Stützlast / StVZO

  • Bis gestern um 19.57 Uhr hätte ich darauf gewettet ...
    Du hast meinen Glauben an die Gültigkeit von offiziellen deutschen Dokmenten zerrüttet ;(


    Manfred


    Das Fettgedruckte ist mir auch etwas schleierhaft. Entweder fehlt da was oder es ist falsch beschrieben. Jedenfalls so könnte sich jeder Anhängerhersteller die Angabe der Stützlast klemmen.


  • Deichsel hat S120 eingestanzt. Warten wir mal ab was dabei herauskommt. Aber ich stimme euch zu, das es mein Problem nicht lösen wird.


    Bis gestern um 19.57 Uhr hätte ich darauf gewettet ...
    Du hast meinen Glauben an die Gültigkeit von offiziellen deutschen Dokmenten zerrüttet ;(


    Manfred


    Sorry ;) mir gehts da grad nicht anders... Aber noch ist ja nichts sicher... Sprich aber vieles dafür wenn man den §44 richtig deutet.


    Das Fettgedruckte ist mir auch etwas schleierhaft. Entweder fehlt da was oder es ist falsch beschrieben. Jedenfalls so könnte sich jeder Anhängerhersteller die Angabe der Stützlast klemmen.



    Und das bei der deutschen Gründlichkeit.


    Dann schreiben wir den Paragrafen einfach richtig ;) :


    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    § 44 Stützeinrichtung und Stützlast


    Bei allen Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) darf weder die für die Anhängekupplung oder die Zugeinrichtung noch die vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs oder vom Hersteller des Anhängers angegebene Stützlast überschritten werden.

  • Leute denkt doch mal nach


    wenn der Hersteller sagt 75 kg, dann sind es 75 kg, egal was die Bauteile aushalten


    wenn Herstellervorschriften nicht zu beachten wären, dann könntest ja am Auto auch die


    höhere Stützlast der Kugel ausnutzen und nicht nur 90 kg



    der Hersteller wird schon wissen warum er nur 75 kg genehmigt


    man sollte auch mal Bedenken das so eine Deichsel beim fahren ganz schön arbeitet


    und da diese meist einmal in Achsnähe befestigt ist und einmal an der Vorderkante des Aufbau


    belastet sie auch den Aufbau, sollte dieser nun nicht so besonders stabil sein,


    dann sind die 75 kg eben um den Aufbau nicht zu schädigen, zusätzlich hat der Hersteller die verwendeten Bauteile


    eh schon überdimensioniert, aber eben nicht um die Gewichte aus zu nutzen, sondern um die Haltbarkeit zu erhöhen



    er macht das jedenfalls bestimmt nicht um den Kunden zu ärgern



    (is jetzt nur mal so meine Idee als Hersteller)


    ich würde mich jedenfalls an die Werte halten, zumindest solange Garantie drauf ist




    und was den §44 betrifft


    auch wenn dort nur auf das Zugfahrzeug eingegangen wird, die 75 kg sind ja nicht nur ein Stützlastaufkleber den man beliebig tauschen kann


    es steht in den Papieren, und was da drin steht zählt



    wenn auf einem Zurrgurt 2t steht, weiß ich auch das der locker das doppelte aushält, trotzdem muß ich mich an die 2t halten


    Gruß Mani


  • Technisch gesehen gebe ich dir da recht. ABER nehmen wir mal an der Hersteller baut meinen Hänger mit der Typengenehmigung xyz und einer Stützlast von 75 kg. Für einen Hänger mit 100 kg benötigt er wieder eine neue Typengenehmigung und die ist zeitintensiv und Kosten sehr viel Geld!


    Somit nimmt er den Hänger mit der Typengenehmigung xyz und verbaut da einfach stärkere Komponenten die bereits von dessen Hersteller ein E-Prüfzeichen besitzen und somit genehmigt worden sind.


    Hierzu sagt der TÜV-Mensch


    Solange sie genehmigte Teile verwenden (erkennbar am Genehmigungszeichen
    auf dem Bauteil, in der Regel "E" oder "e" im Kreis bzw. Rechteck oder Wellenlinie
    mit folgender Genehmigungsnummer) ist dies zulässig. Anbaumaße und -Vorschriften
    müssen dabei beachtet werden.
    Eine Eintragung und Abnahme sind dann nicht erforderlich.


