Beiträge von Walkery01

    Ich habe ja nich gesagt das Du so nicht fahren darfst, jeder darf machen, was er selbst verantwoten kann. Ich wollte nur etwas Licht in die Gesetzeslage bringen.

    Mir kam sogar zwei mal die Polizei entgegen.

    Wenn Dir die Polizei entgegen kommt und nichts unternimmt, heißt das noch lange nicht dass es Okay ist was Du tust.

    Sollte es, was sich keiner Wünscht, zu einem Unfall kommen, entscheiden die Richter nach der aktuellen Gesetzeslage und es werden Gutachter hinzugezogen. Stellen diese dann fest, der Unfall wäre bei richtiger Kennzeichnung nicht passiert, wird zu Deinen Ungunsten entschieden. Dass man nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hat, zählt dann nicht.

    Es gibt Vorschriften für die Kenntlichmachung "überbreiter" Ladung.

    Diese gelten für Private und gewerblicht Transporte.

    Bleibt man unter dieser Vorgabe müssen, sollten aber, auch scharfe Kanten wie diese "Ecken" nicht gekennzeichnet werden. Man muss aber als Transporteur die nötige Vorsicht beim Transport walten lassen.


    Was gar nicht geht und bei einer Kontrolle nicht akzeptiert wird, sind diese flatternden Warnwesten zur Kennzeichnung.

    Diese kann man höchstens zur Kennzeichnung der scharfen Kanten nutzen, dafür müssten sie aber fest um die Ecken gewickelt und entsprechend befestigt werden.

    Da steht aber nix von rechtlich bindend! Es sind nur 3 verschiedene Gerichturteile angeführt aber keine juristische Quelle zur Gültigkeit bzw. rechtlichen Pflicht laut Paragraphen xyz.

    VDI 2700

    Der Verein Deutsch Ingenieure (VDI) veröffentlicht die VDI Richtlinie 2700 bereits seit 1975. Seit dem Urteil des OLG Koblenz vom 6.9.1991 gilt sie als Leitwerk für Berufskraftfahrer, Spediteure, Fuhrunternehmen sowie Richter und die Polizei. Die VDI ist kein Gesetz, aber gilt als anerkannte Regeln der Technik mit konkreten Methoden und Beispielen für die korrekte Ladungssicherung.

    Copy and Past aus dieser Seite


    Funny Worker , ob es Dir gefällt oder nicht, ob Gesetz oder nicht, jeder Richter wird bei einer evtl Verhandlung die VDI beachten und zur Urteilsfindung heranziehen.

    Ich stelle meine gebremsten Anhänger, auch beladen, immer auf den Heckstützen ab und kurbele das Stützrad so weit raus bis der Anhänger nicht mehr wegrollt.

    Die Bremse betätige ich bei längerer Standzeit nicht.

    Evtl lege ich noch Keile unter (sollte man auch bei einem ungebremsten Anhänger haben).

    Antirutschmatten oder sonst irgendwas zum Unterlegen an den Stützen braucht es nicht.

    Heckstützen sind immer zu empfehlen, man beläd den Anhänger evtl auch mal, wenn er nicht am Zugfahrzeug angekuppelt ist.

    Als ich meinen SARIS KL 100 auf 100km/h zugelassen habe, hatte ich die 100km/h Plakette auf ein Alublech aufgeklebt und an den Anhänger geschraubt.

    Auf der Zulassungsstelle hatte ich damals gefragt, ob ich nicht ein 100km/h Schild aus Blech (Siegel müsse dann von der Zulassungsstelle aufgeklebt werden) nehmen könne und dieses an den Anhänger anschrauben.

    Man sagte mir, dass ginge nicht, da die Plakette dauerhaft, nicht geschraubt, angebracht werden müsse damit man die Plakette nicht an einem anderen Anhänger anbringen könne. Ich habe es dann trotzdem gemacht.

    IMG_0680_2.jpg


    Diese Aussage der Zulassungsstelle wurde aber zu einer Zeit getroffen, als das Zugfahrzeug und Anhänger nur als zusammenhängender Zug eingetragen wurde und nur diese Kombination 100km/h fahren durfte.

    Wurde der Anhänher von einem anderen Zugfahrzeug gezogen, durfte man dann nur 80km/h fahren.

    Das eingetragene Zugfahrzeug bekam dann in der Frontscheibe auch eine gesiegelte Plakette.

