Naja in deinem Bild vom Winkel sieht man relativ wenig.
in diesem Link (durch die Bilder durchscrollen 4. Letzte Bild) stützen sich die Winkel aber an der Bodenplatte ab.
Naja in deinem Bild vom Winkel sieht man relativ wenig.
in diesem Link (durch die Bilder durchscrollen 4. Letzte Bild) stützen sich die Winkel aber an der Bodenplatte ab.
benötigt eine neue Auflaufeinrichtung.
fangen wir damit an. Wieso? Die sieht doch noch gut aus. Welcher Fehler soll die denn unbrauchbar machen? Such einfach noch mal an der Auflaufeinrichtung. Da ist normalerweise irgendwo was eingeschlagen. Dann bekommt man auch Ersatzteile und das ist meist billiger als eine neue Auflaufeinrichtung.
In dem unwahrscheinlichen Fall, dass das ding irreparabel beschädigt ist kann man eine neue Auflaueinrichtung einbauen. Falls du über das Verbaute Teil wirklich nix mehr raus bekommst, kann man auch andere Hersteller nehmen. Für den TÜV muss man dann evtl. eine Bremszuordnungsberechnung haben. Die kann jeder Hersteller der Auflaufeinrichtung liefern, wenn du ihm die Daten der Radbremsen, der Reifen und des Anhängers gibst.
Klick mich ich bin ein Link hier ist zum Beispiel eine Auflaufeinrichtung von dem Hersteller deiner Bremse. Da ist rechts oben in der Ecke ein Menüpunkt Bremsberechnung. Der würde dir in diesem Fall helfen. Bohrbilder und Anbaumaße musst natürlich prüfen.
P.S. Die Bremszuordnungsberechnung gibt es an anderen Stellen auch kostenlos insbesondere wenn man da eine Auflaufeinrichtung kauft.
OK der Unimog ist ja relativ klein. Da wäre bei mir der Drehschemel relativ weit vorne. Wer mit einem Drehschemel umgehen kann, kann auf deutlich kleinerem Raum als ein Einachser rangieren und ist wendiger.
Die Kupplung am Unimog würde ich entweder wieder so weit befreien, dass sie sich bewegen kann oder gegen eine starre Tauschen. Die Geländekupplungen lassen nicht zu das sich die Deichsel in der Kupplung nach Oben oder Unten abknickt, damit würdest du in unebenem Gelände immer gewaltig SPannung auf den Bolzen bringen und diesen ggfs. sogar zerstören.
Die Bremsanlage ist halt eine Frage des Geschmacks. Alter Krempel ist das alles und durch den TÜV musst du dich mit beidem quälen, da keine LOF Zwecke. Beschissen ist das in beiden Fällen und ansonsten tut sich das nicht allzuviel.
Kostentechnisch würde ich mal die Auflaufbremse als geringer vermuten.
Unter 3,5t kannst wenn die Auflaufbremse auf alle Achsen wirkt auch schneller.
Zugmaschine wird trotz 32 PS auch schneller können als 25. Ob man das will ist eine andere Sache, warst ja nicht gerade sehr Präzise um was es geht.
weiterer Nachteil von Einleiter Druckluft: Bei 25km/h ist Schluss.
Die Blockierung der Knickfunktion solltest schwer überdenken da der Bolzen in der Kupplung zylindrisch ist und mit der Blockierung gewaltig schnell verschleissen wird. Die starren Kupplungen haben keinen zylindrischen Bolzen der eine Vertikalbewegung zulässt.
nur keine Pferdepisse . Ist dann halt Schafe-, Mini Schweine- und Alpakapisse die da steht.
just my 2 Cent.
Allein die Tatsache fragen zu müssen, würde für mich persönlich beim Thema Bremse gegen Experimente sprechen.
Wie oft macht man denn bei so einem Anhänger die Bremsen?
Einfach Original kaufen.
zu 1.) Ist mir nix bekannt.
zu 2. und 3.) ob du auf 100km/h zulässt ist deine Sache. Aber wenn man das schon macht, dann würde ich die Plakette auch anbringen.
zu 4.) die 100er Zulassung ist eine reine nationale Angelegenheit. Hat als mit JEDEM Ausland nix zu tun und ist somit im Ausland egal.
