Beiträge von denni

    Aber => bei Anhängern über 3,5t ist eine Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich

    Wer die Fahrerlaubnis der Klasse BE vor dem 10. September 2009 erworben hat, kommt in den Genuss der Besitzstandsregelung des Berufskraftfahrer-Qualifikations- Gesetzes. Diese Fahrer gelten als grundqualifiziert, sie müssen aber bis spätestens 9. September 2014 die 35stündige Weiterbildung nachweisen

    Da dies so nicht vollständig ist, ergänzend dazu:

    Die Regelungen zur Erlangung der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation finden keine Anwendung auf Fahrer, die eine Fahrerlaubnis besitzen oder eine Fahrerlaubnis besessen haben, die ihnen entzogen worden ist, auf die sie verzichtet haben oder deren Geltungsdauer abgelaufen ist, sofern es sich um eine Fahrerlaubnis handelt, die

    1.vor dem 10. September 2008 erteilt wurde und für die Klassen D1, D1E, D, DE oder eine gleichwertige Klasse gilt;

    2.vor dem 10. September 2009 erteilt wurde und für die Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse gilt.
    Die Pflicht zur Weiterbildung bleibt bestehen.

    Der Besitzstand bleibt, auch wenn die Fortbildung nicht bis 09.09.2014 gemacht wurde. Danach durfte man aber nicht mehr Fahrten, für die die Quali Vorraussetzung war, durchführen. Neue Fortbildung machen und man darf danach wieder fahren. Egal wie lange die Quali geruht hat.


    Es muss nicht in JEDEM Fall für Anhänger über 3,5t automatisch eine Qualifikation da sein.


    Das sind aber Themen für mindestens 2 weiter Tröts!

    Bundesrecht.juris.de dort die stvzo suchen. Inhaltsverzeichniss lesen.

    §42 finden Titel Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen. Hatte ich oben schon genannt. Kann google auch finden mit den Begriffen Stvzo und Anhängelast.


    Du darfst also 1000 plus Stützlast hinters Auto hängen. Unter 22 könnte auch noch eine erhöhte Anhängelast stehen. Da steht dann sowas wie zu o.1 1200 bis 8%

    Frag lieber das Gesetzbuch als irgendeine KI.


    §42 stvzo redet von der "gezogenen Anhängelast" nicht von der "zulässigen Gesamtmasse des Anhängers".


    Die gezogene Anhängelast ist genau genommen auch nur die Achslast des Anhängers.

    Die reale Stützlast käme noch dazu.

    Dein Anhänger darf also 1000kg plus reale Stützlast wiegen, wenn unter O.1 eine 1000 steht.

    Die Bordwände befreien nicht vom Ladungssicherungsnetz. Schau dir mal diesen Beitrag an.


    Ansonsten stell den Anhänger, wenn du ihn fertig ausgerüstet hast, erst mal auf die Waage!

    Unumgängliche Gesetze bei Anhängern:

    1. Anhänger sind immer schwerer als vom Hersteller angegeben

    2. Jeder Ausrüstungsgegenstand, der nachträglich angebaut wird, reduziert die Zuladung.

    Bei Fichte kann ich schon sehr hoch stapeln, würde ich behaupten.

    Annahmen:

    Fichte Raummetergewicht 470 kg/m³ (Quelle Google)

    Zuladung 1095 (Quelle Ansems) Achtung da sind noch keine Bordwanderhöhungen oder sowas eingerechnet


    Ergibt sich:

    1095[kg]/470[kg/m³]/2,51[m]/1,5[m] = 0,619[m]


    Du kannst also etwa 0,6m hoch laden. Da das angegebene Leergewicht wahrscheinlich nicht ganz passt wirst wohl eher bei 0,5m landen Das sollte bei 0,3m hohen Bordwänden mit einem ordentlichen Ladungssicherungsnetz gehen.


    Edit: Wenn man weiter sucht bei Googel, wird für frisch geschlagene Fichte auch 1200kg/m³ angegeben. Also lieber reserve lassen. -> 0,5m hoch ist vielleicht auch noch zu viel. Waagen helfen!