    Somit spart sich der Hersteller eine menge Geld und hat den gleichen Effekt! Zumal es da anscheinend noch ein Schlupfloch in der StVZO gibt ist er auch auf der sicheren Seite. Und wenn alle Komponenten passen wird dies technisch auch so in Ordnung gehen, da die Teile sonst das E-Prüfzeichen nicht tragen dürfen.


    Weiteres Beispiel:


    Ich habe einen original Dachträger von BMW auf meinem Fahrzeug. Dieser ist in meinem Fahrzeugschein nicht eingetragen. Aber ich darf ihn vollständig nutzen da er entweder eine ABE oder das entsprechende Prüfzeichen besitzt!


    Ich habe Felgen auf meinem Fahrzeug die abweichend von dem sind was in meiner Zulassungsbescheinigung 1 steht. ABE liegt im Handschuhfach! Felgen darf ich ohne Probleme nutzen, obwohl in meinem Fahrzeugschein abweichende Felgen stehen!


    Ich habe einen MB Viano bei dem das Leergewicht ohne Sonderausstattung und dazu falsch abgegeben ist. TÜV und Zulassungstelle sagen das geht in Ordnung, da viele Hersteller dies als Richtwert angeben!


    Will damit nur sagen, dass nicht alles was in der Zulassungsbescheinigung steht auch aktuell gültig ist!


    Wenn alle Anbauteile gemäß der entsprechenden Genehmigung verbaut wurden bzw. eine Genehmigung vorliegt, darf ich diese Teile auch nutzen und das unabhängig der Angaben in der Zulassungsbescheinigung (siehe hierzu §19 Abs. 3 StVZO)

  • Ist doch alles richtig. Dein Dachträger und auch die Felgen wurden einzeln geprüft und anschließend auf dem Autotyp. Sie werden nicht auf jedem freigegebenen Fahrzeug geprüft, da man von gleichen Umständen ausgeht. Genau das Gleiche wie bei Reifen. Die werden auch nicht auf jedem Fahrzeug geprüft und doch kann man sie auf zig tausende Modelle fahren.
    Wenn eine ABE beiliegt, dann hat der Hersteller das Teil gemäß den Anforderungen geprüft.
    Wie ich schon schrieb; Entweder du bekommst eine solche Bescheinigung vom Hersteller, wegen meiner auch nur für dein Handschihfach, oder nicht.
    An deinem Anhänger sind viele Bauteile Einzelgeprüft. Im Zusammenspiel mit der Zulassung/Betriebserlaubnis eben auf max. 75kg Stützlast.

  • Es gibt ja auch Auswirkungen:


    PKW 90 Kg, Anhänger 75 Kg in den Papieren ... Komponenten mit 100 oder 120 Kg.


    Gemütlich mit 100ér Zulassung, 100 Km/h und 75 Kg auf der Kugel auf der Autobahn durch Bayern.


    Kommt so ein bayrischer Sherrif daher, pocht auf §44 als Gesetz und will 90 Kg Stützlast sehen.
    Also: max. Stützlast für 100 Km/h-Regelung nicht erfüllt = Bußgeld.


    Klar: fiktiv ... und wer würde das vorgenannte Szenario ganz sicher ausschließen können?.



    Manfred

    Manfred


  • ...
    Also: max. Stützlast für 100 Km/h-Regelung nicht erfüllt = Bußgeld.
    ...


    Woher kommt diese Gerücht?


    Meiner Kenntniss nach steht es so im passenden Paragraphen

    Zitat


    Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt.


    Heist für mich, dass ich so denn möglich, den Wert erreichen sollte. Aber ich muss ihn nicht erreichen. Sonst dürften sehr viele Anhängergespanne leer die 100km/h ja auch nicht nutzen.

