Stützlast / StVZO

  • Hallo,



    ich habe eine Frage bezüglich Stützlast / StVZO. Als ich heute wegen eines technischen Problems bei meinem Anhängerhersteller vorstellig war, bekam ich die Empfehlung die Stützlast meines PKW vollständig auszunutzen (90 kg). Auf dem Anhänger selbst und in dessen Zulassungsbescheinigung ist eine zulässige Gesamtstützlast von 75KG vermerkt! Als ich mein Hersteller damit konfrontierte, dass immer der kleine Wert (in meinem Fall - Anhänger) als Maximum eingehalten werden müsse, meinte dieser das der Wert der auf dem Hängers steht oder in dessen Zulassungsbescheinigung eingetragen ist, nicht relevant sei, da die verwendeten Bauteile einen höheren Wert zulassen würden.


    Ich schenkte dieser Aussage zunächst keine weitere Bedeutung. Ein Blick in die StVZO §44 Abs. 3 verwirrte mich jedoch total und gab der Aussage meines Herstellers wieder an Bedeutung.


    Dort steht:


    Bei allen Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) darf weder die für die Anhängekupplung oder die Zugeinrichtung noch die vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebene Stützlast überschritten werden.


    Somit gibt der Gesetzgeber 3 Werte vor.


    Herstellerwert ziehendes Fahrzeug (90KG)
    Anhängerkupplung ( >90KG )
    Zugeinrichtung Kupplung/Auflaufeinrichtung (120KG)


    Da der Wert vom Hersteller des Zugfahrzeuges explizit als Vorgabe angegeben ist, jedoch keine Rede vom Wert des Herstellers / Anhängers ist, dürfe dieser doch zu vernachlässigen sein und die Werte der Zugeinrichtung gelten.


    Wo ist mein Gedankenfehler? oder ist das so Korrekt und ich kann trotz der Angabe von 75kg am Hänger die 90Kg ausnutzen.


    Vielen Dank!

  • Hast du doch selbst schon beantwortet, da kein Gewicht überschritten werden darf zählt immer das niedrigste. Wenn dein Anhänger eine Stützlast von 50kg hat und dein Auto eine von 75kg darfst du trotzdem nur 50kg haben und umgekehrt, egal was theoretisch oder technisch möglich ist.

  • Dein Anhänger ist mit max. 75kg angegeben. Da dies der geringste Wert in deinem Fall darstellt, darf dieser nicht überschritten werden.
    Was dein Verkäufer sagt ist gesetzlich falsch. Der soll dann lieber mal eine evtl. bestehende Unwucht (oder schlingern) abstellen. Außerdem sind 4% aber mind. 25kg in Deutschland ausreichend.

  • Hast du doch selbst schon beantwortet, da kein Gewicht überschritten werden darf zählt immer das niedrigste. Wenn dein Anhänger eine Stützlast von 50kg hat und dein Auto eine von 75kg darfst du trotzdem nur 50kg haben und umgekehrt, egal was theoretisch oder technisch möglich ist.


    Genau so kannte ich es auch, widerspricht jedoch der Formulierung in der StVZO.


    Dein Anhänger ist mit max. 75kg angegeben. Da dies der geringste Wert in deinem Fall darstellt, darf dieser nicht überschritten werden.
    Was dein Verkäufer sagt ist gesetzlich falsch. Der soll dann lieber mal eine evtl. bestehende Unwucht (oder schlingern) abstellen. Außerdem sind 4% aber mind. 25kg in Deutschland ausreichend.


    Gibts da noch ein anderen Paragraphen/Regelung ? In dem §44 StVZO steht leider nichts von Herstellerwert des Anhängers. Dort ist nur der Herstellerwert des ziehenden Fahrzeuges gefordert.


    Dazu ist noch genau definiert, dass die technisch zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs vom Hersteller festzulegen ist. Auch hier keine Rede von der Stützlast des Hängers.


    Verwirrt mich total. Hänger hat keine Unwucht, habe ein klopfen im Fahrzeugheck/Kupplungsträger.


    Nachtrag:


    Auszug: PDF - DEKRA Tipps zu Anhängern


    Die Stützlast darf die jeweiligen Maximalbelastungen von Anhängerkupplung und Zugdeichsel nicht überschreiten. Entsprechende Informationen können Sie an den Typschildern von Anhängerkupplung und Zugdeichsel ablesen. Für Ihr Gespann gilt immer der niedrigere der beiden Werte


    Auch hier wird auf die Typenschilder an der Deichsel/Kupplung verwiesen. Demnach bei mir 120Kg.

  • Nein! Die Anhängerkupplung (genauer: der Kugelkopf nebst Hals) kann an unterschiedlichen Fahrzeugen montiert werden, hat daher u.U. einen höheren Wert.


