Mein neuer EDUARD KIPPER 2700 KG mit 100 Km/h Zulassung

  • Genau so isses: Diskutieren darf man immer, streiten muss nicht sein. ;)




    In diesem Fall mal kurz laienhaft und ohne Gewähr zusammengefasst:


    - In Deutschland gilt die StVO, also kann diese auch für (Einzel-)Zulassungen/Erlaubnisse in Deutschland herangezogen werden (für die Selberbauer hier im Forum interessant)


    - In Europa gilt die ECE-Norm, damit ist diese auch für Deutschland anwendbar (kann, aber kein muss). Da die großen Anhängerbauer (genauso wie die Autohersteller) in der Regel ihre Produkte in mehreren Ländern anbieten wollen, müssen diese sich nach der ECE-Norm richten.

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Jay

    Logisch, aber (nicht mehr) richtig.

    Die Zertifizierung von Teilen (also Ex Nummern, ersetzt durch ECE, das nationale Verfahren gibt es tatsächlich in der Praxis nicht mehr) läuft über europäische Vorschriften (Vorschrift=Gesetz oder in dem Fall Normenkataloge.

    Historischer Grund war die Harmonisierung von landesspezifischen Vorschriften in EU-weit geltende Normen.

    Beispiel: eine Felge kann in England gefahren werden, da dort keine weitere Überpürfung bei der MOT (TÜV-äquivalent) auf Zulässigkeit, sondern nur auf Eignung stattfindet. Willst du ein dort legales Auto mit den Felgen hier zulassen kann es daran scheitern. Hat dass Teil hingegen irgendwo in der EU ein teilegutachten bekommen (mit Festigkeitsprüfung etc.) kann das Teil auch ohne deutsche KBA-Nummer zulassungsfähig sein.


    Und so sind zwischenzeitlich alle auf dem Markt befindlichen und der StVZO entsprechenden Teile mit einer E (alt) oder ECE-Kennzeichnung versehen.

    Ausnahmen gibt es bei länderspezifischen Bauteilen (Beispiel Scheinwerfer verschieden für Links-/Rechtsverkehr), aber auch dazu gibt es die passenden ECE-Regeln, die dann zu mit (als Zulässigskeitnachweis) versehenenen ECE-konformen Teilen führen.

    ;)

    Hoffe, ich konnte das ein klein wenig verständlicher machen... anderswo beschäftigen sich ganze Rechtsabteilungen mit sowas! :D

    VG
    Marc A.

  • Ich spreche ja auch nicht von den Inselaffen (ohne Prüfverfahren) oder von der ECE. Ich schrieb nur, dass IN DEUTSCHLAND für UNS SELBERBAUER durchaus die StVO gültig ist und nicht zwingend die ECE gelten muss. Klar, dass hier keine Lampen selber konstruiert, aber - und darum ging es ja ursprünglich - dass man durchaus gemäß der StVO Lampen anbauen darf (SELBERANBAUER!!) und dies auch IN DEUTSCHLAND zulässig ist, selbst, wenn es nicht die ECE-Norm erfüllt. Die Lampe kann selbstverständlich der ECE entsprechen, aber die Anbauposition oder der Zweck muss nicht zwingend nach ECE erfolgen.




    PS: Ich bin kein Jurist, allerdings fahre ich am PKW Lampen ohne e-Prüfzeichen - und das völlig legal. Auch MIR PERSÖNLICH richterlich bestätigt, dass ich das darf und dass die Rennleitung im Unrecht war ;)

    MfG,
    Jay


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  • Ich spreche ja auch nicht von den Inselaffen (ohne Prüfverfahren) oder von der ECE. Ich schrieb nur, dass IN DEUTSCHLAND für UNS SELBERBAUER durchaus die StVO gültig ist und nicht zwingend die ECE gelten muss. Klar, dass hier keine Lampen selber konstruiert, aber - und darum ging es ja ursprünglich - dass man durchaus gemäß der StVO Lampen anbauen darf (SELBERANBAUER!!) und dies auch IN DEUTSCHLAND zulässig ist, selbst, wenn es nicht die ECE-Norm erfüllt. Die Lampe kann selbstverständlich der ECE entsprechen, aber die Anbauposition oder der Zweck muss nicht zwingend nach ECE erfolgen.




    PS: Ich bin kein Jurist, allerdings fahre ich am PKW Lampen ohne e-Prüfzeichen - und das völlig legal. Auch MIR PERSÖNLICH richterlich bestätigt, dass ich das darf und dass die Rennleitung im Unrecht war ;)

    ;) Ausnahmen von der Regel gibt es immer.

    Aber: wieso sollte man als Selbstbauer auf Leuchten ohne Prüfzeichen zurückgreifen, wo es doch tatsächlich ein umfassendes Angebot an geprüften Teilen gibt?