    Astro Van 2.jpg


    Lange ist das her..

    Wollte damit aber darauf hinaus, ist es eigentlich zulässig die 100km/h Plakette nur mit einer Magnetfolie anzubringen oder hat sich diese Vorschrift auch geändert.


    Gruß Christian

    Dank neuem Abreißseil habe ich jetzt mal einen Versuch gemacht:

    Die Ferderhaken dürfen nicht direkt, sondern nur als Schlaufe, eingehängt werden.

    Direkt eingehängt werden dürfen nur "Feuerwehr" Karabiner welche die DIN 5299 erfüllen.

    Welche Nachrüst Lösung es für fehlende Ösen / Befestigungen an der AHK gibt, weiß ich leider nicht, bei meiner abnehmbaren AHK ist eine Öse zum einhängen vorhanden.

    Ich habe an der hinteren Klappe ein etwas besseres Schloß von Abus verwendet (aber nur für das eigene Gewissen ;) ).

    Desweiteren nutze ich, wie Tomfred auch, Gurte innen für einen einigermaßen sicheren Verschluß.

    Aber auch diese zusätzliche Sicherung ist nur so gut wie die windigen Schlößer an der Seitentür.

    Um die Sicherheit zu erhöhen, müsste man die Schlößer der Seitentür auch noch austauschen.

    Aber auch all dieses gibt keinen 100% Schutz gegen Langfinger.

    Meinen bescheidenen Wissens nach darf Ladung an Ladung gesichert werden wenn div Voraussetzungen erfüllt sind.

    Der Jetski dürfte auf dem Anhänger mit zulässigen Ladungsicherungs mittel an den zugelassenen Punkten auf seinem Anhänger befestigt werden. Der Anhänger des Jetski muss dann aber unter berücksichtigung des Ladungsgewichtes mit entsprechenten Mitteln auf dem anderen Anhänger befestigt werden. Zusätzlich sollten noch Radstopper verwendet werden.

    Auch die Leiter z bspl oder etwas anderes zu Abstützen muss zusätzlich gesichert werden dass diese sich, wenn der Gurt sich lockern sollte, den Anhänger nicht verlassen kann.

    Bei Automatisierten Schaltgertrieben lässt die elektronik die Kupplung aber auch deutlich weniger schleifen als der Kupplungs Fuß das kann und macht. Ist das DSG dann noch ein Ölbadgetriebe ist der Verschleiß doch recht gering.

    Trotzdem geht im Anhängerbetrieb nichts über ein Automatikgetriebe mit Wandler.

    Anfrage wegen Urlaub läuft noch, sieht aber schlecht aus. Aktuell ist der Krankenstand zu hoch und Urlaubszeit ist dann auch noch.

    Da wir unseren Jahresurlaub ja ein gutes Jahr im voraus eintragen müssen und nur extra Urlaub bekommen, wenn die Personaldecke es zulässt, ist man halt vorsichtig mit der Genehmigung von extra Urlaub.

    Ist halt ein Problem bei einem Arbeitsplatz der 365 Tage im Jahr mit zwei Schichten besetzt sein muss.

    Bis jetzt muss ich an dem Feiertag (Donnerstag) und den Freitag arbeiten, dass Wochende hätte ich Frei und am Montag muß ich um 04:30 Uhr wieder auf Arbeit sein.

    Samstag dann über 500km fahren um dann Sonntag früh wieder uber 500km zurück zu fahren, macht ja auch keinen Sinn.

    Also wird es bei mir vermutlich nichts... :(

    Hinter dem Kabelbinder ist der Faltenbalg auch beschädigt und unten ist er auch eingerissen. Also defekt und muss ausgetauscht werden. Spätestens bei der Hauptuntersuchung wird der bemängelt. Einmal weil Wasser eindringen kann und wenn er unten beschädigt oder Rissig "kann" Fett auf die Fahrbahn fallen und andere Verkehrsteilnehmer z bspl Motorradfahrer gefährden.

    Abreißseile gibt es in verschiedenen Längen und Ausführungen. Am Bremshebel werden die entweder mit einem U Bügel mit Bolzen oder einem Ring befestigt (ist am Abreißseil mit dran).

    Einzig die Abreißseile mit "Federhaken" darf man nicht direkt an der Öse befestigen, mit "Feuerwehr Karabiner" schon.