Hallo,
ich habe einen derzeit noch zugelassenen Anhänger BJ 1955 mit Wechselkupplung angeboten bekommen. Für mich wäre nur die Zugeinrichtung interessant, d.h. ich würde eine breitere Achse verbauen und die Koffermaße entsprechend anpassen. Insgesamt wird der Anhänger also breiter und höher.
Zulassungstechnisch erst einmal kein Problem. Aber auf den zweiten Blick macht mir die Kupplung Sorgen. Kann ich durch den Umbau Probleme bekommen, z.B. daß der TÜV das als kompletten Neubau sieht, EZ 2015 festlegt und dadurch diese Kupplung nicht mehr zulassungsfähig ist? Oder mache ich mir da zuviele Gedanken?
Hat evtl. jemand damit Erfahrung?
Viele Grüße
Clemens