Beiträge von Meik

    Sorry, aber DEN Schraubenverbau hätte ich auch abgelehnt - es sein denn der Hersteller bestätigt dass das genau so muss. Bezweifel ich aber wenn ich mir die Positionen der Schraublöcher angucke ... aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren. Der Prüfer hat also IMHO genau richtig gehandelt und das in der Form ohne Herstellerbestätigung abgelehnt.


    Nur so Stichworte: Eng beeinander, die untere Schraube schon fast im Winkel des Vierkantrohres - im Sinne der Festigkeit bohrt man mittig in die Seitenflanke, so wie es bei Schlegl auch in den Skizzen markiert ist.


    Aber kenne ich, der gute Prüfer ist der der zu allem Ja und Amen sagt ...

    Einen Ausschluss für fremde Hilfeleistung etc.. gibt es bei Privathaftpflichtversicherungen, nicht aber bei der Fahrzeughaftpflicht. Der Schaden ist beim Gebrauch des Anhängers - dem Beladevorgang - durch den Anhänger (Versagen des Hakens oder Fehlbedienung) verursacht worden. Bei Fahrzeughaftpflichtversicherungen ist gesetzlich geregelt was die mindestens zu leisten haben. Schäden durch Gebrauch eines Fahrzeuges gehören dazu.


    Schaden einfach bei der Anhängerhaftpflicht melden und abwarten ...

    Warst du schon mal auf der Waage mit dem Auto? Ansonsten zu allererst das Auto wiegen.

    Aus eigener Erfahrung kann das nur der erste Weg sein bevor man weiter plant. Paar Extras und schon ist der schwerer, ist der in Basisausstattung und der Normfahrer von 75kg ist im Leergewicht drin kann der nackig auch leichter sein ... letztlich kommt es unterm Strich auf das tatsächliche Gesamtgewicht Anhänger + Auto an.


    Ansonsten bei Humbaur statt dem HKT den hier:

    KFT 153117 Alu

    Äh, was hat jetzt die Umweltplakette mit dem Anhänger des TE zu tun? :/


    Zur Ausgangsfrage: Abgemeldete Fahrzeuge auf dem Trailer zum TÜV bringen ist kein Problem. Jede Prüforganisation ist verpflichtet für solche Probefahrten eine Betriebshaftpflicht vorzuhalten. Ist doch völlig normaler Alltag jedes Prüfers, alleine die ganzen abgemeldeten Gebrauchtwagen bei den Händlern ...


    Vorher Kennzeichen zuteilen lassen, versichern und damit zum TÜV fahren geht aber auch ... und nein, die Online-Ichmöchtedaswunschkennzeichen-Reservierung reicht dafür nicht. Machen die Straßenverkehrsämter hier nur wenn man sie direkt darauf anspricht, von sich aus weisen die nie auf diese Möglichkeit hin. Kosten für das Kurzzeitkennzeichen kann man sich so sparen wenn direkt im Anschluss angemeldet werden soll.


    OT: Falsches Kennzeichen oder falsche Umweltplakette ist kein Mangel bei der HU mehr, das war mal eine Zeitlang. Hat nichts mit "Auge zudrücken" zu tun. Und warum man das ggf. auf dem Prüfbericht vermerkt kann ich durchaus erklären, ich hatte deswegen auch schon Post vom Anwalt weil der Patient von mir das Geld für das Bußgeld zurück haben wollte weil ich das eben nicht kontrolliert habe. Muss ich zu seinem Pech aber auch nicht mehr. Seit dem gucke ich aber wieder drauf und weise jeden Kunden darauf hin. In meiner Ecke auf dem Land fahren aber viele ohne Plakette rum. Wenn man in keine Umweltzone fährt braucht man halt keine. Zum Ablösen eignet sich übrigens gut Bremsenreiniger, der löst den Kleber erstaunlich gut.

    Theoretisch müsstest du jetzt verschrotten ... ;)


    Formal ist nämlich jetzt das Problem: Das Fahrzeug hat keine Betriebserlaubnis - die erteilt mit dem Gutachten zur Erteilung einer Betriebserlaubnis wie die §21-Abnahme so schön heißt nämlich erst das Straßenverkehrsamt. Gültige Papiere gibt's auch nicht, somit gibt es theoretisch auch keine HU. In der Praxis hat man sich so geeinigt dass die Prüfer bei der HU die fehlende BE ignorieren und auf der HU-Bescheinigung ein Vermerk sinngemäß "Vorbehaltlich der Erteilung der BE durch das Straßenverkehrsamt gem. vorliegendem Gutachten" geschrieben wird.


