Anhänger ziehen mit B und BE

  • Sorry, aber auf der Seite steht nen Haufen Mist!


    Die wollen dir ja quasi verkaufen, dass du mit Klasse B nur nen 750er ziehen darfst und für alles drüber brauchst entweder B96 oder BE. Stimmt so nicht! An einigen Stellen gehen sie zwar richtigerweise auf das Gesamtzuggewicht von 3,5t bei B ein, aber sowohl der Text als auch die Antworten der "Redaktion von Bussgeldkatalog.org" sind nicht immer richtig! Und unterschieden zwischen gebremst und ungebremst wird überhaupt nicht!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Nun wenn da falsche Daten stehen dann sollte diese Seite, verschrottet werden. :biggrins:
    Ich persönlich habe da auch andere Informationen im Kopf.
    Einmal was BE betrifft: so hatte ich die Information das man mit BE alles ziehen darf was vom Zugfahrzeug zugelassen ist, solange das zulässige Gesamtgewicht vom Zugfahrzeug nicht die 3,5 Tonnen überschreitet.
    Nach dieser Information dürfte ich mit meinem BE aber nur Anhänger bis 3500 kg zgG. ziehen.
    Bei B hatte ich auch andere Infos.

    Gruß Wim


    Mein Anhänger
    Eduard P3 Maße: 2,60m*1,50m, 1500kg zgG, Bj 07.2016

  • Be heißt Pkw max 3,5t und Anhänger max 3,5t,
    Bei b darf das Zuggedämmtgewicht 3,5t nicht überschreiten.
    In beiden Fällen dürfen die Anhängelasten nicht überschritten werden, Aber das sollte logisch sein.


    Ist eigentlich alles garnicht schwer, wenn nicht alle über hören-sagen debattieren würden;)

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Nun wenn da falsche Daten stehen dann sollte diese Seite, verschrottet werden. :biggrins:

    Falsch nicht ganz, aber auch nicht ganz richtig. Aber halt wie Politiker: Entweder werden wichtige Sachen weggelassen oder nur am Rande erwähnt und andere Punkte dafür überstrapaziert besprochen, so dass man mit wieder nur Teil-Aspekten kein korrektes Gesamtbild erreicht. Oder wie die Berichterstattung bei nem Bayernspiel: Selbst wenn sie unentschieden gespielt haben oder sogar verloren haben: Sie waren trotzdem die besseren und bei manchen Berichten könnte man glauben, dass sie sogar als haushoher Sieger vom Platz gegangen sind :evil:

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001


  • Bei b darf das Zuggedämmtgewicht 3,5t nicht überschreiten.



    Hier nochmal eine Frage:


    meines Wissens nach gelten bei B die zulässigen Gesamtgewichte von Auto und Anhänger, nicht die tatsächlichen Gewichte wie bei BE.



    Heißt also, dass ich mit dem aktuellen B Schein z.B. keinen Opel Corsa mit nem (leeren) 3,5to Anhänger bewegen dürfte.
    Mit BE aber sehr wohl.


    Man möge mich korrigieren, sofern ich da falsch informiert bin.

    2018er Tema Carplatform 4020s Alu / Universaltransporter 2,7to zgG
    mit Stoßdämpfern und 100er Zulassung, im Bedarfsfall mit Plane+Spriegel

  • Genau das war nämlich das Problem, was mich dazu gewzungen hat, BE machen zu müssen.
    In der Praxis bin ich mit einem 1500kg KFZ und einem (max.) 2000kg Pferdeanhänger noch in den 3,5 to bei B - aber eben nur in den tatsächlichen Gewichten.
    In den zulässigen Gewichten ist man halt seeeehr schnell über 3,5to.


    Und ein so leichtes Auto, was 2 to ziehen darf, ist mir bis jetzt noch nicht untergekommen um die 3,5 to Regel ausnutzen zu können mit B.

    2018er Tema Carplatform 4020s Alu / Universaltransporter 2,7to zgG
    mit Stoßdämpfern und 100er Zulassung, im Bedarfsfall mit Plane+Spriegel

  • Einmal was BE betrifft: so hatte ich die Information das man mit BE alles ziehen darf was vom Zugfahrzeug zugelassen ist, solange das zulässige Gesamtgewicht vom Zugfahrzeug nicht die 3,5 Tonnen überschreitet.


