Anhänger ohne Brief - Weder Polizei, KBA oder Zulassungsstelle können helfen!?

  • Hallo ins Forum,

    ich komme mit einer etwas ungewöhnlichen Frage um die Ecke, welche leider nicht alltäglich ist.


    Kurze Zusammenfassung (entspricht dem Ablauf seit 1,5 Jahr)

    - Ich habe von einem Bekannten einen Kofferanhänger bekommen

    - Anhänger wurde NUR durch mich genutzt, stand auf meinem Grundstück, KFZ-Versicherung und Steuer wurden durch mich direkt an meinen Bekannten beglichen

    - Dieser hat mit der Zeit immer mehr Schulden bei mir angehäuft (der Bekannte)

    - Als mein Entgegenkommen, bot ich an den Anhänger zu verrechnen + - Null

    *************** Bis hier her war alles für mich i.o. **********************


    - Es wurde durch meinen Bekannten ein Kaufvertrag gefertigt, welchen wir auch unterschrieben haben (per EMail, da wir 400km auseinander sind)

    - :!:Er wollte, besser seine "Alte", wollte von mir unbedigt das Kennzeichen und die Zulassung haben, um den Anhänger abzumelden 8o

    - Da ich NICHT im Besitz des Briefes war, habe ich das verneint und im Gegenzug darum gebeten, mir die Brief zu übersende, damit ich den Anhänger ummelden kann.

    ********** AB DA GAB ES KEINEN KONTAKT MEHR ************


    Ich war da bisschen naiv, naja. Auf jeden Fall ging es wie folgt weiter:

    - Ich bekam Monate später eine Vorladung zur Polizei, wegen der "Unterschlagung" des Anhängers.

    - Ich zur Polizei - keinen Anwalt genommen, da der Fall für mich eindeutig war - & sämtliche Unterlagen vorgelegt: Schriftverkehr, Kaufvertrag, Vereinbarung zur Aufrechnung der offenen Posten, etc.

    - :!:Wieder über Wochen NICHTS mehr gehört, den Anhänger auch weiterhin genutzt... Ich hatte ja die Versicherung und Steuer beglichen, bis zum Datum XXX.


    - Nach einiger Zeit bekam ich ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft, dass ich "Besitzer" bin und darlegen konnte, dass das Fahrzeug mir gehört. Hmm, schlauer war ich an dem Punkt nicht.

    - :!:Wieder über Wochen NICHTS mehr gehört, den Anhänger auch weiterhin genutzt... Ich hatte ja die Versicherung und Steuer beglichen, bis zum Datum XXX.


    - Dann nach Wochen: Zivilpolizei auf der Autobahn hält mich mit dem Anhänger an, da dieser zur Fahandung ausgeschrieben ist. Ich: :cursing::cursing::cursing:

    - Habe alles über mich ergehen lassen, konnte ja eh nichts machen, das Schreiben von der Staatsanwaltschaft konnte ich dem Moment nicht vorlegen, war 100 Km von zu Hause weg

    - ALSO: Abschleppen durch Polizei (Anhänger war zu dem Zeitpunkt NICHT mehr angemeldet, kein Verischerungsschutz, keine Steuern), Anzeige wurde gefertigt.

    - Was sollte ich machen, die Lage war eindeutig. der Anhänger wurde NUR mit dem Fahrzeugbrief abgemeldet, darafhin hat die zuständige Zulassungsstelle eben das Kennzeichen zur Fahanfung ausgeschrieben. Polizei war recht entspannt, Sie wussten ja dass ichb davon keine Kenntnis hatte.

    ******** in dem Moment habe ich mir gedacht, ach scheiß drauf, dann ist der Hänger eben weg, 1.500 EUR Lehrgeld bezahlt. *******


    - 3 Wochen später bekomme ich ein Schreiben von der Polizei, wo der Hänger verwahrt wurde, WANN ICH ENDLICH MEINEN HÄNGER WIEDER ABHOLEN WILL??? ODER OB ER VERWERTET WERDEN SOLL???

    - Ich Ratlos wie ich bin, mit anderem Anhänger hingefahren, aufgeladen, Standgebühr bezahlt und wieder heim.

    - Seitdem steht der Anhänger bei mir. Ich kann damit nichts machen, vielleicht bisschen Müll auf dem Grundstück herumfahren, aber Straße nicht möglich.


    Also meine weiteren Schritte um das Fahrzeug endlich wieder zuzulassen:

    - Durch Anwalt noch mal einen Brief an meinen Bekannten schicken lassen -> Keine Reaktion.

    - Anruf bei Polizei -> sind wir nicht zuständig, ist Zivil

    - Anruf bei KBA Flensburg -> Ist blöd, wissen wir auch nicht was zu machen ist.

    - Anruf bei Zulassungsstelle -> Zivilrechtlich, Aufbietung und EV wäre in dem Fall nicht möglich, da ich ja weiß wo der Brief ist.