    Bei einer so alten §21-Abnahme würde ich aber vorab eh das Straßenverkehrsamt fragen ob die das noch akzeptieren. Wie lange die das tun ist leider oft von Amt zu Amt verschieden, da gibt es keine festgelegte Frist.


    Die Problematik ist dabei folgende: Die StVZO ändert sich ja regelmäßig. Sprich das vorliegende Gutachten bescheinigt dass das Fahrzeug dem Stand der StVZO von 2011 entspricht, es muss aber nicht zwingend dem heutigen Stand der StVZO entsprechen. Da die Betriebserlaubnis vom Amt aber mit Zulassung heute erst erteilt wird muss der Anhänger dem heutigen Stand entsprechen. Leider ist hier einiges an Ermessenssache im Spiel. Ergo bleibt nur vorher anrufen eh du umsonst hinfährst und die doch eine neue §21-Abnahme haben möchten.

    Wie komme ich auf den Verweis, dass ich für die Betriebserlaubnis nach Paragraph 13 EG-FGV auch die Vorgaben des Paragraph 32 StVZO erfüllen muss?


    Gar nicht. Weil es sich eben um eine Einzelgenehmigung nach EG-Richtlinien und nicht um eine deutsche Einzelgenehmigung nach §21 StVZO handelt. D.h. es müssen auch nur die entsprechenden EG-Richtlinien für die Einzelgenehmigung eingehalten werden. Mal ganz abgesehen davon dass die StVZO in der Praxis auch nur noch eine Verweissammlung zu EG-Richtlinien geworden ist.


    Abmessungen und Gewichte für die EG-FGV finden sich wenn man den Querverweisen folgt hier:

    https://eur-lex.europa.eu/lega…=CELEX:31996L0053&from=DE


    96/53/EG, in Anhang 1 finden sich dort die Werte. Vergleich die mal mit der StVZO ... ;)


    Das ist ja letztlich der Grund warum mittlerweile Einzelgenehmigungen nach EG erfolgen - man entledigt sich nationaler Vorschriften und hat endlich eine EU-weit gültige Einzelgenehmigung geschaffen.

    Boah, ich glaub ich muss doch heute noch mal in die Garage und probieren ...


    An die Lösung wie Jens das hat hab ich auch schon gedacht, die gefällt mir wirklich gut. Im Moment sträubt sich bei mir nur noch was am neuen Anhänger gleich so viele Löcher zu bohren. =O


    Dann wird es aber eher noch etwas aufgeschoben. Wenn ich schon so weit umbaue dann würde ich die originalen Hubaur-Leuchten direkt gegen andere LED-Rückleuchten tauschen. Das wird aber dann ein Projekt für den nächsten Winter. Im Moment muss der Anhänger arbeiten, da fehlt mir auch die Zeit für größere Umbaumaßnamen.


    Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben oder wie heißt das so schön. Die Fotos im Rückleuchten-Thread inspirieren ja doch ... :super:

    PKW Anhänger will er nicht! Steht in Post #12

    Soll Wald und Wiese können...

    Schwer sein darf er aber auch nicht ...


    Da ist IMHO schon die Überlegung angebracht ob man nicht auf einen PKW-Anhänger geht und guckt ob man da nicht mit anderer (größerer) Bereifung nachhilft wie bei dem verklinkten 4*4-Anhänger. In Wald und Wiese braucht es vor allem Aufstandsfläche damit so ein Anhänger auf weichem Grund nicht so weit einsinkt.


    https://www.branson-traktoren.de/rueckwaertskipper-25t.html


    Was er jetzt können muss, wie groß er sein soll, ob es ein Kipper werden soll, was er kosten darf, ... fehlt aber bei den Suchkriterien noch. So kann man bisher nur mal munter in alle möglichen Richtungen Denkanstöße geben.

    Erstens ist der Anhänger viel zu schade zum Verkaufen, da nahezu neuwertig

    Naja, deswegen ja mein Gedankenspiel in die andere Richtung:


    Anhänger sind im Gebrauchtpreis nach Zustand, wenn der fast neuwertig ist bist du beim Verkauf ja auch nicht sooo weit vom Neupreis weg. Dann 2 Reifen mit höherer Traglast kaufen, Eintragung beim TÜV, Gebühr Straßenverkehrsamt, Zeitaufwand - da bist du am Ende wahrscheinlich in gleicher Region wie verkaufen und Anhänger mit höherer Nutzlast kaufen. Wo es den gleichen mit 1500kg gibt könntest du Zubehör wie Plane einfach behalten und am Neuen montieren.


