Ich habe mal „die KI“ aktiviert… keine Ahnung, ob das ok ist, wenn ich die Antwort hier rein kopiere, bitte den Beitrag löschen, wenn‘s nicht ok ist!
Ein Achsentausch bei einem Anhänger mit EU-Zulassung erfordert zwingend den Einbau bauartgeprüfter Komponenten, um die Betriebserlaubnis zu erhalten. Werden neue Achsen verbaut, müssen diese den Sicherheitsstandards entsprechen und idealerweise über eine ABE oder ein Teilegutachten verfügen. Nach dem Umbau ist eine Änderungsabnahme durch eine technische Prüforganisation (TÜV, DEKRA) notwendig, um die neuen Daten in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen
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Voraussetzungen: Achsen müssen für das zulässige Gesamtgewicht ausgelegt sein und der EG-Typgenehmigung entsprechen.
Abnahme: Der Umbau ist eine technische Änderung. Eine §19(3) StVZO-Abnahme ist erforderlich, um die Betriebserlaubnis zu bestätigen.
Dokumente: Mitgeführte Unterlagen wie das COC-Papier (Certificate of Conformity) des Anhängers sowie die Gutachten der neuen Achsen erleichtern die Abnahme.
Sicherheit: Nach dem Umbau müssen Bremsanlage und Beleuchtung fachgerecht überprüft werden.
Wird der Anhänger durch den Achsentausch schwerer oder ändert sich die Bremse, muss eine neue Zuordnungsberechnung für die Auflaufbremse erfolgen.
Ich werde das mal dem TÜVler zukommen lassen. Die neue Achse ist ja zertifiziert, die „Bremse“ ändert sich nicht und das zul. Ges. Gewicht ändert sich auch nicht.
Lediglich die max. Achslast ändert sich von 1500kg auf 1350kg. Und sicherlich das Achsgewicht im geringem Ausmaß…
edit: Ein zweiter Suchlauf brachte folgende zusätzliche Info:
Falls die neue Achse nicht exakt der Originalachse entspricht (z.B. andere Traglast), ist eine sogenannte Vollabnahme nach § 21 StVZO erforderlich.