einfach den richtigen Prüfer suchen. Habe ein Beispiel das es geht auf dem Hof. Im übrigen steht es genau so in den weiteren Beiträgen.
Beiträge von denni
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das wird der TÜV´ler nicht umschreiben.
das ist Blödsinn und nichts anderes wird die Suche ergeben.
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Aber => bei Anhängern über 3,5t ist eine Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich
Wer die Fahrerlaubnis der Klasse BE vor dem 10. September 2009 erworben hat, kommt in den Genuss der Besitzstandsregelung des Berufskraftfahrer-Qualifikations- Gesetzes. Diese Fahrer gelten als grundqualifiziert, sie müssen aber bis spätestens 9. September 2014 die 35stündige Weiterbildung nachweisen
Da dies so nicht vollständig ist, ergänzend dazu:
Die Regelungen zur Erlangung der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation finden keine Anwendung auf Fahrer, die eine Fahrerlaubnis besitzen oder eine Fahrerlaubnis besessen haben, die ihnen entzogen worden ist, auf die sie verzichtet haben oder deren Geltungsdauer abgelaufen ist, sofern es sich um eine Fahrerlaubnis handelt, die
1.vor dem 10. September 2008 erteilt wurde und für die Klassen D1, D1E, D, DE oder eine gleichwertige Klasse gilt;
2.vor dem 10. September 2009 erteilt wurde und für die Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse gilt.
Die Pflicht zur Weiterbildung bleibt bestehen.Der Besitzstand bleibt, auch wenn die Fortbildung nicht bis 09.09.2014 gemacht wurde. Danach durfte man aber nicht mehr Fahrten, für die die Quali Vorraussetzung war, durchführen. Neue Fortbildung machen und man darf danach wieder fahren. Egal wie lange die Quali geruht hat.
Es muss nicht in JEDEM Fall für Anhänger über 3,5t automatisch eine Qualifikation da sein.
(2) Dieses Gesetz gilt nicht für Beförderungen mit...
5.Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Materialien, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Berufsausübung verwendet, sofern das Führen des Kraftfahrzeugs nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers darstellt,
6.Ausbildungsfahrzeugen in einer Fahrschule und Kraftfahrzeugen, die zum Erwerb der Fahrerlaubnis oder einer Grundqualifikation nach § 2 Absatz 1 und 2 oder während der Weiterbildung nach § 5 eingesetzt werden,
7.Kraftfahrzeugen zur nicht gewerblichen Beförderung von Gütern oder Personen,
8.Kraftfahrzeugen im ländlichen Raum, wenn
a)die Beförderung zur Versorgung des eigenen Unternehmens des Fahrers erfolgt,
b)das Führen von Kraftfahrzeugen nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers darstellt,
c)die Beförderung gelegentlich erfolgt und
d)die Beförderung unter Beachtung der sonstigen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften erfolgt oder
9.Kraftfahrzeugen, die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschafts- oder Fischereiunternehmen zur Güterbeförderung im Rahmen ihrer eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 Kilometern vom Standort des Unternehmens verwendet oder von diesem ohne Fahrer angemietet werden.
Das sind aber Themen für mindestens 2 weiter Tröts!
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Bundesrecht.juris.de dort die stvzo suchen. Inhaltsverzeichniss lesen.
§42 finden Titel Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen. Hatte ich oben schon genannt. Kann google auch finden mit den Begriffen Stvzo und Anhängelast.
Du darfst also 1000 plus Stützlast hinters Auto hängen. Unter 22 könnte auch noch eine erhöhte Anhängelast stehen. Da steht dann sowas wie zu o.1 1200 bis 8%
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Frag lieber das Gesetzbuch als irgendeine KI.
§42 stvzo redet von der "gezogenen Anhängelast" nicht von der "zulässigen Gesamtmasse des Anhängers".
Die gezogene Anhängelast ist genau genommen auch nur die Achslast des Anhängers.
Die reale Stützlast käme noch dazu.
Dein Anhänger darf also 1000kg plus reale Stützlast wiegen, wenn unter O.1 eine 1000 steht.
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Dann darfst du an dein Auto einen Anhänger bis 1240kg Gesamtmasse anhängen und mit Klasse B fahren! Muss nicht immer ein 2 Tonner sein.
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naja 1240 kg gehen bei dir dann auch noch mit B Schein. Ich nehme mal an die 2260 sind zulässige Gesamtmasse
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wofür is es denn ein Kipper? Der kippt auch brennendes Auto ab.
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die sollte aber bei 4% der Anhängelast, mindestens bei 25kg liegen.
mehr als 25kg nicht nötig. stvzo44
Ist ein Unterschied
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Die Bordwände befreien nicht vom Ladungssicherungsnetz. Schau dir mal diesen Beitrag an.
Ansonsten stell den Anhänger, wenn du ihn fertig ausgerüstet hast, erst mal auf die Waage!
Unumgängliche Gesetze bei Anhängern:
1. Anhänger sind immer schwerer als vom Hersteller angegeben
2. Jeder Ausrüstungsgegenstand, der nachträglich angebaut wird, reduziert die Zuladung.
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Bei Fichte kann ich schon sehr hoch stapeln, würde ich behaupten.