    Wenn die Anhängerkupplung aber AN DEINEM FAHRZEUG befestigt ist, dann gilt die FÜR DEIN FAHRZEUG GÜLTIGE STÜTZLAST als Maximalwert.

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Nein! Die Anhängerkupplung (genauer: der Kugelkopf nebst Hals) kann an unterschiedlichen Fahrzeugen montiert werden, hat daher u.U. einen höheren Wert.


    Wenn die Anhängerkupplung aber AN DEINEM FAHRZEUG befestigt ist, dann gilt die FÜR DEIN FAHRZEUG GÜLTIGE STÜTZLAST als Maximalwert.


    Richtig meine Kugelkopf wird >=90kg haben (Werkskupplung). --> Vorschrift 1 nach StVZO


    Dann muss ich noch die Werte meiner Typenschilder (Zugeinrichtung) am Hänger einhalten (120kg) --> Vorschrift 2 nach StVZO

    und den Wert des Herstellers Zugfahrzeug (90Kg) --> Vorschrift 3 nach StVZO


    Somit 90Kg Stützlast


    Die Frage ist doch welcher Wert gilt.


    Angaben Hersteller Anhänger - 75 Kg <-- keine Rede davon in der StVZO
    Typenschilder Zugeinrichtung - 120 Kg <-- wird explizit gefordert in der StVZO


    Ich geb euch ja völlig recht, bis heute war ich der selben Meinung. Aber ich finde keine rechtliche Grundlage die mir und euch recht gibt!

  • Ist doch ganz einfach. Mein Fahrzeug darf 2500kg ziehen. Der Hersteller vom Anhänger schreibt mir 2000kg vor. Welcher Wert gilt nun? Dein Fahrzeughersteller erlaubt 90kg Stützlast und der Hersteller vom Anhänger nur 75kg. Ist doch das Gleiche, oder nicht?

  • Ist doch ganz einfach. Mein Fahrzeug darf 2500kg ziehen. Der Hersteller vom Anhänger schreibt mir 2000kg vor. Welcher Wert gilt nun? Dein Fahrzeughersteller erlaubt 90kg Stützlast und der Hersteller vom Anhänger nur 75kg. Ist doch das Gleiche, oder nicht?


    Soweit klar.. Aber das ist ja auch geregelt in der StVZO


    Achslast, Reifen Traglast


    Und es steht auch so in der StVZO drin, dass das vom Anhänger Hersteller angegebene Gesamtgewicht nicht überschritten werden darf. Somit ist es nicht ganz das gleiche.

  • Hallo


    es ist ganz einfach, der niedrigste angegebene Wert zählt, Punkt Aus


    egal was der Anhänger Fuzzi erzählt,


    der Wert ist einmal durch die Bauteile begrenzt und eben auch durch den Eintrag in den Papieren in deim Fall eben 75 kg


    es zählen die Werte für die Kupplungskugel am Auto
    die Kupplung am Anhänger
    die Auflaufeinrichtung
    die Deichsel (freitragende Länge/Stützlast)
    und eben was der Hersteller vom Auto oder Anhänger selbst sagt


    und wenn der auf Nr Sicher gehen will und nur 75 kg erlaubt, selbst wenn die Bauteile alle ne höhere Zahl haben, dann gilt trotzdem was in den Papieren steht




    zu deim eigentlichen Problem


    wenns klopft is was locker, ganz einfach


    das kann so ne doofe abnehmbare AHK sein, diese Dinger haben oft minimales spiel weil sie ausleiern


    oder die Buchsen an der AE


    einfach mal an der Zugstange wackeln, bzw bei angehängtem Anhänger an der Deichsel rauf und runter wackeln, dann sollte man es hören und spüren und eventuell auch sehen wo es wackelt


    Gruß Mani


  • Vielen Dank für deine Information. Heute morgen war ich diesbezüglich beim TÜV. Auch hier habe ich zu meiner Verwunderung die Information erhalten, dass die Angaben die der Anhängerherstellers macht im Geltungsbereich der StVZO nicht bindend sind. Ich solle alle abhängigen Bauteile am Hänger gemäß Typenschild prüfen und der niedrigste Wert (in meinem Fall 120kg) ist für mich Ausschlaggebend.


    Habe diesbezüglich nun eine Anfrage an das Kraftfahrtbundesamt gestellt.


    Zu meinem eigentlichen Problem:


    Habe eine elektrisch ausschwenkbare AHK. Und mein Gespann fängt nach einiger Zeit ca. 100 km an wie wild am Unterboden rumzuklopfen. Fahrzeug abstellen, 30 min warten und es ist wieder ruhe für 50km. Habe dieses Problem aber an 3 unterschiedlichen Fahrzeugen der Marke BMW. Wenn ich den Hänger an einen alten Passat dranhänge oder einen mit nicht schwenkbarer Kupplung (alter 3er) habe ich dies nicht. Zugrohr ist voll mit Fett und hat nicht mehr Spiel wie an allen anderen Anhänger an den ich gewackelt habe.

