Beiträge von margross

    Nein, musst Du nicht verstehen :) ich helfe dennoch gerne dabei :)


    Ich hab noch ein anderes Zugfahrzeug, das 1500kg darf (allerdings ohne 100kmh). Warum sollte ich mich also beim Anhänger einschränken? Wenn ichs doch mal brauche, wärs doof. Und beim Zugfahrzeug kann ich ja auch was anderes nehmen.


    Im übrigen bekommst Du hier aktuell praktisch keine Termine auf der Zulassungsstelle, das ist echt aufwändig - im Sinne von nervenaufreibend und zeitraubend. Grad bei einer anderen nötigen Änderunh erlebt - erst nach 4 Wochen über Umwege Termin bekommen, und ohne Termin nehmen sie dich nicht. Hat mich netto mehrere Stunden gekostet, ständig nach Terminen zu gucken. Und das ist jetzt nicht übertrieben.


    Heute früh war die Probefahrt mit dem Tavascan - schönes Auto, wirklich. Für mich sehr wahrscheinlich zu viele Kompromisse, das Anhängerthema gehört leider dazu. Dann wirds halt doch was anderes.

    Ähm, meinst du mit den 2,1t das ZGG vom Auto oder das Leergewicht?


    für die 100er Zulassung zählt das ZGG vom Anhänger im Verhältnis zum LEER Gewicht vom Auto, das könnte dann so bei 1600kg liegen, deswegen hat er nur 1400 kg zul Anhängelast


    das wiederum bedeutet du müsstest den Anhänger auf 1400 kg ablasten, weil nicht mehr zulässige Anhängelast hast und dann heißt die Rechnung 1400 : 1,1= 1272 soviel muß dein Auto leer auf die Waage bringen, müsste also klappen, wenn er leer soviel wiegt


    Nein. Nochmal. :)


    Tavascan hat laut Wikipedia ein Leergewicht von 2178–2273 kg. Maximale Anhängelast 1400kg. zGG vom Tavascan kenne ich nicht.

    Anhänger hat zGG 1500kg, mit meiner größten Nutzlast von knapp über 1to dann irgendwas um 1400kg (das weiss ich nicht genau, aber dürfte auf wenige kg ganz gut hinkommen, eher weniger als mehr)


    Normales Fahren, also 80km/h: ich darf alles, ausser das zGG des Anhängers voll ausschöpfen. Bei 1400kg tatsächlichem Gewicht ist Schluß, ab 5% drüber wird's empfindlich.


    100km/h fahren: Relevant ist Verhältnis Leergewicht Zugfahrzeug zu zGG Anhänger mal Faktor. Faktor ist bei mir 1,2, aber egal, paßt bei mir ja ganz locker. Was nicht paßt, ist dass das zGG des Anhängers nicht über der maximalen Anhängelast des Zugfahrzeuges liegen darf. Und deswegen geht 100km/h dann nicht mehr.


    Heißt in Summe: das Fahrzeug hat im Anhängerbetrieb 2 Kompromisse. Ich hab 100kg weniger Nutzlast, und 100km/h geht nicht mehr. Ich glaube, das ist mir zu viel Nachteil und der Tavascan ist dann halt raus. Deswegen wollte ich ursprünglich auch den VW ID7 nicht, der hat auch nur 1400kg Anhängelast. Das entscheide ich aber dann morgen...









    Nein, mir geht es um beides (und anderes, falls ich was übersehe).


    Zug-Fahrzeuggewicht 2,1to heisst für mich: 100km/h geht, da Fahrzeug schwerer als zGG Anhänger, check. Ginge sogar mit Faktor 1,2, aber irrelevant, da Zugfahrzeug deutlich schwerer als Anhänger (tatsächlich und zGG).


    Und den Anhänger überhaupt ziehen auch, nur halt weniger laden, so dass tatsächliches Gewicht Anhänger nie über 1400kg. Aber fahren geht.


    Oder?

    Hallo zusammen,


    ihr seid sicherlich genervt, weil dieses Thema ständig hochkommt. Ich find's maximal verwirrend, glaube halbwegs durchzusteigen -- muss aber bis zum Wochenende eine Entscheidung treffen und will sicher gehen. Und ich weiss, dass dieses Forum die Antwort sicher weiss.



