Ich habe die Aspöck Ear Point LED mit RFL rechts und links verbaut und zusätzlich noch 2 kleine LED Balken für zusätzliches RFL verbaut, funktioniert bei mir einwandfrei.
Beiträge von Walkery01
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Ich habe bei meinem vor konfektionierten Aspöck Kabel auch versucht den Stecker zu öffnen und musste feststellen, es geht nicht.
Habe ihn dann Aufgeschnitten und danach festgestellt, die Kabel sind in den Kontakten verpesst. Hätte also nichts gebracht.
Habe ihn dann Abgeschitten und einen neuen verbaut.
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kann man notfalls immer noch ne Warnweste nehmen!
Kann man machen, ist aber nicht zulässig und kann "notfalls" einen kleinen Beitrag in die Staatskasse spülen..
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Was habt ihr denn für Motorräder? In meinen C300 passen keine 2 Motoräder.
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Ich war das, hier ist ein Link zum Hersteller / Verkäufer.
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Ich verlade regelmäßig mein Motorrad (ca 470kg inc Fahrer) das hält die Klappe problemlos aus. Gelegentlich verlade ich auch Motorräder (+500kg inc Fahrer), dass funktioniert auch. Die Klappe knarzt halt beim darüber Fahren, aber sie hat bis jetzt keinen Schaden genommen.
Warum möchtest Du den "Motorradschuh", vermutlich eine Motorradwippe, vorne auf dem Blech montieren?
Das Blech sollte diese Belastung aber vertragen, ich habe auf dem Blech den Debon Ersatzradhalter mit Ersatzrad verbaut und das Blech biegt sich weder durch noch bewegt sich der Halter.
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Um in der Verrieglung der Heckklappe ein Schloss anzubringen, sind die Möglichkeiten begrenzt (Diskusschloss passt schon mal nicht).
Ich habe ein Abus Schloss gekauft, etwas stabiler als dieses windige billigschloss welches dabei war.
Macht aber, meines Erachtens, nur Sinn, wenn der Anhänger nicht länger unbeaufsichtigt steht.
Sollte eine Seitentür vorhanden sein, kann man von innen mit zwei Gurten die Sicherheit etwas erhöhen.
Dann bleibt als Schwachstelle die Seitentür, die ist mit einem Brecheisen locker aufzuhebeln.
100% Sicherheit erreicht man kaum.
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Okay, da steht nichts, was ich nicht weiß. Aber wo steht dass die Nachläufer, welche mit einem Kreuzgelenk, mit dem Motorrad verbungen sind, als Anhänger gelten.
Diese sind fest mit dem Motorrad verbunden und können in der Regel nicht Werkzeuglos vom Fahrzeug getrennt werden.
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Nein. Auch für die Kreuzgelenksfunktion gilt 60km/h. Anhänger ist Anhänger.
Okay, diese Information ist mir unbekannt und ich entschuldige mich für meine Fehlinformation.
Zu der Zeit als es für mich noch Relevant war, galt das was ich geschrieben habe.
Ich habe ein wenig Recherchiert und keine Info diesbezüglich gefunden.
Woher rührt Deine Information?
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Ja, galt damals als "Sportanhänger", ob das heute noch genauso ist, weiß ich nicht.
Übrigens gibt es auch an Motorrädern dies einachsigen Nachläufer bei diesen gilt die 60km/h Reglung nicht, da sie über ein Kreuzgelenk fest mit dem Fahrzeug verbunden sind und nicht als Anhänger gelten.
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Und da bist du sicher ?
Weil die zulässige Höchtgeschwindigkeit der Fahrzeuge und deren Anhänger auf Autobahnen mind. 60 Km/h betragen muss.Und max. 60 geht da nicht, weshalb Schwertransporter mit einem Schild mit 62 Km/h ausgewiesen sind.
Edit:die Simson-Schwalbe hat eine Höchstgeschwindigkeit von 60 Km/h ... und darf nicht auf die Autobahn.
( klar, das wäre eh versuchter Selbstmord; aber darum geht es ja nicht )
Ja, es ist sicher.
Hatte selbst einige Jahre eine 1500 Goldwing mit Anhänger und war mit dieser einige tausend km auf Autobahnen unterwegs.
Weiteste Strecke war bis nach Schweden auf ein Treffen.
In den 9 Jahren die ich regelmäßig mit Anhänger unterwegs war, hatte ich genau eine Kontrolle auf der Autobahn.
Auf die Frage des Kontrollbeamten, ob ich denn Wisse, wie schnell man mit diesem Gespann fahren darf, antwortete ich "Klar 60km/h",
darauf kam die Frage, ob ich mich denn daran halte? Meine Antwort war "Nein, ich fahre ca 80 - 90 km/h um mit den LKW mitschwimmen zu können, fühlt sich für mich sicherer an und ich bin kein bewegliches Verkehrshindernis"
Darauf meint der Kb, "Sehr vernünftig".
