Hallo zusammen,
ich habe ein paar kleine rechtliche fragen zur Zulassung und zum Betrieb eines alten Anhängers.
Es handelt sich hierbei um einen Anhänger aus einem Landwirtschaftlichen Betrieb, Baujahr 1960.
Da wir ihn gerne private nutzen würden, wollen wir ihn zulassen lassen. Die Grundlegenden dinge
konnte ich schon mit einer Person von unserem lokalen TÜV klären. Typenschilder sind für so
ziemlich alles vorhanden (Achsen, (Auflaufs-)Bremse, Deichsel).
Er Ähnelt stark dem Anhänger auf diesem Bild:
https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Spesenanh%C3%A4nger.JPG
Nur ohne die Plane und Aufbau.
Es sind nur noch drei Dinge die mir nicht ganz klar sind und ich auch nichts eindeutiges gefunden habe.
Erstens, da wir eine kleine Gruppe sind und vorwiegend 'B' Führerscheine haben, wollen wir ihn so
ablasten lassen, dass das zulässige Gesamtmasse unter 3,5 t bleibt (Anhänger aktuell: 2,7 t, ziel: 1,1 t; Zugfahrzeug: 2,4 t).
Ich bin mir nur nicht sicher, ob ich nicht noch eine Klausel falsch verstehe oder übersehen habe.
Zweitens, auf dem Typenschild der Bremse steht zGM min: 1,9 t max: 2,7 t. Da ich
dazu aber nichts in der StVZO bin ich mir nicht sicher ob das so gilt und ich somit nicht auf 1,1 t ablasten darf.
Zuletzt noch: ist die Grenze von 3,5 t inklusive oder nicht? Also sollte ich den Anhänger lieber auf 1,09 t
zulassen, so dass er UNTER 3,5 t ist oder kann ich genau auf den Grenzwert gehen?
Falls noch jemand was einfällt was ich übersehen haben könnte, bitte meldet euch
Grüße, Martin