WoWa TÜV seit 2 1/2 Jahren abgelaufen, aber noch angemeldet

  • Hier schein es ja richtig viel Halbwissen zu geben.

    Ruf bei der Zulassungsstelle an und frag nach.

    Beispiel

    Ich habe ein Auto vor 3 Jahren abgemeldet und will es nun wieder zulassen. Der Tüv ist natürlich abgelaufen.

    Ich darf mit dem alten Kennzeichen zum nächsten tüv fahren, die Untersuchung machen lassen und dann das Auto wieder zulassen. Voraussetzung ich habe bei meiner Versicherung vorher eine Evb Nummer beantragt.

    Danke, W650, das ist ein Beitrag, der zwar nicht falsch ist, aber mit dem Thema hier nichts zu tun hat! Bei einem abgemeldeten Fahrzeug gelten wieder ganz andere Regelungen! Was hat die Zulassungsstelle noch mit einem angemeldeten Fahrzeug zu tun? NIX!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Wenn ich den WW auf einen Anhänger stelle (denke das ist mit verlasten gemeint?!) warum soll ich dann noch das Kennzeichen abmachen.

    Ob der TÜV abgelaufen ist oder nicht geht die nichts an, wenn es Ladung ist!

    So lange die Ladungssicherung stimmt haben sie keine Handhabe.

    DAS stimmt NICHT!

  • Warum nicht???

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


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    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Hi,

    aktueller Fall aus dem Bekanntenkreis: der alte A4 kommt nicht mehr über den TÜV. Steht bis zum Verkauf auf Privatgelände, leider nicht eingezäunt.

    TÜV also >2Monate abgelaufen (der Verkauf scheitert m.E. an der emotionalen Bindung und der damit einhergehenden Preisvorstellung). Polizei hängt ein 15EUR-Ticket dran. Fahrzeug zugelassen und TÜV abgelaufen und die Polizei siehts = Ticket. Ggf. hätte man sich über Corona noch rausreden können aus den 15 EUR, aber egal.

    Ich hab das so verstanden, dass der Halter in der Pflicht ist, das Fahrzeug rechtzeitig der Prüfstelle vorzuführen. Die Teilnahme am Strassenverkehr ist KEIN Kriterium, das Ablaufen der 24 Monate reicht. M.E. schwierig bis sinnfrei, aber so sind die Regeln. Gerüchte sagen: die Polizei macht eine Datenbank-Abfrage, welche Fahrzeuge "drüber" sind, und fährt die Adressen gezielt ab. Keine Ahnung ob das stimmt.

    Gerhard

    Eduard 3118-3-POB30-150-63, EZ 03/2021

    Eduard 3118-3-POB30-150-63, EZ 06/2021

  • Ich hab nicht die genauen Texte, aber consens ist: Ein angemeldetes Fahrzeug MUSS getüvt werden, ob bewegt oder nicht. Ansonsten muss man es abmelden.

    Auf auf Privatgrund abgestellt kriegt man im Zweifel eine Knolle!

  • Gerüchte sagen: die Polizei macht eine Datenbank-Abfrage, welche Fahrzeuge "drüber" sind, und fährt die Adressen gezielt ab. Keine Ahnung ob das stimmt.

    Wer soll das machen, die fünf Polizisten die wir noch haben X/

    Hier auf dem Land echt schlimm...


    Gruß Benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • DAS stimmt NICHT!

    Richtig

    Warum nicht???

    Weil im §29 STVZO steht:

    Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen...

    Da steht nix davon, dass du am Strassenverkehr teilgenommen haben musst. Es zählt die Möglichkeit dass du teilgenommen könntest.


    Das heist in der Praxis:

    Wenn dein Fahrzeug angemeldet ist, dann muss es fristgerecht zur HU. Kommst du dem nicht nach und die Pol bekommt Kenntniss davon, wird sie tätig werden. Das gilt selbst auf Privatgrundstücken!!!

    Daher der Ratschlag: Wohnwagen verlasten, Kennzeichen abmachen, zum TÜV fahren, direkt vor der TÜV Tür das Kennzeichen wieder dran. Sie müssten ihn dafür schon anhalten und die Papiere vom Wohnwagen kontrollieren um die fehlende HU zu bemerken, bzw. beim TÜV direkt hinter ihm stehen wenn er das Kennzeichen dran macht. Beides dürfte eher unwahrscheinlich sein und die Papiere für den Wohnwagen muss er ja für die Pol nicht bei sich haben.


