da bin ich mir nicht so sicher, aber ich kann auch nicht zu 100% sicher sagen das es nicht so ist, aber man findet folgende Aussagen
Zitate aus der Toll Collect Seite:
blau meine Anmerkungen
Die Mautpflicht gilt nur für Fahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden
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Güterkraftverkehr ist ja eine gewerbliche Sache, niemand der Privat sein Krempel rumfährt sagt, ich mache heute Güterkraftverkehr
bei der Seite welche Fahrzeuge Mautpflichtig sind heißt es
Mautpflichtig sind nach § 1 Bundesfernstraßenmautgesetz alle in- und ausländischen Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen,
bis dahin würde das auch private Fahrzeuge treffen, aber es folgen ja noch zwei weitere Untersätze die dazu gehören, nämlich
- für den Güterkraftverkehr bestimmt sind (1. Alternative) oder
- dafür verwendet werden (2. Alternative).
Mautpflicht nach der 1. Alternative
Die Mautpflicht ergibt sich in diesem Fall aus der generellen Zweckbestimmung des Fahrzeugs für den Güterkraftverkehr auf Grund typischer Fahrzeug- und Aufbauarten, wie zum Beispiel bei Sattelkraftfahrzeugen oder Lastkraftwagen. Diese Fahrzeuge sind mautpflichtig unabhängig davon, ob
- es sich um eine Privatfahrt handelt, (dieser Satz bedeutet nicht das Privat auch Maut zahlen muß, sondern das gewerbliche Fahrzeuge die am WE mal privat genutzt werden trotzdem mautpflichtig bleiben)
- tatsächlich Güter befördert werden,
- die Güterbeförderung gewerblich oder zu eigenen Zwecken (Werkverkehr) erfolgt oder
- das betreffende Fahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist.
Mautpflicht nach der 2. Alternative
Mautpflicht besteht auch für Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Fahrzeugart und ihrer Aufbauten eigentlich nicht für den Güterkraftverkehr bestimmt sind (z.B. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen), die aber Güterkraftverkehr nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen. Von Bedeutung ist, ob bei der jeweiligen Fahrt entgeltlich oder geschäftsmäßig Güter im Sinne des § 1 GüKG (Güterkraftverkehr oder Werkverkehr) befördert werden.
Ende der Zitate:
Man findet nichts wo klar steht das Privatfahrzeuge ausgenommen sind, aber ich würde sagen da es immer, auch in den offiziellen Gesetzestexten immer nur um Güterkraftverkehr geht und man um sich zu registrieren ja ein Unternehmen braucht, man kann sich Privat gar nicht registrieren, muß man privat auch nichts zahlen, es gibt ja auch keinen privaten Güterkraftverkehr, das wäre ja dann Schwarzarbeit
Ich bin mir relativ sicher, das ich mir auch einen alten Postbus kaufen kann, z.B. so ein 608er der dann über 5t zgg hat, und wenn ich da meine Angelausrüstung, ein Golfkart und meine Ausrüstung damit transportiere keine Maut zahlen muß
in den ganzen Seiten wird nur einfach nirgends was von Privat geschrieben, weil es eben nur das Gewerbe betrifft, in der Liste der freien Handwerksberufe, sind auch nur Berufe aufgezählt die man eben nur als Gewerblicher oder Freiberufler machen kann
das einzige Private das ich gefunden habe betrifft Wohnmobile, wenn man nen ausgebauten LKW oder ähnliches hat, kann man das Fahrzeug registrieren lassen, damit man bei Kontrollen keine Probleme bekommt, dazu müssen Bilder der Innenausstattung usw an Toll Collect eingereicht werden
auf einer nicht offiziellen Seite habe ich noch den Hinweis gefunden das ein z.B. ein großes Boot am Womo dann doch zur Maupflicht führt, wenn die Wohnfläche weniger als die Hälfte der Nutzfläche ist, also 8m Wohnfläche, aber 10 Meter Boot, dann muß man angeblich zahlen, das ist aber nirgendwo rechtlich bestätigt, zumindest hab ich nichts gefunden