Beiträge von Walkery01

    apollo0110, das ist mir schon klar.

    Aber bis Dato gibt es noch deutlich mehr LOF als T3B zugelassene Fahrzeuge.

    Übrigens war das aus für LOF der 31.10.2024. Bestandsschutz gilt aber weiterhin.


    Mario77, dachte auch dass Mehrspurige KFZ mit einer NSL ausgerüstet sein müssen.

    Aber T3B Fahrzeuge, welche ja Ackerschlepper oder Ackerzugmaschinen sind, gibt es scheinbar eine Ausnahme,

    Oder der Amtsschimmel welcher die Verordnung geschrieben / erlassen hat, hat sie schlichtweg vergessen.

    Nein ich hatte bei der HU keine Probleme. Sind ja auch die Original Debon Felgen mit der Originalnabenkappe.

    Das hat eigentlich nicht viel zu sagen, aber wenn auf der Nabenkappe ,Ronal, BBS, oder sonst was draufstehen würde, wird vermutlich nachgeschaut ob die Eingetragen sind.

    Die Rückleuchten sind wie sie sind und durch den beschränkten Platz passen keine größeren hin. Ich habe umgerüstet auf Aspöck Ear Point LED und bin der Meinung, die sind hell genug. Ich habe nur noch 2 zusätzliche Rückfahrleuchten angebracht, muss zu Hause halt eine lange, steile Einfahrt Rückwärts hoch und da brauche ich Licht. Ein drittes Bremslicht gab es zur Zeit des C300 noch nicht. Der Nachfolger C400 (gleicher Anhänger aber mit Aluboden) hat eine dritte Bremsleuchte und die größeren Tandemachsanhänger von Debon haben ebenfalls eine.

    IMG_20220212_134057.jpg


    So sehen die Felgen aus

    Ich habe auch einen Debon C300 und kann Deine Kritik nicht nachvollziehen. Ich fahre in dem Debon meine F6C spazieren und das schon einige tausend Km. Egal ob mit den "alten" 165er-Rädern oder mit den Nachträglich gekauften original 185er-Rädern auf Alufelge. Das Fahrverhalten ist einfach optimal. Egal ob schnelle Kurvenfahrten oder schnell Autobahnpassagen er ist frei jeder Kritik. Auch über die Qualität kann ich nichts Schlechtes sagen.

    Ich habe auch schon andere Motorräder von BMW bis hin zur Honda Valkyrie Interstate (vergleichbar mit der Goldwing) etliche KM transportiert.

    Der Unterschied zwischen den "schmalen" und den "breiteren" Rädern ist im normalen Fahrverhalten nicht zu merken.

    Zu den Alufelgen, ich habe auch für teuer Geld die originalen Alufelgen von Debon gekauft um feststellen zu müssen, sie haben keine KBA Nummer und auch sonst keine Kennzeichnung, also wird das mit der Eintragung vermutlich nichts.

    Ich habe eine Kopie meiner COC Bescheinigung dabei und da stehen die 185 Alus von Debon als alternativ Bereifung drin, hoffe, es genügt.

    Ich habe gehört, die Original Alus sind nur eingetragen, wenn man sie beim Neukauf gleich mitbestellt.

    Ich habe meinen Debon 2020 neu gekauft und seit 2021 die Alus montiert, bis heute hat niemand mir Probleme bereitet.


    Gruß Christian

    Das ist, was ich dazu gefunden habe Klick hier

    Demnach sind auch Fahrzeugkombinationen über 3,5 to Mautpflichtig, wenn es sich um private Fahrzeuge handelt.


    Copy and Paste:

    Die Mautpflicht betrifft neben dem gewerblichen Güterkraftverkehr auch den Werkverkehr sowie Privatfahrten mit mautpflichtigen Fahrzeugen.

    Wenn ich was auslade, dann PARKE ich aber nicht in der zweiten Reihe, sondern HALTE!

    Auf diese Aussage habe ich reagiert, und sonst nichts.

    Ist heute wieder Klugscheißer-Tag? Das weiß ich doch alles selber.

    Das hat nichts mit Klugscheißer zu tun. So ist es nun mal in der StVO niedergeschrieben.


    Wenn es bei Euch in Erfurt halt so gang und gäbe ist, vorsätzlich Ordnungswidrigkeiten zu begehen, dann ist das halt so.

    Ab dem 01.01.2023 ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG), das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) und das Interessieren sich sehr wohl für die Ladungssicherung und sind auch befugt diese zu Kontrollieren, ohne dass die Polizei dabei ist.

    Mein Golf 7 Bj 2016 hat in der Armatur eine Kontrollleuchte für den Anhänger.

    Der Citroën C4 Grand Bj 2016 von meiner Frau hat eine Blinkfrequenz Erhöhung für den Anhänger.

    Wenn der Prüfer wissen möchte, was in dem jeweiligen Auto verbaut ist und ob die Anlage funktioniert, soll er gefälligst ein Anhänger Prüfgerät einstecken und mit diesem einen Blinker wegschalten.

    Aber den Kunden mit fadenscheinigen Aussagen wegschicken geht mal gar nicht.

    Der 100km/h Aufkleber gibt ja nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Anhängers an, sondern zeigt den deutschen Kontrollorganen an, der Anhänger erfüllt die Bedingungen um in Deutschland auf Autobahnen 100km/h fahren zu dürfen. Nicht mehr und nicht weniger.

    Die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Anhängers steht in den Fahrzeugpapieren z. Bspl. COC Papier.

    Als Beispiel, bei meinem Debon C300 ist eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 140km/h in der COC eingetragen.

    Ich habe und hatte in allen meinen Anhängern zum Motorrad (350kg Leergewicht) Transport halbrunde Airline Schienen (nicht die light Version) verbaut und mit 6mm Edelstahlschrauben in entsprechender Länge befestigt.

    Mit den entsprechenden Ringösenfittings halten die Schienen das Motorrad einwandfrei fest.

    Und ich fahre nicht gerade zaghaft.;)

    Die Erfahrung mit den Terminals beim Schachtelwirt habe ich auch schon gemacht.

    Ging an die Kasse, weil ich mit dem Ding nicht zurecht gekommen bin.

    Aussage vom Personal: "Sie müssen am Terminal bestellen, hier geht das nicht !"

    Bin direkt gegangen.