Moin zusammen,
hab mich neu hier angemeldet in der Hoffnung recht zeitnah ne vernünftige Antwort zu erhalten.
Gleich vorneweg, ich hab die Suche bereits bemüht, aber so wirklich fündig wurde ich nicht, und sollte das Thema doch schon irgendwo
behandelt worden sein, dann steinigt mich bitte nicht gleich, ein netter Hinweis auf entsprechenden Thread wäre dann lieb
Also Problem:
Habe ein Hänger mit 3,5T Gesamtmasse, der normalerweise auf meinem Grundstück wohlbehalten steht.
Nun steht nächste Woche bei uns Pflasterarbeiten an, da kann ich den Hänger nicht bei mir auf dem Grundstück parken.
Ich dachte also, kein Problem Parkste das Teil für ca. 1 Woche vor dem Haus auf der Straße ( wäre ja dann auch innerhalb der 14 Tagefrist), und
um absolut sicher zu gehen, bleibt der Hänger an meiner "Möhre" dran. Sicher deshalb, weil wir nebenan ne ältere Dame haben
die uns bisher das Leben schon ziemlich schwer gemacht hat.
Nun unterhalte ich heute Mittag mich mit einem Arbeitskollegen, und der hat was gefaslet von über 2 Tonnen zwischen 22Uhr und 6Uhr nix
Straße parken wenn es reines Wohngebiet ist ( was wir sind ). Bin nun echt total verunsichert und aus dem und §12 drin stehende würde ich das auch so verstehen.
Kann mir das mal bitte jemand bestätigen.....
Wenn dem wirklich so wäre, dann muss ich mich schleunigst um ne ABstellmöglichkeit für meinen Hänger kümmern, denn die "Dame" von Nebenan
wartet bestimmt auf sowas
DANKE Schonmal.