Alten Anhänger neu Zulassen

  • Hallo zusammen,


    ich habe ein paar kleine rechtliche fragen zur Zulassung und zum Betrieb eines alten Anhängers.
    Es handelt sich hierbei um einen Anhänger aus einem Landwirtschaftlichen Betrieb, Baujahr 1960.
    Da wir ihn gerne private nutzen würden, wollen wir ihn zulassen lassen. Die Grundlegenden dinge
    konnte ich schon mit einer Person von unserem lokalen TÜV klären. Typenschilder sind für so
    ziemlich alles vorhanden (Achsen, (Auflaufs-)Bremse, Deichsel).
    Er Ähnelt stark dem Anhänger auf diesem Bild:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Spesenanh%C3%A4nger.JPG
    Nur ohne die Plane und Aufbau.


    Es sind nur noch drei Dinge die mir nicht ganz klar sind und ich auch nichts eindeutiges gefunden habe.


    Erstens, da wir eine kleine Gruppe sind und vorwiegend 'B' Führerscheine haben, wollen wir ihn so
    ablasten lassen, dass das zulässige Gesamtmasse unter 3,5 t bleibt (Anhänger aktuell: 2,7 t, ziel: 1,1 t; Zugfahrzeug: 2,4 t).
    Ich bin mir nur nicht sicher, ob ich nicht noch eine Klausel falsch verstehe oder übersehen habe.


    Zweitens, auf dem Typenschild der Bremse steht zGM min: 1,9 t max: 2,7 t. Da ich
    dazu aber nichts in der StVZO bin ich mir nicht sicher ob das so gilt und ich somit nicht auf 1,1 t ablasten darf.


    Zuletzt noch: ist die Grenze von 3,5 t inklusive oder nicht? Also sollte ich den Anhänger lieber auf 1,09 t
    zulassen, so dass er UNTER 3,5 t ist oder kann ich genau auf den Grenzwert gehen?


    Falls noch jemand was einfällt was ich übersehen haben könnte, bitte meldet euch :D


    Grüße, Martin

  • Schon einmal den Anhänger leer gewogen ?
    Nach "Augenschein" liegt der leer schon leicht über den angepeilten 1,1 to. zGG.


    Manfred

    Manfred

  • Wenn ein 2,7 Tonner auf 1,1 Tonnen abgelastet werden soll, dann fahr den vorher mal auf eine Waage und schau nach was da so überbleibt.


    Ich glaube nicht das der Drehschemel unter die 1000kg kommt.


    Mit was wollt ihr den Kameraden denn ziehen?


    Ist der überhaupt über 25km/h zugelassen?


    Mein Starrdeichselahänger 3,5 Tonner hat ohne alle Anbauteile 700kg. Mit Plane Spriegel etc sind wir schnell bei über 1000kg.

  • Hallo,


    Ja, hab ich. War zwar keine geeichte Wage, aber ca. 550 kg. Wie gesagt wir haben
    weder plane noch sonstige aufbauten, das Bild hatte ich nur gewählt, da Fahrgestell
    und Größe ungefähr stimmen. Unser plan ist damit sowieso nur Kleinlichkeit zu
    transportieren z.B. Getränkekisten, da erwarte ich nicht mehr als 400 kg Zuladung.


    Ziehen wollen wir den mit einem alten Traktor, der kann eh nur 20 km/h. Das entspricht
    auch dem Maximalwert der Bremse und Achsen.


    - Martin

  • Hallo


    jetzt hätte ich fast gesagt vergiss deinen B


    Zitat

    Ziehen wollen wir den mit einem alten Traktor, der kann eh nur 20 km/h.


    nen Traktor fährt man mit nem L nicht mit B der L ist aber im B enthalten


    beim L gibts aber keine Gewichtssgrenzen, nur Geschwindigkeit


    Problem könnte sein, das der nur gilt wenn Du ne Land oder Forstwirtschaft betreibst


    ansonsten müsste der Traktor ne selbstfahrende Arbeitsmaschine sein um den legal privat zu fahren


    oder man braucht doch den B, aber das müsste man mal genau rechtlich abklären


    da bin ich momentan auch überfragt


    Gruß Mani

  • Mani, wenn der Traktor schwarze Schilder hat, gilt der L nicht. Der Traktor zählt dann als "normale" Zugmaschiene und braucht FSKl B oder gar C (wenn über 3, 5to ZGM).


    Martin: bis 3, 5to bedeutet bis (inclusive) 3, 5to
    oder kennst Du einen Sprinter/Ducato/Daily mit 3, 499to ZGM?


    Gruss georg123

  • das Problem ist da nicht nur der Führerschein sondern auch die Zulassung.


