Beiträge von denni

    Wenn der Preis keine Rolle spielt einen alten Westfalia mit Einzelradaufhängung und schraubenfedern suchen.

    Gab es soweit mir bekannt auch in der 750kg Klasse. Erhöhte Bordwände und co könnten da aber original eine Challenge werden, aber mit etwas handwerklichem Geschick...

    Nur das Ding bekommst nicht (mehr) beim Händler oder Baumarkt als Massenware, sondern eher bei Kleinanzeigen als rostiges Wrack zum aufarbeiten.


    Ich meine sowas wie in diesem Link zu sehen.


    Bedenken würde ich aber trotzdem wegen Tiertransport haben... Die Viecher sind ja schon in dafür gebauten Anhängern eigentlich ungesicherte Ladung und das merkt man auch an der Fahrweise der vieler ihrer Besitzer (mit 30 über eine Landstrasse die jeder andere mit100 befahren will, abbiegen teilweise langsamer als Schrittgeschwindigkeit...)

    Paragraphen nach den PflVG aussuchen lassen. War irgendwas in Verbindung mit der FZV.

    Damit nicht alle dumm Sterben:


    (3) Einer Zulassung bedürfen nicht

    ...

    2.folgende Arten von Anhängern:

    ...

    e)Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, von Tieren für Sportzwecke ...

    (1) § 1 gilt nicht für die Halter folgender Fahrzeuge:

    ...

    2. Anhänger nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, wenn sie den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen,

    Davon Gebrauch zu machen ist aber NICHT!!! sinnvoll. Da in dem von Jay angesprochenen Fall, dass nicht immer die Versicherung des Zugfahrzeuges eintritt, man persönlich haftet.

    Was genau ist deine Frage?


    Der Anhänger ist wahrscheinlich ein Eigenbau und hat als solcher eine Betriebserlaubniss.

    Die Betriebserlaubniss ist eine Einzelerlaubniss (Feld 16: E).

    Zitat

    E = Fahrzeug aufgrund einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO oder § 4 Absatz 1 Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung (AFGBV) zugelassen

    Was wollst da abnehmen lassen?

    Habe leider keine Funktion gefunden um dir eine PN zu schicken

    Auf dem Computer rechte obere Ecke die 2 überschneidenden Sprechblasen. Da taucht dann ein Kreuz auf mit dem man eine neue Konversation starten kann.

    Auf dem Handy im Browser muss man auf das Avatar rechts oben klicken, dann gibt es auch wieder die 2 Sprechblasen.

    Auf dem Handy in einer App ... keine Ahnung nutze ich nicht.


    Und vielleicht gibt es ja jemanden der doch eine andere Erfahrung gemacht hat?

    Vielleicht bist du beim Thema Trailern und Slippen besser im Boote-forum (klick mich ich bin ein Link) aufgehoben. Da gibt es einfach deutlich mehr von den Leuten, die das tun.

    Da sie beim slippen aber wohl unweigerlich dauerhaft untergetaucht werden

    Bisher habe ich noch KEINE Leuchte gesehen, die das dauerhaft mitgemacht hat.

    Alle die bisher das Versucht haben sind über kurz oder lang wieder zu der guten alten abnehmbaren Lichtleist zurückgekehrt, die abgenommen wird.

    Und es gibt Wochenenden, da habe ich die 24 Boote von 4 unserer Wasserrettungszügen jeweils 7 mal rein uns rausslippen gesehen, also über 300 Slipvorgänge.


    Einige Leute machen sich hier im Forum Gedanken, wenn unbenutzte Anhängersteckdosen untertauchen. Andere wollen am liebsten die komplette Elektrik versenken. :kapitulier:

    Aber => bei Anhängern über 3,5t ist eine Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich

    Wer die Fahrerlaubnis der Klasse BE vor dem 10. September 2009 erworben hat, kommt in den Genuss der Besitzstandsregelung des Berufskraftfahrer-Qualifikations- Gesetzes. Diese Fahrer gelten als grundqualifiziert, sie müssen aber bis spätestens 9. September 2014 die 35stündige Weiterbildung nachweisen

    Da dies so nicht vollständig ist, ergänzend dazu:

    Die Regelungen zur Erlangung der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation finden keine Anwendung auf Fahrer, die eine Fahrerlaubnis besitzen oder eine Fahrerlaubnis besessen haben, die ihnen entzogen worden ist, auf die sie verzichtet haben oder deren Geltungsdauer abgelaufen ist, sofern es sich um eine Fahrerlaubnis handelt, die

    1.vor dem 10. September 2008 erteilt wurde und für die Klassen D1, D1E, D, DE oder eine gleichwertige Klasse gilt;

    2.vor dem 10. September 2009 erteilt wurde und für die Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse gilt.
    Die Pflicht zur Weiterbildung bleibt bestehen.

    Der Besitzstand bleibt, auch wenn die Fortbildung nicht bis 09.09.2014 gemacht wurde. Danach durfte man aber nicht mehr Fahrten, für die die Quali Vorraussetzung war, durchführen. Neue Fortbildung machen und man darf danach wieder fahren. Egal wie lange die Quali geruht hat.


    Es muss nicht in JEDEM Fall für Anhänger über 3,5t automatisch eine Qualifikation da sein.


    Das sind aber Themen für mindestens 2 weiter Tröts!

    Bundesrecht.juris.de dort die stvzo suchen. Inhaltsverzeichniss lesen.

    §42 finden Titel Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen. Hatte ich oben schon genannt. Kann google auch finden mit den Begriffen Stvzo und Anhängelast.


    Du darfst also 1000 plus Stützlast hinters Auto hängen. Unter 22 könnte auch noch eine erhöhte Anhängelast stehen. Da steht dann sowas wie zu o.1 1200 bis 8%

    Frag lieber das Gesetzbuch als irgendeine KI.


    §42 stvzo redet von der "gezogenen Anhängelast" nicht von der "zulässigen Gesamtmasse des Anhängers".


    Die gezogene Anhängelast ist genau genommen auch nur die Achslast des Anhängers.

    Die reale Stützlast käme noch dazu.

    Dein Anhänger darf also 1000kg plus reale Stützlast wiegen, wenn unter O.1 eine 1000 steht.

    Die Bordwände befreien nicht vom Ladungssicherungsnetz. Schau dir mal diesen Beitrag an.


    Ansonsten stell den Anhänger, wenn du ihn fertig ausgerüstet hast, erst mal auf die Waage!

    Unumgängliche Gesetze bei Anhängern:

    1. Anhänger sind immer schwerer als vom Hersteller angegeben

    2. Jeder Ausrüstungsgegenstand, der nachträglich angebaut wird, reduziert die Zuladung.

    Bei Fichte kann ich schon sehr hoch stapeln, würde ich behaupten.

    Annahmen:

    Fichte Raummetergewicht 470 kg/m³ (Quelle Google)

    Zuladung 1095 (Quelle Ansems) Achtung da sind noch keine Bordwanderhöhungen oder sowas eingerechnet


    Ergibt sich:

    1095[kg]/470[kg/m³]/2,51[m]/1,5[m] = 0,619[m]


    Du kannst also etwa 0,6m hoch laden. Da das angegebene Leergewicht wahrscheinlich nicht ganz passt wirst wohl eher bei 0,5m landen Das sollte bei 0,3m hohen Bordwänden mit einem ordentlichen Ladungssicherungsnetz gehen.


    Edit: Wenn man weiter sucht bei Googel, wird für frisch geschlagene Fichte auch 1200kg/m³ angegeben. Also lieber reserve lassen. -> 0,5m hoch ist vielleicht auch noch zu viel. Waagen helfen!