Abreissseil und Hollandöse im Ausland

  • Weil ich am T-Car eine abnehmnare AHK ohne diese Öse habe, hatte ich kürzlich diesbezüglich mal mit einem befreundeten Autobahnpolizisten

    gesprochen und der war sich zu 200% sicher, dass diese Ösen niemand benutzen muss, wenn dies´ im Heimatland nicht vorgeschrieben wäre.

    Es würde nicht die EU-Vorgabe gelten, sondern die nationalen Zulassungsvorschriften.

    Genauso und nicht anders würden und müssten auch sie in D handeln.


    Er empfiehlt dennoch die Benutzung, um sich Ärger und Stress in einem fremden Land (Sprache!) zu ersparen.

    Und der Hinweis oben ist richtig.... Das Abreißseil muss an einem festen Karosserieteil befestigt werden, das reicht!

    Mir käme so ein ekelhaftes Teil nicht an´s Auto.


    Aber Du hast Recht, Schwarz macht die Sache zumindestens optisch ansprechender! ;)

  • Über diese dumme Öse kann man auch Romane schreiben..

    Der eine Sagt ich darf kein Seil an den 750 anbringen,,,der nächste 750er hat standardmäßig aber ein Seil dran..

    Dann sagen die einen die Öse muss sein, die anderen wieder nicht


  • Der eine Sagt ich darf kein Seil an den 750 anbringen,,,der nächste 750er hat standardmäßig aber ein Seil dran..

    Also unser neuer ungebremster 750er Humbaur-Verleihanhänger auf der Firma hat serienmäßig so ein Sicherungsseil dran.

    Aber hatten wir das nicht schon mal woanders diskutiert?


  • da bin ich etwas anderer meinung

    es gelten(meine meinung) die örtlichen vorschriften

  • Du hast doch unten eine vernünftige Öse.

    Da würd ich mir einen passenden Karabiner beschaffen und mir die hässliche Hollandöse sparen.

    Unbenannt.png

    Wäre auch meine Idee. OrangeHell - hol' dir 'nen Feuerwehr-Karabiner DIN 5299 mit in mind. 7x70mm - denke der oder ein 8x80mm sollte durch das Loch passen... Kann man einfach baumeln lassen. Und fällt net so sehr auf wie diese (immer noch hässliche :o) Holland-Öse.

  • da bin ich etwas anderer meinung

    es gelten(meine meinung) die örtlichen vorschriften

    Nein, alle Mitgliedsstaaten haben abweichende Regelungen der Fahrzeugaustattungen gegenseitig an zu erkennen


    nur wissen das die wenigsten, deswegen werden Ausländer da gnadenlos abgezockt


    vor Gericht hätten sie aber keine Chance, aber wer will schon extra wegen 60 oder 100 Euro Strafe ins Ausland zu nem Gerichtstermin fahren, und das nutzen die aus



    Beispiel dazu, wir akzeptieren ja auch das die Franzosen mit ihren kleinen nicht zugelassenen Anhängern über unsere Straßen fahren, da kommt auch keiner auf die Idee von denen plötzlich ne Zulassung zu verlangen, aber andersrum zocken die uns ab

  • Ich hab da mal ein paar Beiträge aus dem "Was hast du heut gemacht"-Thread hierher verschoben! ;)

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • nur wissen das die wenigsten, deswegen werden Ausländer da gnadenlos abgezockt


    Sorry, aber die Aussage ist so pauschal einfach nur Unsinn.


    Ich erkläre es mal am deutschen Recht wie es umgekehrt für ausländische Fahrzeuge in D ist, umgekehrt ist die Rechtslage in den anderen Ländern auch.


    Die StVZO gilt als Zulassungsordnung nur für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge

    Die StVO ohne Z gilt als Straßenverkehrsordnung für alle Fahrzeuge die in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen.

    Und es gibt noch den Abschnitt 4 der FZV mit vorgaben für den zeitweiligen Betrieb von ausländischen Fahrzeugen in D.


    Will heißen in D kann ein ausländisches Fahrzeug nicht gegen Vorschriften der StVZO verstoßen, aber sehr wohl gegen die StVO. Genauso ist das in den Niederlanden oder der Schweiz. Die Vorschrift betrifft dort nicht die Zulassungsvorschriften sondern ist eine Verhaltensvorgabe die in den äquivalenten Vorschriften analog zu unserer StVO stehen - also auch von ausländischen Fahrzeugen einzuhalten sind.


