Anhaenger verkaufen

  • Hallo,
    Vor 10 Jahre habe ich mein Anhaenger ausgeliehen. Nach einige Jahren hoerte ich dass er weiter ausgeliehen war an Freunde von Freunden.
    Nun habe ich die Anhaenger wieder und moechte verkaufen.
    Ich habe immer KFZ-Steuer und Versicherung bezahlt.
    Nur..... in die Jahre ist sie nicht beim TUF gewesen. Kann ich sie ohnehin nach dem Ausland verkaufen?
    Gerne ein baldiges Bericht weil ich schon ein Interessenten habe.

  • Für Frankreich kann ich sagen, dass Anhänger <500 kg keinen TÜV, keine Papiere und keine Steuern bedürfen.
    Daher kaufen hier viele (u.a. auch ich) alte Hänger, egal mit welchem max. Gewicht ohne TÜV aus Deutschland, besorgen sich ne neue Tara-Platte mit max. 499 kg und klemmen sich das Teil ans Fahrzeug.
    (und dann kann man damit sogar ganz legal mit 110 km/h über die Autobahn düsen)

  • Für Frankreich kann ich sagen, dass Anhänger <500 kg keinen TÜV, keine Papiere und keine Steuern bedürfen.
    Daher kaufen hier viele (u.a. auch ich) alte Hänger, egal mit welchem max. Gewicht ohne TÜV aus Deutschland, besorgen sich ne neue Tara-Platte mit max. 499 kg und klemmen sich das Teil ans Fahrzeug.
    (und dann kann man damit sogar ganz legal mit 110 km/h über die Autobahn düsen)


    ich dachte Autobahn dann 130 km/h so lange das Ensemble unter 3.5 to bleibt.

  • Vorsicht, manche Zulassungsstellen geben bei Abmeldung ohne HU an die Bußgeldstelle im Haus weiter. Erst erkundigen ob die heimische das macht, wenn ja ZB1 (Schein) "verlieren" und nur mit ZB2 (Brief) abmelden.

    Stema AN 750-13 mit Hochplane - EZ 06/2006

    Tema(red) Carplatform 4021S - EZ 04/2018

    195er Zehnzöller Ballönchen Fan :)

  • Naja - aber ohne HU könnte der Anhänger auf meinem Grundstück stehen, bis die Luft aus den Reifen ist.
    Ohne HU ist ja nur dann illegal, wenn ich auf öffentlichen Straßen rumfahre.
    Ersteres kann der Zulassungsstelle ja egal sein - und im Zweifel müsste sie ja erstmal das Gegenteil beweisen!

  • Jedes zugelassene TÜV-plichtige Gerät muss zur HU ...
    das ist einfach so, auch wenn du das Ding im Keller einmauerst.
    Bei der Abmeldung ohne HU ( stark überzogen ) kostet das 60,- € ... ( früher auch noch einen oder 2 Punkte: kann sein, dass das weg ist )
    wenn in der Zulassungsstelle so komisch veranlagte Typen mit Blockwartmentalität sitzen und das an die Bußgeldstelle weitergeben.
    Es steht so im Gesetz und bleibt da auch stehen ... auch wenn es Schwachsinn ist ... ob man sich nun darüber aufregt oder nicht.


    Das wird regional / mental aber auch unterschiedlich gehändelt :


    In Hamburg ist das denen "zu viel Arbeit" für solche bürgerfeindlichen Aktionen
    ( die wollen ja auch wieder in den Spiegel sehen können )
    Die Abmeldung meines seit ca. 6 Jahren defekten und im Keller liegenden zerlegten Motorrades ohne HU hat keine Geldbuße zur Folge gehabt.
    "Endgültige Stilllegung" wie gewünscht und gut war es.


    Manfred

    Manfred

  • Genau so ist es, nur selbst belasten muß sich keiner, also in so einem Fall machen wie ich schrieb und dafür ggfs. ein paar € mehr zahlen, immer noch besser als das Bußgeld.
    Das gleiche gilt auch für längere Zeit abgelaufene Persos, da dürfen Einwohnermeldeämter auch bußgeldmäßig zulangen was kaum einer weiß. Berlin macht das z. B..

    Stema AN 750-13 mit Hochplane - EZ 06/2006

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  • Ich weiß nicht, ob es regionale Unterschiede gibt, aber bei uns gibt es keine Unterscheidungen mehr in der Abmeldung. Jedes Auto ist "endgültig" abgemeldet.


    Ich würde auch gerne wissen, wo der Passus im Gesetz mit der abgelaufenen HU bei Abmeldung steht.


    Brösel

  • Ich würde auch gerne wissen, wo der Passus im Gesetz mit der abgelaufenen HU bei Abmeldung steht.


    Sowas braucht's nicht, das Straßenverkehrsamt stellt das "Delikt" bei Abmeldung fest und zeigt es bei der Bußgeldstelle nebenan an, genau wie ein Polizist der bei einer Kontrolle eine HU-Überziehung feststellt das wenn er nicht selbst an Ort und Stelle eine Verwarnung erteilt der Bußgeldstelle übergibt, und die schreibt dann den Bußgeldbescheid mit dem Anzeiger als Zeugen. Sowas anzeigen kann auch jeder x-beliebige Bürger.

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  • Ergänzend fällt mir gerade ein:


    Vorsicht, manche Zulassungsstellen geben bei Abmeldung ohne HU an die Bußgeldstelle im Haus weiter. Erst erkundigen ob die heimische das macht, wenn ja ZB1 (Schein) "verlieren" und nur mit ZB2 (Brief) abmelden.


    Auch die abgelaufene HU-Plakette sollte durch bösen Vandalismus unkenntlich geworden sein. :pfeif:

    Stema AN 750-13 mit Hochplane - EZ 06/2006

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  • Sowas braucht's nicht, das Straßenverkehrsamt stellt das "Delikt" bei Abmeldung fest und zeigt es bei der Bußgeldstelle nebenan an,


    Ich weiß nicht, ob ich mich damit im Ernstfall zufrieden geben würde.


    Ich darf auch ein zugelassenes Auto besitzen, welches ganz und gar nicht der STVO entspricht. Solange es nicht am öffentlichen Straßenverkehr (sondern auf privatem Grund und Boden) teilnimmt, kann mir keiner was.


    Brösel

  • Brösel: Die HU ist auch notwendig, wenn das Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnimmt:


    Tatbestandskatalog:

    Zitat

    Sie unterließen es, das Fahrzeug, das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um bis zu 2 Monate überschritten.

    § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.1.1 BKat



    §29 StVZO:

    Zitat

    (1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.


    Von einer Teilnahme am Straßenverkehr ist dort nicht die Rede:kratz:


    Viele Grüße
    Niclas


  • Das ist schon korrekt. Es geht nicht um die Teilnahme am Straßenverkehr. Aber die meisten Zulassungsstellen leiten da keine Bußgeldverfahren ein.

  • Wenn das Fahrzeug im Ausland ist, brauchts auch kein HU. Allerdings: sagen kann das ja jeder, uU will die Bußgeldstelle auch einen Beweis für einen längeren Auslandsaufenthalt haben.

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  • Seitdem die bei der HU Aufpreis haben wollen, wenn der Termin länger her ist (oder zurückdatieren wollten), habe ich das Fahrzeug extra vorher abgemeldet (wenn sowieso danach abgemeldet werden sollte/musste).
    Da hat mich noch nie Jemand auf die abgelaufene HU hingewiesen, geschweige denn ´angeschmiert´. Weder auf´m Dorf noch in der Hauptstadt.
    Davon höre ich hier das erste Mal.