    Gegeben: ich habe einen Eduard Anhänger mit zGG 1500kg, den ich häufig auch mit irgendwas um 1400kg Gesamtlast fahre. 100er-Zulassung.


    Nun steht ein neues Zugfahrzeug an, bei dem ich wegen Firmenwagenleasing nicht allzu viel Spielraum habe. Eines der alternativen Fahrzeuge ist ein Cupra Tavascan, mit maximalem Anhängergewicht von 1.400kg (!). Tavascan wiegt irgendwas um 2.100kg.



    Frage: was darf ich mit der Kombi aus meinem Anhänger alles NICHT?

    Meine Antwort: ich darf alles, auch 100km/h fahren, nur das zGG des Anhängers darf ich niemals ganz ausnutzen (sondern muss eben bei 1400kg bleiben, Stützlast wird nicht abgezogen, reines Gewicht Anhänger+Ladung zählt). Aber sonst darf ich mit der Kombi alles machen wie heute auch (heute darf mein Zugfahrzeug irgendwas um 2.000kg ziehen, also auf jeden Fall ausreichend).


    Liege ich richtig oder habe ich irgendwas übersehen?


    Besten Dank!

    Martin

    Stand nicht in der Beschreibung damals, ist aber schon länger her. Ist mir neu, daß man den nicht fahren darf. Da, wo ich damit rumfahre, ist mir das aber näherungsweise egal - hier fährt jeder zweite Jäger damit rum, hat noch niemanden gestört. Aber danke für den Hinweis.


    Also ist die Beleuchtung nur nötig, wenn was verdeckt wird, und das hängt nicht von den Abmessungen ab...?!




    Nachtrag: von meinem Wildträger gibt es die Bedienungsanleitung zum Runterladen. Sehr schön. Ist zugelassen und zulässig, wenn man die in der Anleitung beschriebenen Bedingungen beachtet. Das sind technische Dinge (Maße, Werkstoffgüten,...), aber nichts anderes. Zudem wird hingewiesen, wie erwähnt: "Allgemeine Hinweise Rückwertige lichttechnische Einrichtungen und amtliches Kennzeichen. Wenn durch den Heckträger oder die aufgenommene Last die Fahrzeugrückleuchten und/oder das KFZ-Kennzeichen teilweise oder vollständig verdeckt werden, muss die Fahrzeugbeleuchtung und/oder das KFZ-Kennzeichen wiederholt werden."


    Das bekräftigt die bisherige Vermutung: Verdecken ist entscheidend und nicht die Abmessungen.

    Hi zusammen,


    Ich besitze und benutze einen Wildträger (Berger und Schröter, damit leicht zu finden). Das ist ein einfacher Stahlgeflechtkorb für die AHK, ähnlich wie ein Fahrradträger.


    Nun suche ich genau sowas, aber als Plattformträger. Das hier genannte Modell Alutrans Plattformträger ist (abgesehen vom Preis…) eigentlich ideal:

    ALUTRANS Lastenträger als Plattformträger für Heckträger AHK. Der Plattformträger als Lastenträger und Heckträger.


    Frage: Warum hat das Modell (genau wie alle Fahrradträger, die ich kenne), eine Beleuchtung? Beim Fahrradträger logisch: beladen verdeckt die Last schnell Beleuchtung und Kennzeichen. Unbeladen (oder flach beladen) natürlich nicht. Daher die Frage: ab wann muss so ein Dingens für die AHK eine Beleuchtung vorweisen? Gibt es Größen, ab denen das zwingend ist?


    (Nicht ganz eine Anhängerfrage, sorry - aber zumindest eine in Relation zum Thema.


    Danke!

    Wer hat den Link zum fliegenden Isolierungssack griffbereit?

    Das Video kenn ich. Maximal unlustig, selbst beim Zuschauen.


    Du hälst einen knapp 0,5 Kubikmeter großer Sack mit Leichtware für vergleichbar mit losen Stückchen Rindenmulch?


