Anhänger anmelden, vor Versicherungsbeginn?

  • Hallo,


    Ich muss jetzt mal doof fragen,
    Ich habe mir für meinen Anhänger eine Versicherung zugelegt (DEVK) mit Versicherungsbeginn am 02.05.16
    Hierfür habe ich eine evb Nr bekommen.
    Kann ich nun schon VOR dem 02.05. Den Anhänger beim Amt anmelden, oder erst ab dem 02.05.?


    Noch eine Frage, bekomme ich den TÜV Aufkleber beim Nummernschilder Macher oder dort wo ich ihn kaufe aus Nummernschild geklebt?


    Danke und Gruß


    Mat

  • Hallo


    Den TÜV Aufkleber macht das Straßenverkehrsamt bei Zulassung (laut TÜV Bericht) auf das Kennzeichen. Ob DU ihn aber vorher schon zulassen kannst, kann ich Dir aber nicht genau sagen.


    Andreas

    1. Anhänger: Rydwan (Polen) Baujahr 2019, 100er Zulassung, Neukauf
    2. Anhänger: Stema 750 kg, Baujahr 2014, 100er Zulassung, Eröffnungsangebot für 289€
    3. Anhänger: Brenderup Bravo 600 kg, Baujahr 1996, gebraucht bei Ebay gekauft
    4. Anhänger: Syland (Polen) 1300 kg, Baujahr 2016, 100er Zulassung, Neukauf

    5. Anhänger: Tema (Polen) 750 kg ungebremst, Neukauf 2019

    6. Anhänger: WM Meyer 1500 kg, Kipper, Neukauf 2020

    7. Anhänger: Schubbodenanhänger, Neukauf 2022, 100er Zulassung

  • ich kenn das nur so, ab Zustellung der Nummer von der Versicherung kann ich mein Fahrzeug zulassen.
    Da steht kein Anfangsdatum drauf, nur das diese Nummer 6 Monate gültig ist.
    Versicherungsbeginn ab Tag der Zulassung.


    Plaketten klebt nur die Zulassung.


    Gruss dieter

  • ...
    Noch eine Frage, bekomme ich den TÜV Aufkleber . . . dort wo ich ihn kaufe aus Nummernschild geklebt?


    Wenn der Verkäufer auf dem 3. Hinterhof sein Unwesen treibt, kann man die Plakette u.U. auch dort bekommen :lol:.



    :klugscheiss:
    Ansonsten wie schon geschrieben. Und wenn du mal die HU machen musst, dann darf es auch der a.a.S. .
    Die eVB-Nr. ist sofort ab Bekanntgabe für 18 Monate gültig (lt. Aussage meiner DEVK-Tante).

  • Hallo,


    danke für für eure Antworten.


    auf dem Blatt mit der evb nr. steht auch kein Datum.


    das heißt also zum Amt , Anhänger anmelden, Nummernschild vergabe, rüber zum Schildermacher und wieder zum Amt TÜV Aufkleber draufmachen lassen...:kratz:

  • Oder, wenn du ein Wunschkennzeichen reserviert hast, schon vorher zum Schildermacher oder bei Ebay eins bestellen, dann bist du beim Amt auch schneller durch.


    Preisvergleich lohnt sich bei Kennzeichen übrigens immer (wobei sich die Ebay Variante bei einem einzelnen Kennzeichen wohl nicht lohnt).


    Gruß Niclas

  • Hallo,


    mit dem Tag der Zulassung beginnt auch die Versicherung.


    Online das Kennzeichen kaufen lohnt sich selbst bei einem Kennzeichen,
    bei den Preisen was manche Schildermacher aufrufen.


    Gruß Gerd

  • Richtig.
    Die Schildermacher bei uns nehmen mittlerweile 14,50€ ,
    Da lohnt sich der eBay kauf immer;)


    Grüße benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Mich haben die Kennzeichen für den Anhänger 5,- € (Kurzzeitkennzeichen) und 8,- € (normales KZ) in unmittelbarer Nähe des Straßenverkehrsamtes gekostet.


    Ich glaube bei 8,- € kommt auch Ebay nicht weit drunter, oder?


    Es hat aber auch jeder seinen eigenen Preis, zwei Läden direkt nebeneinander können 50% Preisunterschied haben und viele schreiben die Preise außen nicht dran (oder die gelten dann nicht für einzelne Kennzeichen); da muss man einfach fragen und nicht beim erstbesten Kaufen und muss vielleicht nochmal 50m weiter um die Ecke laufen. Und im Foyer ist es natürlich am teuersten.


    Gruß Niclas


  • Die TÜV Plakette bekommst Du auch auf der Zulassung.


    Natürlich nur wenn der Anhänger noch eine gültige HU hat.
    Ohne bekommst Du eh keine Zulassung.


