problem.“ :biggrins:

    J. W. v. Goethe


    Temared Pro 3015C, abgel. auf 1100kg, 100km/h, 2018 (privat)

    Westfalia 118 451, 750kg, 1991 (dienstlicher Dauerpflegefall)

    Temared Eco 2312, 750kg, 2023 (dienstlicher Neuzugang)

    Mitsubishi ASX 1,6 2015

    Honda Dominator SuMo 1996

    diverse andere motorisierte 2- und Vierräder

  • Genau das will ich natürlich vermeiden , dann fahre ich alle zwei Jahre 800 km hin und zurück damit


    Soweit ich weiß, darf eine abgelaufene HU im Ausland nicht bemängelt und auch keine Strafen dafür verhängt werden... :saint:

    aber das Fahrzeug sollte dann schon aus Eigeninteresse heraus in gutem Zustand und natürlich verkehrssicher sein.


    Solltest du in die Verlegenheit kommen, dass du aus irgendwelchen Gründen dann doch mit x Jahren abgelaufener HU nach DE willst, so ist das auch problemlos möglich, jedoch solltest du auf kürzestem Wege dann zur HU nach Grenzübertritt.

    2018er Tema Carplatform 4020s Alu / Universaltransporter 2,7to zgG
    mit Stoßdämpfern und 100er Zulassung, im Bedarfsfall mit Plane+Spriegel


    2007er TPV 750kg Baumarkt-Hoppser

  • Was aber im Schadensfall zu Problemen mit der Versicherung führen kann.

    Ich würde es nicht herausfordern wollen. :/

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


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    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • der themenstarter kann ja alle 2 jahre beim tüv vorstellig werden

    in grenznähe

    er muß ja damit nicht 800km nach hause (BM) fahren

  • Wieso sollte die Versicherung stress machen? Im Regelfall kennt die den TÜV Zustand des Fahrzeuges nicht und angeben musst du ihn nicht.

    Viele die z.B. mit Wohnmobilen oder LKW auf große Reise gehen haben es zwischendurch, dass der TÜV abläuft. So lange die Karre in der Welt unterwegs ist, spielt der TÜV keine Rolle. Fährst nach Deutschland wieder rein, ist die erste Prüfmöglichkeit deine und sofern bestanden ist danach alles gut.

  • Das ist alles schön und gut und funktioniert auch wunderbar, solang nix passiert. Aber hier geht es nicht um ein paar Wochen, vielleicht Monate, die der Tüv überzogen werden soll, sondern um die Aussage: Ich will garnicht zum Tüv fahren. Und das ist für mich beabsichtigtes Überziehen von 2, 4, 6 oder gar 8 Jahren bei gleichzeitiger Nutzung des Anhängers. Und da soll die Versicherung dann im Schadenfall auch noch zahlen? GANZ SICHER NICHT!


    Wenn jetzt hier nicht noch irgendwas sinnvolles UND LEGALES zum Thema kommt, mach ich zu!

    MfG,
    Jay


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  • Ich finde es interessant das immer bei Meinungsverschiedenheiten direkt der Hammer kommt.


    Um das oben geschriebene mal ein wenig zu untermauern:

    Dies ist von einer Versicherung


    Daraus zitiert:

    Zitat

    TÜV abgelaufen im Ausland

    Das Fahren ohne TÜV ist rechtlich eine rein innerdeutsche Angelegenheit: Das bedeutet, dass im Ausland das Fahren auch mit abgelaufenem deutschen TÜV völlig in Ordnung sein kann. Es kann aber sein, dass stattdessen das Prüfprotokoll einer ausländischen Prüfstelle notwendig wird. Dies sollte vor allem aus Versicherungsgründen gemacht werden, um den Versicherungsschutz im Ausland nicht zu gefährden.

    Man beachte bitte die Hinweise auf alternative Prüfmöglichkeiten.


    Zitat

    TÜV abgelaufen: Ausland darf nicht beanstanden

    Wenn dein TÜV abgelaufen ist und sich dein Fahrzeug im Ausland befindet, dürfen ausländische Behörden dein Auto nicht beanstanden und auch keine Strafen verhängen. Auch die Rückkehr nach Deutschland ist problemlos möglich. Es werden keine Bußgelder fällig, wenn du nachweisen kannst, dass sich das Auto im Ausland befand als der TÜV überschritten wurde. Die nächste Hauptuntersuchung muss aber sofort und ohne Verzögerung nachgeholt werden.