    Mit Freude denke ich an den alten Herrn, der mir gestern mit seinem Traktor samt Anhänger aus dem Wald entgegen kam. Auf dem Anhänger ungesichert ein kleines Kunststoff-Fass und zwei Mörtelkübel, die alle leer und fröhlich tanzten - aber ob der geringen Geschwindigkeit oben blieben. Ganz doll illegal, hier auf dem Land grinst man sich einen statt an Paragraphen zu denken. Letztens fuhr vor mir auf der Dorf-Hauptstrasse ein junger Bengel mehrere hundert (!) Meter mittig mit dem Fahrrad auf dem Hinterrad runter. Ich freu mich für ihn, dass er das kann. An 110 denke ich nicht.

    :cursing:

    Lass Dir mal ein Stück mit 100 km/h ins Gesicht werfen, dann weißt Du wie sich der Motorrad Fahrer hinter dir fühlt.

    Ich fahr selbst Motorrad. Ernsthaft, Rindenmulch ist als Motorradfahrer nicht nur das kleinste, sondern schlicht gar kein Problem. Klar kann man eins draus machen, und es mag auch formal illegal sein. In unserem schönen Land ist eh viel zu viel illegal, was in der realen Praxis zu Recht niemanden interessiert. Ansonsten wünsche ich viel Spass bei den Feldversuchen, wie man ein Stück Rindenmulch auf 100km/h beschleunigt oder wie schnell es durch seine Aerodynamik negativ beschleunigt wird. Kann man bestimmt zu provozieren ähm promovieren. ;)

    Ich hab zuletzt 30-40cm frischer Buche/Eiche/Robinie auf Meter geschnitten und das draufbekommen auf den Anhänger war allein schon eine Qual.

    Wenn Du schon alleine im Wald arbeitest, kleiner Tip: Stammholz auf 50cm sägen. Das lässt sich im Einmannbetrieb besser hantieren; und besser verzurren als 25 oder 33cm Stücke. Das ist meine Lösung, wenn ich mal alleine unterwegs bin. Was dafür zu dick ist, hol ich lieber im Mehrpersonenbetrieb raus und spalte die 1m-Stücke im Wald.


    Einziger Nachteil: alles unter 1m kann versicherungsprobleme mit sich bringen. Im Einmallbetrieb bist Du aber bestimmt eh maximal vorsichtigt ;)


    … und ansonsten: auf Sticheleien einfach nicht eingehen und es selbst auch lassen!

    Einmal Packmaß, einmal ausgepackt. Das ist nichts für Dauerbenutzung, nicht elektrisch, aber ausreichend. Die Rolle am Bock ist drehend gelagert. Seilzug von Einhell TC-WI 800, für 800kg. Für Baumstämme reicht das. Welche Beschränkungen da am Anhänger gelten, ist denke ich selbsterklärend! Das ist eine Einmann-Notlösung, nicht mehr.

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    Ich will die Winde vor allem zum Rücken von Starkholz-Meterenden nutzen und die letzten beiden Male hätte sie schon sehr geholfen, die Stämme zum einen näher an den Hänger und ggf. sogar auf den Hänger (mit den Rampen) zu ziehen.

    Genau dafür habe ich mir eine Mobile Winde auf einem mobilen Bock selbst gebaut, den ich bei Bedarf mit einer Kette in die beiden vorderen Zurrösen einhänge. Dazu ein Kantenschutz für die Ladekante (damit das Stahlseil nich über die Kante zieht) und fertig.


    Mobile Winde ist eigentlich für Festmontage gedacht (bei mir auf mobilem Bock aus kurzen Holzbalken), so eine normale mit Kurbel und Sperrklinke.

    Wenn Du in die hinteren Rungen was reinstecken kannst, tu es. Ich hab bei mir Holzlatten reingesteckt und diese oben rot gestrichen. Den Anhänger sehe ich je nach Gelände auch erst, wenn er nicht mehr richtig korrigiert werden kann. Mit den „Peilstäben“ kann ich mit Rückspiegel Anhänger rückwärts fahren…

    Gerade gesehen: von Posch (baut Holzverarbeitungsmaschinen) gibt es ein Fahrgestell, das sehr schmal zu sein scheint. Habe keine Breite gefunden, tippe aber auf um oder unter 1 Meter. Heisst HydroCombi Fahrwerk, gibts in unterschiedlichen Versionen. Mit Strassenzulassung. Frag nicht nach Preis, sackteuer! Aber „billig“ war glaube ich nicht in Deinem Lastenheft :)


    posch.com