    Die Geschichte mit "kein Prüfzeichen, trotzdem legal" habe ich mit unserem Mercedes-Oldie erlebt. Dessen erstes Leben hat in Japan stattgefunden, ich habe ihn bereits mit deutschem TÜV und Papieren gekauft.
    Dann sollte er die H-Abnahme bekommen und prompt bemängelte ein Prüfer fehlende Prüfzeichen auf den Nebelscheinwerfern. Erst Wochen später und mit einer Bescheinigung des Herstellers versehen, dass die Lampen bis 1989 auch ohne Prüfzeichen original verbaut wurden gab es die H-Zulassung.

    :) Und wieder widerspreche ich Dir nicht: natürlich ist die StVO (besser hier beim bauen: StVZO) gültig... nur dass eben die darin erwähnten Bauteile mittlerweile (in der Regel... Ausnahmen siehe oben) ein Prüfzeichen haben, dass auf dem ECE Regelwerk basiert.

    VG
    Marc A.

  • Aber: wieso sollte man als Selbstbauer auf Leuchten ohne Prüfzeichen zurückgreifen, wo es doch tatsächlich ein umfassendes Angebot an geprüften Teilen gibt?

    selberANbauen von zugelassenen Leuchten - ich habe nicht von selbstbauen = konstruieren geschrieben!

    MfG,
    Jay


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  • Jay


    Dem widerspreche ich doch nicht!


    Das Beispiel waren ursprünglich Rückfahrscheinwerfer. Laut StVZO sind davon maximal zwei an einem Anhänger nach O2 gestattet.

    Vier stehen dagegen in der ECE zu eben diesen Teilen.

    In der StVZO steht dazu noch wie sie zu strahlen haben (Winkel etc.).


    @Eduard Fan hat zwei zusätzliche Rückfahrscheinwerfer verbaut. Laut ECE (sofern Scheinwerfer Prüfzeichen haben) gestattet, nach StVZO sind nur zwei gestattet (was zb durch weglassen der Leuchtmittel in den Rückleuchten machbar wäre).


    Also, nochmal, wo widerspreche ich denn jetzt???

  • Und wieder widerspreche ich Dir nicht: natürlich ist die StVO (besser hier beim bauen: StVZO) gültig... nur dass eben die darin erwähnten Bauteile mittlerweile (in der Regel... Ausnahmen siehe oben) ein Prüfzeichen haben, dass auf dem ECE Regelwerk basiert.

    das ist doch nicht richtig was du da schreibst


    schau dir einfach oben nochmal das Bild an, links ist die EG Prüfnummer und die ECE Prüfnummer


    die sind massgeblich wenn das Fahrzeug ne EU Zulassung mit nem COC Papier hat


    dann ist der fette Strich und rechts davon sind die Deutschen Prüfzeichen


    die sind interessant wenn ich ein Fahrzeug habe das nach StVZO zugelassen ist,


    da gehen mir die ECE Regeln und Prüfzeichen am Arsch vorbei, weil die für mich nicht wichtig sind


    da kann ich auch Lampen verbauen die außer dem E im Kreis und der Prüfnummer garnichts von EG oder ECE haben



    und laut StVZO sind zwei Rückfahrleuchten erlaubt, damit sind die gemeint die im Gehäuse zusammen mit den andern Lichtern verbaut sind


    das andere sind ZUSATZRÜCKFAHRSCHEINWERFER und die darf ich zusätzlich anbauen, und die müssen


    laut STVZO nichtmal ein Prüfzeichen haben, sonst wären die ganzen Nebelscheinwerfer die bei LKW und ihren Anhängern


    oft als Rückfahrscheinwerfer verbaut sind auch nicht erlaubt



  • Sorry, klingt gut, ist falsch.

    https://www.tuev-sued.de/uploa…pp-pkw-beleuchtung-v2.pdf

    Seite 5 fasst es schön zusammen.

    Ich bin dann übrigens raus aus der Diskussion... auch durch permanente Wiederholung werden schlicht falsche Aussagen nicht richtiger.


    VG
    Marc A.

  • Für so etwas gibt es den Begriff der "Betriebsblindheit" ... von der wir alle irgendwann einmal betroffen sind :biggrins:


    Der TÜV-Süd ist eh mit Vorsicht zu geniessen:

    die wissen nämlich nicht, dass die für die 100èr Zulassung relevanten Stützlasten in den Papieren stehen ...

    und schreiben doch ganz klar und deutlich, dass man sich bei den Stützlasten nach den jeweiligen Typenschildern

    an der AHK und der Deichsel richten muss.


