Was ist rechtlich ein Rückstrahler?

  • In der Zulassungsbescheinigung Feld K steht die Typgenehmigung. Das kann auch eine deutsche ABE sein, ich glaub wenn es mit einem "E" anfängt sind es Zulassungen nach ECE.



    mfg JAU

    Im Feld K in der Zulassungsbescheinigung Teil I ist da ein Strich bei mir, im Teil II steht: L 453*02

  • Im Feld K in der Zulassungsbescheinigung Teil I ist da ein Strich bei mir, im Teil II steht: L 453*02

    Sorry, aber Ihr nehmt Euch beide nichts :rotekarte:.....

    Das musste einfach mal raus :bitteschoen:...

  • Frei nach William Shakespeare:


    Der Widerspenstigen Zähmung.......


    Ich hoffe, ich habe dadurch keine Urheberrechte verletzt?:rotekarte:

    Brenderup Tieflader, Typ 63, Ausführung A, 1 to, Baujahr 1999


    Fische sind statistisch gesehen die am wenigsten überfahrenen Tiere

  • Gaaaaanz ruhig zusammen. Man muss nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen. Ich habe den Thread jetzt mit etwas Abstand nochmal gelesen, ja, er hat sich entwickelt, aber keiner ist ausfällig geworden oder hat direkt irgendjemanden angeblafft. Also weiter im Thema!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • JAU:

    Warum wird eigentlich immer an allen Antworren rumgeschraubt?

    Hier wurde nach der Legaldefinition des Begriffs "Rückstrahler" gefragt und nicht was wie wo an welchem Anhänger verbaut ist.

    Und NUR DAZU habe ich eine Antwort geliefert (Rückstrahler = reflektierende Fläche)!

    Walter, ich danke Dir für Deine Antwort, aber ich finde jetzt die anderen Antworten auch nicht schlimm, da ja durchaus themenbezogen,

    auch wenn ich jetzt zugeben muss, dass ich immer noch nicht richtig weiß, woran ich nun bin?

    Ich habe jetzt mal diese Begrenzungsleuchten auf einem Montagewinkel zusätzlich zu den Reflektoren (ohne E-Zeichen, bzw. ohne Zulassung) montiert.

    Die 150mm Abstand zur äußersten Kante werden auch ganz knapp eingehalten.

    Nun kann ich leider das neue 13 pol. Anschlußkabel (Danke nochmal Benni) nicht verwenden,

    da dort kein Anschluß für diese Begrenzungsleuchten vorgesehen ist.

    Da muss ich also wohl doch noch ein originales Kabel besorgen?

  • Nun kann ich leider das neue 13 pol. Anschlußkabel (Danke nochmal Benni) nicht verwenden,

    da dort kein Anschluß für diese Begrenzungsleuchten vorgesehen ist.

    Da muss ich also wohl doch noch ein originales Kabel besorgen?

    Kannst auch von den Rücklichtern ein Kabel abgreifen und nach vorne ziehen.

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Die einfachste und flexibelste Lösung ist - wie immer - eine Verteilerdose in der Mitte.

    Köper ex-Kastenanhänger Bj. 1973, 2019 Totalumbau auf Plattform (2,75x1,50), 1200 kg zGG

    HP 300.01 mit Deichselverlängerung 300.95 (Sanierungsfall, demontiert), 300kg zGG

    HP 500.01/01 mit Deichselverlängerung 500.95, 500 kg zGG, künftige Alltagshure

    BMW 525iA touring LPG, 1900 kg zgAL

    Suzuki Freewind XF650 (verkauft)

    BMW K75, Bj. 88 CafeRacer Umbau

    MZ TS 150 mit A1- bzw. B196-freundlichen 125 ccm plus eine weitere TS 150 (derzeit demontiert)

  • Ja genau.

    Mein Ansatz war eher, wenn er den schönen fertig mit Stecker versehenen Kabelbaum nicht aufschneiden möchte.

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Ich stand vor derselben Entscheidung. Am Ende gab den Ausschlag, dass ich insgesamt 4 SML verbauen wollte und später außerdem NSL und RFS jeweils auf der anderen Seite nachverdrahten wollte (die Fassungen waren schon drin, nur eben nicht angeschlossen). Das waren 6 extra Kabel und so hat's auch nur kurz wehgetan. ;)

    Köper ex-Kastenanhänger Bj. 1973, 2019 Totalumbau auf Plattform (2,75x1,50), 1200 kg zGG

    HP 300.01 mit Deichselverlängerung 300.95 (Sanierungsfall, demontiert), 300kg zGG

    HP 500.01/01 mit Deichselverlängerung 500.95, 500 kg zGG, künftige Alltagshure

    BMW 525iA touring LPG, 1900 kg zgAL

    Suzuki Freewind XF650 (verkauft)

    BMW K75, Bj. 88 CafeRacer Umbau

    MZ TS 150 mit A1- bzw. B196-freundlichen 125 ccm plus eine weitere TS 150 (derzeit demontiert)

  • Ich habe aktuell nun folgende Information bekommen - ohne Gewähr für die Richtigkeit und man wollte mir das auch nicht schriftlich geben:


    Seit 1.3.2007 erfolgt die Erstzulassung von Anhängern nach der FZV = Fahrzeug-Zulassungsverordnung und es gilt die Bestimmung ECE-R48, d.h.


    - Vordere Begrenzungsleuchten vorgeschrieben für Anhänger größer 1,60m Breite,

    - Zulässig für Anhänger kleiner 1,6m Breite;

    - Vordere Rückstrahler = Reflektor vorgeschrieben für alle Anhänger.


    Bei Erstzulassung vor März 2007 soll die StVZO §51, Abs.2 gelten, d.h.


    - Begrenzungsleuchten am Anhänger sind vorgeschrieben, wenn der äußerste Punkt des Fahrzeugumrisses mehr als 400mm

    über die Begrenzungsleuchten des Zugfahrzeugs hinausragt.