    Mal ganz abgesehen davon dass die beiden Länder die einzigen sind die konsequent sind. Seit der ECE R55 ist die Öse zum Einhängen der Abreisseile und deren Nutzung eigentlich vorgeschrieben, auch wenn es in den meisten Ländern (noch) nicht unter Strafe steht wenn man es nicht tut.


    Was an der Stelle interessant ist: Bei KFZ für die eine Anhängelast zulässig ist muss nach der StVZO §43 hinten eine Abschleppöse vorhanden sein. Wozu das wohl gedacht war ...


    Zwischenzeitlich gab es da nur leider mal eine "Lücke" in den Vorschriften und Anhängekupplungen mit EG-Genehmigungen ohne weitere Ösen waren auf dem Markt. Dabei dann das Theater mit den nachgerüsteten Hollandösen.


    Mofa ist aktuell ein bisschen out, aber das war hier in der Ecke häufig Thema wo sich die Niederländer bei uns abgezockt vorkamen. In Deutschland ist Helmpflicht bei einer Mofa, in den Niederlanden nicht.

  • Was an der Stelle interessant ist: Bei KFZ für die eine Anhängelast zulässig ist muss nach der StVZO §43 hinten eine Abschleppöse vorhanden sein. Wozu das wohl gedacht war ...

    Dumm gelaufen für mich - ich hab ne AHK dran, aber keine Abschleppöse 8)

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    Jay


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  • Du wirst auch kein Auto mehr haben das nach StVZO genehmigt wurde. ;)


    Mittlerweile werden Autos und Bauteile wie Anhängekupplungen fast ausschließlich nur noch nach internationalen Vorgaben wie EG oder ECE geprüft die von vielen Ländern anerkannt werden. Gängig ist halt derzeit z.B. die ECE-R55 Anhängekupplung, ohne Abschlepphaken aber mit Öle für das Abreisseil.

  • Mein Auto is von 1992 aus Amerika 8)

    MfG,
    Jay


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  • Sorry, aber die Aussage ist so pauschal einfach nur Unsinn.

    naja, dein Unsinn ist nicht viel besser


    erstens hab ich mich weder auf StVZO noch auf StVO noch FZV bezogen

    zweitens, was die StVO usw sind weiß ich auch, das mußt Du mir nicht erklären


    mit meiner Aussage

    Nein, alle Mitgliedsstaaten haben abweichende Regelungen der Fahrzeugaustattungen gegenseitig an zu erkennen


    nur wissen das die wenigsten, deswegen werden Ausländer da gnadenlos abgezockt

    damit meinte ich das alle Länder z.B. abweichende Beleuchtungsvorschriften an zu erkennen haben

    dein Satz ist daher Unsinn

    Will heißen in D kann ein ausländisches Fahrzeug nicht gegen Vorschriften der StVZO verstoßen, aber sehr wohl gegen die StVO

    durch eine andere Beleuchtung am Auto, die ja bei uns in der StVZO geregelt ist kann man auch nur gegen die StVZO verstoßen und nicht gegen die STVO, weil da gehts grob gesagt nur um Verkehrsregeln, aber nicht um Zulassungsvorschriften


    ein paar Beispiele


    früher hatten die Autos in Frankreich nicht nur gelbe Nebelleuchten, die auch bei uns erlaubt sind, sondern auch gelbe Hauptscheinwerfer für Fern und Abblendlicht, bei uns war das nicht zulässig, aber wenn der Franzose zu uns rüber kam, war es für Ihn erlaubt, weil wir eben die Vorschriften der anderen dulden müssen, da hat auch keiner sein Auto deshalb auf weiße Scheinwerfer umbauen müssen oder hat ein Bussgeld bekommen trotzdem seine Beleuchtung gegen unsere StVZO verstoßen hat


    genauso war es mit Tagfahrlicht in Schweden früher, die hatten das schon, da warst Du vielleicht noch nicht auf der Welt, damals mußten zumindest LKW ( da weiß ich es sicher), unten drei gelbe Lampen haben die immer leuchten, das waren so Lampen wie die Nebelschlussleuchten früher die man sich unter die Stoßstange schrauben konnte nur in gelb


    in D waren die natürlich verboten, trotzdem musste kein Schwede ein Bussgeld zahlen wenn er nach D kam damit, anderes war es für uns, wir durften die nicht haben, mußten sie aber haben wenn wir im Internationalen Fernverkehr unterwegs waren und nach Schweden fuhren, die haben uns ohne diese Lampen nicht rein gelassen, was wiederum gegen das internationale Abkommen der gegenseitigen Anerkennung verstößt