    Der abgelaufene TÜV darf im Ausland nicht beanstandet werden -> Aber direkt nachdem du wieder in Deutschland bist musst du den TÜV nachholen.


    Und zum Thema Unfall:

    Zitat

    TÜV überzogen: Das passiert beim Unfall?

    Das Fahren ohne TÜV hat gewisse versicherungsrechtliche Konsequenzen. Ist der TÜV abgelaufen, kann es zu Problemen mit der Kfz-Versicherung kommen, wenn ein Unfall passiert und ein technischer Mangel daran schuld war. Damit es nicht zu Regress-Ansprüchen des Versicherers kommt, sollte sowohl das Überziehen von TÜV als auch ein Unfall vermieden werden.

    TÜV überziehen: Versicherung in der Beweispflicht

    Auch im Falle eines Unfalls verlierst du natürlich nicht gleich automatisch deinen Versicherungsschutz: Vielmehr ist der Versicherer in der Beweispflicht und muss nachweisen, dass der Unfall durch eine rechtzeitige Hauptuntersuchung hätte verhindert werden können. Im Sinne der Verkehrssicherheit solltest du es aber immer vermeiden, den TÜV zu überschreiten.

    Es reicht selbst in Deutschland bei einem Unfall nicht, dass der TÜV überzogen war. Es muss zusätzlich noch ein Technischer Mangel schuld an dem Unfall gewesen sein. Technisch einwandfrei sollte also der Anhänger auf jeden Fall sein (muss er aber auch mit TÜV).


    Also ist durch den überzogenen TÜV evtl. 2,4,6,8 Jahre der Versicherungsschutz nicht automatisch gefährdet!


    Ich hoffe das war legal genug zu dem Thema.

  • Vielen Dank für diese Aufklärung von Belangen, die ich in meiner dreijährigen Ausbildung zum Versicherungskaufmann natürlich nicht in diesem Umfang gelernt habe, wie sie in dem von dir verlinkten Artikel stehen. Natürlich muss ein Kausalzusammenhang bestehen - aber das hast du nahezu immer im Fall von Versicherungsfreiheit und Regress (Achtung: das sind unterschiedliche Dinge!). Aber es sollte ja wohl auch klar sein, dass die Versicherung umso genauer hinschauen wird, ob ein Kausalzusammenhang besteht, je länger der Tüv abgelaufen ist!

    MfG,
    Jay


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  • Wir müssen nicht darüber diskutieren, wie Versicherungen arbeiten. Diese sind natürlich daran interessiert möglichst viel Geld zu verdienen und das geht nun mal nicht wenn sie jeden Schaden ungesehen regulieren.

    Evtl muss man auch schauen ob evtl. andere Faktoren noch eine Rolle spielen, so können dauerhaft verbrachte Fahrzeuge im Ausland ggfs Steuerpflichtig werden. Hier allgemeingültig für die jeweils im Ausland geltenden Regeln zu schreiben wird quasi unmöglich.

    Für das Verhältnis zu Deutschen Zulassungsbehörden und Versicherungen haben wir oben geschrieben und auf nicht mehr beziehen sich die Aussagen.

    Alles andere hängt von zu vielen Faktoren ab.

    Im übrigen ist in einem der obigen Zitaten ein Hinweis darauf wie man der Versicherung ein wenig helfen kann die abgelaufene TÜV Prüfung einfacher als Problemlos anzusehen.


    Jay sollten wir uns irgendwann mal sehen freue ich mich darauf bei einem Bier zu fachsimpeln (lieber nicht über Versicherungen, da bin ich wahrscheinlich total unterlegen als Elektrotechnikmensch). :anstoss::sauforgie:

  • Ich glaube, hier wird um des Kaisers Bart gestritten.

    Der TO hat 'ne deutsche Karre vorm deutschen Trailer, mit der muss er eh alle zwei Jahre zum TÜV...zu dem Termin kann er den Trailer doch einfach mal mitnehmen - wo ist das Problem?

    Köper ex-Kastenanhänger Bj. 1973, 2019 Totalumbau auf Plattform (2,75x1,50), 1200 kg zGG

    HP 300.01 mit Deichselverlängerung 300.95 (Sanierungsfall, demontiert), 300kg zGG

    HP 500.01/01 mit Deichselverlängerung 500.95, 500 kg zGG, künftige Alltagshure

    BMW 525iA touring LPG, 1900 kg zgAL

    Suzuki Freewind XF650 (verkauft)

    BMW K75, Bj. 88 CafeRacer Umbau

    MZ TS 150 mit A1- bzw. B196-freundlichen 125 ccm plus eine weitere TS 150 (derzeit demontiert)

  • Ja anscheinend is das doch ein Problem, steht doch da!

