Motorrad-Anhänger verkaufen ohne Papiere

  • Woran machst du denn fest dass der auf jeden Fall nicht mehr zugelassen ist? Das Kennzeichen scheint ja noch gesiegelt?

    okay. stimmt auch wieder. dachte nach so langer Zeit, dass er nicht mehr zugelassen sein kann. Trugschluss

  • Ich würde fast wetten der ist noch zugelassen.


    Ich würde wohl Mal mit der ehrlichen Story Polizei und Straßenverkehrsamt anrufen, dann erfährst Du vielleicht zumindest ob er noch ordentlich zugelassen und versichert ist.

  • Hallo,


    ich würde zuerst zum Fundbüro gehen. Die werden sich kümmern.

    Und wenn die nichts finden, wirst du Eigentümer.

    Die Zulassungsstelle hat wahrscheinlich irgendwann mal nach dem Anhänger gesucht, um ihn zu entsiegeln.

    Ich gehe davon aus, dass dort alle Vorgänge aber mittlerweile datenschutzgerecht vernichtet wurden.

    Und die Polizei wird den Anhänger nicht haben wollen.


    Gruß


    Peter

  • Kann der Hauseigentuemer nicht einfach eine Halterabfrage machen.

    Dazu braucht mann in Deutschland zwar einen Grund (Datenschutz...!), aber der ist ja hier gegeben.


    Hier:


    https://www.berlin.de/labo/mob…erauskunft/shop.86598.php


    Sogar eine eigene Rubrik fuer diesen Fall:

    "Auskunft von Halterdaten wegen der unberechtigten Nutzung eines privaten Parkplatzes"

  • das Fundbüro macht doch genau NICHTS, die lagern Fundsachen ein, wenns keiner abholt wirds versteigert


    Polizei anrufen, die schaun sich das an, machen ne FIN abfrage, kleben nen roten Aufkleber drauf und wenn dann nichts passiert kannst das Ding behalten


    so wars jedenfalls bei mir mal, da stand ein Anhänger aufm Parkplatz, ich hab die Grünen angerufen


    die haben ne Halterabfrage gemacht mit der FIN, und da der nimmer auffindbar war, konnte ich mir das Teil nach 6 Wochen abholen, inkl schreiben der Polizei das er rechtmässig nun mir gehört


    hab den dann bisschen hergerichtet, Papiere besorgt und verkauft

  • ja auf öffendlichen grund kommen die grünen,bzw jetzt blauen

    aber tiefgarage ist privatgrund

    und die hausverwaltung müßte ja den letzten mieter haben,

    fraglich wieso die bisher nichts unternommen haben

    mietrückstände ect

  • Aber versuchen würde ich es mal. Wenn die Beamten sich nicht zuständig fühlen dann sagen die das einem bestimmt. "Gekostet" hätte das einen Anruf, vielleicht eine Vor-Ort-Besichtigung.

    Klingt jedenfalls vernünftiger als der Vorschlag mit dem Fundbüro.



    mfg JAU


    P.S. Hat das Haus Parkflächen die offen zugänglich sind? Da hinstellen und dann den Beamten melden...

    No Shift - No Service

  • die hausverwaltung müßte ja den letzten mieter haben,

    fraglich wieso die bisher nichts unternommen haben

    Vielleicht lässt sich der nicht mehr ermitteln, da schon drei mal umgezogen oder ausgewandert.

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Update:


    Hi Leute!


    Also ich hatte mich an die hiesiege Zulassungstelle hier in Berlin gewandt und den Fall offen geschildert.

    Hab nun eine Antwort bekommen.


    Sehr geehrter Herr ......,

    in Beantwortung Ihrer E-Mail teile ich folgendes mit:

    Die Besitzverhältnisse sind zivilrechtlich von der Hausverwaltung zu klären.

    Bitte wenden Sie sich an diese.

    Meine Behörde darf in Vorgänge dieser Art nicht eingreifen.

    Mit freundlichen Grüßen



    Werde nächste Woche zur Polizei gehen und dort mich erkunden ob er evtl. gestohlen ist und ob die niur Halter Daten geben. Danach werde ich mich mal auf zum vorgeschlagenen Fundbüro machen.