  • Auch sehr interessant:


    Die Polizei Rheinland-Pfalz informiert:


    • die Achslasten finden Sie unter der Ziffer 16 des Fzg.-Scheines oder den Feldern 7.1, 7.2, 7.3, wobei die zweite Ziffer jeweils für die Achse bzw. Achsgruppe steht.(Zulassungsbescheinigung Teil I) (neuer Wortlaut: Technische zulässige maximale Achslast / Masse je Achsgruppe in kg)
    • die Anhängelast für Anhänger "gebremst" unter Ziffer 28 des Fzg.-Scheines oder dem Feld O.1 (Zulassungsbescheinigung Teil I) (neuer Wortlaut: Technische zulässige Anhängelast gebremst in kg)
    • die Anhängelast für Anhänger "ungebremst" unter Ziffer 29 des Fzg.-Scheines oder dem Feld O.2 (Zulassungsbescheinigung Teil I) (neuer Wortlaut: Technische zulässige Anhängelast ungebremst in kg)
    • die Stützlast finden Sie auf dem Typ-Schild der Anhängekupplung oder der Zuggabel. Hier ist der geringere Wert einzuhalten.


    Bei allen technisch wichtigen Werten wird auf die Zulassungsbescheinigung verwiesen!


    Bei der Stützlast nur auf das Typenschild auf der Zuggabel


    Man könnte meinen die Polizei hat den §44 richtig verstanden ;)


    https://www.polizei.rlp.de/internet/nav/b35/b35709c6-071a-9001-be59-2680a525fe06&_ic_uCon=788608f1-96ea-4101-44b9-4615af5711f8&conPage=1&conPageSize=50.htm

  • Na dann hätte ich ja 250kg statt der eingetragenen 100kg draufpacken können. :raeusper:


    Ich denke die meinen das Prinzip des geringsten Bauteils.


    Zwischenstand:


    Habe über meine Rechtsschutzversicherung eine Rechtsanwältin aus dem Bereicht KFZ-Verwaltungsrecht dazu befragt.


    Mangels Freigabe möchte ich den Text hier noch nicht veröffentlichen.


    Aber Sie meinte ich habe den Gesetzestext in §44 richtig interpretiert. Gemäß StVZO darf ich somit nun meinen Haken mit 90kg quälen ;)


    Tip von Ihr: Was ich noch klären müsste, ist die Auswirkung auf Gewährleistung im Fall eines Defektes und die Versicherung.



    Würde aktuell bedeuten:


    [TABLE='class: grid, width: 600']

    [tr]


    [td]

    Alko-Kober

    [/td]


    [td]

    --> stimmt mir zu

    [/td]


    [/tr]


    [tr]


    [td]

    Hersteller Anhänger

    [/td]


    [td]

    --> stimmt mir zu

    [/td]


    [/tr]


    [tr]


    [td]

    Dekra Broschüre

    [/td]


    [td]

    --> stimmt mir zu*

    [/td]


    [/tr]


    [tr]


    [td]

    Rechtsanwalt

    [/td]


    [td]

    --> stimmt mir zu

    [/td]


    [/tr]


    [tr]


    [td]

    KBA

    [/td]


    [td]

    --> schriftlich ausstehend

    [/td]


    [/tr]


    [tr]


    [td]

    Versicherung

    [/td]


    [td]

    --> ausstehend

    [/td]


    [/tr]


    [tr]


    [td]

    TÜV

    [/td]


    [td]

    --> schriftlich ausstehend

    [/td]


    [/tr]


    [tr]


    [td]

    Landratsamt / Zulassungsstelle

    [/td]


    [td]

    --> schriftlich ausstehend

    [/td]


    [/tr]


    [tr]


    [td]

    Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

    [/td]


    [td]

    --> schriftlich ausstehend

    [/td]


    [/tr]


    [tr]


    [td][/td]


    [td][/td]


    [/tr]


    [/TABLE]


    *nach eigener Auslegung

  • Krass. Man lernt nie aus.
    Was ists denn für 'n Anhänger? Die Deichsel... geschweißt oder geschraubt?


    Tandem Anhänger der Firma Münz Pliezhausen, Deichsel ist geschraubt


  • Warum fragst Du die Schmidtchen und nicht den Schmidt?


    Gruss georg123