    Ich glaube nicht, dass die Polizei gezielt Adressen abfährt. Wenn das Auto aber so steht, dass sie die HU Plakette sehen, dann machen sie auch was, da gibt es genug Lesestoff bei Google zu.

  • Ich hab das so verstanden, dass der Halter in der Pflicht ist, das Fahrzeug rechtzeitig der Prüfstelle vorzuführen. Die Teilnahme am Strassenverkehr ist KEIN Kriterium, das Ablaufen der 24 Monate reicht. M.E. schwierig bis sinnfrei, aber so sind die Regeln.

    Ja, absolut Sinnfrei!

    Wenn das gleiche Fahrzeug abgemeldet gewesen wäre, hätten sie demnach keine Handhabe. :rolleyes:

    Oder wenn er anders rum geparkt hätte wäre es auch nicht aufgefallen.

    Und auch ein abgemeldetes Fahrzeug könnte am Verkehr teilnehmen.


    Sie müssten ihn dafür schon anhalten und die Papiere vom Wohnwagen kontrollieren um die fehlende HU zu bemerken, bzw

    Wird ja auch mal gerne gemacht um zu kontrollieren ob es dein Fahrzeug ist das da auf dem Anhängr steht.

    Oder im Zuge der Kontrolle der Ladungssicherung.



    Weil im §29 STVZO steht:

    Spar mir jetzt mal den Rest im Zitat.

    Gegeben dem Fall, dass ich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage dazu war, muss ich um eine Strafe zu umgehen mein Fahrzeug abmelden, verlastet zur Prüfung bringen und anschließend wieder zulassen!

    Und Werkstätten und/oder Abschleppunternehmen, die angemeldete, HU abgelaufene Fahrzeuge abholen und in der Werkstatt einer Prüfung unterziehen machen sich dann also auch strafbar wenn sie angehalten werden. :shocked:

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Und Werkstätten und/oder Abschleppunternehmen, die angemeldete, HU abgelaufene Fahrzeuge abholen und in der Werkstatt einer Prüfung unterziehen machen sich dann also auch strafbar wenn sie angehalten werden. :shocked:

    Das wäre streitbar.

    Denn es steht ja oben, dass der Halter verantwortlich ist. Wenn ich als Halter dann mich also (endlich) drum kümmere, dass das Fahrzeug TÜV bekommt, könnte man das ja schon als "TÜV-Prozess" ansehen, wenn ich eine Werkstatt dazu beauftrage.

    Andersherum ist aber trotzdem der Transporteur raus, denn der Halter ist ja verantwortlich...

  • An der Stelle vielleicht als Hinweis weil Beiträge bei mir einen bestimmten Eindruck erweckten:

    Mit abgemeldeten Fahrzeugen ist eigentlich keine HU möglich. Prüfstelle ist öffentlicher Verkehrsraum und die Fahrzeuge müssen zur Vorführung versichert sein. Hinschleppen als Lösung fällt damit flach.


    Einzige Variante ist in der Hinsicht die Ausnahme das man vor der Anmeldung zur HU fahren darf, wenn:

    1. das Fahrzeug zuletzt im selben Kreis zugelassen war
    2. die Prüfstelle im selben Kreis liegt
    3. das Kennzeichen noch vorhanden ist
    4. Versicherungsbestätigung vorliegt

    Oder halt der komplizierte Weg über eine Vorabzulassung.



    Die vorgeschlagene Lösung abmelden, vorführen, anmelden halt ich aber trotzdem nicht für erstrebenswert: Das (mögliche) Ticket ist billiger.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Und wenn ich den Transport selber mache bin ich wieder dran, obwohl ich ja die Prüfung damit einleite.

    Armes Deutschland!

    Finde es richtig und wichtig, dass Fahrzeuge regelmäßig überprüft werden!

    Aber das ich den Angemeldet und abgelaufen weder transportieren kann noch ihn auf Privatgelänede abstellen darf und auch noch dafür belagt werden kann ist etwas drüber.

    Mal ganz außer acht gelassen, ob es passiert oder nicht.

    Aber die Behörden müssen jeder Anzeige nachgehen.

    Sei es Ornungsamt oder Polizei.

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Die vorgeschlagene Lösung abmelden, vorführen, anmelden halt ich aber trotzdem nicht für erstrebenswert: Das (mögliche) Ticket ist billiger.