    Wenn er hinten am Anhänger eine Steckdose hintüddelt besteht doch die Gefahr das selbige „absäuft“ beim Slippen

    Schaffen einige mit der Steckdose am Zugfahrzeug auch...

    In der Praxis passiert da eigentlich nicht viel mehr als das man die üblichen Verdächtigen (Hella, Jäger, etc...) sponsort durch Umsatz, weil die Dosen etwas schneller gammeln.

    Wenn man das Sponsoring minimieren will, einfach eine Tube Kontaktfett kaufen und die Kontakte in der Dose von aussen und innen mit einer ordentlich dicken Schicht versehen. Wo Fett ist gibt es kein Wasser und keine Korrosion.

    Stecker zum Zugfahrzeug einfach beim Slippen abstecken, wenn man ängstlich ist.

    Im übrigen muss man einen guten Trailer nicht versenken.

    Kieler

    Stell dir die Lichtleiste als etwa 2m langen Anhänger vor. Dafür nimmt man einen Standard Satz von irgendeinem Namhaften Hersteller. Der Rest sind ein Stecker, eine Dose und ein Ausreichend Langes Kabel die Fest am Anhänger verbleiben. (Verdrahtung 1:1 also keine Herausforderung)


    Evtl die Seitenbeleuchtung von der 1:1 Verdrahtung abgreifen


    Einzig zu beachten. Am Bootstrailer müssen nach abnehmen der Lichtleiste noch 2 dreieckige Rückstrahler verbleiben.

    Zu Punkt 2.

    Wie liest du z.B. die 9. StVOAusnVO § 1 Punkt 1?

    Wenn ich das richtig lese, gelten die Bedingungen nur für c).

    und zumindest für den teil d, der sich auf c bezieht.


    Zum Rest würde ich gerne anmerken, dass es wenig hilfreich ist wenn man Themen vermischt. Gefragt war klar nach 100km/h und nicht nach generell Anhängelast. Hier führen Vermischungen schnell zu Falschinformationen.

    Im 32a steht jetzt tatsächlich der Satz "Hinter Sattelkraftfahrzeugen darf kein Anhänger mitgeführt werden.“

    Dann wäre es ja so das Eine SZM mit AHK Verboten wäre =O

    In §32 (4) 1. wird aber das Sattelkraftfahrzeug als "Sattelzugmaschine mit Sattelanhänger" definiert. Somit ist die Zugmaschine allein kein Sattelkraftfahrzeug sondern eine Sattelzugmaschine und darf auch die Anhängerkupplung haben.

    Da ja nach Erfahrungswerten gefragt wurde:

    Ich fahre einen Humbaur HT355121 mit 195/50 R13 Reifen. Der hat eine Sprunghöhe von 63cm.

    Als Auffahrrampen benutze ich diese (klick mich).


    Bisher habe ich noch jedes Fahrzeug auf den Anhänger bekommen, wobei es halt bei Mazda 323f oder einem Zafira B schon eng wird. Ohne das man Geländegegebenheiten nutzt und evtl auch ein wenig hoch kurbelt wird das nix.


    Prinzipiel kommt man aber hoch und runter.

    AbholungZafiraB_web


    Statement von mir zu dieser Kombination:

    geht für PKW Transport ab und zu mal (bei mir so einmal alle 2 bis 3 Jahre)


    wenn ich häufiger PKW transportieren wollen würde, wäre mir diese Lösung weit zu aufwendig.


    Ich nutze die Rampen eher für andere Gegenstände zu verladen (Bagger, Rüttelplatten, ...) oder auch um drunter zu schrauben.

    20240501_165526.jpg

    Der Anhänger hat eine Sprunghöhe von 73cm. Das Gelände links ist etwa 10cm höher als der Standort des Anhängers. Das wurde beim Auffahren vorne am Stoßfänger schon eng und beim Rampenwinkel oben würde es nochmal sehr eng. Die Rampen sind 2,5 m lang.

    Bevor es jemand erwähnt die Situation war nur zum Schrauben so. So bekommt man das Auto nicht auf den Anhänger.