    Oder halt mal in eine der kleinen Radlastwaagen investieren. Sind zwar nicht so super genau, aber um mal einschätzen zu können wie viel man auf dem Anhänger drauf hat gar nicht so schlecht geeignet. Gerade bei Schüttmeter Holz sind die Schwankungen erheblich. Wie trocken wie liegen die Klötze aufeinander, ist das auf dem Anhänger wirklich nur lose geschüttet oder packst du die nicht doch per Hand etwas geordneter und damit dichter?


    Wenn das von Reifen und Zuladung eh schon so auf Kante genäht ist ... nur so als Gedankenspiel.

    Blöde frage, was muss er denn können? Nur Wald/Wiese oder auch Straße? Kipper? Größe?


    Wenn ich Traktor und Anhänger bei ebay-kleinanzeigen eintippe hat's reichlich Ergebnisse. Wäre das schlimm wenn der ein höheres zulässiges Gesamtgewicht hat? Wenn du nicht mehr als 2t auslädst doch kein Problem, Anhängelast ist ja tatsächliche Last (außer bei Führerscheinfragen)


    https://www.ebay-kleinanzeigen…enger/1342617693-276-4919


    2t sind halt keine Größe für Landwirtschaft. Die Frage wäre ob ggf. ein normaler PKW-Anhänger in Frage kommt und da dann größere und breitere Räder dran. So in dem Stil:


    https://www.ebay-kleinanzeigen…enger/1350529197-276-5198


    PKW-Anhänger haben halt den Vorteil dass sie i.d.R. leichter gebaut sind als rein landwirtschaftliche Anhänger und damit mehr Nutzlast bleibt.


    Oder ein Standard-Hochlader-PKW-Anhänger. Die haben auch merklich mehr Bodenfreiheit als ein Tieflader.


    Ich hab für mal Holz holen einen alten PKW-Anhänger hinter unserem Deutz D3005, 6km/h-Schild dran, fertig. Hab aber auch maximal 500m öffentliche Straße, ansonsten fährt der nur auf Privatgelände. So ein Ex-Straßenbau-Behördenanhänger für nen Fuffi bei einer Auktion geschossen.

    Nene, das bleibt so nicht. Das wird die nächste Bastelstunde auf eine vernünftige Kennzeichenbeleuchtung umzubauen. Hab noch zwei zugelassene LED-Kennzeichenbeleuchtungen hier liegen, wenn ich mal abends Zeit hab wird damit probiert wie ich die am besten montieren kann.


    Ansonsten kommt rechts ein defektes Birnchen rein, Kennzeichenbeleuchtung einseitig ohne Funktion ist nur ein geringer Mangel. :police:8o

    Hallo

    Aber der Rückfahrscheinwerfer verdeckt doch die Kennzeichenbeleuchtung oder:/

    Ja leider. Der Teil ist noch nicht fertig, hab schon ein paar LED-Kennzeichenbeleuchtungen hier liegen. Leuchten dann von oben das Kennzeichen aus, das Leuchtobst der serienmäßigen Beleuchtung kommt dann raus. Muss ich aber noch mal im Dunkeln testen ob das Kennzeichen so ausreichend beleuchtet ist oder wie das am Besten passt. Da der Rückfahrscheinwerfer recht flach ist dachte ich die leuchtet dahinter noch genug, aber das passte irgendwie doch nicht. Wobei die eh irgendwie nur das Blech neben dem Kennzeichen beleuchtet und kaum das Kennzeichen selber, zumindest wirkt das im Dämmerlicht so


    Bin da aber für Vorschläge offen, die perfekte Lösung hab ich da noch nicht. :/

    Tragfähigkeitszuschlag gibt's ab Index Q 10% - aber nur bis 80km/h. Eine evtl. vorhandene 100er-Zulassung entfällt wenn man den Tragfähigeitszuschlag in Anspruch nehmen will.


    Wenn der Hersteller schon sagt "iss nich" dann braucht's schon einen ziemlich schmerzfreien Prüfer der sich so eine Auflastung ans Limit mit allen Tricks ans Bein bindet. Letztlich unterschreibt er ja entgegen der Herstellerangabe dass Rahmen und Aufbau für die höhere Last geeignet sind, das macht man nicht so aus einer Laune raus. Den neben einen möglicherweise baugleichen 1500kg-Anhänger stellen wäre hier eine Möglichkeit.


    Nur: Du willst bestimmt die 100er halten -> neue Reifen. Auflastungen ohne Herstellerfreigabe laufen als Einzelabnahme, kostet je nach Aufwand auch nicht wenig.