    Seite 5 in der Mitte https://www.tuev-sued.de/uploa…00-caravan-wohnmobile.pdf


    Nur mal so als Beispiel :biggrins:

    Manfred

  • Da ich ja auch zu dem Thema zitiert bzw. erwähnt wurde, möchte ich mal meine Erfahrungen des letztes TÜV Besuches schildern.....


    Bei meinen jetzigen Rückleuchten habe ich zwei Rückfahrscheinwerfer....

    Links und Rechts in der Leuchte integriert....

    Soweit alles okay...


    Bei den zusätzlichen LED Leuchten ist es nach Aussage des Graukittels wie folgt....


    Wenn die Leuchten ein E Zeichen haben, sieht Er sie als zusätzliche Rückfahrleuchten an...


    Wenn die Leuchten kein E Zeichen haben, sieht Er sie als Arbeitsscheinwerfer an....


    Beide Varianten aber TÜV konform.....!


    Das diese dann nicht an die Rückfahrleuchten angeschlossen werden dürfen, erklärt sich von selbst...


    Und jetzt ist Schluss mit der "hitzigen" Diskussion!


    Mir ist ein nicht zugelassener bzw. nicht zulässiger Rückfahrscheinwerfer lieber als keiner....

    Gerade im Dunkeln!

  • TÜV Süd hat generell Schwierigkeiten mit der 100kmh Regelung. Die hatten noch nen anderen Fehler auf ihrer Internetseite. Bin mir gerade nicht mehr sicher was das genau war. Hat im entsprechenden Thread damals für viel Verwirrung gesorgt. ^^

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • So hat mir es Grünkittel der Dekra auch erklärt und wenn es Arbeitsscheinwerfer sind, will er einen Zusatzschalter haben, damit die nicht zusammen mit dem Rückfahrscheinwerfer angehen.


    Ich habe ihn dann gefragt, wo der Unterschied ist, wenn die jetzt mit dem Rückfahrscheinwerfer angehen, oder ob der Fahrer sie einschaltet, weil er rückwärts fahren und dabei was sehen will, bevor es hinten zerstörerisch knirscht? Dann wurde ich mit erhobenen Zeigefinger belehrt, dass Arbeitsscheinwerfer im Straßenverkehr nicht erlaubt sind! Auf mein Argument, dann sind alle Streufahrzeuge illegal unterwegs, die während der Streufahrt den Drehteller mit einem Arbeitsscheinwerfer beleuchten, um zu sehen, ob Salz gestreut wird, sagte er dann nichts mehr.

    1. Anhänger: Rydwan (Polen) Baujahr 2019, 100er Zulassung, Neukauf
    2. Anhänger: Stema 750 kg, Baujahr 2014, 100er Zulassung, Eröffnungsangebot für 289€
    3. Anhänger: Brenderup Bravo 600 kg, Baujahr 1996, gebraucht bei Ebay gekauft
    4. Anhänger: Syland (Polen) 1300 kg, Baujahr 2016, 100er Zulassung, Neukauf

    5. Anhänger: Tema (Polen) 750 kg ungebremst, Neukauf 2019

    6. Anhänger: WM Meyer 1500 kg, Kipper, Neukauf 2020

    7. Anhänger: Schubbodenanhänger, Neukauf 2022, 100er Zulassung

  • Auf mein Argument, dann sind alle Streufahrzeuge illegal unterwegs, die während der Streufahrt den Drehteller mit einem Arbeitsscheinwerfer beleuchten, um zu sehen, ob Salz gestreut wird, sagte er dann nichts mehr.

    Und warum hat er nix gesagt? weil er keine Ahnung hatte, weil sonst wüsste er das zur Ausübung der Arbeit das Einschalten erlaubt ist,


    Zitat


    An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört

  • Sieht mal Hamma Geil aus.

    Auch haben will.

    Ging mir genauso, als ich das Nummernschild an einem PKW gesehen habe...:weg:

    Einmal editiert, zuletzt von Gelöschter Nutzer () aus folgendem Grund: 8383

  • Ich bin froh, dass meins ziemlich dunkel ist. :biggrins::biggrins:

    Köper ex-Kastenanhänger Bj. 1973, 2019 Totalumbau auf Plattform (2,75x1,50), 1200 kg zGG

    HP 300.01 mit Deichselverlängerung 300.95 (Sanierungsfall, demontiert), 300kg zGG

    HP 500.01/01 mit Deichselverlängerung 500.95, 500 kg zGG, künftige Alltagshure

    BMW 525iA touring LPG, 1900 kg zgAL

    Suzuki Freewind XF650 (verkauft)

    BMW K75, Bj. 88 CafeRacer Umbau

    MZ TS 150 mit A1- bzw. B196-freundlichen 125 ccm plus eine weitere TS 150 (derzeit demontiert)