Ok, ich bin still. Du hast Recht. Immer.
Danke für alles bisher, trotzdem.
Ok, ich bin still. Du hast Recht. Immer.
Danke für alles bisher, trotzdem.
Seufz. Du glänzt mit hervorragender Kenntnis, der genannte Paragraph hat nur mit der Frage nichts zu tun. Danke dennoch für den Versuch.
Stand nicht in der Beschreibung damals, ist aber schon länger her. Ist mir neu, daß man den nicht fahren darf. Da, wo ich damit rumfahre, ist mir das aber näherungsweise egal - hier fährt jeder zweite Jäger damit rum, hat noch niemanden gestört. Aber danke für den Hinweis.
Also ist die Beleuchtung nur nötig, wenn was verdeckt wird, und das hängt nicht von den Abmessungen ab...?!
Nachtrag: von meinem Wildträger gibt es die Bedienungsanleitung zum Runterladen. Sehr schön. Ist zugelassen und zulässig, wenn man die in der Anleitung beschriebenen Bedingungen beachtet. Das sind technische Dinge (Maße, Werkstoffgüten,...), aber nichts anderes. Zudem wird hingewiesen, wie erwähnt: "Allgemeine Hinweise Rückwertige lichttechnische Einrichtungen und amtliches Kennzeichen. Wenn durch den Heckträger oder die aufgenommene Last die Fahrzeugrückleuchten und/oder das KFZ-Kennzeichen teilweise oder vollständig verdeckt werden, muss die Fahrzeugbeleuchtung und/oder das KFZ-Kennzeichen wiederholt werden."
Das bekräftigt die bisherige Vermutung: Verdecken ist entscheidend und nicht die Abmessungen.
Hi zusammen,
Ich besitze und benutze einen Wildträger (Berger und Schröter, damit leicht zu finden). Das ist ein einfacher Stahlgeflechtkorb für die AHK, ähnlich wie ein Fahrradträger.
Nun suche ich genau sowas, aber als Plattformträger. Das hier genannte Modell Alutrans Plattformträger ist (abgesehen vom Preis…) eigentlich ideal:
Frage: Warum hat das Modell (genau wie alle Fahrradträger, die ich kenne), eine Beleuchtung? Beim Fahrradträger logisch: beladen verdeckt die Last schnell Beleuchtung und Kennzeichen. Unbeladen (oder flach beladen) natürlich nicht. Daher die Frage: ab wann muss so ein Dingens für die AHK eine Beleuchtung vorweisen? Gibt es Größen, ab denen das zwingend ist?
(Nicht ganz eine Anhängerfrage, sorry - aber zumindest eine in Relation zum Thema.
Danke!
Wer hat den Link zum fliegenden Isolierungssack griffbereit?
Das Video kenn ich. Maximal unlustig, selbst beim Zuschauen.
Du hälst einen knapp 0,5 Kubikmeter großer Sack mit Leichtware für vergleichbar mit losen Stückchen Rindenmulch?
Mit Freude denke ich an den alten Herrn, der mir gestern mit seinem Traktor samt Anhänger aus dem Wald entgegen kam. Auf dem Anhänger ungesichert ein kleines Kunststoff-Fass und zwei Mörtelkübel, die alle leer und fröhlich tanzten - aber ob der geringen Geschwindigkeit oben blieben. Ganz doll illegal, hier auf dem Land grinst man sich einen statt an Paragraphen zu denken. Letztens fuhr vor mir auf der Dorf-Hauptstrasse ein junger Bengel mehrere hundert (!) Meter mittig mit dem Fahrrad auf dem Hinterrad runter. Ich freu mich für ihn, dass er das kann. An 110 denke ich nicht.
Lass Dir mal ein Stück mit 100 km/h ins Gesicht werfen, dann weißt Du wie sich der Motorrad Fahrer hinter dir fühlt.
Ich fahr selbst Motorrad. Ernsthaft, Rindenmulch ist als Motorradfahrer nicht nur das kleinste, sondern schlicht gar kein Problem. Klar kann man eins draus machen, und es mag auch formal illegal sein. In unserem schönen Land ist eh viel zu viel illegal, was in der realen Praxis zu Recht niemanden interessiert. Ansonsten wünsche ich viel Spass bei den Feldversuchen, wie man ein Stück Rindenmulch auf 100km/h beschleunigt oder wie schnell es durch seine Aerodynamik negativ beschleunigt wird. Kann man bestimmt zu provozieren ähm promovieren.
