Einzelgenehmigung Anhänger EG

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe ihr könnt mir bei was rechtlichen helfen. Ich schreibe gerade eine Arbeit über Tiny-Houses. Für eine Straßenzulassung eines solchen Wohnwagens bräuchte ich eine Einzelgenehmigung nach Paragraph 13 EG-FGV. Dort steht drinn, dass man eine Genehmigung bekommt, wenn die Anhang IV oder XI erfüllt ist.

    Das Problem ist, dass man auch die Vorgaben der Straßen-Zulassungs-Verordnung Paragraph 32 mit der Höhe und Breite ja eigentlich auch beachten muss. Aber in den Anlagen des EG wir die Höhe und so nicht geregelt. Wie komme ich auf den Verweis, dass ich für die Betriebserlaubnis nach Paragraph 13 EG-FGV auch die Vorgaben des Paragraph 32 StVZO erfüllen muss?


    liebe Grüße

    Sarah

  • Wie komme ich auf den Verweis, dass ich für die Betriebserlaubnis nach Paragraph 13 EG-FGV auch die Vorgaben des Paragraph 32 StVZO erfüllen muss?


    Gar nicht. Weil es sich eben um eine Einzelgenehmigung nach EG-Richtlinien und nicht um eine deutsche Einzelgenehmigung nach §21 StVZO handelt. D.h. es müssen auch nur die entsprechenden EG-Richtlinien für die Einzelgenehmigung eingehalten werden. Mal ganz abgesehen davon dass die StVZO in der Praxis auch nur noch eine Verweissammlung zu EG-Richtlinien geworden ist.


    Abmessungen und Gewichte für die EG-FGV finden sich wenn man den Querverweisen folgt hier:

    https://eur-lex.europa.eu/lega…=CELEX:31996L0053&from=DE


    96/53/EG, in Anhang 1 finden sich dort die Werte. Vergleich die mal mit der StVZO ... ;)


    Das ist ja letztlich der Grund warum mittlerweile Einzelgenehmigungen nach EG erfolgen - man entledigt sich nationaler Vorschriften und hat endlich eine EU-weit gültige Einzelgenehmigung geschaffen.