nur keine Pferdepisse . Ist dann halt Schafe-, Mini Schweine- und Alpakapisse die da steht.
Beiträge von denni
-
-
just my 2 Cent.
Allein die Tatsache fragen zu müssen, würde für mich persönlich beim Thema Bremse gegen Experimente sprechen.
Wie oft macht man denn bei so einem Anhänger die Bremsen?
Einfach Original kaufen.
-
zu 1.) Ist mir nix bekannt.
zu 2. und 3.) ob du auf 100km/h zulässt ist deine Sache. Aber wenn man das schon macht, dann würde ich die Plakette auch anbringen.
zu 4.) die 100er Zulassung ist eine reine nationale Angelegenheit. Hat als mit JEDEM Ausland nix zu tun und ist somit im Ausland egal.
-
Nö zum Arzt (Tauglichkeit für Führerschein CE) gehen und dann zur Führerscheinstelle und verlängern lassen. Wenn du den Teil des Führerscheins eher nicht brauchst (3 Achsige Gespanne über 12,5 Tonnen bei 7,5 Tonnen Zugfahrzeug) dann musst du das nicht machen. Ruht halt bis du beim Arzt warst (kosten so ca 100€ plus minus 30 abhängig vom Arzt plus neuer Führerschein ich meine nicht ganz 50€).
-
Wenn der Preis keine Rolle spielt einen alten Westfalia mit Einzelradaufhängung und schraubenfedern suchen.
Gab es soweit mir bekannt auch in der 750kg Klasse. Erhöhte Bordwände und co könnten da aber original eine Challenge werden, aber mit etwas handwerklichem Geschick...
Nur das Ding bekommst nicht (mehr) beim Händler oder Baumarkt als Massenware, sondern eher bei Kleinanzeigen als rostiges Wrack zum aufarbeiten.
Ich meine sowas wie in diesem Link zu sehen.
Bedenken würde ich aber trotzdem wegen Tiertransport haben... Die Viecher sind ja schon in dafür gebauten Anhängern eigentlich ungesicherte Ladung und das merkt man auch an der Fahrweise der vieler ihrer Besitzer (mit 30 über eine Landstrasse die jeder andere mit100 befahren will, abbiegen teilweise langsamer als Schrittgeschwindigkeit...)
-
und genau knapp vor der Stoßstange rutschten die Anhängereifen in ein 10cm tiefes Schlagloch. Schwupps, die Schramme ist da.
Stoßstange durch 10mm V4A Platte ersetzen inklusive ausreichend starkem Unterbau. Poliert kann das gut aussehen und dürfte in den meisten Fällen keine Schrammen abbekommen.
-
Paragraphen nach den PflVG aussuchen lassen. War irgendwas in Verbindung mit der FZV.
Damit nicht alle dumm Sterben:
(3) Einer Zulassung bedürfen nicht...
2.folgende Arten von Anhängern:
...
e)Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, von Tieren für Sportzwecke ...
(1) § 1 gilt nicht für die Halter folgender Fahrzeuge:
...
2. Anhänger nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, wenn sie den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen,
Davon Gebrauch zu machen ist aber NICHT!!! sinnvoll. Da in dem von Jay angesprochenen Fall, dass nicht immer die Versicherung des Zugfahrzeuges eintritt, man persönlich haftet.
-
Was genau ist deine Frage?
Der Anhänger ist wahrscheinlich ein Eigenbau und hat als solcher eine Betriebserlaubniss.
Die Betriebserlaubniss ist eine Einzelerlaubniss (Feld 16: E).
ZitatE = Fahrzeug aufgrund einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO oder § 4 Absatz 1 Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung (AFGBV) zugelassen
Was wollst da abnehmen lassen?
-
Dafür scheint die Ladungssicherung gut. Bei dem Bums alles an Ort und Stelle geblieben.
-
Habe leider keine Funktion gefunden um dir eine PN zu schicken
Auf dem Computer rechte obere Ecke die 2 überschneidenden Sprechblasen. Da taucht dann ein Kreuz auf mit dem man eine neue Konversation starten kann.
Auf dem Handy im Browser muss man auf das Avatar rechts oben klicken, dann gibt es auch wieder die 2 Sprechblasen.
Auf dem Handy in einer App ... keine Ahnung nutze ich nicht.
Und vielleicht gibt es ja jemanden der doch eine andere Erfahrung gemacht hat?
Vielleicht bist du beim Thema Trailern und Slippen besser im Boote-forum (klick mich ich bin ein Link) aufgehoben. Da gibt es einfach deutlich mehr von den Leuten, die das tun.
-
Da sie beim slippen aber wohl unweigerlich dauerhaft untergetaucht werden
Bisher habe ich noch KEINE Leuchte gesehen, die das dauerhaft mitgemacht hat.
Alle die bisher das Versucht haben sind über kurz oder lang wieder zu der guten alten abnehmbaren Lichtleist zurückgekehrt, die abgenommen wird.
Und es gibt Wochenenden, da habe ich die 24 Boote von 4 unserer Wasserrettungszügen jeweils 7 mal rein uns rausslippen gesehen, also über 300 Slipvorgänge.
