Beiträge von JAU

    Ich meinte nicht diese grünen Laubnetze. Sowas hier.

    Solche sind hier ganz beliebt, es gab auch mal eine Sammelbestellung für ausrangiertes BW-Material das die selbe Aufgabe erfüllt. Damit bekommt man schwierig zu sichernde Formen unter den Gurt:

    • Sackware
    • Kartonagen
    • Fässer

    Wichtig ist halt das sie als Zurrmittel zugelassen sind und den Zettel angenäht haben (was bei Laubnetzen meist nicht der Fall ist). Ohne den gilt es rechtlich als nicht gesichert.



    mfg JAU

    Welche Verschlussvariante ist sinnvoll (Spannverschluss „außen“ oder Langwegverschluss)?

    Das ist eine Frage persönlicher Vorlieben.

    • Spannverschluss steht außen über, man bleibt leichter hängen und die Plane muss da auch noch drüber. Man könnte zwar den Verschluss tiefer setzen, was in Hinblick auf die wirkenden Kräfte aber nicht ideal ist.
    • Versenkte Verschlüsse sind schwieriger zu öffnen wenn sie mal zu klemmen anfangen. Und das passiert leider recht fix: Dreck drin oder Bordwand verbogen und man bricht sich beim Auf Fummeln der Verschlüsse fast die Finger.


    Achsen sind wahrscheinlich bei allen namhaften Herstellern AlKo oder Knott verbaut (wobei das meist auf der Homepage nicht dabei steht)

    Teilweise weil sich das auch mal ändern kann.



    mfg JAU

    Hm...

    Zitat

    Gutachten zur Anhängelasterhöhung auf max. 2800 kg Anhängelast, jedoch nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht.

    Und welches Modell hat so ein hohes zGG? Soweit ich das sehe ist bei den meisten ist schon unter 2500kg Schluss, der Rest geht nicht viel drüber.



    mfg JAU


    P.S. Klar, ein Tandem darf es bei z.B. serienmäßigen 2300kg AHL auch schon sein.

    Vermutlich versucht der Händler den Schaden für sich zu begrenzen.


    Indem er einen neuen Anhänger raus gibt und den Schrott an den nächsten dahergelaufenen vertickt kommt er vermutlich günstiger raus. Aber wie Kafuzke schon anmerkte: Das Problem bleibt auf der Straße.

    Und vor allem keine Einsicht das die Reparatur Murks war...



    mfg JAU

    Meine Vorstellung war, dass Tandem immer vorzuziehen ist (bei der Größe).

    Der Nachteil ist halt das mit dem Tandem auch ein höheres Leergewicht einher geht. Das bedeutet die eh schon geringe Zuladung am Octavia beschneidest du dir noch zusätzlich.


    Ein Anhänger mit höherem zGG mag zwar eine Investition in die Zukunft sein, aber ist ungewiss ob du die je ausnutzen kannst.

    Ob dir mögliche Vorteile in der Zukunft oder konkrete Vorteile jetzt wichtiger sind musst du für dich entscheiden.



    mfg JAU

    Das läuft ja in die Nuten rein und weicht das Holz auf...

    Die Nut/Feder verhindert aber auch das beim Fahren Wasser von unten durch kommt oder Sand von oben durch rieselt.

    Es sorgt ein Stück weit auch für eine Lastübertragung. Ein Teil der Kraft die auf eine Brett lastet wird an die nebenan weiter gegeben.



    mfg JAU

    Kenne mich mit den Betriebserlaubnis nicht so aus, steht da der Name des Besitzers drin?

    Kommt drauf an.


    • Wenn es sich um ein Fahrzeug handelt bei dem nur Versicherungspflicht besteht wird in der Betriebserlaubnis (BE) gar nix eingetragen. Sollte die verloren gehen brauchst du von der Zulassungsstelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung um beim Hersteller, eventuell KBA oder einer Prüfstelle (§21) eine neue BE zu bekommen.
    • Bei Fahrzeugen mit Zulassungspflicht (und da fällt der Sportgeräteanhänger wohl drunter) wird der Halter eingetragen. Da es für BE keine einheitliche Form gibt kann sogar eine gestempelte COC als BE gelten und wird bei jedem Halterwechsel neu bekritzelt. Weil da aber schnell der Platz eng werden kann hat z.B. meine 125er eine Zulassungsbescheinigung II als BE.



    mfg JAU

    Ich stimme für Schrott: Scheiben und Trommeln sind etwas wertigere Legierung und Sortenreinheit einfach feststellbar. Daher sind Schrotthändler durchaus geneigt etwas mehr springen zu lassen.


    Ein anderes Stahlerzeugnis bei dem sich sortieren und sammeln lohnt: Hartmetall. (Manche Bohrer, Wendeschneidplatten und so)

    Da liegt der Preis aktuell bei 8000€/t



    mfg JAU

    Die Frage sollte lauten: Welches Risiko möchte man eingehen .