    Führerscheinproblem:
    *L und T dürfen wirklich nur zum land oder forstwirschaftlichen Zweck genuzt werden.
    ---> ansonsten Lkw-schein notwendig


    mit dem Ablasten seit ihr auf einem guten Weg dann kann man das Gespann auch mit B fahren


    ABER nun zur Zulassung


    *ein Folgekennzeichen für den Anhänger gibt's eh nu mit Grüner nummer (Landwirtschaft) und unter 25 kmh soweit ich weiß
    ----> man müsste den Anhänger als ganz normalen Anhänger zulassen
    das müsstet ihr mit dem tüv klären ob das geht, nicht das euch da so Geschichten wir Rüfa einen Strich durch die Rechnung machen.


    *zweites Zulassungsproblem
    ihr könnt einen Traktor mit grüner nummer nur zum Land und forstwirtschaftlichen Zweck zu lassen
    ----> man müsste den als normales Zugfahrzeug umschreiben und dann auch zulassen und auch versichern
    aber da könnten auch Probleme beim tüv auftreten z.b.
    +mit der bremsanlage
    Viele Traktoren haben nur eine Gebremste Achse, das ist normalerweise unzulässig auserhalb der Landwirtschaft
    + Reifen die übers Radhaus stehen sind dann auf einmal auch unzulässig
    landwirtschaftlich müssen nur 75 Prozent der Lauffläche unter dem Radhaus sein ; normales Fahrzeug muss die gesamte Lauffläche bedeckt sein


    Das Problem ist das die Landwirtschaft viele kleine Sachen hat die normal nicht zulässig sind aber hald geduldet werden


    am besten alles mit dem tüvler des Vertrauens mal in Ruhe besprechen


    MfG Michael

  • es gäbe aber noch einen kleine Trick mit dem man da viele Probleme einfach übersprint :D


    Wie alt ist euer Traktor ??


    wäre es möglich den einfach mit schwarzer H-Zulassung anzumelden ? :)


    MfG Michael

  • Hallo,


    der Traktor ist kein Problem, der ist regulär zugelassen, 'schwarzes' Nummernschild. Zur
    Zulassung meintet der Prüfer bei unserem TÜV, dass das gehen sollte. Ich hab ihn auch auf
    so ein paar Probleme angesprochen, wie keine Nebelschlussleuchte oder nur Blinker als Rück-
    und Bremslicht, da hat er keine Probleme darin gesehen.


    - Martin

  • Achtung grüne Nummer bedeutet nicht unbedingt lof Zulassung!
    Grünen Nummer heist steuerbefreit das kann z.b auch für Sport Zwecke sein.


    an der Farbe des Nummernschildes kann man also nicht herausfinden welche Führerschein klasse notwendig ist. Auch wie das Fahrzeug zugelassen ist spielt keine Rolle.


    einzig und allein der Grund für die Fahrt bestimmt die benötigte führerscheinklasse!


    beispiel:


    1. normal zugelasenens fahrzeug (schwarze Nummer) und private Fahrt =klasse b oder höher


    2. normal zugelasenens fahrzeug (schwarze Nummer) und lof fahrt (zB aushilfsweise bei einem Landwirt) = klasse L oder höher


    3. lof zugelassenes Fahrzeug (grünen Nummer) und private fahrt = klasse b oder höher ( nur erlaubt nach Anmeldung und Zahlung von steuern für den Zeitraum der Fahrt)


    4. lof zugelassenes Fahrzeug (grünen Nummer) und lof fahrt = klasse L oder höher



    lof = land- oder forstwirtschaftlich

  • Ja, so kenn ich es auch, aber NUR für lof Fahrzeuge:


    Fev §6 (1):[INDENT]Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche
    Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden [...]
    [/INDENT]

  • Jop aber unter seinen Vorraussetzungen oben:
    Trecker 2,4 Tonnen ZGM
    Anhänger ist 2,7 soll auf 1,1 Tonnen ZGM


    Damit sollte das Fahrzeug auch als normal zugelassen mit Klasse B Fahrbar sein, weil er bei den Magischen 3,5 Tonnen bleibt.


    Ich würde mal alle Unterlagen zusammenklauben, Fotos von allen Typenschildern und Beschriftungen machen und zu einem TÜV Prüfer meines geringsten Misstrauens gehen. Das Projekt einfach mal durchsprechen. Die Option H-Zulassung würde ich auch Prüfen (Steuer sind 192 Euro pro Jahr dann, Versicherung muss erfragt werden).


    Der Anhänger auf dem Bild im Netz hat nur eine gebremste Achse, wie sieht das bei eurem aus? Sollte aber auch kein Problem sein, wenn der ANhänger mit Max 25 km/h zugelassen wird (vergleiche STVZO §41 (10) 3.).