Einige Leute machen sich hier im Forum Gedanken, wenn unbenutzte Anhängersteckdosen untertauchen. Andere wollen am liebsten die komplette Elektrik versenken.
-
Bis 1999 hieß das 1b. Wann von 80 auf 125ccm geschwenkt wurde, könnte so 1989 gewesen sein. Zumindest stand in den rosa Lappen immer im Vordruck 1b 80ccm und im Text, den die Führerscheinszelle eingetragen hat, dass 1b auch bis 125ccm gilt.
-
einfach den richtigen Prüfer suchen. Habe ein Beispiel das es geht auf dem Hof. Im übrigen steht es genau so in den weiteren Beiträgen.
-
das wird der TÜV´ler nicht umschreiben.
das ist Blödsinn und nichts anderes wird die Suche ergeben.
-
Aber => bei Anhängern über 3,5t ist eine Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich
Wer die Fahrerlaubnis der Klasse BE vor dem 10. September 2009 erworben hat, kommt in den Genuss der Besitzstandsregelung des Berufskraftfahrer-Qualifikations- Gesetzes. Diese Fahrer gelten als grundqualifiziert, sie müssen aber bis spätestens 9. September 2014 die 35stündige Weiterbildung nachweisen
Da dies so nicht vollständig ist, ergänzend dazu:
Die Regelungen zur Erlangung der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation finden keine Anwendung auf Fahrer, die eine Fahrerlaubnis besitzen oder eine Fahrerlaubnis besessen haben, die ihnen entzogen worden ist, auf die sie verzichtet haben oder deren Geltungsdauer abgelaufen ist, sofern es sich um eine Fahrerlaubnis handelt, die
1.vor dem 10. September 2008 erteilt wurde und für die Klassen D1, D1E, D, DE oder eine gleichwertige Klasse gilt;
2.vor dem 10. September 2009 erteilt wurde und für die Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse gilt.
Die Pflicht zur Weiterbildung bleibt bestehen.Der Besitzstand bleibt, auch wenn die Fortbildung nicht bis 09.09.2014 gemacht wurde. Danach durfte man aber nicht mehr Fahrten, für die die Quali Vorraussetzung war, durchführen. Neue Fortbildung machen und man darf danach wieder fahren. Egal wie lange die Quali geruht hat.
Es muss nicht in JEDEM Fall für Anhänger über 3,5t automatisch eine Qualifikation da sein.
(2) Dieses Gesetz gilt nicht für Beförderungen mit...
5.Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Materialien, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Berufsausübung verwendet, sofern das Führen des Kraftfahrzeugs nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers darstellt,
6.Ausbildungsfahrzeugen in einer Fahrschule und Kraftfahrzeugen, die zum Erwerb der Fahrerlaubnis oder einer Grundqualifikation nach § 2 Absatz 1 und 2 oder während der Weiterbildung nach § 5 eingesetzt werden,
7.Kraftfahrzeugen zur nicht gewerblichen Beförderung von Gütern oder Personen,
8.Kraftfahrzeugen im ländlichen Raum, wenn
a)die Beförderung zur Versorgung des eigenen Unternehmens des Fahrers erfolgt,
b)das Führen von Kraftfahrzeugen nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers darstellt,
c)die Beförderung gelegentlich erfolgt und
d)die Beförderung unter Beachtung der sonstigen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften erfolgt oder
9.Kraftfahrzeugen, die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschafts- oder Fischereiunternehmen zur Güterbeförderung im Rahmen ihrer eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 Kilometern vom Standort des Unternehmens verwendet oder von diesem ohne Fahrer angemietet werden.
Das sind aber Themen für mindestens 2 weiter Tröts!
-
Bundesrecht.juris.de dort die stvzo suchen. Inhaltsverzeichniss lesen.
§42 finden Titel Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen. Hatte ich oben schon genannt. Kann google auch finden mit den Begriffen Stvzo und Anhängelast.
Du darfst also 1000 plus Stützlast hinters Auto hängen. Unter 22 könnte auch noch eine erhöhte Anhängelast stehen. Da steht dann sowas wie zu o.1 1200 bis 8%
-
Frag lieber das Gesetzbuch als irgendeine KI.
§42 stvzo redet von der "gezogenen Anhängelast" nicht von der "zulässigen Gesamtmasse des Anhängers".
Die gezogene Anhängelast ist genau genommen auch nur die Achslast des Anhängers.
Die reale Stützlast käme noch dazu.
Dein Anhänger darf also 1000kg plus reale Stützlast wiegen, wenn unter O.1 eine 1000 steht.
-
Dann darfst du an dein Auto einen Anhänger bis 1240kg Gesamtmasse anhängen und mit Klasse B fahren! Muss nicht immer ein 2 Tonner sein.
-
naja 1240 kg gehen bei dir dann auch noch mit B Schein. Ich nehme mal an die 2260 sind zulässige Gesamtmasse
-
wofür is es denn ein Kipper? Der kippt auch brennendes Auto ab.