Überladung - Wie wird in der Praxis gemessen? Ab wann wird die Weiterfahrt untersagt?


  • Das stimmt so leider nicht. Mit Klasse B darf man 3,5 t ZGM fahren inklusive Anhänger. Das mit 750 Kilo geht immer ist nur richtig, was den Anhänger als solches angeht, ohne das man
    rechnen muss, ob das ZGM des Anhängers über dem Leergewicht des Zugfahrzeuges liegt.


    Das mit den 4,25 t aus dem Zitat entspricht der Klasse B 96, eine Zwischengurke von B und BE.


    Andy

  • Das ist falsch, Andy. Ein 3,5t Fahrzeug darf auch bei Klasse B noch einen 750kg-Anhänger anhängen!


    B96 sagt nur Gesamtzuggewicht mit gebremsten Anhänger bis 4,25t

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Richtig, so verstehe ich es auch.


    Eigentlich sehr unsinnig formuliert.
    Zgg's unter 3,5t wäre verständlicher gewesen.


    Grüße benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Das ist auch nicht ganz richtig, jay.


    Ein 3,5t Fahrzeug darf auch bei Klasse B noch einen 750kg-Anhänger anhängen! Ob der gebremst ist oder nicht, ist völlig egal.


    Manfred

    Manfred

  • Ja, sorry, stimmt natürlich, habs korrigiert, danke

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • So, ich habe auch noch mal nachgelesen und muss leider sagen:
    Asche auf mein Haupt, ihr habt Recht. Das Komma in § 6 FEV lässt aber reichlich Luft für Interpretationen.
    Ich will die alten Führerscheinklasssen wiederhaben :scheisse:




    Andy

  • Hab ich mir mal kurz beim TÜV geliehen:
    Klasse B

    Zitat

    Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt


    Ich lese das so, das gesamte Gespann darf eine ZgG von 3500kg haben, wenn das Fahrzeug also 3000kg ZgG hat darf ich noch einen Anhänger von 500kg ZgG anhängen, ansonsten wäre der B96 ja unnötig da dort das ZgG 4250kg ist, eben 3500+750.

  • so hab ich das auch mal gedacht, stimmt aber nicht, das Wort ODER ist entscheidend es gibt Seiten da ist es besser beschrieben


    Zitat

    auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg


    Zitat

    oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt



    und der B96 ist gedacht um es den vielen kleinen Wohndosen mit 1000-1500 kg leichter zu machen, die waren ja immer im Nachteil


    weil ein 3,5t mit 750 kg war erlaubt, aber der PKW mit 2,5t und ner 1200er Wohndose nicht,


    deshalb wurde der B96 eingeführt, um etwas Gleichberechtigung her zu stellen


    Gruß Mani

  • Ich verstehe was du meinst, was mich bei deiner Argumentation etwas stört ist das der B96 damit eigentlich unnötig ist da ich dann mit eine normalen 3,5t FZg einen Hänger von 750kg anhängen dürfte und somit auch auf 4250 kg komme:kratz:.
    Ich lese das eher so als wenn man einen Anhänger von 1,2t an ein KFZ mit 2,3t hängen darf, wichtig ist hierbei das die Grenze von 3,5t nicht überschritten wird, egal wie die Kombination im Endefekt aussieht.
    Beim alten Fs war es ja so das man nur 750kg anhängen durfte egal was technisch möglich war, bei dem neuen darf ich das technische Gesamtgewicht ausnutzen solange ich max 3,5t habe.
    Lasse mich dahingehend aber auch gerne eines besseren belehren, hab dazu im Netz nur Infos gefunden die ein Maxgewicht mit Anhänger von 3,5t angeben.
    Gruß
    Bernd

  • Bei der Suche ist mir gerade mal aufgefallen das der Fs in Berlin billiger ist wie bei uns in Saarbrücken :shocked:

  • Da steht wieder nicht alles!

