Schaden beim Aufladen vom Fahrzeug

  • Hallo mir ist beim beladen von einem Auto (angemeldet) auf ein Hänger, ist mir der Haken von der Seilwinde aufgegangen, da ist das Auto vom Kollegen gegen eine Wand gerollt und hat das Heck und die Fahrertür beschädigt.


    Wer haftet jetzt hier?Die Versicherung vom Zugfahrzeug, Hänger oder Haftpflichtversicherung?


    Gruß

  • Hallo unbekannt,


    ich vermute mal, wenn du keine extra Versicherung hast ..... du :)


    Zugfahrzeug: warum, ist doch nicht Fahren passiert ...


    Anhänger Haftpflicht: warum, ist doch nichts durch den Anhänger beschädigt worden...

  • Ok also ich habe ne private Haftpflichtversicherung, von der Polizei wurde es als Verkehrsunfall aufgenommen, ist das nicht so das die Versicherung vom Hänger und Zugfahrzeug aufkommt?

    Das Auto was Geladen wurde ist dann zurück gerollt.

  • da kann der anhänger bzw das zugfahrzeug nichts dafür

    wenn DU beim beladen ganz offensichtlich was falsch gemacht hast

    war das ne berufliche aktion oder ne private????


    und die jungs wollen bilder davon sehen

    ein ordnungsgemäßer haken geht nicht von alleine auf

  • Das war ne private aktion, das Auto gehört einem Kollegen.


    Ist das nicht so wenn man das Fahrzeug auch belädt ich sag mal mit Brettern aus dem Baumarkt und ein Brett umkippt auf Nachbars Auto das, das die Kfz-Versicherung übernimmt?


    Weil ich hab da mal so was ähnliches gehört.

  • Ok also ich habe ne private Haftpflichtversicherung, von der Polizei wurde es als Verkehrsunfall aufgenommen, ist das nicht so das die Versicherung vom Hänger und Zugfahrzeug aufkommt?

    Nö, da vermutlich unentgeldliche Hilfeleistung!?

    Das bezahlt keine private Haftpflichtversicherung, das habe ich auch schon durch.

    Steht in jedem Vertrag!

    Da beißt DU ggf. in den sauren Apfel.

  • Das war ne private aktion, das Auto gehört einem Kollegen.


    Ist das nicht so wenn man das Fahrzeug auch belädt ich sag mal mit Brettern aus dem Baumarkt und ein Brett umkippt auf Nachbars Auto das, das die Kfz-Versicherung übernimmt?

    Das ist etwas anderes!

    Wenn Dir z.B. der Einkaufswagen beim Einladen wegrollt, bezahlt den Schaden am anderen Auto Deine Kfz-Haftpflicht-Versicherung,

    aber das andere ist eine Hilfeleistung für fremde Personen und hat mit Schäden in Verbindung mit Deinem Auto versicherungsrechtlich nichts zu tun.

  • Einen Ausschluss für fremde Hilfeleistung etc.. gibt es bei Privathaftpflichtversicherungen, nicht aber bei der Fahrzeughaftpflicht. Der Schaden ist beim Gebrauch des Anhängers - dem Beladevorgang - durch den Anhänger (Versagen des Hakens oder Fehlbedienung) verursacht worden. Bei Fahrzeughaftpflichtversicherungen ist gesetzlich geregelt was die mindestens zu leisten haben. Schäden durch Gebrauch eines Fahrzeuges gehören dazu.


    Schaden einfach bei der Anhängerhaftpflicht melden und abwarten ...

  • Schaden einfach bei der Anhängerhaftpflicht melden und abwarten ...

    Da bin ich mal gespannt - bitte unbedingt berichten!

  • @Eduard Fan  @Stoelo was sagen unsere Versicherungsprofis dazu?


    Ich bin auf jeden Fall gespannt. Ist ja ein nicht uninteressanter Fall für alle.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Den Schaden am Fahrzeug des Kollegen muss er wohl aus eigener Tasche bezahlen.