Nö zum Arzt (Tauglichkeit für Führerschein CE) gehen und dann zur Führerscheinstelle und verlängern lassen. Wenn du den Teil des Führerscheins eher nicht brauchst (3 Achsige Gespanne über 12,5 Tonnen bei 7,5 Tonnen Zugfahrzeug) dann musst du das nicht machen. Ruht halt bis du beim Arzt warst (kosten so ca 100€ plus minus 30 abhängig vom Arzt plus neuer Führerschein ich meine nicht ganz 50€).
Wenn der Preis keine Rolle spielt einen alten Westfalia mit Einzelradaufhängung und schraubenfedern suchen.
Gab es soweit mir bekannt auch in der 750kg Klasse. Erhöhte Bordwände und co könnten da aber original eine Challenge werden, aber mit etwas handwerklichem Geschick...
Nur das Ding bekommst nicht (mehr) beim Händler oder Baumarkt als Massenware, sondern eher bei Kleinanzeigen als rostiges Wrack zum aufarbeiten.
Ich meine sowas wie in diesem Link zu sehen.
Bedenken würde ich aber trotzdem wegen Tiertransport haben... Die Viecher sind ja schon in dafür gebauten Anhängern eigentlich ungesicherte Ladung und das merkt man auch an der Fahrweise der vieler ihrer Besitzer (mit 30 über eine Landstrasse die jeder andere mit100 befahren will, abbiegen teilweise langsamer als Schrittgeschwindigkeit...)
und genau knapp vor der Stoßstange rutschten die Anhängereifen in ein 10cm tiefes Schlagloch. Schwupps, die Schramme ist da.
Stoßstange durch 10mm V4A Platte ersetzen inklusive ausreichend starkem Unterbau. Poliert kann das gut aussehen und dürfte in den meisten Fällen keine Schrammen abbekommen.
Paragraphen nach den PflVG aussuchen lassen. War irgendwas in Verbindung mit der FZV.
Damit nicht alle dumm Sterben:
(3) Einer Zulassung bedürfen nicht...
2.folgende Arten von Anhängern:
...
e)Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, von Tieren für Sportzwecke ...
(1) § 1 gilt nicht für die Halter folgender Fahrzeuge:
...
2. Anhänger nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, wenn sie den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen,
Davon Gebrauch zu machen ist aber NICHT!!! sinnvoll. Da in dem von Jay angesprochenen Fall, dass nicht immer die Versicherung des Zugfahrzeuges eintritt, man persönlich haftet.
Was genau ist deine Frage?
Der Anhänger ist wahrscheinlich ein Eigenbau und hat als solcher eine Betriebserlaubniss.
Die Betriebserlaubniss ist eine Einzelerlaubniss (Feld 16: E).
ZitatE = Fahrzeug aufgrund einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO oder § 4 Absatz 1 Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung (AFGBV) zugelassen
Was wollst da abnehmen lassen?
Dafür scheint die Ladungssicherung gut. Bei dem Bums alles an Ort und Stelle geblieben.
Habe leider keine Funktion gefunden um dir eine PN zu schicken
Auf dem Computer rechte obere Ecke die 2 überschneidenden Sprechblasen. Da taucht dann ein Kreuz auf mit dem man eine neue Konversation starten kann.
Auf dem Handy im Browser muss man auf das Avatar rechts oben klicken, dann gibt es auch wieder die 2 Sprechblasen.
Auf dem Handy in einer App ... keine Ahnung nutze ich nicht.
Und vielleicht gibt es ja jemanden der doch eine andere Erfahrung gemacht hat?
Vielleicht bist du beim Thema Trailern und Slippen besser im Boote-forum (klick mich ich bin ein Link) aufgehoben. Da gibt es einfach deutlich mehr von den Leuten, die das tun.
Da sie beim slippen aber wohl unweigerlich dauerhaft untergetaucht werden
Bisher habe ich noch KEINE Leuchte gesehen, die das dauerhaft mitgemacht hat.