Annahmen:
Fichte Raummetergewicht 470 kg/m³ (Quelle Google)
Zuladung 1095 (Quelle Ansems) Achtung da sind noch keine Bordwanderhöhungen oder sowas eingerechnet
Ergibt sich:
1095[kg]/470[kg/m³]/2,51[m]/1,5[m] = 0,619[m]
Du kannst also etwa 0,6m hoch laden. Da das angegebene Leergewicht wahrscheinlich nicht ganz passt wirst wohl eher bei 0,5m landen Das sollte bei 0,3m hohen Bordwänden mit einem ordentlichen Ladungssicherungsnetz gehen.
Edit: Wenn man weiter sucht bei Googel, wird für frisch geschlagene Fichte auch 1200kg/m³ angegeben. Also lieber reserve lassen. -> 0,5m hoch ist vielleicht auch noch zu viel. Waagen helfen!
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Kann man denn bei einem Anhänger einfach von R13 auf R14 wechseln?
Schau ins COC da steht es drin! Wenn da nix gefunden wird brauchst einen Prüfer einer Prüforganisation der hilft dir dann weiter.
Zum Rest sollte man besser nix sagen... ausser schau mal hier
Erste Beiträge wären schön, wenn sie anders aussehen, auch wenn man Frust hat.
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Wenn er hinten am Anhänger eine Steckdose hintüddelt besteht doch die Gefahr das selbige „absäuft“ beim Slippen
Schaffen einige mit der Steckdose am Zugfahrzeug auch...
In der Praxis passiert da eigentlich nicht viel mehr als das man die üblichen Verdächtigen (Hella, Jäger, etc...) sponsort durch Umsatz, weil die Dosen etwas schneller gammeln.
Wenn man das Sponsoring minimieren will, einfach eine Tube Kontaktfett kaufen und die Kontakte in der Dose von aussen und innen mit einer ordentlich dicken Schicht versehen. Wo Fett ist gibt es kein Wasser und keine Korrosion.
Stecker zum Zugfahrzeug einfach beim Slippen abstecken, wenn man ängstlich ist.
Im übrigen muss man einen guten Trailer nicht versenken.
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Stell dir die Lichtleiste als etwa 2m langen Anhänger vor. Dafür nimmt man einen Standard Satz von irgendeinem Namhaften Hersteller. Der Rest sind ein Stecker, eine Dose und ein Ausreichend Langes Kabel die Fest am Anhänger verbleiben. (Verdrahtung 1:1 also keine Herausforderung)
Evtl die Seitenbeleuchtung von der 1:1 Verdrahtung abgreifen
Einzig zu beachten. Am Bootstrailer müssen nach abnehmen der Lichtleiste noch 2 dreieckige Rückstrahler verbleiben.
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Zu Punkt 2.
Wie liest du z.B. die 9. StVOAusnVO § 1 Punkt 1?
Wenn ich das richtig lese, gelten die Bedingungen nur für c).
und zumindest für den teil d, der sich auf c bezieht.
Zum Rest würde ich gerne anmerken, dass es wenig hilfreich ist wenn man Themen vermischt. Gefragt war klar nach 100km/h und nicht nach generell Anhängelast. Hier führen Vermischungen schnell zu Falschinformationen.
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Woher nimmst du das?
9. Ausnahmeverordnung zur StVO
§1 1. c) bb)
zulässige Gesamtmasse Anhänger <= zulässige Anhängelast;
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aus einem PKW ein Road-Train zu machen
Zu spät zum Vorhaben. Frag mal Manni und Gerhard, da gibt es ein Video mit einem Road Train (Land Cruiser mit 2 Drehschemeln) von denen.
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Im 32a steht jetzt tatsächlich der Satz "Hinter Sattelkraftfahrzeugen darf kein Anhänger mitgeführt werden.“
Dann wäre es ja so das Eine SZM mit AHK Verboten wäre
In §32 (4) 1. wird aber das Sattelkraftfahrzeug als "Sattelzugmaschine mit Sattelanhänger" definiert. Somit ist die Zugmaschine allein kein Sattelkraftfahrzeug sondern eine Sattelzugmaschine und darf auch die Anhängerkupplung haben.
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Ich denke daran hat sich nichts geändert?
hmm Gigaliner gibt es in der Kombi Sattelauflieger plus Anhänger über 40er Bolzen.
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Da ja nach Erfahrungswerten gefragt wurde:
Ich fahre einen Humbaur HT355121 mit 195/50 R13 Reifen. Der hat eine Sprunghöhe von 63cm.
Als Auffahrrampen benutze ich diese (klick mich).
Bisher habe ich noch jedes Fahrzeug auf den Anhänger bekommen, wobei es halt bei Mazda 323f oder einem Zafira B schon eng wird. Ohne das man Geländegegebenheiten nutzt und evtl auch ein wenig hoch kurbelt wird das nix.
Prinzipiel kommt man aber hoch und runter.
Statement von mir zu dieser Kombination:
geht für PKW Transport ab und zu mal (bei mir so einmal alle 2 bis 3 Jahre)
wenn ich häufiger PKW transportieren wollen würde, wäre mir diese Lösung weit zu aufwendig.
Ich nutze die Rampen eher für andere Gegenstände zu verladen (Bagger, Rüttelplatten, ...) oder auch um drunter zu schrauben.
Der Anhänger hat eine Sprunghöhe von 73cm. Das Gelände links ist etwa 10cm höher als der Standort des Anhängers. Das wurde beim Auffahren vorne am Stoßfänger schon eng und beim Rampenwinkel oben würde es nochmal sehr eng. Die Rampen sind 2,5 m lang.
Bevor es jemand erwähnt die Situation war nur zum Schrauben so. So bekommt man das Auto nicht auf den Anhänger.