Industrieanhänger auf Öffentlichen Straße fahren?

  • Hallo zusammen,


    ich habe einen alten Anhänger bekommen.IMG_5014.jpgIMG_5017.jpgIMG_5019.jpg
    Dieser ist aus den 50er Jahren und ein Eigenbau.
    Er ist ca. 3780mm Breit und 1290mm Lang. hat 4x 23x5er Reifen.
    Das Eigengewicht beträgt ca. 440kg
    Der Anhänger ist ungebremst.
    Welches Gesamtgewicht wird der Anhänger wohl haben??
    Als Zugmaschine wird meine E-Karre von Still eingesetzt Baujahr 1954.IMG_5095 - Kopie.JPG
    Diese wurde beim TÜV als LKW eingestuft und auf 3.000kg abgelastet um sie mit der Führerscheinklasse B fahren zu können.
    Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 18 Km/h.


    Im Internet habe ich schon ein wenig recherchiert und festgestellt das eine LOF Verwendung und auch eine zulassungsfreie 6kmh Nutzung ausscheiden.
    Daher müsste ich den Anhänger voraussichtlich wieder zulassen.


    Welche Voraussetzung für eine Zulassung müsste ich erfüllen?
    Blinker und Rücklicht habe ich schon nachgerüstet.
    Was kommt da beim TÜV alles auf mich zu?
    Wie genau wird da geschaut?
    Bei der Vollabnahme der E-Karre gab es zur Vollabnahme nur eine Probefahrt über den Hof und das Blinker und Rücklicht Funktionieren wurde Kontrolliert...
    Welchen Führerschein benötige ich dann nachher für das Gespann? Vermutlich BE...

  • Also der benötigte Führerschein wird BE sein weil ansonsten darf dein Gespann die 3,5T nicht übersteigen.
    Das wären dann ca 60kg Zuladung für den Anhänger :D
    Außerdem ist es ja ein Hänger mit Drehschemel.


    Aber wie das mit der abnahme ist kann ich dir leider nicht sagen.


    Aber finde deine E-Karre super. Davon hatten wir im Betrieb 2 Stück (dürfte auch fast das selbe Baujahr sein)
    Nur sind diese Karren, meines Wissens, nicht zum Hänger ziehen ausgelegt.
    So wurde es uns zumindest immer gesagt.

  • Diese E-Karren fuhren bei uns im Hauptbahnhof haufenweise in gelb rum.
    Und das mit mehreren Anhängern die mit Paketen beladen waren.

    viele Grüsse,
    Bernd

    Rapido Club 31T seit 03/2011, Humbaur 132513 seit 03/2015 und einen grauen Stema Jubiläums FT 8.5-20-10.1B seit 29.10/2016

  • Er ist ca. 3780mm Breit und 1290mm Lang.

    Das wird schwer mit der Zulassung. Bei uns ist eine maximale Breite von 2,55m (und Kühltransporter 2,59m ???)erlaubt. Auch mit Ausnahmegenehmigung wirst du nicht auf über 3m kommen ;).



    Bekommt der Anhänger auch eine Höchstgeschwindigkeitsbeschränkung, z. B. 25 km/h wie in der Landwirtschaft üblich? Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Aufbau und das Zugmaul für 80 km/h zulassungsfähig sind.

  • Ich glaube breite und Länge wurden vertauscht.:biggrins:


    Die Anhänger bei uns sind auf 6 km\h beschränkt. Lediglich das Zugfahrzeug ist zugelassen.

    Gruß Wim


    Mein Anhänger
    Eduard P3 Maße: 2,60m*1,50m, 1500kg zgG, Bj 07.2016

  • Danke schonmal für die Antworten.


    da habe ich tatsächlich Breite und Länge vertauscht.
    Ist wirklich andersrum :)


    Das mit dem 6 km/h Schild hatte ich auch überlegt.
    Wenn aber die Informationen aus dem Internet stimmen bezieht sich das auf die Zugmaschine.
    Das bedeutet wenn die Zugmaschine schneller als 6 km/h fahren kann darf ich damit keinen 6 km/h Hänger ziehen.

    Soweit ich das kenne dürfen die E-Karren Anhänger ziehen. Sie hat ja auch extra vorne und hinten Zugösen. Still1.jpg

    Mir würde es reichen wenn der Anhänger eine zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 18kmh hat. Mehr kann die Zugmaschine sowieso nicht :)

    Was genau stimmt den mit der Zugöse und der Deichsel nicht das der Aufwand da größer ist?

  • Zitat

    Was genau stimmt den mit der Zugöse und der Deichsel nicht das der Aufwand da größer ist?


    Bei der Deichsel bin ich mir in der Kombination nicht sicher, aber Zugösen und Kugelkupplungen müssen Bauartgeprüft sein.
    Ein Stahlplatte mit Loch erfüllt die Bedingungen für eine Zulassung nicht.


    Achsen müssen auch Bauartgeprüft sein.


    Zitat

    Das bedeutet wenn die Zugmaschine schneller als 6 km/h fahren kann darf ich damit keinen 6 km/h Hänger ziehen.


    So verstehe ich das auch.


    Zitat

    Mir würde es reichen wenn der Anhänger eine zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 18kmh hat.


