Beiträge von denni

    Wie ist denn der Durchmesser von deinem Stützrade und wie groß ist die Öffnung von der unteren Führung?


    Wenn das passt würde ich das Stützrad komplett auseinaderkurbeln, dann kann man es trennen und das Stützrad durch die Führung montieren. Sprich alles so wie es ursprünglich mal vorgesehen war zusammenbauen.

    Naja ließ mal was ich zitiert habe. Der Aufbau muss ein Koffer oder Ähnlich sein.


    Die Abmessungen des Zugfahrzeuges müssen nur kleiner als der Anhänger sein. Das kann von den Abmessungen auch ein Lupo sein und wäre zulässig, wenn der Rest denn passt (Anhängelast etc...).

    Das Gesetz schreibt vor, dass er in Höhe und Breite ähnlich wie das Zugfahrzeug sein soll

    Diese Formulierung ist halt irreführend und steht auch so nicht in der Verordnung (siehe mein Zitat).

    Zitat von Text in der Verordnung


    d)Aufbau des Anhängers kastenförmig oder vergleichbar, Breite und Höhe mindestens wie das Zugfahrzeug, und

    Das Zugfahrzeug will ich sehen!

    Naja wenn ich in der Verordnung nachsehe dann kommt bei mir folgender Text:

    2.2.5Für Klasse BE:
    Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger gemäß § 30a Absatz 2 Satz 1 StVZO mit mehr als 4 250 kg, die als Kombination nicht der Klasse B zuzurechnen sind,

    a)Länge der Fahrzeugkombination mindestens 7,5 m,
    b)zulässige Gesamtmasse des Anhängers mindestens 1 300 kg,
    c)tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers mindestens 800 kg,
    d)Aufbau des Anhängers kastenförmig oder vergleichbar, Breite und Höhe mindestens wie das Zugfahrzeug, und
    e)Sicht nach hinten nur über die Außenspiegel oder andere zugelassene Einrichtungen für indirekte Sicht.

    1. die Maße passen.

    2. der Aufbau des Anhängers ist Kastenförmig oder vergleichbar.

    3. Breite und Höhe ist mindestens wie das Zugfahrzeug

    4. sicht nach hinten ist nur über Spiegel


    keine Ahnung was an dem Zugfahrzeug so besonders sein soll? :kratz: :wonder: :anstoss:

    Meine letzten 2 cent hier:


    Du bekommst einen Anhänger ohne TÜV für 200€ der wie alt ist? 10, 15, 20 Jahre?


    An dem Anhänger ist ein Schaden bei dem Metall gerissen ist und meiner Meinung nach auch schon am Riss korrodiert.


    Rissschäden kann man reparieren -> ja aber es bleibt immer ein gewisses Risiko, dass man beim Bohren das Ende des Risses nicht erwischt hat. Dann wird es weiter reißen.


    TÜV Prüfung kostet etwa 40€

    Alles andere an dem Anhänger hat ja auch schon einige Jahre Dienste geleistet und ist evtl. auch mal überlastet worden (gerade die kleinen werden gerne mal überladen und der Riss muss ja einen Grund haben).

    Evtl wird mal eine neue Bodenplatte gebraucht (ca 50€ nur die Platte plus Schrauben plus Arbeit)

    evtl werden neue Radlager in kurzer Zeit benötigt.

    Elektrik muss ggfs auch über kurz oder lang überholt werden.


    Letzten Endes kannst nur du sagen was es dir Wert ist oder warum du dich wie entscheidest. Aber schau mal diverse Restaurierungströts hier im Forum an. Willst den Anhänger benutzen oder schrauben?

    Um mal die Basisfrage Plane oder Koffer aufzugreifen:


    Für den Anwendungsfall Umzug ist die Antwort eindeutig Koffer.

    Man zieht aber nicht nur um und bei Anwendungsfall Garten haben z.B. Kipper ihre Vorteile.


    Von daher auch mal die weitere Verwendung betrachten.

    Naja ich wüsste was ich damit wollte. Frage ist eher was der TE will. Zumindest beim Ziehen wird der K700 kein Problem haben.

    Bei dem oben beschriebenen Anwendungsfall wäre meine Empfehlung aber auch einen gebremsten aktuellen pkw anhänger zu kaufen. Der sollte weder hinter dem PKW noch hinter dem Kleintraktor ein Problem machen.

    Wir haben aber eigentlich ein PKW Anhänger Forum. Da sind die Zugfahrzeuge eigentlich unter 3,5 Tonnen!

    Für diese Fahrzeuge und Farhzeugkombinationen schafft der §1 des BFStrMG Klarheit. (wie oben von Manni schon geschrieben)

    Zitat

    (1) Für die Benutzung der Bundesautobahnen und der Bundesstraßen mit Fahrzeugen im Sinne des Satzes 2 ist eine Gebühr im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 Nummer 7 der Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Straßeninfrastrukturen durch Fahrzeuge (ABl. L 187 vom 20.7.1999, S. 42), die zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2022/362 (ABl. L 69 vom 4.3.2022, S. 1) geändert worden ist, zu entrichten (Maut). Fahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen,

    1.die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden und
    2.deren technisch zulässige Gesamtmasse mehr als 3,5 Tonnen beträgt.
    Im Fall von Fahrzeugkombinationen besteht eine Pflicht zur Entrichtung der Maut nur, wenn das Motorfahrzeug eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen aufweist. Die technisch zulässige Gesamtmasse einer Fahrzeugkombination im Rahmen dieses Gesetzes wird aus der Summe der technisch zulässigen Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge berechnet.

    Demnach sind Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen bei denen das Fahrzeug weniger als 3,5 Tonnen hat niemals Mautpflichtig! Unabhängig von SInn und Zweck der Fahrt.

    Nein du musst unten an der Achse suchen. Der Hebel hakt nirgendwo ein. Der wird nur vom Zugrohr zurück gedrückt beim Bremsen. Ansonsten hält das Gestänge den Hebel auf Berührung am Zugrohr, durch den Zug der aus den Bremstrommeln über die Seile auf die Stange übertragen wird.


    Schau mal hier da wird die Funktion der Bremse gut erklärt. klick mich ich bin ein Link



    Das hier kann auch noch helfen.



    Und wenn du von mehr Leuten noch hilfe haben möchtest, dann hilft das hier.

    mach mal die Bremstrommeln auf. Mit der Info Verliehen und so wie die Einstellung der Zugstange aussieht, tippe ich auf etwa 1000km mit angezogener Handbremse. Da wird von Bremsbacken und Federn nicht viel übrig sein.

    Schau evtl auch nach abgerissenen Bremszügen. Das Gestänge ist viiiiiiel zu locker.