    Stilllegung durch den TÜV oder das Risiko welches von der verpfuschten Achse ausgeht.

    Es gibt da eine dritte Möglichkeit: Den Anhänger selbst still zu legen (nicht mehr beladen, fahrt nur noch zur Werkstatt) und um anständige Reparatur kümmern.


    Dann wäre man wenigstens noch mobil. Sollte der TÜV das Siegel abkratzen bewegt sich der Anhänger nur noch Huckepack vom Hof.



    mfg JAU

    Beim Rädertausch aber beachten, dass die Reifen ne Laufrichtung haben!

    Bei symmetrischem Profil eher unwahrscheinlich.

    Soweit ich sehe sind das Security TR603, da hab ich auf Bildern im Netz keinen Laufrichtungspfeil oder "Außenseite" erkennen können.


    Aber trotzdem guter Hinweis, daran hab ich nämlich nicht gedacht. :thumbup:



    mfg JAU

    Ich kann auf den Fotos leider auch keine Abschürfungen erkennen.


    Was ich tun würde um die Ursache einzugrenzen:

    • Aufbocken, Rad drehen und prüfen ob es Seitenschlag hat.
    • Räder links und rechts tauschen. Eventuell ist die ET bei einer Felge etwas daneben.


    Sollte beides ohne Befund sein ist es in jedem Falle die Achse. Was entsprechend teuer wäre wenn der Händler nicht mitspielt.



    mfg JAU

    Nicht böse gemeint... aber wir sind weit weg vom eigentlichen Thema...

    Finde ich nicht.

    Die Frage ob man sich generell strafbar macht wenn die HU abgelaufen ist spielt schon eine Rolle. In der Ausgangsfrage steckt ja auch mit drin was man tun müsste um es legal abzuwickeln.


    Da wird mit Gesetzestexten um sich geschmissen was das Zeug hält, hauptsache der andere hat nicht Recht.

    Ah, Primärquellen sind jetzt also unerwünscht? :thumbdown:

    Und es geht nicht darum auf biegen und brechen Recht zu behalten sondern Details und Interpretationen aufzuzeigen die der gegenüber vielleicht noch nicht berücksichtigt hat.



    mfg JAU

    Aber das ich den Angemeldet und abgelaufen weder transportieren kann noch ihn auf Privatgelänede abstellen darf und auch noch dafür belagt werden kann ist etwas drüber.

    Du kannst das Fahrzeug freilich transportieren (nicht fahren), es bringt dir halt nix.


    Und mit dem Privatgelände ist schon möglich. Der springende Punkt ist dabei ob es zum Verkehrsraum gezählt wird oder nicht. Ist das Gelände Zugangsbeschränkt (z.B. durch Zaun) kann dir die Polizei meines Erachtens nix.


    Zitat von https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2%20Ss%20330/08

    So kann sich etwa aus einer entsprechenden Beschilderung als "Privat-/Werksgelände", einer Einfriedung des Geländes und einer Zugangsbeschränkung ergeben, dass der Verfügungsberechtigte die Allgemeinheit von der Benutzung des Geländes ausschließen will. Soweit aufgrund solcher Maßnahmen nur einem beschränkten Personenkreis Zutritt zu dem Gelände gewährt wird, handelt es sich um eine nicht öffentliche Verkehrsfläche,



    mfg JAU

    Ich glaube nicht, dass die Polizei gezielt Adressen abfährt.

    Glaube ich auch nicht. Die Zulassungsstelle hat nur Kenntnis vom Stand der HU bei Anmeldung. Nachfolgende Prüfungen sind denen unbekannt.


    Datenaustausch ist nur für die Pflichtversicherung gesetzlich vorgesehen. Sollte da was sein kommt aber nicht die Polizei sondern einer von der Zulassung um das Siegel abzukratzen.



    mfg JAU

    An der Stelle vielleicht als Hinweis weil Beiträge bei mir einen bestimmten Eindruck erweckten:

    Mit abgemeldeten Fahrzeugen ist eigentlich keine HU möglich. Prüfstelle ist öffentlicher Verkehrsraum und die Fahrzeuge müssen zur Vorführung versichert sein. Hinschleppen als Lösung fällt damit flach.


    Einzige Variante ist in der Hinsicht die Ausnahme das man vor der Anmeldung zur HU fahren darf, wenn:

    1. das Fahrzeug zuletzt im selben Kreis zugelassen war
    2. die Prüfstelle im selben Kreis liegt
    3. das Kennzeichen noch vorhanden ist
    4. Versicherungsbestätigung vorliegt

    Oder halt der komplizierte Weg über eine Vorabzulassung.



    Die vorgeschlagene Lösung abmelden, vorführen, anmelden halt ich aber trotzdem nicht für erstrebenswert: Das (mögliche) Ticket ist billiger.



    mfg JAU