Ich hab zuletzt 30-40cm frischer Buche/Eiche/Robinie auf Meter geschnitten und das draufbekommen auf den Anhänger war allein schon eine Qual.
Wenn Du schon alleine im Wald arbeitest, kleiner Tip: Stammholz auf 50cm sägen. Das lässt sich im Einmannbetrieb besser hantieren; und besser verzurren als 25 oder 33cm Stücke. Das ist meine Lösung, wenn ich mal alleine unterwegs bin. Was dafür zu dick ist, hol ich lieber im Mehrpersonenbetrieb raus und spalte die 1m-Stücke im Wald.
Einziger Nachteil: alles unter 1m kann versicherungsprobleme mit sich bringen. Im Einmallbetrieb bist Du aber bestimmt eh maximal vorsichtigt
… und ansonsten: auf Sticheleien einfach nicht eingehen und es selbst auch lassen!
Heisst Du heimlich Jeremy Clarkson?
Einmal Packmaß, einmal ausgepackt. Das ist nichts für Dauerbenutzung, nicht elektrisch, aber ausreichend. Die Rolle am Bock ist drehend gelagert. Seilzug von Einhell TC-WI 800, für 800kg. Für Baumstämme reicht das. Welche Beschränkungen da am Anhänger gelten, ist denke ich selbsterklärend! Das ist eine Einmann-Notlösung, nicht mehr.
Da würde mich ein Foto interessieren, klingt auch cool gelöst!
wenn Du eins ohne Anhänger willst, kann ich das die Woche machen. Mit Anhänger erst Ende Mai, der ist bis dahin nicht frei.
Ich will die Winde vor allem zum Rücken von Starkholz-Meterenden nutzen und die letzten beiden Male hätte sie schon sehr geholfen, die Stämme zum einen näher an den Hänger und ggf. sogar auf den Hänger (mit den Rampen) zu ziehen.
Genau dafür habe ich mir eine Mobile Winde auf einem mobilen Bock selbst gebaut, den ich bei Bedarf mit einer Kette in die beiden vorderen Zurrösen einhänge. Dazu ein Kantenschutz für die Ladekante (damit das Stahlseil nich über die Kante zieht) und fertig.
Mobile Winde ist eigentlich für Festmontage gedacht (bei mir auf mobilem Bock aus kurzen Holzbalken), so eine normale mit Kurbel und Sperrklinke.
Wenn Du in die hinteren Rungen was reinstecken kannst, tu es. Ich hab bei mir Holzlatten reingesteckt und diese oben rot gestrichen. Den Anhänger sehe ich je nach Gelände auch erst, wenn er nicht mehr richtig korrigiert werden kann. Mit den „Peilstäben“ kann ich mit Rückspiegel Anhänger rückwärts fahren…
Gerade gesehen: von Posch (baut Holzverarbeitungsmaschinen) gibt es ein Fahrgestell, das sehr schmal zu sein scheint. Habe keine Breite gefunden, tippe aber auf um oder unter 1 Meter. Heisst HydroCombi Fahrwerk, gibts in unterschiedlichen Versionen. Mit Strassenzulassung. Frag nicht nach Preis, sackteuer! Aber „billig“ war glaube ich nicht in Deinem Lastenheft
Cool, danke, der würde zumindest von der Größe passen und hat keinen gammligen Boden..
Genau sowas hab ich am Rasentraktor, nur die Kupplung ist anders. Und erst nach dem Kauf gelernt, dass das selbst am Rasentraktor nicht legal im öffentlichen Bereich fahrbar ist.
Vergiss es. Und für jahrelangen Einsatz taugt das meiner Meinung nach nur, wenn er nicht im Freien steht.
Wenn Du weisst, wie Du das Rennwägelchen auf den Anhänger bekommst, sind die Überlegungen richtig. Transportplatte? Wird die mit vier Männern hochgehievt?
Wenn Du dafür Rampen brauchst, sollte man die direkt im Anhänger verstauen können, alles andere ist nervig (ich spreche aus Erfahrung…)
Eduard gibt mit 10“ und 13“ Rädern, macht einige Zentimeter aus. Habe die 10“ bisher nicht bereut (selbst auf Waldwegen nicht)
Guck Dir die Zurrösen genau an. Eduard ist diesbezüglich nicht schlecht, gerade die Zurrösen haben da aber ihre Vor- und Nachteile.
Bei der gewünschten Fläche brauchst Du nicht mehr als die normalen Bordwände fürs Holz.