    Alles in Allem habe ich bereits den Anhänger für 1.500 EUR gekauft, Anwalt knapp 1.000 EUR, Polizei Abschleppen und Verwahrkosten 530 EUR.

    Wegen dem Fahren ohne Versicherungsschutz und ohne Steuer weiß ich leider noch ncihts. Kommt aber sicherlich auch noch bisschen was auf mich zu.


    Nun, so bisschen bin ich am Ende.

    Was soll ich machen?

    Dem schlechten Geld noch mehr gutes hinterherwerfen?

    Anhänger einfach so an irgendeinen Pole verkaufen?

    Den Koffer wenigstens nutzen und auf ein anderes Gestell montieren?

    Versuchen die Aufbietung machen zu lassen? -> Dumm stellen und sagen dass ich keine Papiere oder Kennzeichen habe, einfach nur die Anhänger mit Fahrgestellnummer?

    Mit dem Bekannten das Gespräch suchen: NEIN, NICHT MÖGLICH. :!:


    Hat irgendwer sowas schon mal gehabt?

    Danke schon jetzt für die ein oder andere Idee

  • Da bin ich völlig ratlos. Ich würde nach so einem Fiasko alles unternehmen um den Bekannten zur Rechenschaft zu ziehen. Der soll dafür zahlen und nicht du!

    Ich hatte mal mit nem Mieter Riesen Probleme. Am Ende musste er alles auf Heller und Pfennig zurückzahlen. Bzw er muss es immer noch abstottern, weil er nichts mehr hat. Aber ich empfinde da keinerlei Mitleid! Er hätte mich auch abgezockt.


    Ich würde den Anwalt nochmal kontaktieren. Der soll ein Schreiben mit Frist rausschicken. Darauf muss er reagieren. Ansonsten gehts halt eine Instanz weiter. Dann muss sich halt ein Gericht drum kümmern. Du hast ja, so wie ich es sehe, nix falsch gemacht, daher würde ich an deiner Stelle alle Register ziehen!


    Lg

    Alex

  • Hmm, greif mal einen nackigen Mann in die Tasche... Das meinte ich ja eben mit: dem schlechten Geld noch gutes nachwerfen.

    Danke trotzdem für die schnelle Antwort

  • Solch einen Fall hatte ich auch noch nicht...:rolleyes:.

    Du hattest in dem Text einen Anwalt erwähnt....

    Hat dir dieser Erfolgsaussichten signalisiert?

    Bzw. was hat Er Dir geraten?


    Gruß Jens

  • Schaff ihn auf den Schrott, das Geld ist es nicht wert... ?(

  • Hallo


    da er dir ja nun nach etlichen Anrufen den Brief geschickt hat und du ihn in deiner Schussligkeit verlegt hast, bleibt dir jetzt nur das Aufbieten lassen, ansonsten war alles umsonst :biggrins:

    warum schwer, wenn es auch einfach geht....

  • Wenn der Typ dann noch mit dem Brief um die Ecke kommt gibt's auch wieder Ärger.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Hallo


    da er dir ja nun nach etlichen Anrufen den Brief geschickt hat und du ihn in deiner Schussligkeit verlegt hast, bleibt dir jetzt nur das Aufbieten lassen, ansonsten war alles umsonst :biggrins:

    Ja hört sich nach dem einfachsten und schnellsten Weg an.

    Das Problem ist die Eidesstattliche Versicherung, wenn der Schuldner den Brief irgendwann mal an entsprechender Stelle vorlegt und angibt den Brief nie raus gegeben zu haben.

    Deine EV ist dann wie ein Meineid vor Gericht zu werten und den ärger sollte man sich vom Hals lassen.

    Der Brief wird vom Vorbesitzer unterschlagen, dass kannst Du bei der Zulassungsstelle angeben.

    Meines erachten ist dies mit einem Diebstahl gleichzusetzen und die Zulassungsstelle muss eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausstellen.

    Du müsstest den Vorbesitzer dafür eben noch wegen Unterschlagung anzeigen.

    Ich weis nicht was Dein Anwalt für 1000€ alles gemacht haben soll (kommt mir etwas hoch vor), ich würde jedenfalls jeden Titel gegen den Vorbesitzer erwirken und alle möglichen Anzeigen gegen den stellen die möglich sind.

    Den Ärger hat er jedenfalls erstmal damit und mit Vollstreckbaren Titeln auch den regelmäßigen Besuch vom Vollstrecker.

    Warum soll man solchen Leuten alles durchgehen lassen, nur weil Recht Geld kostet?

  • Hallo,


    1000,-€ für diese Geschichte scheinen mir sehr hoch als Anwaltskosten für etwas schriftverkehr da der Streitwert ja auch nur 1500,-€ ist.

