Beleuchtung nach ECE oder StVZO?

  • Hallo zusammen,


    darf ich bei einem neu gebauten Anhänger die Beleuchtung nur nach ECE anbringen? Im TÜV Buch steht dass auch eine Beleuchtung nach StVZO möglich ist, aber im Internet habe ich nun mehrere Beiträge gelesen, die sagen das das nicht mehr zählt. Allerdings sind die meisten Beiträge die ich so finde von 2007 etc. Weiß einer etwas aktuelles?


    Dankeschön

  • Das kann man leider nicht so pauschal mit "ja oder nein" beantworten.
    Die meisten TÜV´s gehen meines Wissens bei Anhängern noch nach StVZO vor ... aber leider auch nicht alle.


    Andererseits sind die EU-Anbauvorschriften für die Beleuchtung zum größten Teil auch StVZO-konform ...
    andersherum passt es eher schon mal nicht so ganz.


    Mein Ansatz ist : EU-konform (an)bauen ( ggf. ein Mix aus beiden, der alles abdeckt ) und nach StVZO abnehmen lassen.


    (es kann aber sein, dass das in Hamburg leichter ist als anderswo in der Republik)


    Manfred

    Manfred

  • Danke erstmal für die Antwort. Hab meinen Anhänger nach StVZO ausgestattet, weil RFS und die vorderen Positionslichter dadurch weggefallen sind. Ist ein Verkaufswagen und da stört eigentlich alles, deshalb wollte ich so wenig wie irgendwie möglich dran haben. Außerdem haben alle meine Zugfahrzeuge 7 Polige Steckdosen, und ich brauch nicht immer den Adapter der immer dann weg ist wenns mal dringend ist. (Bevorzugt abends/Sonntags wenn nichts mehr auf hat um einen neuen zu besorgen)


    Dann werde ich damit jetzt mal einfach so zur §21er Abnahme fahren und nichts diesbezüglich erwähnen, und hoffen dass es direkt durchgeht. Ansonsten werde ich mich auf das TÜV Buch berufen, und im worst case muss ich halt umbauen ..


    Besteht hier eigentlich auch Interesse an Verkaufswagen? Wenn ja, könnte ich den mal hier vorstellen. Der Bau hat sich durch verschiedene andere Umstände lange hingezogen, aber am ende hats viel Spaß gemacht und ich weiß für den nächsten was ich besser machen kann.


    Viele Grüße Max

  • Hallo


    STVZO ist schon ok, und achte darauf das der TÜV den ebenfalls nach STVZO §21 abnimmt, lass Dir nicht aufschwatzen das es nur nach §13 FZV geht, das stimmt nicht, kostet nur das doppelte, also unbedingt auf ne 21er Abnahme bestehen

  • Moin,


    ja das hatte ich schon von dir in einem anderen Thread gelesen, da bestehe ich auf jeden fall drauf. Hab mir den Paragraph schon ausgedruckt. Denke auch der TÜVler ist ganz ok, kenne den noch von meinem Ausbildungsbetrieb früher. Wenn er sich trotzdem quer stellt fahr ich halt zum nächsten.


    Grüße Max

  • ACHTUNG HINWEIS


    Dieses Thema stammt ursprünglich aus Oktober 2017 und und wurde heute von mir wiederhergestellt. Neue Antworten sind für den ursprünglichen Themenstarter sicherlich nicht mehr relevant.

    Aktuelle Anmerkungen oder Ergänzungen zum Thema könnten jedoch durchaus für künftige Besucher von Interesse sein.