Hier schein es ja richtig viel Halbwissen zu geben.
Ruf bei der Zulassungsstelle an und frag nach.
Beispiel
Ich habe ein Auto vor 3 Jahren abgemeldet und will es nun wieder zulassen. Der Tüv ist natürlich abgelaufen.
Ich darf mit dem alten Kennzeichen zum nächsten tüv fahren, die Untersuchung machen lassen und dann das Auto wieder zulassen. Voraussetzung ich habe bei meiner Versicherung vorher eine Evb Nummer beantragt.
Danke, W650, das ist ein Beitrag, der zwar nicht falsch ist, aber mit dem Thema hier nichts zu tun hat! Bei einem abgemeldeten Fahrzeug gelten wieder ganz andere Regelungen! Was hat die Zulassungsstelle noch mit einem angemeldeten Fahrzeug zu tun? NIX!