Oh toll, der TüV kann jetzt neuerdings Ferngutachten erstellen. ohne das Fahrzeug selber anzuschauen.
Der TÜV hat dir einen Lösungsweg gezeigt, der dein Problem lösen könnte .
Das ist auch kein "Ferngutachten, dass er erstellt : er kennt den Anhänger schon und erhöht das Leergewicht aufgrund eines Gutachten eines anderen Gutachters.
Die Erhöhung eines zu niedrigen Leergewichtes aufgrund eines Irrtums hat mit Sicherheit keine rechtlichen Folgen bezüglich eines Unfallrisikos.
Das kann ein TÜV-Gutachter schon einmal im Rahmen seines Ermessensspielraumes "abnicken".
Er will dazu ja auch das Gutachten des spanischen TÜVs sehen.
Alle Tüver wissen, dass die eingetragenen Leergewichte nie stimmen ... ohne rechtliche Folgen für die Hersteller ...
und kompetente TÜVer nutzen da schon mal ihren Ermessensspielraum:
wie kämen sie sonst dazu, Leergewichte ohne Gutachten und Genehmigung des Herstellers zu ändern.
Nach deiner Argumentation wären Gutachten von Felgen oder über Materialfestigkeiten anderer Bauteile ja auch Ferngutachten,
weil sie nicht vom prüfenden "Eintrager" selbst gemacht wurden.
Ziemlich blöd ist, dass du die allgemein als ziemlich inkompetent bekannten Mitarbeiter von Zulassungsstellen in dein Problem einbeziehst.
Die sind mit einem eher seeeehr eingeschränkten Ermessensspielraum ausgestattet:
da kann nichts anderes bei herumkommen als das, was du hier geschrieben hast.
(Wiel es auch immer wieder Meschen gibt, die dann ggf. stolz herumposaunen, wass sie "geschafft" haben)
Ein deutscher TÜV würde bei einem Gutachten zu einem Anhänger spanischer Herkunft einfach das Gewicht ändern, wenn sie die Abweichung denn feststellen.
Die Spanier wollen einfach nicht ... : das ist es.
Der einfachere Weg wäre wohl die Annahme des Angebots des TÜVs gewesen ... und dann einfach die Papiere bei der Zulassungsstelle ändern.
Der gerichtliche Weg ist mit Sicherheit nicht einfacher ... und vermutlich viel kostspieliger.
( Und so lange PKW ungestraft vorsätzlich deutlich schwerer sein dürfen als in den Papieren eingetragen,
wird die richtige Gewichtangabe bei Anhängern vermutlich schwer gerichtlich durchsetzbar sein )
Wie machst du das eigentlich?
spanisches Gericht ... den spanischen TÜV verklagen, damit er ein neues Gutachten erstellt ... mit geändertem Gewicht. ?
oder deutsches Gericht ... mit einem Gutachten vom spanischen TÜV ?
und warum sollte ein deutsches Gericht ein Gutachten von einen spanischen TÜV anerkennen, der nicht mal in der Lage ist,
ein Gutachten zur Zulassung des Anhängers zu erstellen, ... was ja seine originäre Aufgabe ist.
Viel Glück
Manfred