    Bleibt die Frage ob Anhänger verkaufen und 1500kg-Anhänger kaufen nicht die sinnvollere und möglicherweise nicht einmal teurere Variante ist.

    Heute war's endlich mal warm in der Garage und ein bisschen Zeit hatte ich heute nachmittag auch :)


    Endlich die Beleuchtung montiert und angeschlossen die hier schon ein Weilchen im Keller lag. Das einzige was langsam nervt ist dass Humbaur (wohl dank Corona) immer noch nicht meine Hochplane geliefert hat. Dann hätte ich den Anhänger bald mal fertig. Aber ok, mehr Zeit hätte ich heute auch nicht gehabt.


    Die Seitenmarkierungsleuchten sind übrigens solche die Blinken von Fristom - Tipp kam glaub ich von Eduard-Fan. Hab die jedenfalls über einen Tipp hier im Forum gefunden. Sehen IMHO klasse aus.


    Rückfahrscheinwerfer ist ein hella Valuefit S800. Mal gucken wenn es dunkel ist wie der sich so macht. Hab geplant wenn die Hochplane dran ist evtl. oben einen oder zwei Arbeitsscheinwerfer zu montieren. Man muss ja noch Pläne haben 8)

    Spannend wird in der Vorschrift vielmehr der Satz hier:


    "Diese Vorschriften gelten nicht, wenn mindestens drei gelbe Seitenmarkierungsleuchten vorhanden sind, die synchron und gleichzeitig mit den Fahrtrichtungsanzeigern blinken, die auf derselben Seite des Fahrzeugs angebracht sind."


    Da mag sich jeder zu denken was er möchte, ich hab die Vorschrift nicht geschrieben. Ich persönlich würde es als Prüfer nicht bemängeln wenn ein Anhänger mit geprüften ordnungsgemäß blinkenden Seitenmarkierungsleuchten daherkommt. Aber ohne Garantie dass das andere Prüfer genauso sehen.


    Sofern die Seitenmarkierungsleuchten am Anhänger synchron mit den Blinkern blinken können ist für diese kein Prüfzeichen Klasse 5 als Seitenblinker notwendig, die Kennzeichnung als Seitenmarkierungsleuchte würde ausreichen. Statt selber blinkender SMLs gibt es ja auch Module wie pro-blink die die vorhandenen entsprechend ansteuern.


    P.S. Ich hab die von dir verlinkten für meinen Anhänger auch hier liegen.

    sind die Rückstrahler an der Klappe, ist unter Garantie ein Eintrag im Schein das der Anhänger nur mit geschlossenen Bordwände betrieben werden darf


    +Wir haben hier doch TÜV und Dekra Leute, wo sind die wenn man sie braucht


    Seltsame Diskussion ... du behauptest an beweglichen Teilen dürfe keine Beleuchtung angebracht sein, ich zeige dass das nicht stimmt und jetzt suchst du händeringend irgendwas das bei mir nicht stimmt. :P


    Es spricht jedenfalls nichts dagegen die dreieckigen Rückstrahler auf der Heckklappe anzubringen wenn diese nur im geschlossenen Zustand verriegelt werden kann bzw. die eben für den Fahrbetrieb geschlossen sein muss. Hat man einen Anhänger wo die auch in waagerechter Position arretiert werden kann um z.B. längeres Material mit Überhang transportieren zu können ist das so nicht mehr zulässig da der Reflektor dann nicht mehr in jeder festen Position der Klappe zu sehen ist. Pauschal sagen der darf bei jedem Anhänger an die Klappe funktioniert also leider auch nicht.


    Über den Sinn lässt sich streiten, ich finde es z.B. auch seltsam dass eine Beleuchtung wie an meinem Anhänger genehmigt wird die bei geöffneter Klappe vollständig abgedeckt wird. So ist das ja bei vielen die die Beleuchtung unten in einem U-Profil unter der Klappe verbaut haben. Bin bei mir als Notlösung hingegangen und hab innen in der Klappe Konturmarkierung angebracht, dann ist bei geöffneter Klappe wenigstens irgendwas gut erkennbar ohne gleich auf Warnblinkleuchte oder Warndreieck ausweichen zu müssen. Bei Ladevorgängen hat man aber eh ggf. zusätzlich zu sichern.


    Wenn es hier noch andere Prüfer gibt wäre es interessant ob die die ECE-Regelung anders auslegen. Es ist ja nicht so als wenn so einige Regelungen mit ihren Formulierungen nicht auch gewissen Interpreationsspielraum zuliessen. Trotz Juristendeutsch. :)