Diese Aussage kann man natürlich nicht verallgemeinern, ein anderer hätte mich vielleicht belehrt.
Die Simpson darf nicht auf die Autobahn da sie nur ein Versicherungskennzeichen bekommt und damit nicht auf die Autobanh darf.
Gruß Christian
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Ich habe auch noch die zwei Original Räder auf Stahlfelgen hier liegen. Habe aber das gleiche Problem wie Tomfred und muss mit meinen Alufelgen erst mal aufs TÜV. Bei mir wird das aber nächstes Jahr. Wenn Du so lange warten möchtest, kannst Du die gerne haben. Ich habe noch ein drittes Rad, hatte ich beim Neukauf mit bestellt, welches ich als Ersatzrad behalten werde.
Die 185er Bereifung steht zwar als alternativ Bereifung mit Alufelgen in der COC und ich habe die Felgen bei einem Debon Händler bestellt. Aber in Deutschland weiß man ja nie.....
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Jedes mal Luft aus den Reifen lassen und in der Garage wieder aufzupumpen finde ich nicht als ideale Lösung. Deshalb scheint mir eine Überbereifung auf 195/50r13 Reifen und Felge 5,5x13 als sinnvoll.
Willkommen im Forum.
Bedenke aber bitte, wenn Du den Radumfang verkleinern möchtest um die Aussenhöhe von 2,03m auf 1,95m (eher noch ein wenig mehr) senken möchtest, verlierst Du auch Bodenfreiheit und die ist bei dem Debon ja sowieso nicht sehr üppig.
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Ein weiterer Vorteil des C500 gegenüber dem C300 ist, er hat Serienmäßig einen Aluboden.
Ich verlade in meinen Debon in der Regel nur Motorräder mit 350 - 450kg Leergewicht und da knarzt die Rampe schon ganz schön.
Aber sie hält und verformt sich auch nicht.
Bei Sperrbalken würde ich zu den "Spannungsfreien" Airline-Beam Balken raten.
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Bei meinem Debon C300 steht in der COC eine zul Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h, die werden wohl getestet.
Einfach so schreiben die dass bestimmt nicht in die COC.
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Niemals, außer es wären 5m zu viel
Genau das war mein Problem, ich hatte den 8m Satz bestellt und so waren zum Schluß knapp 4m übrig.
Aber egal, kann ja jeder machen wie er möchte, ich habe nun mal gekürzt und nen anderen Stecker dran getüttelt.
Das Endergebnis zählt, und das ist dass einwandfreie funktionieren der Beleuchtung, das tut sie.
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Augen aufmachen, das soll nur ein Beispiel sein zur Erklärung im Text
in der andern Hand hat er doch ne richtige WaageAugen sind auf..
Aus dem Bild und dem Bericht geht nicht hevor ob die andere Stabwaage, die er in der Hand hält, geeicht und somit Gerichtsverwertbar ist. Kann genauso nur ein Beispiel sein, was für Möglichkeiten man noch hat.
so doof sind die auch nicht
Dazu sei gesagt, doch sind sie manchmal.
Einem Freund und seiner Frau wurden bei einer Kontrolle in Bayern während der Urlaubsreis beide Motorräder Stillgelegt weil zu laut.
Sehr unangenehm und aufwendig.
Bei der Kontrolle waren auch einige Polizei Schüler zu Ausbildung dabei.
Bei der späteren Gerichtsverhandlung wurde das Verfahren eingestellt, da die geltenden Vorgaben für eine Lärmmessung nicht eingehalten wurden. So viel zu "so doof sind die auch nicht".
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Ich habe meinen Debon mit Aspök Earpoint LED ausrüsten wollen und mir gedacht, Kaufst zu den Leuchten gleich rin vorkonfektioniertes Kabel von Aspök gleich mit dazu. Die alten Leuchten hatten 5 Pol Anschlüsse, die neuen 8 Pol Anschlüsse.
Gesagt, getan.
Dachte mir dabei, kaufst das Kabel ein wenig länger, so kann ich es ordentlich verlegen und habe das Problen eines zu kurzen Kabels umgangen.
Kann ja dann den Stecker abmachen, dass Kabel kürzen und Stecker wieder anschließen.
Falsch gedacht. Der 13 Pol Aspök Stecker war nicht zerstörungsfrei zu öffnen, ich musste ihn aufschneiden um dann festzustellen, die Kabel sind in den Pins verpresst. Selbst wenn ich den Stecker aufbekommen hätte, hätte ich trotzdem einen neuen Gebraucht.
Da ich immer einen Stecker als Ersatz zu Hause habe, konnte ich dieses Problem lösen..
Ich bin zufrieden, alles funktioniert wie es soll.
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Ich kann mir nicht Vorstellen das dass Wiegen bei einer Kontrolle mittels ungeeichter Personenwaage Gerichtsverwertbar ist.
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Hallo Sascha,
dann würde ich sie nehmen, schick mir Deine PayPal Adresse per PN und den Preis inc Versand, ich sende Dir dann meine Adresse.
Danke Christian