Druckluft im Auto

  • Hi,


    nein, sicher weiß ich das nicht. Aber ein Lkw mit H-Kennzeichen darf ja Ladung transportieren genau wie einer mit ohne (8o) H. Damit ist er sicher mautpflichtig. Wenn er abgelastet wird, damit nur noch so viel Zuladung hat, um Reisegepäck zu transportieren würde ich sagen, dass es ist kein Fahrzeug mehr für den Gütertransport ist.

    Abgesehen davon kann man ja fast an jeder Tanke oder online die Maut bezahlen, auch ohne OBU. Wenn man mit einem Oldtimer auf ein Treffen möchte, dann ist das halt so. Bei Oldtimertreffen gibt es doch auch eine Ausnahmeregelung für das Sonntagsfahrverbot.


    Gruß

    Gerhard


    P.S.: So weit ich weiß ist die OBU ja kostenfrei bei Toll Collect zu bekommen und passt in den Radioschacht. Mit mir würde Toll Collect aber sicher kein Geschäft machen bei ca. 200 km mautpflichtig Autobahn pro Jahr ... :evil2:


    P.P.S.: o.k. ...

    ...

    :thumbdown:

  • Es gibt eine große Gruppe von Fahrzeugen, die nicht für den Güterkraftverkehr vorgesehen noch dafür verwendet werden, z.B. selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Wohnmobile - und in diese Gruppe fallen auch LKW mit H-Kennzeichen.


    Sofern sie nicht doch im Güterkraftverkehr eingesetzt werden.


    Bei KFZ-Auskunft gibt es ein pdf dazu, Verlinkung kriege ich auf die Schnelle nicht hin.

  • Hi,


    jep, bei den 461ern gabe es auch ein paar mit Druckluft. Das Auto ist aber nicht das Objekt der Begierde, das habe ich schon. Es geht eigentlich nur um eine Lösung für Reifen usw. in meinem auch nicht mehr ganz so frischen FZJ 80.


    Gruß

    Gerhard


    P.S.: Die Schweizer haben übrigens ein anderes Bremssystem, das man bei uns nicht zugelassen bekommt. Außerdem ist dort die Gesetzeslage eine andere.

  • Ich dachte wegen der schon verbauten Druckluftbremsanlage. Die Gesetzeslage ist mir dort nicht bekannt und die in Deutschland - lassen wir das lieber.

    So ein 461er ist aber auch für Fahrten abseits normaler Straßen nicht so schlecht. Vom Preis her auch nicht übel.

  • P.S.: Die Schweizer haben übrigens ein anderes Bremssystem, das man bei uns nicht zugelassen bekommt. Außerdem ist dort die Gesetzeslage eine andere.

    hi,


    was sehen die Eidgenossen denn anders? Ist mir garnicht so bewußt gewesen.


    Berichte doch mal. :)


    VG Jens

  • Hi,


    in der Schweiz dürfen Geländewagen mit Luft- oder neu el. Bremse bis zum sechsfachen des Fahrzeuggewichts ziehen. Auch wenn die meisten Importeure das dann auf 6 t beschränkt haben ist das eine deutliche Erhöhung des Nutzwerts von Geländewagen, die vor allem dem kleineren Gewerbe nutzt. Dem Staat wiederum stünden im Falle eines Falles eine Menge solcher Fahrzeuge zur Verfügung, weil sich aufgrund des "unbürokratischen" Nutzwerts die Verbreitung deutlich erhöht. Ob die Anhänger für diese Autos inzwischen ABS haben müssen weiß ich nicht, in der jüngeren Vergangenheit aber nicht.

    Die Luftbremse für die Anhänger funktioniert im Vergleich zur europäischen "umgekehrt": Rot und gelb sind auch auf der jeweils anderen Seite. Bei uns ist rot Vorrat, der Druck auf gelb ist (mehr oder weniger) proportional zum Bremsdruck. In der Schweiz ist das proportional umgekehrt. Bei einem Abriß des Anhängers geht bei uns das Anhängerbremsventil durch den schnellen Luftverlust in die Vollbremsung. Bei den Schweizern auch wenn die Luft langsamer entweicht. Dafür soll es zu Stick-Slip-Effekten in der Bremsanlage kommen. Dass man das wirklich so merkt kann ich mir zwar nicht wirklich vorstellen, aber auf jeden Fall funktionieren die Systeme unterschiedlich.

    Einige Fahrzeuge in der Schweiz haben übrigens zwei Systeme verbaut: Das europäische und das schweizerische Anhängersteuerventil.


    Vor dem Europakrimskrams war das in Deutschland mehr oder weniger so wie in der Schweiz: Ein als Zugmaschine zugelassens Auto konnte je nach Leistung auch mehr als das 1,5-fache ziehen. ABS über 3,5 t gibt es erst seit den 90ern. So könnte man mit nur einem Bremszylinder ganz einfach die Anhänger umbauen.


    Gruß

    Gerhard

  • Was meinst du im Falle des Falles?

    Aber wirklich interessant dein Beitrag. Ich finde es toll, dass man fast jeden Tag hier was neues dazu lernt.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Ich denke, das ist gemeint. Offizielle Quelle habe ich nicht gefunden, warum nur :wonder:

  • Da gibt es schon noch mehr zum Thema Enteignung von Kfz im Verteidigungsfall als das GG.

  • Hi,


    jep, genau diesen Grund meinte ich. Diese Regelung/Gesetz ist wohl noch mit der Erinnerung an den 2.WK entstanden. Zu dieser Zeit wurden auch eine Menge Bunker in der Schweiz gebaut; Bunker die von außen ausgesehen haben, wie ganz normale Häuser.


    Gruß

    Gerhard