    Ja - war auch so - bis Anfang 2013! (-> Schlüsselzahl 79.06) Da wurde reformiert und seitdem gilt eben:

    Zitat

    Nach dieser Information dürfte ich mit meinem BE aber nur Anhänger bis 3500 kg zgG. ziehen.

  • v8.lover ach menno :ohmann:
    Dann darf ich halt nur 3,5 Tonnen Anhänger ziehen. "Trotzig bin"


    Bei B ist es jetzt dann so geregelt?


    Das zgG des Anhänger darf nicht das Leergewicht des Zugfahrzeug überschreiten und das zgG von beiden nicht 3,5 Tonnen überschreiten So habe ich es in Erinnerung.
    Geändert wurde jetzt dann wohl das ein Fahrzeug das die 3,5 Tonnen ZgG kein Anhänger mehr drangehängt werden darf.
    Vorher durftest du noch 750 kg dran Hänger.
    Ist das so richtig?

    Gruß Wim


    Mein Anhänger
    Eduard P3 Maße: 2,60m*1,50m, 1500kg zgG, Bj 07.2016

  • Das versteht doch langsam kein Mensch mehr. :confused:


    Wenn ich Neueinsteiger bin und habe den "B" ??? was kann oder darf ich denn nun Fahren.


    Beispiel: Mein Auto hat ein GGw von na 1400 Kg,was darf ich denn nu dranhängen ??? den Rest bis 3500kg oder was.


    Ich habe ja noch den alten 3, von daher ist mir das egal. Aber mein Sohn hat nur B was nu ?


    Dieses hin und her ,ist ja schlimm. :(


    Da soll man als Neueinsteiger mal klar kommen,immer wieder was neues.............:kratz:

    Grüße aus dem Norden :super:

  • ESEL da sagste was. Laut dem dürftest du bei einem 1400 kg zgG einen Anhänger von theoretisch 2100 kg. Oder doch nur 1400 kg???

    Gruß Wim


    Mein Anhänger
    Eduard P3 Maße: 2,60m*1,50m, 1500kg zgG, Bj 07.2016

  • Ja genau das meinte ich damit,da weiß doch keine Sa.. mehr was er bewegen darf. :gruebel:


    Scheiß Spiel,immer wieder was neues. ;(

    Grüße aus dem Norden :super:

  • Also das Thema wurde doch schon x mal ausführlichst beschrieben was man darf und was nicht


    Zitat

    Laut dem dürftest du bei einem 1400 kg zgG einen Anhänger von theoretisch 2100 kg. Oder doch nur 1400 kg???


    ein 1400 Kg Auto hat im allerbesten Fall, aber nur wenns ein echter Geländewagen ist 2100 kg Anhängelast, ein normaler PKW niemals



    Ansonsten schaut Euch einfach die andern Threads nochmal an


    aus Irland


    der Ex Bergheimer


    und der Verschollene


    da is eigentlich alles gesagt


    Gruß Mani

  • Der Glonntaler da habe ich doch tatsächlich die entsprechenden Treads übersehen. Ich bedanke mich dafür. Ich bin jetzt wieder auf dem aktuellen Stand.
    Vor allem bitte ich um Vergebung. :imsorry:
    Gruß Wim

    Gruß Wim


    Mein Anhänger
    Eduard P3 Maße: 2,60m*1,50m, 1500kg zgG, Bj 07.2016

  • Wenn das Auto 1400 kg zul. GG. hat, dann darfst du damit einen leeren 2100 kg Anhänger damit ziehen, korrekt.


    Aber natürlich darfst du auf den Anhänger kaum was drauf laden, weil das Auto nur wenig AHL haben wird - aber das ist dann eine reine Frage der Überladung und hat mit dem FS nichts zu tun.


    Eine reine Überführungsfahrt ohne Ladung z.B. wäre erlaubt- auch wenn es sehr komisch aussieht. :)


  • Dann darf ich halt nur 3,5 Tonnen Anhänger ziehen. "Trotzig bin"


    Sei getröstet, die Kombination ist jetzt auch nicht soooo häufig, dass es sich wirklich lohn sich darüber Gedanken zu machen.
    Da ab 3.500 kg Auflaufbremsen nicht mehr zulässig sind, brauchst du ein Zugfahrzeug mit Druckluftanlage und die sind in der 3,5-t-Klasse relativ selten ;)

    Grüße
    Andy