    Genau das will ich natürlich vermeiden , dann fahre ich alle zwei Jahre 800 km hin und zurück damit

    MfG,
    Jay


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    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • :/ Was geschieht denn, wenn der TE beim zuständigen Versicherer anfragt, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, wenn der (ungebremste) Anhänger 20Jahre ausschließlich in Frankreich genutzt wird, ohne Einbußen im Falle eines Haftpflichtschadens zu erleiden! 8)

    Barthau EH2002 - 2,5To, Hochlader, 300x170 + Gitter

    Karosseriebetrieb Ladeburg - 1,6to, Tieflader, Verkaufsfahrzeug 460x210

    Stema AN750, Tieflader, Plane 201x108x106

    Hulco Rota3-3503 - 3,5to, 611x203

    EX—Humbaur 1,0to, Tieflader, Alu 200x120 - EX—Humbaur 1,3to, Tieflader, Holz 256x123 - EX—Falcon Sport Slider GFK 1,5to - EX—Deuba 90L - 0,08to, Tieflader mit feststehenden Bordwänden 153x61, Ex—Doornwaard D2000SW - 2To, Plattform, 450x200 - verkauft 06.2022

  • Na auf die Antwort bin ich gespannt!

    MfG,
    Jay


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  • Die wird sagen: "In Frankreich zulassen".


    kc85

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    J. W. v. Goethe


    Temared Pro 3015C, abgel. auf 1100kg, 100km/h, 2018 (privat)

    Westfalia 118 451, 750kg, 1991 (dienstlicher Dauerpflegefall)

    Temared Eco 2312, 750kg, 2023 (dienstlicher Neuzugang)

    Mitsubishi ASX 1,6 2015

    Honda Dominator SuMo 1996

    diverse andere motorisierte 2- und Vierräder

  • Die wird sagen: "In Frankreich zulassen".


    kc85

    Warum, die freuen sich doch, wenn der Anhänger weiterhin bei denen versichert ist und die Kohle fließt.

    Die Versicherung wird erst dann nachfragen, ob der TÜV noch gültig ist, wenn es zu einem Unfall kommt, bei dem ein abgelaufener TÜV entscheidend für die Unfallursache oder Folgen sein kann. Da fällt mir allerdings bei normaler Nutzung des Anhängers keine Szenario ein.

    Aus deutscher Sicht daher eigentlich kein Problem. Interessant wäre aber, was die Franzosen dazu sagen.



    Andreas

  • Meines Wissens werden Schäden, welche mit dem angehängten Anhänger verursacht werden, von der Kfz-Versicherung beglichen.

    (Gemeinsame Vereinbarung der Versicherungsgesellschaften mit-/untereinander)


    Aus der Praxis:

    Ein einziges Mal verursachte ich einen Streifschaden mit dem abgehängtem, handgeschobenen Anhänger an einem geparkten Fahrzeug.


    Die Dame, der ich telefonisch den verursachten Schaden übermittelte, konnte es nicht fassen… wollte mich überreden, die Unwahrheit (Schaden durch den PKW-geschobenen Anhänger verursacht) zu bekunden 8| Mehrfach :augenreib: :augenreib: :augenreib:


    Hat natürlich nicht funktioniert- ich blieb bei der Wahrheit :kapitulier:und musste den Streifschaden an der lackierten Stoßstange nicht bezahlen.

    Der Jahresbeitrag der Anhängerhaftpflicht hat sich durch den Schaden nicht verändert (es gibt keine variablen Versicherungsbestandteile am/im Jahresbeitrag für Anhänger)


    Mal abwarten, was die Versicherung so zu sagen hat…

    Barthau EH2002 - 2,5To, Hochlader, 300x170 + Gitter

    Karosseriebetrieb Ladeburg - 1,6to, Tieflader, Verkaufsfahrzeug 460x210

    Stema AN750, Tieflader, Plane 201x108x106

    Hulco Rota3-3503 - 3,5to, 611x203

    EX—Humbaur 1,0to, Tieflader, Alu 200x120 - EX—Humbaur 1,3to, Tieflader, Holz 256x123 - EX—Falcon Sport Slider GFK 1,5to - EX—Deuba 90L - 0,08to, Tieflader mit feststehenden Bordwänden 153x61, Ex—Doornwaard D2000SW - 2To, Plattform, 450x200 - verkauft 06.2022