    Hätte das herrunterrollende Fahrzeug ein fremdes, ansonsten unbeteiligtes Fahrzeug beschädigt ( z.B. Bentley Totalschaden ),

    wäre der Schaden ein Haftpflichtschaden wegen Verursachung durch den Gebrauch des Anhängers/Zugfahrzeuges.


    Auch, wenn er das noch unverladene Fahrzeug des Kollegen durch ungeschicktes rangieren beschädigt hätte, wäre das wohl ein Haftpflichtschaden.


    Bei der begonenen missglückten Verladung muss er wohl privat zahlen.


    Da wird es die Versicherung wohl auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen ... und gewinnen .

  • Ok. Also beim zurückrollen hat es den Zaun von nem Waschpark beschädigt, und von der Stadt wiesbaden denn Parkplatz also an der Wand gibt es vom Reifen abrieb Spuren falls die Stadt dann irgendwelche Ansprüche stellt.

    Das würde auf gut Deutsch heißen Versicherung zahlt?

  • Also beim zurückrollen hat es den Zaun von nem Waschpark beschädigt,

    Oh man. Der "eigene" Schaden am Auto mal wieder wichtiger als der Flurschaden...


    da ist das Auto vom Kollegen gegen eine Wand gerollt und hat das Heck und die Fahrertür beschädigt.

    Wenn wir das mal vergleichen:


    Ist das nicht so wenn man das Fahrzeug auch belädt ich sag mal mit Brettern aus dem Baumarkt und ein Brett umkippt auf Nachbars Auto das, das die Kfz-Versicherung übernimmt?

    Vermute ich mal. Wenn nicht springt wohl die Privathaftpflicht ein.

    Aber (!) das kaputte Brett ist dein Problem.


    D.h. für dich: rollendes Auto = kaputtes Brett, Zaun/Wand vom Waschpark = bebrettertes Auto.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Ist ja net der eigene schaden der mir wichtig ist, das Fahrzeug ist nicht von mir wenn es mein Fahrzeug wäre, wäre es nir egal, der Zaun ist das günstigste problem.

  • Meine Prognose:

    Vermutlich zahlt die Haftpflichtversicherung des transportierten Autos die durch das Fahrzeug angerichteten Schäden Dritter (Gefährdungshaftung?)....

    und wird sich das Geld evt. von Dir zurückfordern.

    Die Schäden am Auto werden auch nicht von der möglicherweise vorhandenen Vollkasko gezahlt.

    Von Deiner Privat-Haftpflicht erst recht nicht.


    Das ist wieder so ein Fall von teurer Nächstenliebe und Gefälligkeit, Lehrgeld sozusagen, musste ich auch schon zahlen!

  • Gibt es da im BGB nicht diesen Passus mit der unentgeldlichen Nachbarschaftshilfe? Wenn mich mein Nachbar fragt, ob ich ihm im Urlaub seine Blume gieße und ich dann aus Versehen, eine Vase zerdeppere, schaut mein Nachbar leider blöd aus der Wäsche. Ist das nicht vergleichbar?


    Auf die Schnelle habe ich mal das gefunden, leider ohne Paragraphen:


    Wenn jemand einem anderen unentgeltlich hilft und dabei einen Schaden verursacht, gehen die Gerichte oft davon aus, dass beide stillschweigend die Haftung ausgeschlossen haben. Hat der Schädiger jedoch eine Haftpflichtversicherung, kann er den stillschweigenden Haftungsausschluss nicht mehr für sich in Anspruch nehmen.


    Nennt sich stillschweigender Haftungsausschluß. Also entweder schaut der Kollege in die Röhre oder der Schädiger hat eine Haftpflichtversicherung.

  • Also entweder schaut der Kollege in die Röhre oder der Schädiger hat eine Haftpflichtversicherung.

    oder derjenige der es Verbockt hat zahlt den Schaden :biggrins:

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75