    Vielleicht gibt es das Thema Unterfahrschutz nachrüsten (Edit sollte bei Gesamtgewicht unter 3,5 Tonnen kein Problem sein vergleiche STVZO §32c (2) für die Seite und hinten wird auch erst ab 3,5 Tonnen benötigt §32b (1)).

  • Zweitens, auf dem Typenschild der Bremse steht zGM min: 1,9 t max: 2,7 t. Da ich
    dazu aber nichts in der StVZO bin ich mir nicht sicher ob das so gilt und ich somit nicht auf 1,1 t ablasten darf.

    Mal so als Argumentationshilfe: man kann in den Papieren von abgelasteten Fahrzeugen manchmal das (ich nenne es mal so) "technische" Gesamtgewicht (2,7to) finden und zusätzlich das "rechlich gültige" Gesamtgewicht (1,1to). Wäre dann auch einfach wieder aufzulasten, wenn ihr den Zusatz "E" zum B macht.


    Gruss georg123

  • Moin,


    ich sehe aber das Problem, dass die AE nicht für ein Gewicht von 1,1t ausgelegt ist, sprich der bremst dann vielleicht nur schwach.
    Ob das bei 20km/h noch zum Tragen kommt weiss ich nicht, für eine normale 80km/h Zulassung gibt das aber wohl Probleme.
    Oder bin ich da auf dem Holzweg?
    Grüße
    Otthardt

  • Moin,


    ich sehe aber das Problem, dass die AE nicht für ein Gewicht von 1,1t ausgelegt ist, sprich der bremst dann vielleicht nur schwach.
    Ob das bei 20km/h noch zum Tragen kommt weiss ich nicht, für eine normale 80km/h Zulassung gibt das aber wohl Probleme.
    Oder bin ich da auf dem Holzweg?
    Grüße
    Otthardt


    Der Anhänger hat leer 400kg! Bei deiner Argumentation dürfte der ANhänger nur mit 1,5 Tonnen Ladung herum fahren?


    Zum Eintrager der geringsten Misstrauens hin und das Projekt vorstellen, was anderes hilft da eh nicht.

  • Moin,
    der Verwendungsbereich der Auflaufeinrichtung gibt an, in welchem Bereich das ZULÄSSIGE Gesamtgewicht liegen darf. Mit dem Leergewicht hat das nichts zu tun.
    Beispiel: die KF20 von Knott hat auf dem Typenschild die Angabe GAmin 1100kg und GAmax 2000kg.
    Der Anhänger darf also ein zulässiges Gesamtgewicht haben, das zwischen 1100 und 2000 kg liegt.


    Knackpunkt ist im vorliegenden Fall tatsächlich die Auflaufeinrichtung. Was steht denn auf dem Typenschild der Deichsel?


    Gruß


    vom Technikus

  • Das technisch zulässige Gesamtgewicht liegt bei 2700kg daran ändert sich nix.


    Ablaste auf 1100kg ohne technische Änderung wird an dem Anhänger nur in so fern etwas ändern als das:
    - Gespann mit Führerschein B fahrbar
    - Steuern werden für 1100kg fällig
    - ich darf maximal 700kg drauf packen, da 400kg leer.


    zu wenig bremsen kann auch nicht sein, da der Anhänger ja auch leer gefahren werden darf also mit 400kg.
    Somit kann es keine Sicherheitstechnischen Bedenken mehr geben. Der Beladungszustand 1100kg muss ja vorher auch möglich gewesen sein.


    Alles was nun kommt muss der Blaukittel mitspielen und alles richtig eintragen (sprich in F.1 2700 in F.2 1100).


    An meinem Anhänger ist die Alko 2,8 VB verbaut:
    da steht in der technischen Beschreibung:
    - für gebremste Anhänger von 2500 bis 3500 kg Gesamtgewicht


    der Anhänger ist über F.2 auf 2460 kg Abgelastet.

  • Hallo,


    denni: Unserer bremst mit allen 4 Rädern/ 2 Achsen.


    georg123: Das mit dem 'technischen Gesammtgewicht' ist eine gute Idee, ich werde
    den Prüfer an darauf ansprechen, wenn er zur Prüfung kommt. Oder sollte
    ich da jetzt schon nachfragen?


    Auf den Typenschild der Deichsel sind 3,4 t und max 20 km/h angegeben, bei der Bremse (wie gesagt)
    min 1,9 t max 2,7 t und max 20 km/h. Die Achsen selbs je 1,7 t und max 20 km/h.


    - Martin

  • Hallo,


    Danke für eure Tips und Hilfe, der Anhänger hat den TÜV bestanden, jetzt fehlt
    nur noch der Papierkram für Versicherung und Zulassungsstelle (das sollte ja
    keine Probleme geben :D).


    Grüße Martin