Anhänger gebremst, zul. GG. 1300kg,
Stützlast 100kg,
Tempo 100 eingetragen und Stoßdämpfer
Es soll nun TÜV-Prüfer geben, die das zul. GG. unter Einbeziehung der Stützlast (als zweite Achse?) erhöhen,
ich kann nur leider nicht fragen, da die in der Prüfstelle "Corona-Urlaub" haben, deshalb also hier!
Bremstrommeln: Bremslast je 750kg
AE: 1500 kg (750-1500kg), Stützlast 100kg
Achse: 1350kg zul. Achslast bis Tempo 140
Laut Humbaur ist eine werksmäßige Freigabe einer Auflastung angeblich wegen des Aufbaus nicht möglich,
obwohl ich mich überzeugen konnte, dass der Aufbau bei 1300 kg und auch bei 1500 kg exakt gleich ist -
also vermutlich nicht gewünscht, da man neu verkaufen möchte!?
Die montierten Reifen haben eine Traglast von je 600 kg - also Stützlast schon ab Werk eingerechnet!
Könnte eine Auflastung nur durch den TÜV funktionieren und was wäre ggf. machbar, wenn man die Reifenfrage mal außer Acht lässt?
Ich mag auch nicht so richtig erkennen, ob man den 10%-Zuschlag in Anspruch nehmen darf?
Irgendwo habe ich gelesen, dass das unabhängig von Tempo 80 oder 100 nur ab Q-Reifen gelten würde?
Danke vorab - Andreas