    nun hatte man die Wahl,


    1. nicht nach Schweden fahren

    2. die Lampen jedes mal an und ab zu bauen

    3. die Lampen dran lassen und bei uns ein Bussgeld riskieren


    oben in SH oder Hamburg wars einfach, die wussten das recht schnell und haben es geduldet, aber fahr mal mit den gelben Lampen nach Bayern, da gabs nen Aufstand (wir sind hier nicht in Schweden, also bau das weg)


    es gibt noch mehr so Sachen, und das ist das was ich mit Abzocke meinte


    wir lassen alle Ausländer bei uns rumfahren so wie sie es nach ihren nationalen Zulassungsbestimmungen dürfen, weil laut Abkommen muß man es anerkennen, aber die zocken uns ab wegen so ner lausigen Öse oder andern Kleinigkeiten die bei uns zulässig sind, weil sie genau wissen das keiner dagegen klagt

  • erstens hab ich mich weder auf StVZO noch auf StVO noch FZV bezogen

    zweitens, was die StVO usw sind weiß ich auch, das mußt Du mir nicht erklären


    wir lassen alle Ausländer bei uns rumfahren so wie sie es nach ihren nationalen Zulassungsbestimmungen dürfen, weil laut Abkommen muß man es anerkennen, aber die zocken uns ab wegen so ner lausigen Öse oder andern Kleinigkeiten die bei uns zulässig sind, weil sie genau wissen das keiner dagegen klagt

    Du hast es eben nicht verstanden - und den Unterschied zwischen StVO und StVZO und deren Geltungsbereich auch nicht. Denn genau darum geht es bei der Frage ob die Bußgelder rechtmäßig sind oder nicht.


    Wie das Abreisseil zu befestigen ist ist eine Ausführungsvorschrift (StVO oder äquivalent in anderen Ländern) und keine Zulassungsvorschrift - und gilt damit für alle. Und dagegen wurde schon geklagt - nur aus gutem Grund erfolglos.


    Einfach Abzocke schreien ist natürlich der einfachere Weg wenn man sich nicht an die Regeln in anderen Ländern in denen man zu Gast ist halten möchte. Hat manchmal ein bisschen was von Kindergarten die Diskussion. "Ich will abba nich ||" :D8o

  • wer hier was nicht kapiert fragt ich mich auch, egal du hast recht und i mei ruh


    und wen mir weiterhin die Worte im Mund verdrehst bzw was andichten willst was ich nie gesagt hab, dann wunder dich nicht wenns gelöscht wird

  • Ach so ist das hier, wenn die Meinung eines Users dem Mod nicht passt wird gelöscht ...


    In dem Falle darfst du meinen Account gleich mit Löschen und deine Märchen hier weiter erzählen. :thumbdown:

  • Ach so ist das hier, wenn die Meinung eines Users dem Mod nicht passt wird gelöscht ...


    In dem Falle darfst du meinen Account gleich mit Löschen und deine Märchen hier weiter erzählen. :thumbdown:

    Mit solchen Sprüchen kommst du aber hier auch nicht weiter!!

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • nur doof wenn man sich selber ständig widerspricht


    Was an der Stelle interessant ist: Bei KFZ für die eine Anhängelast zulässig ist muss nach der StVZO §43 hinten eine Abschleppöse vorhanden sein. Wozu das wohl gedacht war ...


    Zwischenzeitlich gab es da nur leider mal eine "Lücke" in den Vorschriften und Anhängekupplungen mit EG-Genehmigungen ohne weitere Ösen waren auf dem Markt. Dabei dann das Theater mit den nachgerüsteten Hollandösen.


    Wie das Abreisseil zu befestigen ist ist eine Ausführungsvorschrift (StVO oder äquivalent in anderen Ländern) und keine Zulassungsvorschrift

    erst ist es ne Sache der StVZO, im zweiten Teil plötzlich ne StVO Sache



    du solltest dich mal entscheiden, naja egal lassen wir es

  • was die StVO usw sind weiß ich auch, das mußt Du mir nicht erklären

    Und doch machst du genau den Fehler gegen den Meik argumentiert hat.


    Am Beispiel der französischen Anhänger lässt sich das doch schön leicht auseinander fieseln: Die Franzosen dürfen mit den Anhängern hier fahren weil in FR so zugelassen (StVZO). Sie dürfen hier aber keine 130 sondern nur 80 fahren (StVO).


    Ach so ist das hier, wenn die Meinung eines Users dem Mod nicht passt wird gelöscht ...

    Glücklicherweise hab ich das noch nicht beobachtet. Und ich hoffe doch das dem so bleibt, Mani ist schließlich nicht der einzige Mod hier.



    mfg JAU

    No Shift - No Service