Beiträge von denni

    Was genau ist deine Frage?


    Der Anhänger ist wahrscheinlich ein Eigenbau und hat als solcher eine Betriebserlaubniss.

    Die Betriebserlaubniss ist eine Einzelerlaubniss (Feld 16: E).

    Zitat

    E = Fahrzeug aufgrund einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO oder § 4 Absatz 1 Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung (AFGBV) zugelassen

    Was wollst da abnehmen lassen?

    Habe leider keine Funktion gefunden um dir eine PN zu schicken

    Auf dem Computer rechte obere Ecke die 2 überschneidenden Sprechblasen. Da taucht dann ein Kreuz auf mit dem man eine neue Konversation starten kann.

    Auf dem Handy im Browser muss man auf das Avatar rechts oben klicken, dann gibt es auch wieder die 2 Sprechblasen.

    Auf dem Handy in einer App ... keine Ahnung nutze ich nicht.


    Und vielleicht gibt es ja jemanden der doch eine andere Erfahrung gemacht hat?

    Vielleicht bist du beim Thema Trailern und Slippen besser im Boote-forum (klick mich ich bin ein Link) aufgehoben. Da gibt es einfach deutlich mehr von den Leuten, die das tun.

    Da sie beim slippen aber wohl unweigerlich dauerhaft untergetaucht werden

    Bisher habe ich noch KEINE Leuchte gesehen, die das dauerhaft mitgemacht hat.

    Alle die bisher das Versucht haben sind über kurz oder lang wieder zu der guten alten abnehmbaren Lichtleist zurückgekehrt, die abgenommen wird.

    Und es gibt Wochenenden, da habe ich die 24 Boote von 4 unserer Wasserrettungszügen jeweils 7 mal rein uns rausslippen gesehen, also über 300 Slipvorgänge.


    Einige Leute machen sich hier im Forum Gedanken, wenn unbenutzte Anhängersteckdosen untertauchen. Andere wollen am liebsten die komplette Elektrik versenken. :kapitulier:

    Aber => bei Anhängern über 3,5t ist eine Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich

    Wer die Fahrerlaubnis der Klasse BE vor dem 10. September 2009 erworben hat, kommt in den Genuss der Besitzstandsregelung des Berufskraftfahrer-Qualifikations- Gesetzes. Diese Fahrer gelten als grundqualifiziert, sie müssen aber bis spätestens 9. September 2014 die 35stündige Weiterbildung nachweisen

    Da dies so nicht vollständig ist, ergänzend dazu:

    Die Regelungen zur Erlangung der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation finden keine Anwendung auf Fahrer, die eine Fahrerlaubnis besitzen oder eine Fahrerlaubnis besessen haben, die ihnen entzogen worden ist, auf die sie verzichtet haben oder deren Geltungsdauer abgelaufen ist, sofern es sich um eine Fahrerlaubnis handelt, die

    1.vor dem 10. September 2008 erteilt wurde und für die Klassen D1, D1E, D, DE oder eine gleichwertige Klasse gilt;

    2.vor dem 10. September 2009 erteilt wurde und für die Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse gilt.
    Die Pflicht zur Weiterbildung bleibt bestehen.

    Der Besitzstand bleibt, auch wenn die Fortbildung nicht bis 09.09.2014 gemacht wurde. Danach durfte man aber nicht mehr Fahrten, für die die Quali Vorraussetzung war, durchführen. Neue Fortbildung machen und man darf danach wieder fahren. Egal wie lange die Quali geruht hat.


    Es muss nicht in JEDEM Fall für Anhänger über 3,5t automatisch eine Qualifikation da sein.


    Das sind aber Themen für mindestens 2 weiter Tröts!

    Bundesrecht.juris.de dort die stvzo suchen. Inhaltsverzeichniss lesen.

    §42 finden Titel Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen. Hatte ich oben schon genannt. Kann google auch finden mit den Begriffen Stvzo und Anhängelast.