    Soweit ich das sehe macht das keinen Unterschied.
    Für Anhänger offener Kasten (d.h. keine Arbeitsmaschinen mit Achse dran) ist die 25kmh Beschränkung nur in Kombination mit LOF (oder Schausteller) vorgesehen.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Das mit der 6 km/h Beschränkung ergibt für mich irgendwie keinen Sinn.
    Diese Schilder beschränken IMMER den Hänger und nicht das Zugfahrzeug.
    Das ist sowohl beim Trecker als auch beim LKW und beim Auto genauso.



    Warum in diesem Fall keine Bauart Beschränkung auf 6 km/h?

  • Die ganze Problematik ergibt hier aus dem Wunsch der Straßenzulassung, wofür die Karren aber nie gedacht waren (nach meinem Kenntnistand). Die sind immer auf nichtöffentlichen Bereichen (Flughafen, Bahnsteig, Firmengelände) gefahren. Mit dem Anhänger bei 440 Leergewicht und ohne Bremsen maximal 750 Kg macht das Ganze auch irgendwie keinen Sinn.


    Andy

  • Dass es nicht ganz einfach wird hatte ich mir schon gedacht.
    Aber auf Grund des Alters hatte ich gehofft das es wie bei der E-Karre doch möglich wäre.
    Da war die Vollabnahme eine Runde über den Hof Blinkerkontrolle und fertig.
    Gab es den in den 50er Jahren schon die Regelung das Anhänger größer 750kg gebremst sein müssen und abgenommene Achsen und Ösen?
    Im LOF Betrieb wäre die Fahrt mit diesem Anhänger auch möglich soweit ich das verstanden habe...

  • [...] hatte ich gehofft das es wie bei der E-Karre doch möglich wäre.
    Da war die Vollabnahme eine Runde über den Hof Blinkerkontrolle und fertig.


    Warum fragst du dann nicht bei der Prüfstelle direkt nach? Haste 'ne Möglichkeit, den nicht auf eigener Achse da vorzuzeigen (auf anderen trailer gespannt o.ä.)?

  • Sagen wir mal so...
    Nun fahre ich zum TÜV und der teilt mir mit wäre der Anhänger 52 gebaut würde das gehen aber ab gehts 53 nicht könnte vorher das Typenschild dementsprchend geändert werden ;-).
    oder sowas in der art.
    Daher wollte ich vorher einmal ein paar Infos einholen.

  • Das mit der 6 km/h Beschränkung ergibt für mich irgendwie keinen Sinn.
    Diese Schilder beschränken IMMER den Hänger und nicht das Zugfahrzeug.
    Das ist sowohl beim Trecker als auch beim LKW und beim Auto genauso.


    Warum in diesem Fall keine Bauart Beschränkung auf 6 km/h?


    Ich lasse mich mit anständiger Quelle gerne eines besseren Belehren, aber soweit ich gesehen hab gabs (!?) die 6kmh nur mit technisch begrenzter Höchstgeschwindigkeit. Beim Zugfahrzeug ist das möglich, am Anhänger nicht.
    Es wird also andersrum ein Schuh draus: Du darfst die 6kmh an den Anhänger machen wenn das Zugfahrzeug die 6kmh erfüllt. Und nur dann ist der Anhänger auch zulassungsfrei.


    Bei LOF ist das anders. Du kannst sowohl einen gefederten als auch ungefederten Anhänger mit 25kmh zulassungsfrei mit Folgekennzeichen am LOF führen. Auch wenn dein Zugfahrzeug schneller kann (z.B. 40kmh).
    Alternativ kannst den gefederten zulassen und darfst die 40kmh des Zugfahrzeugs voll nutzen. Beim ungefederten geht das nicht weil du den nicht zugelassen bekommst.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Sagen wir mal so...
    Nun fahre ich zum TÜV und der teilt mir mit wäre der Anhänger 52 gebaut würde das gehen aber ab gehts 53 nicht könnte vorher das Typenschild dementsprchend geändert werden ;-).
    oder sowas in der art.
    Daher wollte ich vorher einmal ein paar Infos einholen.


    das geht doch einfach mit deinem vorhandenen wissen
    und aussagekräftigen fotos
    zur vorab info
    gegf quellen dazu geben lassen worauf sich die aussage des prüfers stützt,und seinen namen,für nachfragen

  • Hi,


    Drehschemelanhänger ohne Bremse sind nicht zulassungsfähig. Bis 25 km/h genügt es allerdings, wenn nur eine Achse gebremst ist. Bei der Zugverbindung genügt bis 25 km/h eine vereinfachte Ausführung, d.h. es darf Spiel im Bolzen sein. Das bedeutet, dass meist der Schlepper einen einfachen zylindrischen Kupplungsbolzen hat, mit etwa 34 mm Durchmesser. Da die Öse 40 mm hat, können Schwenkwinkel durch Unebenheiten ausgeglichen werden. Geprüft muss das aber ab den 50ern dennoch sein.


    Mir persönlich wäre das mit der Zulassung zu viel Aufwand. Durch Einbau einer Bremsachse und einer Auflaufeinrichtung sollte es aber klappen.


    Gruß
    Gerhard