Ich denke, dass du da irrst.
Denn: LoF ist die gewerbliche Arbeit in Land- oder Forstwirtschaft.
prinzipiell richtig. Hält Dich der Sheriff an, hängt viel davon ab, wie man antwortet:
„Ich hole Stammholz für meinen Ofen“ wäre doof
„Ich hole Stammholz“ wäre richtig. Was dann 2 Jahre später mit dem trockenen Holz tatsächlich passiert, entfaltet keine nachträgliche Wirkung auf die Fahrt 2 Jahre vorher.
Bei der einzelnen Fahrt muss man lediglich schlüssig erklären können, inwiefern sie mit dem erwerbsorientierten LoF Bedarf zusammenhängt. Pflastersteine fahren für die Hofeinfahrt des Bauern halte ich für möglich, für die private Einfahrt jedoch eindeutig nicht. Wertstoffhof genauso wenig. Spazierenfahren mit Kind ebenso nicht. Mit der Schaufel zu einem landwirtschaftlichen Grundstück um dort Bodenarbeiten zu machen - natürlich.
Der Zweck der einzelnen Fahrt entscheidet - und zwar sowohl steuerlich wie auch hinsichtlich Führerschein und Co. Daher: ist kein Polizist zugegen und kommt es nicht zum Unfall, ist es sowieso egal.
Die Regelungen sind an vielen Stellen trotzdem unklar. Und wenn ich hier auf den Wertstoffhof gucke, sind sie den Leuten auch egal Dennoch wird mein nächster Traktor schwarz zugelassen. Und ich erwäge ein Umstellen auf schwarz auch beim aktuellen, einfach nur um allen Diskussionen ob der Ungewissheit aus dem Weg zu gehen.
Man bedenke, dass sowohl Fahren ohne Fahrerlaubnis und Steuerhinterziehung als Straftaten gelten und nicht als OWis.
Und letzter Punkt: zur Erteilung des grünen Kennzeichens muss man bloss gegenüber dem Zoll erklären, dass man Einkünfte aus LoF hat. Die Prüfung ist hierbei eher lax; und sie findet nur einmalig statt. Auch wird dabei nicht wirklich geprüft, ob eine echte Korrelation zwischen den Einkünften und dem Traktor besteht. Die Problematik entsteht ja auch nicht grundsätzlich, sondern eben bei der einzelnen Fahrt. Fahre ich mit meinem Privat-PKW auf eine LoF Weg, dann darf ich das eben genauso, wenn der Zweck der Fahrt eben LoF ist. Ein Obstbaum-Messer genügt als Nachweis…