  • Habe dieses Problem aber an 3 unterschiedlichen Fahrzeugen der Marke BMW. Wenn ich den Hänger an einen alten Passat dranhänge oder einen mit nicht schwenkbarer Kupplung (alter 3er) habe ich dies nicht.


    Und du meinst ernsthaft, das sei ein Problem des Anhängers :confused:


    Manfred

    Manfred

  • Kauf dir einfach ein Auto und gut ist.

    viele Grüsse,
    Bernd

    Rapido Club 31T seit 03/2011, Humbaur 132513 seit 03/2015 und einen grauen Stema Jubiläums FT 8.5-20-10.1B seit 29.10/2016

  • So, habe eben mit Alko-Kober telefoniert.


    Auch hier die Aussage, das man sich nach dem geringsten Wert der verbauten Komponenten richten muss.


    Die Herstellerangabe ist nicht relevant.


    Somit warte ich noch auf die Auskunft vom KBA und dann stehen den 90kg Stützlast nichts mehr im weg ;)

  • Hallo,
    hab ich was überlesen oder nicht mitbekommen?


    In ersten Blog schreibst Du dein Pkw hat eine Stützlast von 90 kg die Auflaufvorrichtung vom Anhänger hat eine Stützlast von 75kg und das der kleinere Wert zählt!
    Das sind für mich die 75 kg nicht die 90 kg.


    Aber warum machst so einen Aufwand überhaupt 75kg sind schon einen Hausnummer bei einen Tandem musst schon die Ladung vor die
    Achsen setzten um das zu erreichen.


    Und der Unterschied von 15 kg macht das Kraut nicht fett.


    Ich an deiner Stelle würde mir eher um die AKH Gedanken machen das die nach einer gewissen Zeit Geräusche macht darf eigentlich nicht sein.
    Nicht das auf einmal die Stützlast dein geringeres Übel ist und du deinen Anhänger samt der Kugel suchen darfst.;(
    Gruss

    Pkw Anhänger WMeyer 2031 Bj 1999 Tandem 2000 Kg seit 2013

  • Hallo,
    hab ich was überlesen oder nicht mitbekommen?


    In ersten Blog schreibst Du dein Pkw hat eine Stützlast von 90 kg die Auflaufvorrichtung vom Anhänger hat eine Stützlast von 75kg und das der kleinere Wert zählt!
    Das sind für mich die 75 kg nicht die 90 kg.


    Er hat geschrieben :


    Somit gibt der Gesetzgeber 3 Werte vor.


    Herstellerwert ziehendes Fahrzeug (90KG)
    Anhängerkupplung ( >90KG )
    Zugeinrichtung Kupplung/Auflaufeinrichtung (120KG)




    Manfred

    Manfred


  • Ich an deiner Stelle würde mir eher um die AKH Gedanken machen das die nach einer gewissen Zeit Geräusche macht darf eigentlich nicht sein.
    Nicht das auf einmal die Stützlast dein geringeres Übel ist und du deinen Anhänger samt der Kugel suchen darfst.;(
    Gruss


    Keine Sorge, darüber mach ich mir grad am meisten Gedanken.


    Das Thema mit der Stützlast ist im allgemeinen Interessant. Da ich selbst auch der Annahme bin, was im Schein bzw. auf dem Hänger steht, auch gilt! Scheint aber so als hätte ich da den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen.

  • Also fassen wir zusammen:
    AE 120kg
    Deichsel ?
    Hersteller AHK PKW > 90kg
    Hersteller PKW 90kg (eingetragen in Zulassung)
    Hersteller Anhänger 75kg (eingetragen in Zulassung)


    Unterm Strich darfst du nicht mehr als wie 75kg Stützlast haben.
    Das KBA wird dir auch nichts Anderes bestätigen. Einzig der Hersteller vom Anhänger (vielleicht auch ein aaS) kann die Freigabe zur Stützlasterhöhung geben.
    Wie auch schon geschrieben wurde; Die 15kg machen da nichts anders.
    Denke aber auch, wie viele, dass es daran nicht liegt.

  • Das Thema mit der Stützlast ist im allgemeinen Interessant. Da ich selbst auch der Annahme bin, was im Schein bzw. auf dem Hänger steht, auch gilt!


    Bis gestern um 19.57 Uhr hätte ich darauf gewettet ...
    Du hast meinen Glauben an die Gültigkeit von offiziellen deutschen Dokmenten zerrüttet ;(


    Manfred

    Manfred