Ich habe heute eine alte Heizung entsorgt - Kessel und Warmwasserspeicher!
Und natürlich kein Bild gemacht - irgendwie toll, wenn ihr immer Bilder einstellt ![]()
Ich habe heute eine alte Heizung entsorgt - Kessel und Warmwasserspeicher!
Und natürlich kein Bild gemacht - irgendwie toll, wenn ihr immer Bilder einstellt ![]()
Vor Hunderten von Jahren baute die Fa. Westfalia Anhänger, an diesem waren heckseits [immer] Kugelköpfe verbaut. Dieser Kugelkopf diente dem internen Transport mehrerer Anhänger on Block. Die verbaute Kugel wurde bei Auslieferung (anfangs) nicht demontiert.
Diese Kugel durfte aber vom Otto Normalo nicht genutzt werden.
in der Mitte ist ein Bild der Karawane zu sehen - runterscrollen lohnt ![]()
Alles anzeigenIch habe auf der letzten f.r.e.e in München einen Wohnwagen mit Anhängerkupplung hinten gesehen, auf der ein Fahrradträger montiert war.
Ich habe daraufhin mit dem Verkäufer darüber gesprochen und dieser meinte dass es kein Problem und erlaubt ist.
Gesetzliche Grundlagen habe ich dafür natürlich keine und dass der Verkäufer sagt das passt alles ist auch nicht aussagekräftig, aber das war zumindest ein renommierter Wohnwagenhersteller.
Viele Grüße
Markus
Vermutlich ein Silver-Wohnwagen (Geschätzt 290er oder 310er). Dort ist die Kugel (teilweise) in Serie um den Fahrradträger im Bedarfsfall aufnehmen zu können.
Alles anzeigenIch denke Deine Frage bezog sich auf folgende Kommentare. Oder?
Ab 4,5 -5 Bar wird es mit den Gummiventilen eng. Zitat meines Reifenhändlers und meine Erfahrung mit MB Vito (V-max ca. 160 Km/h). Bei dem sind die mir regelmäßig bei knapp über 4 Bar um die Ohren geflogen. Waren Original verbaut.
Für die 6,5 Bar von denen Du schriebst währen Metallventile erforderlich. Hat Mani schon beantwortet. Zwar ohne Quelle, aber plausibel.
Ansonsten, selber googlen macht schlau.
Hier steckt der Alligator drin: https://www.alligator-ventilfabrik.de
Meines Wissens gibt es keine (PKW/Anhänger/Transporter-)Gummiventile, die dauerhaft Drücke über 4,5bar aushalten. Nein keine Gesetzesgrundlage - nur Ergebnis einer längeren Netzrecherche vor einigen Jahren ![]()
Mario: Wenn es dann ein oder zwei Rampen ausm Outlet werden, können wir uns ja mal kurzschließen. Vielleicht gibt's ja Rabatt für Gewerbetreibende (ich) und oder Mengenrabatt - ich würde nämlich auch ggfs ein Rampenpaar bei denen kaufen. Ich wohne keine 100km weg von denen und könnte die Rampen dann ggfs. auch vor Ort abholen. Für den Weitertransport findet sich dann sicher auch ein Weg hier übers Forum.
Falls mal bedarf besteht ![]()
Ich könnte diese Teilstrecken anbieten
A7-A6-A70-A9
BC ULM Feuchtwangen WÜ BA LIF KC -
bedarfsweise auch BC UL NÜ HO
Natürlich auch zurück ![]()
Herzlich willkommen im Forum ![]()
Gruß Peter
Früher genügten zwei 4kantrohre und einige Schraubzwingen - ok, da ist bei 0,8er recht schnell Schluß, sollte aber für einen Radkasten ausreichen ![]()
Früher wurde das auch sportlicher gesehen - da machte Jeder Platz. Ok, fast Jeder. Notfalls kurzes Lichtsignal. Wirkte. Wurde akzeptiert. Und reagiert. Zur Freude des Überholenden. Es war eine HELLA Freude.
Heute hast du Glück, wenn so ein Doofmann mit Blinker 20 Meter vor dir ausschert. Und den Überholvorgang willentlich verkürzt.
Ich erinnere mich noch gut daran, als ich im Windschatten eines 300er Sternenkreutzers mit 190 über die Bahn zog.... und der Typ das Gaspedal zurücknahm, wenn ich aus dem Windschatten rauskam, damit ich mich wieder ranheften konnte... mehrfach...
Ach ja, die gute alte Zeit...
Alles anzeigenWas ich persönlich sowieso nicht verstehe, warum kann ich überhaupt im Jahr 2020 noch Fernlicht und nebelscheinwerfer gleichzeitig einschalten?!
Das ergibt absolut keinen Sinn
Und ließe sich technisch einfach verhindern... Aber ist wohl das gleiche wie mit der Nebelschlussleuchte...
Gruß benni
Früher - im letzten Jahrtausend - also zu Bilux-Zeiten - gab es eine Wechselschaltung. Fernlicht ein, Abblendlicht aus. Da die Nebler am Abblendlicht gekoppelt waren, gingen die halt mit aus, wenn auf Fernlicht geschaltet wurde.