    Gesamtmassen in Kombination Zugfahrzeug plus Anhänger:
    FS B: 3,5t oder 4,25t, wenn Auto max. 3,5t + Anhänger max. 750kg
    -- B96: 4,25t auch bei Anhängern über 750kg
    FS BE: 7t
    FS C1E: 12t
    FS CE: 40t

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Bei der Suche ist mir gerade mal aufgefallen das der Fs in Berlin billiger ist wie bei uns in Saarbrücken :shocked:




    aber deswegen zwecks erwerb hin+her zu pendeln bringts auch nicht:)

  • Ich habe das Gefühl, dass fast wöchentlich eine Führerscheindiskussion losgetreten wird. Wäre es nicht besser, wenn dann diese Sache abgetrennt und in der richtigen 'Abteilung' rangefügt wird? Dann kann man sich auch jedes Mal sinnige und unsinnige Erklärungrn ersparen.

  • Jetzt kommt noch was.
    BE vor 2013: Auto maximal 3,5t, der Angänger kann so schwer sein was das Zugfahrzeug ziehen darf, ohne weitere Beschränkung.

    Gruß Wim


    Mein Anhänger
    Eduard P3 Maße: 2,60m*1,50m, 1500kg zgG, Bj 07.2016

  • Es ist doch eigentlich einfach:
    Mit der Klasse B darf ein Zugfahrzeug mit max. 3,5t gezogen werden. Dahinter darf ein Anhänger mit max. 750kg mitgeführt werden.
    Was nicht zulässig ist wäre ein Zugfahrzeug mit 3t zgm in Verbindung mit einem Anhänger mit. 1t ZGm, obwohl diese Fahrzeug Kombination eine geringere zgm wie das oben aufgeführte Beispiel hat.
    2,5t Zugfahrzeug mit 1t Anhänger wäre wieder okay.
    Im Führerschein recht gilt die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeuge, der Beladungszustand, auch wenn eine Überladung oder Leerfahrt vorliegt, ändert nichts an der Klasseneinteilung.

  • Es ist doch eigentlich einfach:


    hat doch keiner was anderes gesagt =)



    ergänzung dazu


    Gesamtmassen in Kombination Zugfahrzeug plus Anhänger:
    FS B: 3,5t oder 4,25t, wenn Auto max. 3,5t + Anhänger max. 750kg
    -- B96: 4,25t auch bei Anhängern über 750kg
    FS BE: 7t
    FS C1E: 12t
    FS C1E <79: 18t mit max. 3 Achsen
    FS CE: unbegrenzt

  • Auszug davon: FS B: .... oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt.


    Hat doch keiner was anderes gesagt. :kratz:



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Ich werde spätestens Morgen Splitt holen. Dieser wird mit dem Bagger beladen, nach Waage.
    Wenn der jetzt aus versehen zu viel drauf schüttet, würde es ja dann heißen Runterschaufeln.
    Was würdet ihr machen, vorsichtshalber mal 100kg weniger draufladen lassen damit noch etwas Luft nach oben ist oder sagt ihr, okay für 5 km gehen 100 kg zu viel ja noch. Oder schaufelt ihr das Zuviel tatsächlich wieder ab.


    Mir ist das rechtliche jetzt nicht wichtig. Mich interessiert lediglich eure eigene Ermessensgrenze.


    Oder ist die frage jetzt tatsächlich nicht besser als die vom Treadersteller?

    Gruß Wim


    Mein Anhänger
    Eduard P3 Maße: 2,60m*1,50m, 1500kg zgG, Bj 07.2016

  • Rein von der Bußgeldtabelle her würde ich sagen, bleib unter 5% / 75kg.


    Wie würde denn eine Kontrolle ablaufen? Der Kontrolleur tritt gegen den Anhängerreifen und meint: ganz schön geladen, oder?
    Und Du entgegnest: Herr Kommissar, jetzt haben sie mich erwischt. Auf dem Wiegezettel stehen tara 1240kg und der Anhänger wiegt 280kg (mit Papieren wedeln). Ja, es sind 20kg zu viel, ich konnte nicht schnell genug mit den Armen wedeln, wie der Baggerfahrer aufgeladen hat. Beim nächsten Mal werde ich genauer darauf achten was der draufschippt.


    Gruss georg123