Alle die bisher das Versucht haben sind über kurz oder lang wieder zu der guten alten abnehmbaren Lichtleist zurückgekehrt, die abgenommen wird.
Und es gibt Wochenenden, da habe ich die 24 Boote von 4 unserer Wasserrettungszügen jeweils 7 mal rein uns rausslippen gesehen, also über 300 Slipvorgänge.
Einige Leute machen sich hier im Forum Gedanken, wenn unbenutzte Anhängersteckdosen untertauchen. Andere wollen am liebsten die komplette Elektrik versenken.
Bis 1999 hieß das 1b. Wann von 80 auf 125ccm geschwenkt wurde, könnte so 1989 gewesen sein. Zumindest stand in den rosa Lappen immer im Vordruck 1b 80ccm und im Text, den die Führerscheinszelle eingetragen hat, dass 1b auch bis 125ccm gilt.
einfach den richtigen Prüfer suchen. Habe ein Beispiel das es geht auf dem Hof. Im übrigen steht es genau so in den weiteren Beiträgen.
das wird der TÜV´ler nicht umschreiben.
das ist Blödsinn und nichts anderes wird die Suche ergeben.
Aber => bei Anhängern über 3,5t ist eine Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich
Wer die Fahrerlaubnis der Klasse BE vor dem 10. September 2009 erworben hat, kommt in den Genuss der Besitzstandsregelung des Berufskraftfahrer-Qualifikations- Gesetzes. Diese Fahrer gelten als grundqualifiziert, sie müssen aber bis spätestens 9. September 2014 die 35stündige Weiterbildung nachweisen
Da dies so nicht vollständig ist, ergänzend dazu:
Die Regelungen zur Erlangung der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation finden keine Anwendung auf Fahrer, die eine Fahrerlaubnis besitzen oder eine Fahrerlaubnis besessen haben, die ihnen entzogen worden ist, auf die sie verzichtet haben oder deren Geltungsdauer abgelaufen ist, sofern es sich um eine Fahrerlaubnis handelt, die
1.vor dem 10. September 2008 erteilt wurde und für die Klassen D1, D1E, D, DE oder eine gleichwertige Klasse gilt;
2.vor dem 10. September 2009 erteilt wurde und für die Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse gilt.
Die Pflicht zur Weiterbildung bleibt bestehen.
Der Besitzstand bleibt, auch wenn die Fortbildung nicht bis 09.09.2014 gemacht wurde. Danach durfte man aber nicht mehr Fahrten, für die die Quali Vorraussetzung war, durchführen. Neue Fortbildung machen und man darf danach wieder fahren. Egal wie lange die Quali geruht hat.
Es muss nicht in JEDEM Fall für Anhänger über 3,5t automatisch eine Qualifikation da sein.
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(2) Dieses Gesetz gilt nicht für Beförderungen mit...
5.Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Materialien, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Berufsausübung verwendet, sofern das Führen des Kraftfahrzeugs nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers darstellt,
6.Ausbildungsfahrzeugen in einer Fahrschule und Kraftfahrzeugen, die zum Erwerb der Fahrerlaubnis oder einer Grundqualifikation nach § 2 Absatz 1 und 2 oder während der Weiterbildung nach § 5 eingesetzt werden,
7.Kraftfahrzeugen zur nicht gewerblichen Beförderung von Gütern oder Personen,
8.Kraftfahrzeugen im ländlichen Raum, wenn
a)die Beförderung zur Versorgung des eigenen Unternehmens des Fahrers erfolgt,
b)das Führen von Kraftfahrzeugen nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers darstellt,
c)die Beförderung gelegentlich erfolgt und
d)die Beförderung unter Beachtung der sonstigen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften erfolgt oder
9.Kraftfahrzeugen, die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschafts- oder Fischereiunternehmen zur Güterbeförderung im Rahmen ihrer eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 Kilometern vom Standort des Unternehmens verwendet oder von diesem ohne Fahrer angemietet werden.
Das sind aber Themen für mindestens 2 weiter Tröts!