Und mach Dir vorher Gedanken zur Deichselbox - beim Eduard kannst Du die eben nicht einfach auf die Deichsel machen. Falls Du Dir Adapter aus Holz baust - hier nicht posten, ausser Du magst Watschn
Ich glaub, Du machst Dir zuviele Gedanken …
Ja, und was hat der gesunde Menschenverstand mit Brechstangen zu tun? Nicht mehr als mit Anhängern. Wenn ich was leihe, kann auch mal was kaputt gehen. Dann entschuldige ich mich und ersetze oder repariere es so, dass es wieder iO ist. Gleiches erwarte ich auch, wenn ich was verleihe. Und bei denen, bei denen ich nicht sicher weiss, dass die das genauso handhaben, sehe ich vom Verleihen ab.
Deswegen verleihe ich Dinge an Kinder nur, wenn ich sie nicht mehr brauche (die Dinge, meine ich… ) weil die das ja noch gar nicht einschätzen können und lernen müssen. Im Gegensatz zu Erwachsenen halt …
OSB hat zwei Nachteile, und einen davon finde ich gravierend.
Nummer 1: Tierdicht bekommst Du den nicht hin. Und falls doch, liegt die Atmungsfähigkeit bei Null. Zum Schlafen … naja, musst Du selbst wissen.
Nummer 2: OSB kommt mit Wasser nicht klar. Also, gar nicht klar. Erst quillt es, dann schimmelt es. Das ist ein guter Trockenbaustoff, wenn die Hülle des Bauprojektes wasserdicht ist. Bei einem Zelt (also, erm, Planenanhänger) würde ich mindestens auf Fahrzeugplatten gehen für so ein Vorhaben. Sonst kommt einmal ein Regen, und mit Pech ist alles für die Katz.
Ich kann Deine Idee verstehen, bin aber bei den Vorrednern: ein Kastenanhänger ist besser dafür.
Ich denke, dass du da irrst.
Denn: LoF ist die gewerbliche Arbeit in Land- oder Forstwirtschaft.
prinzipiell richtig. Hält Dich der Sheriff an, hängt viel davon ab, wie man antwortet:
„Ich hole Stammholz für meinen Ofen“ wäre doof
„Ich hole Stammholz“ wäre richtig. Was dann 2 Jahre später mit dem trockenen Holz tatsächlich passiert, entfaltet keine nachträgliche Wirkung auf die Fahrt 2 Jahre vorher.
Bei der einzelnen Fahrt muss man lediglich schlüssig erklären können, inwiefern sie mit dem erwerbsorientierten LoF Bedarf zusammenhängt. Pflastersteine fahren für die Hofeinfahrt des Bauern halte ich für möglich, für die private Einfahrt jedoch eindeutig nicht. Wertstoffhof genauso wenig. Spazierenfahren mit Kind ebenso nicht. Mit der Schaufel zu einem landwirtschaftlichen Grundstück um dort Bodenarbeiten zu machen - natürlich.
Der Zweck der einzelnen Fahrt entscheidet - und zwar sowohl steuerlich wie auch hinsichtlich Führerschein und Co. Daher: ist kein Polizist zugegen und kommt es nicht zum Unfall, ist es sowieso egal.
Die Regelungen sind an vielen Stellen trotzdem unklar. Und wenn ich hier auf den Wertstoffhof gucke, sind sie den Leuten auch egal Dennoch wird mein nächster Traktor schwarz zugelassen. Und ich erwäge ein Umstellen auf schwarz auch beim aktuellen, einfach nur um allen Diskussionen ob der Ungewissheit aus dem Weg zu gehen.
Man bedenke, dass sowohl Fahren ohne Fahrerlaubnis und Steuerhinterziehung als Straftaten gelten und nicht als OWis.
Und letzter Punkt: zur Erteilung des grünen Kennzeichens muss man bloss gegenüber dem Zoll erklären, dass man Einkünfte aus LoF hat. Die Prüfung ist hierbei eher lax; und sie findet nur einmalig statt. Auch wird dabei nicht wirklich geprüft, ob eine echte Korrelation zwischen den Einkünften und dem Traktor besteht. Die Problematik entsteht ja auch nicht grundsätzlich, sondern eben bei der einzelnen Fahrt. Fahre ich mit meinem Privat-PKW auf eine LoF Weg, dann darf ich das eben genauso, wenn der Zweck der Fahrt eben LoF ist. Ein Obstbaum-Messer genügt als Nachweis…