    Schon den Trailer zu mieten ist teurer als das mögliche Ticket. Rein wirtschaftlich ist das also eine einfache Entscheidung, selbst ganz ohne Wahrscheinlichkeitsberechnung für "Werde ich überhaupt angehalten?", "Fällt denen der fehlende TÜV auf?" und "Komme ich mit der Terminbestätigung durch, weil die meisten Polizisten vernunftbegabte Menschen sind?"

  • Ich glaube nicht, dass die Polizei gezielt Adressen abfährt.

    Glaube ich auch nicht. Die Zulassungsstelle hat nur Kenntnis vom Stand der HU bei Anmeldung. Nachfolgende Prüfungen sind denen unbekannt.


    Datenaustausch ist nur für die Pflichtversicherung gesetzlich vorgesehen. Sollte da was sein kommt aber nicht die Polizei sondern einer von der Zulassung um das Siegel abzukratzen.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Aber das ich den Angemeldet und abgelaufen weder transportieren kann noch ihn auf Privatgelänede abstellen darf und auch noch dafür belagt werden kann ist etwas drüber.

    Du kannst das Fahrzeug freilich transportieren (nicht fahren), es bringt dir halt nix.


    Und mit dem Privatgelände ist schon möglich. Der springende Punkt ist dabei ob es zum Verkehrsraum gezählt wird oder nicht. Ist das Gelände Zugangsbeschränkt (z.B. durch Zaun) kann dir die Polizei meines Erachtens nix.


    Zitat von https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2%20Ss%20330/08

    So kann sich etwa aus einer entsprechenden Beschilderung als "Privat-/Werksgelände", einer Einfriedung des Geländes und einer Zugangsbeschränkung ergeben, dass der Verfügungsberechtigte die Allgemeinheit von der Benutzung des Geländes ausschließen will. Soweit aufgrund solcher Maßnahmen nur einem beschränkten Personenkreis Zutritt zu dem Gelände gewährt wird, handelt es sich um eine nicht öffentliche Verkehrsfläche,



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • ...

    Gegeben dem Fall, dass ich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage dazu war, muss ich um eine Strafe zu umgehen mein Fahrzeug abmelden, verlastet zur Prüfung bringen und anschließend wieder zulassen!

    Und Werkstätten und/oder Abschleppunternehmen, die angemeldete, HU abgelaufene Fahrzeuge abholen und in der Werkstatt einer Prüfung unterziehen machen sich dann also auch strafbar wenn sie angehalten werden. :shocked:

    ...

    Habe nicht geschrieben, dass du es abmelden sollst und auch nicht, dass sich Werkstätten oder Abschlepper strafbar machen.

    Mach nur das Kennzeichen ab und nehm es mit, damit man nicht direkt sieht, dass die HU abgelaufen ist!!!


    Strafbar macht sich kein Abschlepper oder Transporteur sondern der Halter bzw. ggfs noch der Fahrer!!!

  • Anhängen und ab zur Prüfstelle :biggrins:

    Ich würde es definitivso machen.

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • ...

    Und mit dem Privatgelände ist schon möglich. Der springende Punkt ist dabei ob es zum Verkehrsraum gezählt wird oder nicht. Ist das Gelände Zugangsbeschränkt (z.B. durch Zaun) kann dir die Polizei meines Erachtens nix.

    ...

    Die Polizei bzw. das Ordnungsamt werden ohne einen anfangsverdacht nicht tätig werden (daher Kennzeichen ab).

    Aber wenn ich ihnen das Kennzeichen mit der abgelaufenen Plakette unter die Nase halte, dann machen sie was.

    Im schlimmsten Fall sind das dann halt Punkte.

    Da gehen die auch in Offenstehende Garagen oder auf Grundstücke.


    Hier unter diesem Link gehts zum Beispiel um Privatgeländer

  • Anhängerforum in seiner reinsten Form.

    Jemand stellt eine Ja/Nein Frage, und manche schaffen es aus so einer Mücke nen Elefanten zu machen.

    Da wird mit Gesetzestexten um sich geschmissen was das Zeug hält, hauptsache der andere hat nicht Recht.

    Das ganze Bohei für 500m Straße, vollkommen unnötig. Das bringt weder den TE noch irgentwen anders weiter.

  • Da gehen die auch in Offenstehende Garagen oder auf Grundstücke.

    Mit welcher Berechtigung betreten sie mein Grundstück und sogar meine Garage, also mein Gebäude?

    Gefahr im Verzug?

    Es könnte was aus der offenen Garage geklaut werden?

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Nicht böse gemeint... aber wir sind weit weg vom eigentlichen Thema...

    Lassen wir's :/

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    Humbaur HUK 152314

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