    Gruss Dieter

  • Ohne Versicherung gibts aber auch keine Zulassung.
    Das Datum mag ja auf dem Zettle nicht draufstehen. Im Grund braucht man den Zettel ja auch garnicht, wenn man telefonisch oder online eine Versicherung abschließt bekommt man ja auch nur die Nummer...


    Aber was steht beim Amt zu der Nummer im Computer? Ist da vielleicht das Datum vermerkt? Dann hast du dir für nix den Tag auf der Zulassungsstelle verbummelt.


    Und selbst wenn die es nicht schon im Vorfeld wissen: Im schlechtestens Fall meldest du heute das Fahrzeug an, das Amt gibt der Versicherung Bescheid, die Versicherung meldet dem Amt zurück: Kein Versicherungsschutz.
    Dann gibts ein Schreiben, du musst wieder aufs Amt, die wollen die Kennzeichen sehen und machen den Stempel ab.


    Im besten Fall reibt sich die Versicherung die Hände und freut sich doch schon einen Monat früher kassieren zu können.



    Wenn du keine Scherereien, unnötige Wege oder Versicherung vor dem 2.5. willst: geh auch nicht vorher aufs Amt.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Ohne Tüv bekommst du nichtmal ein Kurzzeitkennzeichen!


    Die Angabe des Versicherungsbeginns bei Anforderung der eVB-Nummer ist eigentlich ne unwichtige Angabe - ausschlaggebend für den Beginn der Versicherung ist a. das, was im Antrag steht und b. das Datum, zu dem das Fahrzeug zugelassen wurde.

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Hallo,
    wenn Du die evb Nummer deiner Versicherung hast gilt der Versicherungsschutz ab Tag der Anmeldung.


    Schaumal auf die Internetseite deiner Zulassungsstelle dort ist beschrieben was Du für das
    zulassen eines Fahrzeugs alles an Papieren brauchst.
    Hat sich letztes Jahr einiges geändert. (zumindest in Bayern)


    Gruss

    Pkw Anhänger WMeyer 2031 Bj 1999 Tandem 2000 Kg seit 2013

  • weiß nicht ob es beim Anhänger auch so ist, aber bei den PKW gibt es ohne TÜV/AU keine Zulassung.


    ciao

  • Hallo,


    Der Anhänger ist NEU gekauft bin der Erstbesitzer, somit sollte ich ja TÜV bekommen...

  • hallo nocmals,


    das hier steht im Versicherungsantrag:



    somit sollte es wohl keine probleme bei einer früheren Anmeldung geben, oder?

  • Hallo,


    Der Anhänger ist NEU gekauft bin der Erstbesitzer, somit sollte ich ja TÜV bekommen...


    Dann hast Du ja eine CoC bekommen, da stehen alle technischen Daten drinn.
    Entweder hast Du schon den richtigen Brief oder ein TÜV Gutachten, dann stellt die Zulassungsbehörde den Brief aus.


    Gruss Dieter

  • Hallo


    Zitat

    somit sollte ich ja TÜV bekommen...


    also genau genommen, Nein


    mit TÜV bekommen meinst Du doch sicher das eine gültige HU bekommst


    ein Neufahrzeug muß aber erst in 2 oder 3 Jahren zur HU


    und dann bekommst "TÜV"


    jetzt bekommst ein Kennzeichen mit Plakette von der Zulassungstelle wann du zum TÜV mußt


    Gruß Mani

  • ... und manchmal sogar schon nach einem Jahr :shocked:.


    Ich hatte den neuen Brief (ZB II ohne Eintrag) und trotzdem wollte man die CoC einsehen(Neuzulassung).
    Bei einer Umkennzeichnung verlangt die eine Zulassungsstelle eine neue eVB-Nr. und eine andere (im gleichen Landkreis) nicht.
    Wie ich schon öfters schrieb - jeder kocht sein eigenes Süppchen.



    :oha:
    Manchmal gibts auch bei der Zulassungsstelle eine neue HU =). Selber schon in Nds. erlebt - anstatt nur noch 1 Monat (wie in der Zulassung eingetragen) gab es tatsächlich eine 2 Jahresplakette und den notwendigen Eintrag. :augenreib: :pfeif:

  • hallo,


    heute kam per Post der Fahrzeugbrief (Zulassungsbeschng. Teil II ) und die
    EC-CERTIFICATE OF CONFORMITY ( -COC- ? )


    Darin steht bei, Höchstgeschwindigkeit Punkt 29 = 100 km/h .


    Das ist ja cool das der Anhnager "schon" auf 100 km/h zugelassen ist, ohne dies extra beantragt zu haben!:biggrins:
    Den 100 km/h Aufkleber muß ich mir u.U. selbst besorgen?


    Ist übrigens ein Brenderup Kippi 200.....