    Bye Jens

  • Werde nächste Woche zur Polizei gehen und dort mich erkunden ob er evtl. gestohlen ist und ob die niur Halter Daten geben. Danach werde ich mich mal auf zum vorgeschlagenen Fundbüro machen.


    Bye Jens

    Und du glaubst wirklich die dürften dir Angaben zum Halter weitergeben oder ob das Fahrzeug in der Fahndung ist nur weil du da aufkreuzt und denen sagst dass das Ding bei dir rumsteht, du es dir gerne aneignen würdest um es dann zu veräussern?

  • Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, könntest du dich zu den Themen Herrenlosigkeit durch Eigentumsaufgabe und Aneignung herrenloser Dinge beraten lassen. Es gibt da durchaus Regelungen, wonach man von einer Aufgabe des Eigentums ausgehen kann und sich eine Sache rechtmäßig aneignen kann. Eine Möglichkeit wäre es auch, den Anhänger als Abfall anzusehen, welcher der Hausverwaltung zur Entsorgung übergeben wurde.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Es gibt da durchaus Regelungen, wonach man von einer Aufgabe des Eigentums ausgehen kann und sich eine Sache rechtmäßig aneignen kann. Eine Möglichkeit wäre es auch, den Anhänger als Abfall anzusehen,

    Und du meinst, davon kann man bei einem Anhänger mit Kennzeichen und Zulassungsiegel ausgehen :confused:

    Manfred

  • Und du meinst, davon kann man bei einem Anhänger mit Kennzeichen und Zulassungsiegel ausgehen :confused:

    Klar, müsste man halt rechtlich prüfen lassen. Grundsätzlich haben die meisten Menschen, im Gegensatz zu uns, keine Beziehung zu ihren Anhängern. Das ist ein bisschen wie ne Schubkarre für die meisten.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Mir ging es eher um den juristischen Aspekt ... und gutgläubig "unter den Nagel reißen" bei einem nach Augenschein zugelassenen Anhänger.

    Aber letztendlich kann hier ja jeder machen, was er will: Fundunterschlagung, Diebstahl oder sonst eine Straftat ... alles sehenden Auges :super::biggrins:

  • Schieb doch den Anhänger mit der Kupplung zuerst in dein Auto und ruf dann die Rennleitung. "Der Anhänger hat sich selbständig gemacht und ist mir ins Auto gerollt".
    Du würdest gern die Anschrift vom Unfallgegner haben wollen :)


    Alternativ kannst du natürlich auch in den Anhänger fahren :D

    Hapert AL2000, Erdé 143, Broniss MC05/03

  • Schieb doch den Anhänger mit der Kupplung zuerst in dein Auto und ruf dann die Rennleitung. "Der Anhänger hat sich selbständig gemacht und ist mir ins Auto gerollt".
    Du würdest gern die Anschrift vom Unfallgegner haben wollen :)


    Alternativ kannst du natürlich auch in den Anhänger fahren :D

    ... und wäre so oder so eine Straftat!

  • Mir ging es eher um den juristischen Aspekt ... und gutgläubig "unter den Nagel reißen" bei einem nach Augenschein zugelassenen Anhänger.

    Aber letztendlich kann hier ja jeder machen, was er will: Fundunterschlagung, Diebstahl oder sonst eine Straftat ... alles sehenden Auges :super::biggrins:

    Deswegen mein Hinweis auf die rechtliche Prüfung. Beide Varianten können aber durchaus juristisch einwandfrei sein. Jemand der seinen Anhänger über 10 Jahre in einer fremden Garage parkt wird den Anhänger wohl aufgegeben haben oder selbst nicht mehr sein.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Schenkung des Anhängers ohne Papiere von der Hausverwaltung bestätigen lassen, neue Papieren beantragen. Fertig.


    Du musst nicht kontrollieren, ob er der Hausverwaltung gehörte. Und vom Vorbesitzer wird nach 10 Jahren nix kommen. Schon gar nicht, wenn er den Stellplatz zahlen soll...


    Ach ja, ich würd den Anhänger nicht bewegen, so lange er nicht die gehört.