    Ich bin der selben Meinung wie mein Vorschreiber, diese Typen spielen genau dieses Spiel

    Zeit und Ärger und Du musst immer Geld in die Hand nehmen um dich zu wehren.

    Spiess umdrehen auch wenn es weh tut, Du hast einen gültigen Kaufvertrag,

    schriftlich von der Polizei das Du deinen Anhänger abholen sollst, also

    suche Dir einen vernünftigen Anwalt der auf Vertragsrecht spezialisiert ist und der soll Dir

    Möglichkeiten aufzeigen die Erfolg haben.


    Gruss und Frohe Ostern

    Gerald

    Pkw Anhänger WMeyer 2031 Bj 1999 Tandem 2000 Kg seit 2013

  • So, ich habe mir noch mal Gedanken gemacht und bisschen nachgeforscht.


    Da der Anhänger, so wie er jetzt dasteht, so oder so keinen Tüv mehr bekommt, folgende Gedanken:

    - Beleuchtung muss neu gemacht werden

    - Achse muss auch neu gemacht werden, sind wir mal bisschen schnell und geladen über eine Bordsteinkante gefahren, seitdem ist ein Rad nicht mehr richtig gerade. Reifen fährt sich ständig ab.

    - Die Deichsel hat auch einen kleinen Schlag weg


    Wie würde es sich verhalten, wenn ich im Prinzip den Koffer einfach auf einen "neuen" Anhänger setze.

    Ist die Frage nur, wo kann man Ersatzteile kaufen, wo ich eben auch COC bzw. Brief bekomme???

  • Wie würde es sich verhalten, wenn ich im Prinzip den Koffer einfach auf einen "neuen" Anhänger setze.

    Damit pflanzt du auch die Fahrgestellnummer mit um. Es bliebe also das selbe Fahrzeug.


    Ist die Frage nur, wo kann man Ersatzteile kaufen, wo ich eben auch COC bzw. Brief bekomme???

    Gar nicht, weil Bauteile kein Fahrzeug sind. Im Grunde wird das ein Neuaufbau der per Einzelabnahme §21 vom TÜV geprüft wird.

    Was du zu den Teilen dazu ordern solltest wäre eine Bremsenberechnung damit der Prüfer weiß Bremse, Räder und Auflaufeinrichtung passen zusammen.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Was wäre denn, wenn er den Koffer auf ein vorhandenes Fahrgestell setzen würde, demontierbar, damit der als Ladung deklarierbar wäre....

    Also irgendwo was Gebrauchtes mit Papieren erwerben und ein paar Löcher bohren....

    Leider hatte er vorher nicht geschrieben, dass das Fahrwerk de facto ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.

    Köper ex-Kastenanhänger Bj. 1973, 2019 Totalumbau auf Plattform (2,75x1,50), 1200 kg zGG

    HP 300.01 mit Deichselverlängerung 300.95 (Sanierungsfall, demontiert), 300kg zGG

    HP 500.01/01 mit Deichselverlängerung 500.95, 500 kg zGG, künftige Alltagshure

    BMW 525iA touring LPG, 1900 kg zgAL

    Suzuki Freewind XF650 (verkauft)

    BMW K75, Bj. 88 CafeRacer Umbau

    MZ TS 150 mit A1- bzw. B196-freundlichen 125 ccm plus eine weitere TS 150 (derzeit demontiert)

  • Die Fahrgestellnummer sollte am Rahmen sein nicht am Koffer, somit könnte man durch umbau des Koffers auf ein anderes Fahrgestell schon einen "legalen" Anhänger basteln.

    Für eine "legale" Verschrottung brauchst Du aber trotzdem den Brief bzw. eine Eidesstattliche Versicherung.

    Ein Teufelskreis!

    Für das was Du da am Kohle in den Sand gesetzt hast und vielleicht noch setzt hättest Du sicher einen schönen neuen Anhänger mit Koffer bekommen.


    Dem Vogel würde ich wenn nix mehr geht mal ein paar Freunde vom Boxclub oder von Litauen Inkasso vorbeischicken. Ist sicher besser als eine falsche Eidesstattliche Versicherung abzugeben und macht bei solchen Deppen am meisten eindruck.


    Vielleicht gibt es hier im Forum ja ein paar Leute die in der Nähe Deines Schuldners wohnen und ihn mal eindrucksvoll in ein Gespräch verwickeln würden.

    Gruß


    Peter

  • Hm.


    Ich hab meine Interpretation jetzt daran aufgehängt das der Anhänger einen bauartgeprüfte (Annahme) Deichsel hat, da ist es durchaus möglich den Aufbau ohne Rahmen zu gestalten. Dann muss die Nummer am Koffer eingeschlagen werden.


    Von daher wären Fotos hilfreich oder eine definitive Aussagen wo die Nummer eingeschlagen ist.



    mfg JAU

    No Shift - No Service