    Du darfst also 1000 plus Stützlast hinters Auto hängen. Unter 22 könnte auch noch eine erhöhte Anhängelast stehen. Da steht dann sowas wie zu o.1 1200 bis 8%

    Frag lieber das Gesetzbuch als irgendeine KI.


    §42 stvzo redet von der "gezogenen Anhängelast" nicht von der "zulässigen Gesamtmasse des Anhängers".


    Die gezogene Anhängelast ist genau genommen auch nur die Achslast des Anhängers.

    Die reale Stützlast käme noch dazu.

    Dein Anhänger darf also 1000kg plus reale Stützlast wiegen, wenn unter O.1 eine 1000 steht.

    Die Bordwände befreien nicht vom Ladungssicherungsnetz. Schau dir mal diesen Beitrag an.


    Ansonsten stell den Anhänger, wenn du ihn fertig ausgerüstet hast, erst mal auf die Waage!

    Unumgängliche Gesetze bei Anhängern:

    1. Anhänger sind immer schwerer als vom Hersteller angegeben

    2. Jeder Ausrüstungsgegenstand, der nachträglich angebaut wird, reduziert die Zuladung.

    Bei Fichte kann ich schon sehr hoch stapeln, würde ich behaupten.

    Annahmen:

    Fichte Raummetergewicht 470 kg/m³ (Quelle Google)

    Zuladung 1095 (Quelle Ansems) Achtung da sind noch keine Bordwanderhöhungen oder sowas eingerechnet


    Ergibt sich:

    1095[kg]/470[kg/m³]/2,51[m]/1,5[m] = 0,619[m]


    Du kannst also etwa 0,6m hoch laden. Da das angegebene Leergewicht wahrscheinlich nicht ganz passt wirst wohl eher bei 0,5m landen Das sollte bei 0,3m hohen Bordwänden mit einem ordentlichen Ladungssicherungsnetz gehen.


    Edit: Wenn man weiter sucht bei Googel, wird für frisch geschlagene Fichte auch 1200kg/m³ angegeben. Also lieber reserve lassen. -> 0,5m hoch ist vielleicht auch noch zu viel. Waagen helfen!

    Wenn er hinten am Anhänger eine Steckdose hintüddelt besteht doch die Gefahr das selbige „absäuft“ beim Slippen

    Schaffen einige mit der Steckdose am Zugfahrzeug auch...

    In der Praxis passiert da eigentlich nicht viel mehr als das man die üblichen Verdächtigen (Hella, Jäger, etc...) sponsort durch Umsatz, weil die Dosen etwas schneller gammeln.

    Wenn man das Sponsoring minimieren will, einfach eine Tube Kontaktfett kaufen und die Kontakte in der Dose von aussen und innen mit einer ordentlich dicken Schicht versehen. Wo Fett ist gibt es kein Wasser und keine Korrosion.

    Stecker zum Zugfahrzeug einfach beim Slippen abstecken, wenn man ängstlich ist.

    Im übrigen muss man einen guten Trailer nicht versenken.

    Kieler

    Stell dir die Lichtleiste als etwa 2m langen Anhänger vor. Dafür nimmt man einen Standard Satz von irgendeinem Namhaften Hersteller. Der Rest sind ein Stecker, eine Dose und ein Ausreichend Langes Kabel die Fest am Anhänger verbleiben. (Verdrahtung 1:1 also keine Herausforderung)


    Evtl die Seitenbeleuchtung von der 1:1 Verdrahtung abgreifen


    Einzig zu beachten. Am Bootstrailer müssen nach abnehmen der Lichtleiste noch 2 dreieckige Rückstrahler verbleiben.

    Zu Punkt 2.

    Wie liest du z.B. die 9. StVOAusnVO § 1 Punkt 1?

    Wenn ich das richtig lese, gelten die Bedingungen nur für c).

    und zumindest für den teil d, der sich auf c bezieht.


    Zum Rest würde ich gerne anmerken, dass es wenig hilfreich ist wenn man Themen vermischt. Gefragt war klar nach 100km/h und nicht nach generell Anhängelast. Hier führen Vermischungen schnell zu Falschinformationen.