Dann kam ein kluger Kopf und dachte sich, wenn Fernscheinwerfer eingeschaltet sind und es wird keiner geblendet, dann wird auch keiner geblendet, wenn die Nebler und das Abblendlicht mitleuchten.
Und siehe da - ein Relais gespart.
Ach so - für mich macht es Sinn - ich bin oft mit aktivierten Neblern unterwegs - verbessert sich Sicht auf die Einflugschneise nächtlicher Wandertiere
Benni - nix Rand - alles voll legal, solange die Nebler nicht mit dem Standlicht geschaltet werden können ![]()
Alles anzeigennicht ganz
es dürfen 6 scheinwerfer sein
wovon nur 4 gleichzeitig leuchten dürfen
also z.b. abblendlicht+nebeler
oder 4x fernlicht,was eigendlich unsinnig ist
besser so schalten,das abblendlicht+zusatzfernlicht zusammen leuchten
damit umgeht man das plötzliche"dunkel" vorm fhrz,wenn man von doppelfernlicht auf abblendlicht
umschaltet,und hat ein großes helles helles licht-feld vor sich
auch steht nirgends geschrieben,das beim umschalten z.b. von abbl.+nebler auf fern,die nebler automatisch ausgehen müssen,man kanns auch manuell machen,auch wenns unpraktischer ist
Mal zum Verständnis:
Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Nebelscheinwerfern können diese in Verbindung mit Standlicht brennen. Oder in Verbindung mit Abblendlicht, Auch bei Nutzung von Fernlicht.
Bei einem Fahrzeug mit Doppelscheinwerfersystem (Abblend- und Fernlicht optisch getrennt), leuchten im Maximalfall 6 Scheinwerfer (4x Serie + 2x Zusatzfernscheinwerfer) - wenn Nebelscheinwerfer vorhanden sind, leuchten maximal 8 Scheinwerfer.
Wobei zu berücksichtigen ist, daß Nebelscheinwerfer max. 400mm von der äußeren Fahrzeugkante entfernt verbaut werden dürfen, wenn diese nur mit Standlicht betrieben werden können!
Es dürften also max. 8 Scheinwerfer leuchten. Zeitgleich ![]()
Lieber Schieber - daß find ich teuer - bei 2 Monaten 15 Euro - hochgerechnet auf 24 Monate 180€
Hoffentlich war zumindest der Kaffee gratis ![]()
KÜS - bzw. der Nachfolger GTÜ
-
Nix Gaunerei - zahle für 2 Jahre ebenfalls 24 Monate
und habe für 32 Monate „nur“ 2 Jahre und acht Monate gezahlt ![]()
Ganz einfach
Soweit sollte man es nicht kommen lassen und einfach die HU zum gegebenen Monat durchführen, fertig
Und dann kommt so ein schrecklich vergesslicher Typ, der zwar anhängen kann aber seltenst das Kennzeichen checkt ![]()
Das Ergebnis in Kürze:
Variante 1:
Normale Gebühr zahlen und es gibt keinen Bonus in Sachen Überziehung
Gewählte Variante 2:
Beim TÜV jedem Monat nachzahlen (je 1/24 der TÜV-Gebühr) und ab Überprüfung zwei Jahre legitimes Fahren ![]()
Das Problem ist doch simpel, rein rechtlich darf ich nur 4x fernscheinwerfer haben, so wären es aber 6 Stück
Ach ja - die Geschichte mit den Scheinwerfern....
erinnert sich noch einer an den Ford Capri II - der durfte mit 8 Scheinwerfern rumfahr'n ![]()
und benötigte keinerlei Blenden ![]()
Ich habe Arbeitskollegen die immer am 1. des folgenden Monats hin fahren
Rechne das mal auf 20 Jahre
Da holt man schon fast ein Jahr raus...
Richtig gemacht zwei Jahre ...
Im Fälligkeitsmonat einen Termin bei TÜV und Co. für den übernächsten Monat gefixt - schon biste aus dem Schneider ![]()
Upps - Fehler berichtigt
....Frage war jetzt, wenn abgeklebt zählt, dann zählt sicher auch die Kappe?!
Ja - nannten sich früher Steinschlagschutz (wenn ich mich recht erinnere)
Kommt auf den Prüfer an - ich hatte an meinen Motorrädern i.d.R. 5-6 Scheinwerfer - klar - minimal über der gesetzlichen Norm - aber nie abgeklebt.
Logo, dem Prüfer erklärt, daß die Abklebung gerade abgefallen ist (natürlich mit einem schelmischen Lächeln im Gesicht) - hat immer geklappt.
Insofern - wie alles im Leben, Auslegungssache ![]()
wayko Wünsch dir ein glückliches Händchen beim Kauf ![]()
Ich - den Wohnwagen
- mein Hilfsmittel:
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Upps - habe ich mich wohl falsch ausgedrückt Nicht BOX sondern Batterie!!! sorry, sorry, sorry.
Und welche Kapazität so eine Batterie hat? 10AH oder mehr?
Danke und Gruß
Peter
Habt ihr ein Glück - bei uns gibt es sowas von auf die Finger, wenn Einer mal was braucht ![]()
Welche Kapazität hat denn so eine Box? Hätte da auch Interesse dran ![]()
Gruß Peter
Danke - hat sich erledigt ![]()